Original geschrieben von MegaVolt
Dein Punkt ist richtig, ich sehe aber die Relevanz nicht. Wenn er wirklich Verträge abschließen will und verhindern will, dass das Buch "weitererzählt" wird dann muss er eben mit jedem einzelnen Käufer ein NDA abschließen. Das ist aber verdammt nochmal rein eine Sache zwischen Verkäufer und Käufer und der Staat hat da nicht mit dümmlichen Gesetzen zwischenzufunken.
Worauf es hinausläuft ist doch folgendes:
1. Der Produzent kann so oder so seinen Willen bekommen, er produziert nur unter den ihm gewünschten Verkaufs- und Nutzungsbedingungen.
2. Staatliche Regelungen bzgl. Urheberrecht sind lediglich ein Vorschlag, ein Standard, an den man sich als Produzent orientieren kann. Außerdem bieten sie einen Standard für Situationen, in denen kein individueller Vertrag eingegangen (bzw. nur sehr schwer eingegangen) werden kann, was meist praktische Gründe hat.
Wenn ich in meinem Keller ein neues Lied proben würde und mein Nachbar mit einem Mikrofon die Melodie aufnehmen und dann verkaufen würde, könnte ich klagen? Wenn ich im Bus an einer neuen Formel arbeite und jemand schaut mir über die Schulter, schaut sie mir ab und verkauft sie, darf ich dann klagen? Wenn ich einen Motor entwickle, dessen Funktionsweise offen ersichtlich ist, darf ich dann klagen, wenn ihn ein beistehender Passant kopiert? Ich möchte mein neues Buch zum Druck geben, verliere es aber unterwegs. Darf dann der Finder es kopieren und selbst verlegen?
Klar, einige der Punkte lassen sich auch über Verträge, beispielsweise des Inhabers der Straße, der Buslinie etc. regeln.
3. Neben der obigen grundsätzlichen Problematik mit dem Schließen von Verträgen, bleibt die grundsätzliche Frage nach der Rolle und Natur des Staates, also welche Verträge er durchsetzen sollte.
Eine Grenze wären schon mal 'Geheimverträge', wie z.B. "Wenn du dieses Buch lesen möchtest, darfst du mit niemandem darüber reden.". Ein Zugang zu Rechtsmitteln, bei denen teilweise Inhalte vermittelt werden, kann man nicht ausschließen, da ja dies spätestens bei der Klage selbst herauskommt. Allgemein also 'illegale Vereinbarungen', können nicht Vertragsbestandteil werden.
Non disclosure agreements sind rechtens, können aber aufgrund von Punkt (3.) nicht immer angewendet werden. Nur weil jemand zufällig meine Formel im Bus liest, kann das nicht heißen, dass er nun mit mir in einem NDA Vertrag steht und nach meinem Willen bestraft werden kann.
Wegen (1.) brauchen wir eine Form des Schutzes intellektuellen Eigentums.
Wegen (2.) brauchen wir auf jeden Fall eine vertragsunabhängige Schutz des intellektuellen Eigentums (Urheberrecht).
Wegen (3.) kann der Produzent bei einer Veröffentlichung nicht beliebige Konditionen verlangen.
Deshalb ist eine Form des Urheberrechts gerechtfertigt.