Schäuble will Beichtstühle abhören lassen - wann ist das Maß voll?

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das kann doch nur ein witz sein oder?^^
Kommentare drunter da musste ich echt lachen:
Da bin ich mal gespannt, welche Erkenntnisse das BKA erzielen kann, wenn- ein islamischer Terrorist bei einem katholischen Pfarrer zur Beichte geht.
 
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Wer an irgendeine Himmelskacke glaubt und seine Verbrechen aus Angst vor der bösen Hölle den Jesusfans erzählt hats nicht anders verdient.

Generell find ich diese ganze Abhörerei aber nicht so pralle, wobei das hier noch am ehesten unwichtig wäre, scheiß auf Religionen.
 
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Original geschrieben von Kuma
Wer an irgendeine Himmelskacke glaubt und seine Verbrechen aus Angst vor der bösen Hölle den Jesusfans erzählt hats nicht anders verdient.

Generell find ich diese ganze Abhörerei aber nicht so pralle, wobei das hier noch am ehesten unwichtig wäre, scheiß auf Religionen.

Das ist doch der größte bullshit ever :D
Ob ich du oder sonst wer pro/contra Religion ist hat doch mit dem Thema sowas von 0 zu tun. Ich würde auch nicht sagen, dass ich arg gläubig bin aber Abhören im Beichtstuh ham die Kirchengänger verdient weil sie deiner Meinung nach so dumm sind und an sowas glauben?
 
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Artikel lesen wär trotzdem nicht schlecht gewesen, Kumer. Beichtstuhl war nur ein Beispiel. :(
 
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Hab ich jetzt nachgeholt, aber ich hab mich eben halt auf den Threadtitel bezogen. Und ein Beichtstuhl ist für mich halt nix schützenswertes.

Aber wie gesagt, bin generell auch kein Fan von diesen ganzen Überwachungsgeschichten.
 

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Original geschrieben von Kuma
Hab ich jetzt nachgeholt, aber ich hab mich eben halt auf den Threadtitel bezogen. Und ein Beichtstuhl ist für mich halt nix schützenswertes.

Aber wie gesagt, bin generell auch kein Fan von diesen ganzen Überwachungsgeschichten.

Mich-Betrifft-Es-Ja-Nicht-Mentalität für den (End)sieg! Wenn jemand beichtet geht er genauso davon aus, dass dies nicht öffentlich ist, wie wenn er ein Gespräch am Telefon oder zu Hause führt.
 

shaoling

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Kuma hat hier mal völlig recht: Es gibt keinen ersichtlichen Grund, weshalb das Gespräch, das ich mit meinem Pfarrer führe, vertraulicher sein sollte als das Gespräch, das ich mit meinem Freund führe.

Mit anderen Worten: Entweder sollte es unter gewissen Umständen (z.B. begründeter Verdacht, richterlicher Beschluss, etc.) möglich sein, alle Gespräche abzuhören oder gar keine.
Hier an gewisse Gruppen Privilegien zu verteilen leuchtet mir nicht ein.
 

pericolum

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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Kuma hat hier mal völlig recht: Es gibt keinen ersichtlichen Grund, weshalb das Gespräch, das ich mit meinem Pfarrer führe, vertraulicher sein sollte als das Gespräch, das ich mit meinem Freund führe.

Mit anderen Worten: Entweder sollte es unter gewissen Umständen (z.B. begründeter Verdacht, richterlicher Beschluss, etc.) möglich sein, alle Gespräche abzuhören oder gar keine.
Hier an gewisse Gruppen Privilegien zu verteilen leuchtet mir nicht ein.
Schwachsinn

Außerdem kommt es wohl sowieso kaum vor, dass irgendwelche Mörder/Terroristen/etc beichten gehen.

