Recht: Kündigung wegen 2 Mbit statt 16Mbit möglich?

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Das der Vergleich nicht 100%ig ist, ist mir schon klar, trotzdem wird eben nichts versprochen ausser "bis zu".
Öhm....was genau versprochen wird, das ist doch gerade die Frage. Natürlich steht da wörtlich "bis zu", aber ich habe wohl ausreichend dargelegt dass die Auslegung dieses Versprechens (§§ 133, 157 BGB) kaum dazu führen wird, dass auch max. 2 mb/s noch eine vertragsgemäße Erfüllung sind.
 
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hab mir mal den Spaß gemacht mit ner alten Adresse in nem Nest nen Verfügbarkeitscheck zu machen

Congstar: 16 MBit (ohne weitere Kommentar, jedoch scheinbar mit regionalem Aufpreis)
Vodafone: DSL nicht verfügbar, mir wird LTE vorgeschlagen
1&1: "Ihr Wohnsitz liegt noch in einem wenig ausgebauten DSL-Gebiet. Gerne können wir Ihnen den gewünschten Tarif aber schon jetzt per Fernanschaltung ans 1&1 Netz anbieten"
o2: "Sie können voraussichtlich eine Übertragungsgeschwindigkeit von 12.000 KBit/s bis 16.000 KBit/s erreichen"

Ich habs auch mal getestet: Die Pfeifen bei Congstar und 1%1 geben einfach nur an, dass es bei mir verfügbar ist (TOLLE SACHE YAY).

Vodafone gibt an, dass bei mir 6000er DSL verfügbar wäre, welches aber überhaupt nicht mehr angeboten wird, weshalb ich trotzdem das 16000er nehmen muss.

O2 ist noch am ehrlichsten und gibt an, dass ich bis zu 2000 kb/s oder 6000 kb/s bekomme.

In der Realität sinds bei 1&1 halt gerade 250 kb/s :8[:......
 
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Erinnert mich an meine Situation mit der Telekom. Wir hatten auch 16000, aber die Verbindung war völlig instabil. Dann haben wir angerufen und ein Techniker kam. Der hat dann irgendwas gemacht ohne uns etwas zu sagen. Danach war die Verbindung zwar stabil aber wir hatten nur noch 2000 kb/s. Nach diverser Beschwerden von der Telekom, haben sie uns schriftlich zugesendet, dass nur 2000 kb/s in unserer Region möglich sind. Daraufhin haben wir dann direkt den Anbieter gewechselt und gekündigt. Konnten aber auch nicht fristlos kündigen, wir haben einfach beide Anbieter parallel bezahlt bis die Frist bei der Telekom abgelaufen war.
 
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Jo, wenn du bei Congstar nun über die Telekom geschaltet bist, und die eben nicht wie 1&1 RAM schalten sondern feste Bandbreite, und es für 6mbit nicht reicht, ist 2mbit der nächste Schritt.
Das habe ich auch woanders mehrmals gelesen. Ich schätze, dass das der Grund ist, warum hier nur 2 geschaltet wurden.
Congstar gibt allerdings 0 Details an, trotz genauer Nachfrage danach.

Mal schauen, was ich noch erreichen kann, um aus dem Vertrag rauszukommen. Keine Lust nun so lange mit 2Mbit ins Netz zu gehen oder doppelt zu zahlen...

Wo ich mir die Sachen bei easybell so durchlese: Scheint, als wäre das die richtige Wahl gewesen. Die prüfen auf Anfrage die genaue Bandbreite und "Schaltung nur bei Verfügbarkeit von ratenadaptivem ADSL2+ oder VDSL von Telefonica". Naja, nu ist ja leider zu spät -.-
 
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Ich hab grad bei mir mit dem Konsumentenschutz geredet und die meinten, dass man gegen sowas bei uns in Ö zumindest nicht angehen kann.

Wenns blöd hergeht, klagen die mich auf nichtbezahlung der Kosten.

Drecks Recht.
 
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Auch wenns schon ne Weile her ist, hier mal noch ein Update: Habe den Vertrag widerrufen und das wurde von congstar auch akzeptiert. Nun habe ich allerdings das nächste Dilemma mit dem Rückversand der Hardware. Ich habe nach 5 Telefonaten endlich eine Adresse bekommen, wohin die Hardware zurückgeschickt werden soll (ist total undurchsichtig bei denen). Abgeschickt und 3 Tage später zurückbekommen, weil die 14 Tage Widerruf schon abgelaufen waren.
Daraufhin haben die den Kram in Rechung gestellt und auf Nachfragen bzgl. anderer Rücksendeadresse oder Alternative kam keine Antwort mehr von denen. Die Abbuchung habe ich natürlich rückgängig gemacht, und nun ne Mahnung erhalten. Kann nur jedem von congstar abraten...
Die wollen das nun scheinbar aussitzen (hab seit über 2 Wochen keine Antwort bekommen), mal gespannt, ob sie gar klagen -.-
 
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Das hat mit Absicht nichts zu tun, dass ist reine Unfähigkeit :D Wenn du den Vertrag an sich widerrufen konntest, muss das auch für die Hardware gelten. Dauert nur gerne mal ein paar Wochen bis sich irgendeine Fachabteilung damit beschäfigt. Kannst im Zweifel noch ne böse Mail schreiben und dick reinschreiben dass es ne geschäftsführerbeschwerde ist.
 

Gelöscht

Guest
zumal widerruf vertrag nix mit der rücksendung der ware zu tun hat. das sind zwei getrennte paar stiefel.
 
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Auch wenn du damit zwar das richtige meinst, ist deine Antwort in dem Fall verwirrend.

Denn congstar sagt ja anscheinend auch, es seien zwei Paar Schuhe und leiten daraus die Zahlungspflicht ab. ;)

Richtig ist: Wenn du wirksam widerrufen hast (und den Zugang des Widerrufs anhand der Bestätigung auch beweisen kannst), ist der Vertrag kaputt. Die Rücksendung der Ware ist dann nicht mehr fristgebunden. Eine eventuelle Verzögerung von 5 Tagen, noch dazu, wenn diese durch Verschulden des Anbieters entstanden ist, ändert nichts an dem Widerruf und führt auch nicht zu weiteren Zahlungspflichten.


mal gespannt, ob sie gar klagen -.-
Wohl kaum. Auch wenn bei diesen ganzen Kommunikationsabzockern eine Hand nicht weiß was die andere tut, werden Klageverfahren in der Regel von einer Rechtsabteilung bearbeitet. Und auch wenn das Personal da oft nicht gerade gut ausgebildet oder instruiert ist: Die Typen in der Rechtsabteilungen sollten es gerade noch hin kriegen die Rechtsfolgen eines Widerrufs aus ihren alten Scripten rauszufinden.
Aber lustig wäres alle Male. :D
 
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