Teegetraenk
Tippspielmeister WM 2006
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Also wenn ich den Anfangspost richtig verstanden habe, ging es in dem laden nicht um eine Chipkarte, sondern um einen "Gutschein".
Original geschrieben von Smarty
Ich sehe das genauso: Wenn nicht überdeutlich (hell beleuchtet) die AGBs oder sonstwas aushängen, kann ich mir nicht vorstellen, dass du zahlen musst. "Die Verzehrkarten kennt doch jeder" ist nun wirklich kein Argument, dazu kommt (wenn es denn so der Wahrheit entspricht), dass sie dich ohne Schuldeingeständnis nicht hätten laufen lassen.
Mit deinem Zeugen hingehen, Perso zurückverlangen, Schuldeingeständnis für nichtig erklären (schriftlich, und Empfang bestätigen lassen). Wenn sie den Perso nicht rausrücken wollen, direkt sagen, dass du jetzt die Polizei rufst, und wenn das noch keine Wunder wirkt, es tun (bitte nicht den Notruf, sondern vorher die Nummer der örtlichen Dienststelle raussuchen).
Wenn du einen halbwegs zivilen Eindruck machst dürfte das absolut kein Problem geben. Rechne aber auf jeden Fall damit Hausverbot zu kriegen.
Original geschrieben von aMrio
gekostet hätte es dich ein oder zwei gänge zum anwalt, erspärt hättest du dir die demütigung des 50 € - bezahlens und perso-zurückerbettelns, gewonnen hättest du zudem noch vermutlich an schadenfreude.
Original geschrieben von mamamia
Gut du hast recht. Ich hätte die Polizei holen müssen. Nur dann stehts Aussage gegen Aussage. Er hat das Schuldeingeständnis (das ich dann vielleicht für nichtig erklären kann) und hätte gesagt, dass er mich darauf hingewiesen hat, dass ich den Schein nicht verlieren darf (+ es steht auf dieser Scheisskarte). Ich bestreite dann natürlich, dass er mich darauf hingewiesen hat. Ich sehe nicht wie ich da hätte rauskommen können.
Aber wär natürlich klüger gewesen erstmal die Polizei kommen zu lassen. Kostet mich ja erstmal nichts und vielleicht hätten sie klein bei gegeben.
Original geschrieben von Smarty
"schlüssiges handeln"? lol?
Original geschrieben von sHaO-LiNg
Schön, nur hat das mit dem hier vorliegenden Fall rein gar nichts zu tun.
Da er sich bezüglich der Zahlungsmethode, die ihm offenbar unbekannt war, nicht geäußert hat, ist kaum von einem stillschweigenden Einverständnis auszugehen.Abzugrenzen hiervon ist das Schweigen, welches in der Regel keine Willenserklärung darstellt.
Original geschrieben von sHaO-LiNg
Es ist ja aber nun mal nicht so, dass er sie verklagen will, weil er von der lauten Musik einen Tinnitus hat, sondern dass er für den Verlust eines kleinen Papierfetzens 50€ blechen soll(te). Und ich sehe nicht, inwiefern das als selbstverständlich vorauszusetzen ist, nur weil er die Disco betritt und das Ding in die Hand gedrückt kriegt.
Original geschrieben von aMrio
was redet ihr da eigentlich von schlüssigem verhalten? die bezahlweise in dem club ist (war) scheissegal angesichts der tatsache, daß sie seinen ausweis unter drohung einbehalten haben.
schlüssiges verhalten liegt nur mittlerweile insofern vor, als dass sein nachträgliches abholen des ausweises JETZT darauf schließen lässt, dass er mit dieser nötigung inkl. drohung einverstanden war, bzw. beides eben gar nicht existent war.
aber hätte er sich jetzt zum ende eben nicht so verhalten, dann wären die nötigung und die drohung der knackpunkt gewesen um nicht nur eigene kosten zu sparen sondern auch noch die des clubs zu maximieren.
und bzgl. der dummen frage ob ihn ein anwalt nicht auch was gekostet hätte habe ich hier bereits mehrfach etwas gesagt, aber jetzt nochmal für die ganz blöden:
entweder haben seine eltern eine auf ihn mitgeltende familienrechtsschutz oder aber er hätte den anwalt (vorausgesetzt er ist kein überdurchschnittlich wohlhabender/verdienender student) über die staatliche beratungshilfe einschalten können und so maximal 10 € (je nach anwalt, meistens 0) gezahlt.
Die Frage ob er ueberhaupt bezahlen muss haengt nicht davon ab, ob er beim Verlassen des Lokals genoetigt wurde oder nicht. Wenn du 1000 Euro klaust und dich der Besitzer unrechtmaessig krankenhausreif schlaegt dann hast du noch lange nicht den Anspruch auf die 1000 Euro.Original geschrieben von aMrio
was redet ihr da eigentlich von schlüssigem verhalten? die bezahlweise in dem club ist (war) scheissegal angesichts der tatsache, daß sie seinen ausweis unter drohung einbehalten haben.
Jemand bedroht dich, nimmt deinen Personalausweis da du kein Geld hast und verlangt mit Geld zurueckzukommen wenn man den Ausweis wieder haben moechte.schlüssiges verhalten liegt nur mittlerweile insofern vor, als dass sein nachträgliches abholen des ausweises JETZT darauf schließen lässt, dass er mit dieser nötigung inkl. drohung einverstanden war, bzw. beides eben gar nicht existent war.