Es geht überhaupt niemanden dritten etwas an, wenn ich meine Intimen Sachen jmd erzähle.
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Mit anderen Worten: Entweder sollte es unter gewissen Umständen (z.B. begründeter Verdacht, richterlicher Beschluss, etc.) möglich sein, alle Gespräche abzuhören oder gar keine.
Hier an gewisse Gruppen Privilegien zu verteilen leuchtet mir nicht ein.
Ärztliche und anwaltliche Schweigepflicht?! Mir leuchtet sehr wohl ein, warum man hier für bestimmte Gruppen Privilegien verteilt.
 
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für mich als cdu wähler ist es hart den namen schäuble überhaupt zu lesen :( ich mein ich setz mein kreuz trotzdem noch für die cdu aber es tut weh wenn solche spasten da drin sind der typ will den totalen überwachungsstaat oder gleich nen autoritären staat
 

Aule2

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seh ich auch so: beichtstuhl hat für mich mal null relevanz;
Aber da ich generell gegen überwachung bin, will ich nicht beim stuhlgang abgehört werden, also mir weg auch nicht beim beichtstuhl.
 

shaoling

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Original geschrieben von mamamia
Ärztliche und anwaltliche Schweigepflicht?! Mir leuchtet sehr wohl ein, warum man hier für bestimmte Gruppen Privilegien verteilt.
Das ist in meinen Augen etwas anderes. Der Schweigepflicht obliegt ja der Vertraute gegenüber dem Anvertrauenden aufgrund eines Vertrages: Ich erzähle dem Arzt oder Anwalt überhaupt nur vertrauliche Dinge, weil ich weiß, dass er darüber gesetzlich zum Schweigen verpflichtet ist.
Wenn aber z.B. an einem heißen Sommertag das Fenster im ersten Stock sperrangelweit offen steht und ein vorbeispazierender Passant vertrauliche Informationen aufschnappt, unterliegt dieser nicht der Schweigepflicht.

Wenn ich meinem Freund etwas anvertraue, verhält es sich etwas anders, weil ich mir eben bewusst bin, dass er keiner gesetzlichen (vertraglichen) Verpflichtung unterliegt, meine Geheimnisse gegenüber Dritten zu verschweigen. Ich überlasse es somit seiner moralischen Verantwortung. (Andernfalls müsste ich es vertraglich festhalten, wodurch ich wiederum die Integrität der Freundschaft untergraben würde.)

Dennoch gleichen sich die Situationen doch darin, dass ich weder im einen noch im anderen Fall davon ausgehe, dass ein Dritter mithört.
Und ich halte es für absurd, dass jetzt der Gesetzgeber auch noch darüber befinden soll, welche Geheimnisse denn laut Gesetz geheimer sein sollen - die, die ich meinem Seelsorger oder die, die ich meinem Freund anvertraue.
 
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Glaube wenn man den Pfarrer ein wenig in die Richtung eines Therapeuten oder eines Psychaters bringt, sollte einleuchtender sein, warum er eine besondere Rolle hat.
Viele Menschen haben nunmal "keine Freunde" oder kein geld um sich "professionelle" Hilfe für ihren Seelenkummer zu besorgen und versuchen dies dann in der Kirche zu erledigen.

(ps.. wir kommen eh alle in den himmel wenn wir getauft sind... die Vorhölle wurde ja eh nur zum geldmachen eingeführt 8])
 

shaoling

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Das geht in genau dieselbe Richtung: Auch beim Therapeuten dient die Schweigepflicht dazu, das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt zu befördern.
Es wäre einfach unpraktisch, wenn ich mit meinem Arzt erst eine tiefe Freundschaft schließen müsste, nur um mich darauf verlassen zu können, dass er nichts ausplaudert.
Darum verschafft man ihm eben per Gesetz einen Vertrauenskredit.
 

