Solange es diese Regel jedoch gibt, müssen sich auch Muslima daran halten, da hast du recht. Hat dann aber nichts mehr mit dem Verbot von religiösen Symbolen zu tun.
Stimme ich dir zu, ich wollte mit der Frage nur sicher gehen ob das Argument wirklich in beiden Richtungen akzeptiert wird. Gerade bei tic0r hätte ich nicht erwartet dass er dafür ist das Tragen von Kopftüchern bei Schülerinnen stärker einzuschränken als bisher, denn das Mützen verboten sind, Kopftücher aber nicht, ist aktuell nicht ungewöhnlich.
Wenn man jede Art von religiösen Symbolen neutral betrachtet und ihnen nicht mehr Rechte oder Einschränkungen gibt als anderen Symbolen gibt es noch ein paar andere Regeln zu beachten. Nach der Schuldordnung (ich kenne nur die Bayerische, aber nehme mal an dass sich die meisten in dem Punkt nicht unterscheiden), ist das tragen von meinungsäußernden Symbolen unter anderem verboten wenn sie
-politische oder kommerzielle Werbung machen
-geeignet sind den Schulfrieden zu stören
-die Erziehung zur Toleranz gefährden
-die Erfüllung des Bildungsauftrags gefährden
Wobei letztlich der Schulleiter entscheidet.
Und die Konsequente Anwendung davon würde schon eine Antwort auf das Problem des Verbots von religiösen Symbolen liefern: Ein generelles Verbot ist dann nicht mehr notwendig, gleichzeitig sind aber einige spezielle Sachen ziemlich automatisch verboten.
Ein Kopftuch z.B. ist ein Symbol der Unterdrückung der Frau und steht damit ziemlich deutlich einer toleranten Erziehung entgegen. An Problemschulen wie in dem BZ Artikel an dem es Konflikte zwischen den Schülern aufgrund der Religion gibt würde ich religiöse Symbole aufgrund des Schulfrieden generell verbieten.
Andersrum sind dann natürlich die Sachen die keine Probleme machen erlaubt, und ich glaube an denen stört sich eigentlich auch niemand ernsthaft.