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Öhm....was genau versprochen wird, das ist doch gerade die Frage. Natürlich steht da wörtlich "bis zu", aber ich habe wohl ausreichend dargelegt dass die Auslegung dieses Versprechens (§§ 133, 157 BGB) kaum dazu führen wird, dass auch max. 2 mb/s noch eine vertragsgemäße Erfüllung sind.Das der Vergleich nicht 100%ig ist, ist mir schon klar, trotzdem wird eben nichts versprochen ausser "bis zu".