Gast

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Original geschrieben von sHaO-LiNg

Das ist in meinen Augen etwas anderes. Der Schweigepflicht obliegt ja der Vertraute gegenüber dem Anvertrauenden aufgrund eines Vertrages: Ich erzähle dem Arzt oder Anwalt überhaupt nur vertrauliche Dinge, weil ich weiß, dass er darüber gesetzlich zum Schweigen verpflichtet ist.
Wenn aber z.B. an einem heißen Sommertag das Fenster im ersten Stock sperrangelweit offen steht und ein vorbeispazierender Passant vertrauliche Informationen aufschnappt, unterliegt dieser nicht der Schweigepflicht.

Wenn ich meinem Freund etwas anvertraue, verhält es sich etwas anders, weil ich mir eben bewusst bin, dass er keiner gesetzlichen (vertraglichen) Verpflichtung unterliegt, meine Geheimnisse gegenüber Dritten zu verschweigen. Ich überlasse es somit seiner moralischen Verantwortung. (Andernfalls müsste ich es vertraglich festhalten, wodurch ich wiederum die Integrität der Freundschaft untergraben würde.)

Dennoch gleichen sich die Situationen doch darin, dass ich weder im einen noch im anderen Fall davon ausgehe, dass ein Dritter mithört.
Und ich halte es für absurd, dass jetzt der Gesetzgeber auch noch darüber befinden soll, welche Geheimnisse denn laut Gesetz geheimer sein sollen - die, die ich meinem Seelsorger oder die, die ich meinem Freund anvertraue.

[...]wer das nicht öffentlich gesprochene Wort[...] blabla... und so weiter. Such mal im Strafgesetzbuch. Der Freund ist erstmal sehr wohl gesetzlich verpflichtet, den Mund zu halten.

Edit: Stimmt nicht wirklich, es andere Bedingungen.
 
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Original geschrieben von Sansucal
für mich als cdu wähler ist es hart den namen schäuble überhaupt zu lesen :( ich mein ich setz mein kreuz trotzdem noch für die cdu aber es tut weh wenn solche spasten da drin sind der typ will den totalen überwachungsstaat oder gleich nen autoritären staat

Du tust gerade so als wäre das alles Schäubles schuld und als würde er nicht von einem großteil der cdu fraktion inklusive kanzlerin bei seinen vorhaben unterstützt... Die CDU ist atm die größte gefahr für den deutschen rechtsstaat, viel größer als linkspartei, npd oder irgendwelche nebulösen islamischen terroristen.

@ shao

http://de.wikipedia.org/wiki/Beichtgeheimnis

Der jenige der zur beichte geht, weiss, dass dem priester von seinem arbeitgeber der kirche nicht gestattet ist das erfahrene auszuplaudern. Imo sehr ähnlich zur schweigepflicht. Ein privater vertrag wenn du so willst, zwischen dem mitglied der kirche und der kirche selbst. Und imo ähnlich schützenswert.
 

pericolum

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Original geschrieben von sHaO-LiNg

Erst denken, dann das Maul aufreißen, Söhnchen.
Ich habe mich entschlossen, dass Thema nicht mit dir diskutieren zu wollen. Dazu fehlt es dir an folgendem:
a) Erfahrung mit der Kirche
b) differenzierte Sichtweise auf die Religion, und was sie für andere Menschen bedeutet/bedeuten kann
c) Einfühlungsvermögen in andere Menschen
d) der Wille sich auf eine Diskussion einzulassen
e) ...

Da ich das alles habe, kommentiere ich deine Ansicht nur mit "Schwachsinn" und sule mich in meiner Arroganz dir gegenüber.

Nein im Ernst. Ich bin diese Diskussionen hier im Forum über Religion satt. Religion bedeutet für manche Menschen sehr viel und für andere halt nichts. Wenn sich hier einige artikulieren, darunter fällst auch du, dann merkt man schnell, dass ihr eigentlich überhaupt keine Ahnung von Religion habt und deshalb erspare ich es mir auch euch von dem Gegenteil zu überzeugen. Denn das wäre verschwendete Lebensmühe. Aber dennoch halte ich deine Ansicht für Schwachsinn.

Aber ich kann dir nur raten, mal ein Praktikum in einem kirchlichen Altersheim zu machen, oder mal auf eine Kirchenfreizeit mitzufahren.

