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Hi,
folgendes Problem:
Schräg gegenüber unserem Haus steht ein kleines Mehrfamilienhaus. Luftlinie zwischen unserem Schlafzimmerfenster und dem Nachbarbalkon etwa 50 - 100 Meter.
Die Nachbarn sind Rentner und gehen gerne spät ins Bett. Haben aktuell dementsprechend nichts besseres zu tun, als bei dem schönen Wetter auf dem Balkon zu sitzen und sich zu unterhalten. Wäre auch gar kein Thema, wenn die das nicht bis spät in die Nacht machen würden.
Wenn wir das Schlafzimmerfenster geöffnet haben (und da kommt man bei dieser Hitze nun mal wirklich nicht drum rum, sonst geht man hier Nachts kaputt), könnte man sich quasi am Gespräch beteiligen. Das nervt natürlich gewaltig.
Daher meine Frage: Kann man was dagegen machen?
Die freundliche Bitte, nach 23:00 Uhr (früher gehen wir eh nie ins Bett) doch ein bisschen leiser zu sein, hat nicht gefruchtet.
Zählt das zur Ruhestörung, auch wenn die sich auf dem Balkon "nur" in Zimmerlautstärke unterhalten? Kann man von den Nachbarn verlangen, Nachts auf dem Balkon die Schnauze zu halten oder müssen wir das Fenster zumachen?
Würde gerne (am besten von nem Juristen) genauer wissen, ob ich hier im Recht bin, bevor ich da irgendwas unternehme (z.B. Vermieter drauf ansprechen).
thx
M.
folgendes Problem:
Schräg gegenüber unserem Haus steht ein kleines Mehrfamilienhaus. Luftlinie zwischen unserem Schlafzimmerfenster und dem Nachbarbalkon etwa 50 - 100 Meter.
Die Nachbarn sind Rentner und gehen gerne spät ins Bett. Haben aktuell dementsprechend nichts besseres zu tun, als bei dem schönen Wetter auf dem Balkon zu sitzen und sich zu unterhalten. Wäre auch gar kein Thema, wenn die das nicht bis spät in die Nacht machen würden.
Wenn wir das Schlafzimmerfenster geöffnet haben (und da kommt man bei dieser Hitze nun mal wirklich nicht drum rum, sonst geht man hier Nachts kaputt), könnte man sich quasi am Gespräch beteiligen. Das nervt natürlich gewaltig.
Daher meine Frage: Kann man was dagegen machen?
Die freundliche Bitte, nach 23:00 Uhr (früher gehen wir eh nie ins Bett) doch ein bisschen leiser zu sein, hat nicht gefruchtet.
Zählt das zur Ruhestörung, auch wenn die sich auf dem Balkon "nur" in Zimmerlautstärke unterhalten? Kann man von den Nachbarn verlangen, Nachts auf dem Balkon die Schnauze zu halten oder müssen wir das Fenster zumachen?
Würde gerne (am besten von nem Juristen) genauer wissen, ob ich hier im Recht bin, bevor ich da irgendwas unternehme (z.B. Vermieter drauf ansprechen).
thx
M.