Asteria
Guest
Ich habe gerade die Stellungnahme der Kripo erhalten.
Alleine die Äußerung „Ich hab eine Waffe und ich bring dich um!“ erfüllt nach § 241 den Tatbestand des Drohens mit einem Verbrechen.
Der Sachverhalt wird bei der Polizeidienststelle aufgenommen – ohne Anzeige – und muss verfolgt werden. Das bedeutet, man wird eruieren, ob bereits Vorstrafen zum Beschuldigten bekannt sind, möglicherweise wirst du wirst Lichtbildvorlagen aus Videoaufnahmen betrachten müssen, um Verdachtsmomente aus früheren Vorfällen zu erhärten. Ich nehme aber an, dies wird das erste Mal sein, dass jemand (du) sich gegen ihn wehrt. (Du beugst mit deiner Anzeige aber weiteren Vorfällen vor oder bahnst den Weg für strafrechtliche Verfolgung im Wiederholungsfalle!)
Dann wird der Beschuldigte von der Polizei aufgesucht. Er muss sich einer „Gefährdungsansprache“ stellen. Die sehr unangenehm für ihn ausfällt, sofern Zeugen hinter Dir stehen. Wenn er nicht wirklich kriminelle Energie hat, dann kapiert er vermutlich zu diesem Zeitpunkt, dass man von jetzt an auf ihn schauen wird….
Deine Freundin könnte als Zeugin auftreten und ein Kontakt- und Näherungsverbot nach Gewaltschutzgesetz beim Gericht erwirken.
Soviel zu Bayerischen Maßnahmen.
Alleine die Äußerung „Ich hab eine Waffe und ich bring dich um!“ erfüllt nach § 241 den Tatbestand des Drohens mit einem Verbrechen.
Der Sachverhalt wird bei der Polizeidienststelle aufgenommen – ohne Anzeige – und muss verfolgt werden. Das bedeutet, man wird eruieren, ob bereits Vorstrafen zum Beschuldigten bekannt sind, möglicherweise wirst du wirst Lichtbildvorlagen aus Videoaufnahmen betrachten müssen, um Verdachtsmomente aus früheren Vorfällen zu erhärten. Ich nehme aber an, dies wird das erste Mal sein, dass jemand (du) sich gegen ihn wehrt. (Du beugst mit deiner Anzeige aber weiteren Vorfällen vor oder bahnst den Weg für strafrechtliche Verfolgung im Wiederholungsfalle!)
Dann wird der Beschuldigte von der Polizei aufgesucht. Er muss sich einer „Gefährdungsansprache“ stellen. Die sehr unangenehm für ihn ausfällt, sofern Zeugen hinter Dir stehen. Wenn er nicht wirklich kriminelle Energie hat, dann kapiert er vermutlich zu diesem Zeitpunkt, dass man von jetzt an auf ihn schauen wird….
Deine Freundin könnte als Zeugin auftreten und ein Kontakt- und Näherungsverbot nach Gewaltschutzgesetz beim Gericht erwirken.
Soviel zu Bayerischen Maßnahmen.


...
.