Nein danach wirst du nicht sterben und kein Fegefeuer wird dich erfassen und dir wachsen auch keine langen, schmalzigen Haare und Gitarre kannst du dann auch nicht spielen.

Aber vielleicht fällt dir auf, dass sich hinter dem Wort "Religion" mehr verbirgt, als der Glaube an eine imaginäre Vater/Mutterfigur und das es sich auch viel um Gemeinschaft und Werte in einer Gesellschaft dreht. ...

Ach verdammt ich habe es doch versucht ... grml ... eigentlich sollte ich Produktion uns Logistik lernen damn
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Das geht in genau dieselbe Richtung: Auch beim Therapeuten dient die Schweigepflicht dazu, das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt zu befördern.
Es wäre einfach unpraktisch, wenn ich mit meinem Arzt erst eine tiefe Freundschaft schließen müsste, nur um mich darauf verlassen zu können, dass er nichts ausplaudert.
Darum verschafft man ihm eben per Gesetz einen Vertrauenskredit.
richtig - das hältst du doch aber schon für gut, oder nicht?
 

shaoling

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Ich halte es für vollkommen unabdingbar und habe mich auch nirgendwo negativ über die Schweigepflicht geäußert.

Darum verstehe ich auch weder, was Outsider mir zu sagen versucht, noch welchen Gewinn ich aus pericolums Exkurs über die Bedeutsamkeit der Religion ziehen soll.

Ich fühl mich ein bisschen an die Diskussion über die Notwendigkeit der Religionsfreiheit erinnert. Man sagt: "Ich bin dagegen, Religion zu privilegieren", und wird diffamiert, als wolle man Religion diskriminieren.
Dabei ist es genau umgekehrt. Ich fordere Gleichheit und Freiheit für alle Menschen, ob sie nun zufällig religiös sind oder nicht.

Mag sein, dass es einem religiösen Menschen viel bedeutet, sich mit seinem Priester unterhalten zu können, ohne Angst zu haben, dass er bespitzelt wird. Dagegen habe ich nichts zu sagen. Nur dann bitte ich zu akzeptieren, dass es mir ebenso viel bedeutet, mich mit einem guten Freund unterhalten zu können, ohne dass irgend jemand unter dem Schutz des Gesetzes mithören darf.
Die eine Vertraulichkeit ist nicht mehr oder weniger wert als die andere.
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Das geht in genau dieselbe Richtung: Auch beim Therapeuten dient die Schweigepflicht dazu, das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt zu befördern.
Es wäre einfach unpraktisch, wenn ich mit meinem Arzt erst eine tiefe Freundschaft schließen müsste, nur um mich darauf verlassen zu können, dass er nichts ausplaudert.
Darum verschafft man ihm eben per Gesetz einen Vertrauenskredit.

Das selbe gilt für den priester der auch eine art seelsorger ist. Er wird nicht vom staat verpfflichtet zu schweigen sondern von seinem arbeitsgeber. Gesetzlich geschützt ist dann das schweigerecht des priesters. Warum du bei einem arzt, therapeuten,..., dem man seine inneren geheimnise anvertraut ein anderes maß anlegst als bei einem priester, bei dem dies auch der fall ist, ist mir unverständlich.
 

shaoling

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Darum tue ich es ja auch nicht und sagte, dass mir nicht klar sei, was du mir zu sagen versuchst.
 
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dann bin ich ja beruhigt. Alle gleich zu behandeln halte ich zwar auch für sinnvoll und deswegen sollten Priester in dieser Hinsicht keine Privilegien haben. Aber wie ich dich verstanden habe (und diese Meinung teile ich auch), heißt das nicht, dass du das Abhörverbot für Beichtstühle schlecht findest, sondern das Kippen des Verbots bei Therapeuten...

Ist jetzt natürlich die Frage, was besser ist. Überall abhören oder an einigen (privilegierten) Orten nicht!?
 

