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Privatkauf Auto + Gravierender Mangel

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Hallo liebe Com,

meine Freundin hat im Sommer / Herbst 2007 ein Auto von unserem Nachbarn gekauft. Jetzt mussten wir das Auto in die Werkstatt bringen weil es undischt ist und das Wasser darin steht und es anfängt zu schimmeln.

Im Endeffekt stellt sich heraus das die Frontscheibe von dem Auto gewechselt wurde, aber wohl so schlecht das dadurch Löcher entstanden sind und Wasser einläuft.

Jetzt steht dieser Mangel ja nicht auf dem Kaufvertrag und da ER die Scheibe ja hat auswechseln lassen und vermutlch von diesem Fehler wusste, haben wir da womöglich eine Chance gegen ihn einen Schadensersatz oder ähnliches geltend zu machen? Wir gehen davon aus, dass er das Auto deshalb verkauft hat weil er wusste das die Scheibe undicht ist. Allerdings ist es halt ein Privatkauf.

Über eure Hilfe wäre ich echt dankbar.

Grüße

Dirndle
 

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ein scheibentausch muss imho nicht angegeben werden...
 

uLti_inaktiv

Guest
1) Habt Ihr einen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen? Gab es insbesondere einen Haftungsausschluss?
2) Habt Ihr Beweise von positiver Kenntnis des Mangels (wohl nein). Täuschung muss vorsätzlich erfolgt sein, selbst leichtfertige Unkenntnis reicht nicht aus. Gerade bei einer schlecht eingesetzten Scheibe ist aber sehr gut von Unkenntnis auszugehen. Schließlich habt ihr es selber fast zwei Jahre nicht bemerkt und seid bestens mit dem Auto ausgekommen.

Wenn es also einen Haftungsauschluss gibt und Ihr die vorsätzliche Täuschung nicht beweisen könnt, sieht es schlecht für Euch aus.
 
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Also wir haben jetzt mit dem Vorbesitzer Kontakt aufgenommen und er konnte dazu auch nichts sagen. Er weiß von einem Scheibenaustausch nichts. Er hat das Auto 2004 bei einem Händler gekauft der ihm wohl auch nicht darauf hingewiesen hat.

Ich befürchte das Ganze endet in einer Sackgasse. Von dem Händler werden wir auch nichts erfahren und selbst wenn, nach all den Jahren kann man da wohl eh nichts mehr machen.

EDITH:

1. Wir haben einen schriftlichen Kaufvertrag aber keinen Haftungsausschluss.
2. Nein, keine Beweise. Er sagt ja er weiß von nichts und verweist auf den Händler der ihm das Auto verkauft hat.

Wie gesagt, ich befürchte wir kommen nicht drum herum das Auto entweder mit immens hohen Kosten zu reparieren oder es einzuschrotten.

Ist übrigens ein Mitsubishi Charisma aus dem Jahr 1997. Haben wir damals für 3000 Euro bei dem gekauft.
 
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Wtf? Verschwiegene Mängel (absolut irrelevant ob es der Käufer wusste) können bis zu 10 Jahre reklamiert werden. Und dazu zählt dieser Schaden sehr wohl.

Normal besteht die Möglichkeit der Rückabe des Autos - man bekommt dann aber natürlich weniger retour als man bezahlt hat. Alternativ eine Wertminderungszahlung.

Falls dir das Verhältnis mit deinem Nachbarn egal ist auf zum Anwalt und dem ein Schreiben aufsetzen lassen.

Hatte ich selber schon (verschwiegener Vorschaden), und ich habe 4k retour bekommen. War zwar langwierig (wie alles der Justiz -_-) aber ist ja egal.

Grüße
 
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Abwracken hatte ich auch schon drüber nachgedacht, solange es noch geht.

Ich war gerade in der Werkstatt sie versuchen die Scheibe abzudichten, versprechen aber keinen Erfolg. Wenn das Fehlschlägt denke ich, hol ich mir übers Abwracken nen Jahreswagen auf Abzahlung.

Mit dem Autohaus bei dem der Vorbesitzer gekauft hat setzen wir uns noch auseinander.
 
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Privatverkauf, keine Gewährleistung, gekauft wie gesehen. GG.
 
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LoL 2 Jahre nach Privatkauf nen Mangel bei nem ziemlichen alten Auto bemerken und reklamieren wollen? Hmm find ich schon ziemlich dreist.
 

Entelechy

Guest
Bei arglistig verschwiegenen Mängeln (müssen aber gravierende sein - z.B. Unfallwagen) darf man den Kaufvertrag generell anfechten.
 
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I. Keine Rechtsberatung!