Didier

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Original geschrieben von Outsider23


Das selbe gilt für den priester der auch eine art seelsorger ist. Er wird nicht vom staat verpfflichtet zu schweigen sondern von seinem arbeitsgeber. Gesetzlich geschützt ist dann das schweigerecht des priesters. Warum du bei einem arzt, therapeuten,..., dem man seine inneren geheimnise anvertraut ein anderes maß anlegst als bei einem priester, bei dem dies auch der fall ist, ist mir unverständlich.

Hast Du ueberhaupt gelesen was Shao geschrieben hat bzw. darueber nachgedacht was er sagen moechte?

Shao betrachtet Aerzte, Therapeuten etc. genauso wie Priester. Nur setzt er eben Freunde und damit jegliches vertrauliches Gespraech auf die gleiche Stufe.

Ein Beispiel: Nehmen wir an, Du erzaehlst Deine tiefsten Sorgen und Gedanken deinem Therapeuten, deinem Priester und deinem besten Freund.
Macht es nun einen Unterschied bei welchem Gespraech der Staat mithoert?

Verschiedene Menschen vertrauen eben unterschiedlichen Personen. Wie Shao dargestellt hat, kann das an der Position der Person als moralische Instanz, dem vertraglichen Verhaeltnis oder dem zwischenmenschlichen Verhaeltnis liegen. Ich beispielsweise wuerde mich immer am ehesten einem guten Freund anvertrauen. Sind meine groessten Aengste und Sorgen deshalb weniger schuetzenswert als die eines Glaeubigen, nur weil dieser im Beichtstuhl sitzt?
 
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Und noch ein Sargnagel für die Freiheit in diesem Lande...:cry:

Hier ein mal ein nettes Zitat, das ich gerade gelesen habe:

"Dabei hat der Rechtsstaat gerade das nicht nötig. Er kann und muss sich begrenzen, darf dem fremden Unrecht nicht eigenes entgegensetzen. Der starke Staat ist der zurückhaltende Staat.
Gegen Carl Schmitt (Anm:Staatsrechtler in Köln während der Nazidiktatur): Souverän ist, wer den Ausnahmezustand nicht beherrscht.
Darin liegt kein Fatalismus, sondern das spezifisch abendländische Wissen um eigene Grenzen, um die existenzielle Ohnmacht des Menschen gegenüber fremder Schuld.

In dieser spezifischen Zurückhaltung beim Gebrauch des Gewaltmonopols liegt rechtstaatliche Leitkultur.
Die Verfassungsordnung drängt niemanden den Heldentod
(im Artikel ging es u.a. um das Luftsicherheitsgesetz, dass bekanntlich in Teilen gegen Art.1 Abs.1 GG verstößt)
auf, achtet das Leben und die Freiheit des Einzelnen auch im Angesicht des Todes.
In diesem antikollektivischen Zug zeigt sich letztlich die besondere Stärke dessen, der Unrecht erleidet. Die Selbstbegrenzung der Rechtsordnung wird zum Identitätsgewinn des freiheitlichen Staates."


Prof. Dr. Reimer, Universität Heidelberg
in JA 02/2008, Seite I

Scheint ja hier einige Anhänger Carl Schmitts zu geben..Oo
Na dann, im Stechschritt und mit wehendem Banner zurück in die Barbarei würd ich vorschlagen!
 
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Warum sollte der "beichtstuhl" geschützter sein als ein privatgespräch mit einem freund?

Zunächst ein mal: "Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss die Überwachung in Situationen unterbleiben, in denen Anhaltspunkte bestehen, dass die Menschenwürde (Art. 1 Grundgesetz) durch die Maßnahme verletzt wird. Demzufolge bestimmt, § 100c Abs. 4 StPO, dass Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, nicht erfasst werden dürfen."

In einem beichtstuhl laufen überwiegend gespräche ab, die diesen kernbereich betreffen, zumal ich kaum geziehlt eine einzelne person abhöhren kann, es sei den es handelt sich um den priester selbst, der unter tatverdacht steht. Dein bester freund ist idr. nicht jemand zu dem permanent 23057023785 leute kommen um ihm ihr innerstes auszuschütten.

Werden lauschangriffe auf einen beichtstuhl ermöglicht überlege ich mir als gläubiger zwei mal was ich hier noch zugebe und was nicht. Du kannst dir aussuchen was du deinem freund erzählen willst und was nicht. Ein tief religiöser mensch kann das nicht, er ist verpflichtet all seine sünden zu beichten, will er die absolution erhalten. Ich werde durch solch einen möglichen lauschangriff in meinem recht auf freie ausübung meiner religion beschnitten einem grundlegenden menschenrecht. Und ja es ist ein unterschied, ob man WEISS, dass nur der priester meine sünden erfährt oder ob da noch 2-3 polizisten mithöhren KÖNNTEN.

Beim belauschen eines beichtstuhles werden idr. die persönlichkeitsrechte viel mehr unschuldiger bzw. nicht tatverdächtiger menschen verletzt als beim belauschen einer privatwohnung.

Shao schreibt:
"Das ist in meinen Augen etwas anderes. Der Schweigepflicht obliegt ja der Vertraute gegenüber dem Anvertrauenden aufgrund eines Vertrages: Ich erzähle dem Arzt oder Anwalt überhaupt nur vertrauliche Dinge, weil ich weiß, dass er darüber gesetzlich zum Schweigen verpflichtet ist."

Ähnlich verhält es sich nun mal eben mit einem priester. Es ist eben nicht nur eine persönliche vertrauensbasis.
Excommunicatio ist für einen priester durchaus eine ernstzunehmende sanktion.


Shao verlangt doch immer politischen realismus. Der "große lauschangriff" ist seit 98 beschlossene sache. Privaträumlichkeiten dürfen abgehört werden. Das Recht, dass ein privatgespräch mit deinem freund genau so geschützt wird wie das zwischen verteidiger und klient, psychotherapeut und patient oder eben priester und gläubigen kommt nicht einfach so zurück. Schon garnicht durch den abbau der jetzt noch bestehenden sonderrechte. Jeder weitere schritt in richtung abbau der privatsphäre und sei es nur die privatsphäre einer bestimmten gruppe ist ein schritt in die falsche richtung.
Es sei den man befürwortet den überwachungswahn den die bundesregierung hier abzieht.
 

orluk

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Gestern kam auf Arte ein Bericht zum Thema. Da wurde ein Soziologe überwacht und verfolgt, weil er in seinen Arbeiten Begriffe verwendete, die unter Linksradikalen üblich sind, und ne Band wurde beobachtet weil sie Texte über den 11. September geschrieben hatten. :stupid:
 

Clawg

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Ich denke der wesentliche Punkt ist, dass der 98 beschlossene 'Lauschangriff' an sich schon verwerflich ist. Vor 98 waren Eingriffe in die Wohnung in Artikel 13 nur "zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden" moeglich.

Ich denke das reicht auch und ich denke in solchen Faellen sollte (und ist es auch) es auch erlaubt sein, die Wohnungen von Pfarrer, Aerzte etc. zu 'verletzen'.

Der 98 beschlossene Lauschangriff weitete das aber wesentlich aus, die Wohnung darf nicht mehr nur zur Abwendung unmittelbarer Gefahren, sondern auch zur Erleichterung von Ermittlungen verletzt werden.


Davon unabhaengig:
Anstatt den Fall "Beichtstuhl" zu betrachten, sollte man sich erst einmal auf Ärzte konzentrieren. Ärzte sind unter Strafe verpflichtet, über ihre Patienten zu schweigen (203 stgb). Interessant wäre der Fall, wenn der betreffende Arzt merkt, dass er abgehört wird. Was sollte er in dem Fall tun? Darf er die Abhörgeräte entfernen? Muss er seine Praxis schliessen? Wenn er es nicht tut und weiter Patienten empfängt, macht er sich strafbar, wenn er es entfernt womoeglich auch.
Sehr heikel und kaum durchsetzbar, wenn nicht eines von beiden Gesetzen aufgeweicht würde.
Auch aus der Sicht der Patienten eine sehr heikle Sache. Vor Gericht hat man das Recht die eigene Aussage zu verweigern. Wenn man weiss, dass man z.B. beim Arzt abgehört wird und diese Aussagen vor Gericht verwendet werden können, wird man diese Aussagen nicht treffen bzw. den Arzt nicht aufsuchen. Ich würde es fast als eine Art Folter bezeichnen. Ob man nun einem Verdächtigen in der U-Haft seine Medikamente verwehrt, damit er eine Aussage trifft oder ob man einem Verdächtigen den Gang zu einem Arzt damit verknüpft, dass er dort eine Aussage macht, ist fast das Gleiche.

Warum sollte der "beichtstuhl" geschützter sein als ein privatgespräch mit einem freund?
Die Frage lässt sich erweitern: Dürfen Gespräche eines in U-Haft sitzenden Häftlings abgehört werden? Da würde ich sagen: Kommt darauf an. Solche Menschen, die sich um das körperliche und geistige Wohl und um seine Rechte kümmern, sollten nicht abgehört werden dürfen. Dazu zählt sicher der Anwalt und Ärzte. Welche anderen Personen dazugehören, kann man streiten, für bestimmte Gesprächspartner bzw. Gespräche sollte es aber Sonderrechte geben.
 

haviii

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In Schützengräben gibt es keine Atheisten.

Wer nicht an Gott glaubt ist kein guter Mensch.
 
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"In schützengräben gibt es keine christen." wäre wohl treffender.
 

Aule2

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oder genauer: Unter Offizieren gibt es keine Philantropen -- nur Gesindel...
 
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Damit ist wohl die minimale Wahrscheinlichkeit, dass ich in meinem Leben doch noch mal CDU/CSU wähle wohl restlos verschwunden.
 

shaoling

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Original geschrieben von Outsider23
Shao verlangt doch immer politischen realismus. Der "große lauschangriff" ist seit 98 beschlossene sache. Privaträumlichkeiten dürfen abgehört werden. Das Recht, dass ein privatgespräch mit deinem freund genau so geschützt wird wie das zwischen verteidiger und klient, psychotherapeut und patient oder eben priester und gläubigen kommt nicht einfach so zurück. Schon garnicht durch den abbau der jetzt noch bestehenden sonderrechte. Jeder weitere schritt in richtung abbau der privatsphäre und sei es nur die privatsphäre einer bestimmten gruppe ist ein schritt in die falsche richtung.
Wenn es so rüberkam, als sei ich aus Gründen der Gleichstellung jetzt für einen Abbau der noch erhaltenen Schutzrechte, habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Dafür bin ich ganz und gar nicht. Wenn eine Gleichstellung erfolgt, dann sollte das nur in Richtung Aufwertung der Freiheit erfolgen, niemals umgekehrt. Alles andere wäre eine perfide Zweckentfremdung der Idee.

Ansonsten stimme ich mit Claw überein (siehe seine ersten drei Absätze).
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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man was fallt ihr denn immer auf diesen dummschwätzer im rollstuhl rein? lasst ihn doch labern und provozieren, bis so ein quatsch vor dem BverfG durchkommt ist holland überflutet und wir haben italienisches klima -.-

Warum sollte der "beichtstuhl" geschützter sein als ein privatgespräch mit einem freund?

aufgrund der priviligierten rolle der religion und der kirche in unserem staat. und nun bitte nicht wieder eine diskusion über sinn und unsinn dieser bevorzugung. es ist einfach so und daran wird sich nichts ändern, wer sich mit den hintergründen befassen will schnappt sich ein lehrbuch staatsrecht II (grundrechte) und schmökert darin rum.
 
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