II. Wende Dich an einen Anwalt!

III. Ein Haftungsausschluss kommt beim Kaufvertrag neben den Grundsätzen des § 442 BGB grundsätzlich nur nach Vereinbarung in Betracht. Der BGH ist bei der Bejahung eines stillschweigenden Haftungsausschlusses zurückhaltend. Dafür wäre der Verkäufer auch beweispflichtig. Solange es keine schriftliche Vereinbarung gibt, würde nicht von einem Haftungsausschluss ausgehen.
(Übrigens würde "Gekauft wie gesehen" für einen nicht durch Probefahrt etc erkennbaren Mangel keinen Haftungsausschluss begründen)

IV. Du musst beweisen, dass die Kaufsache (1) des Kaufvertrages (2) bei Gefahrübergang (3) mangelhaft (4) war, §§ 437, 434, 433 BGB. Ist das möglich, besteht grundsätzlich zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung gegen den Verkäufer. Dabei kann der Käufer zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Sache (bei Gebrauchtwagen schwierig) wählen. Ob der Verkäufer Kenntnis von dem Mangel hatte, ist für den Nacherfüllungsanspruch egal. Für einen etwaigen Schadensersatzanspruch muss der Verkäufer beweisen, dass er die Lieferung der mangelhaften Sache nicht zu vertreten hat.

V. Die Ansprüche unterliegen der Verjährung, § 438 BGB. Für euch bedeutet das zwei Jahre ab Ablieferung der Kaufsache. Verjährung tritt demnach erst im Herbst 09 ein. Aber Achtung, die Verjährug kann auch durch Parteivereinbarung abgeändert werden. Selbst im Verbraucherrecht ist eine Reduzierung auf ein Jahr zulässig. Inwiefern eine solche Vereinbarung stillschweigend getroffen werden kann, weiß ich gerade aus dem Kopf nicht.

Wenn der Sachverhalt Deiner Schilderung entspricht, würde ich in jedem Fall professionellen Rechtsrat suchen!
 
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Original geschrieben von Core
Privatverkauf, keine Gewährleistung, gekauft wie gesehen. GG.

so ist es lieder... ich hatte dasselbe, bei mir warens jedoch nur 2 wochen :/ man muss damit leben... also mit anwalt wirste nich viel erreichen, privatverkauf endet oft inner sackgasse

ich habs selber durchgemacht; spars dir, kauf dir aus den anwaltskosten nen schicken jahreswagen
 
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Wie? Du hast nicht den schärfsten Anwalt der Stadt engagiert um in einem 6-monatigen Verfahren mit 3000€ Anwaltskosten und hohem Risiko es zu verlieren einen 500€ Schaden bei einem ungefähr ähnlich wertbehafteten Wagen durchzuboxen?
 
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Nö, der wagen war das vierfache wert als 500!!! 8[

aebr das tut hier nichts zus ache, ich sag nur, dass verklagen nichts bringt vor allem nach ner zeitspanne von 2 jahren
 
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Nochmal: Ein stillschweigender Haftungsausschluss kann bei vorliegendem Sachverhalt m. E. nur bzgl der gewöhnlichen Verschleißmängel angenommen werden. Das betrifft sicher nicht eine defekte Frontschutzscheibe und damit verbundene mangelhafte Reperatur.
 
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Bei einem 12 Jahre alten japanischen Kleinwagen fällt euch nach über einem Jahr auf, dass der Wagen nicht "dicht" ist? Wenn ihr die Karre im Sommer 2007 gekauft hättet, könnte ich die Argumentation noch im Ansatz nachvollziehen - nach fast 2 Wintern mit entsprechender Feuchtigkeit wirkt das Ganze dann doch eher nach Geldschneiderei.

Mit der Tour werdet ihr ganz sicher keinen Erfolg haben. Der Wagen ist uralt und irgendwelche Mängel dem vorigen Besitzer im nachhinein in die Schuhe schieben zu wollen wirkt dann doch arg konstruiert.

Wieso sollte er denn bitteschön wissen, dass die Scheibe bei seinem damals 10 Jahre alten Kleinwagen nicht hochprofessionell ausgetauscht wurde? Weil er den Austausch es bei irgendeiner Werkstatt hat durchführen lassen? Das ist doch nicht sein Problem - das die Scheibe nicht okay ist, hättet ihr doch auch im Herbst 2007 merken können, feucht genug war es bestimmt.
 
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einfach mal nicht anstellen. ist halt scheisse gelaufen. werd bloß keiner dieser anwaltspacken. man muss auch mal pech haben können ohne das unglück über irgendwelche peinlichen paragraphenaktionen auf jemand anderen abwälzen zu können.
 
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Es kommt für den Anspruch auf Nacherfüllung gem. § 439 BGB nicht darauf an, dass der Verkäufer den Mangel kannte. Relevant ist allein der Beweis durch den Käufer, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war.
Und bei einem etwaigen Schadensersatzanspruch muss der Verkäufer beweisen, dass er die Schlechtleistung (also Ablieferung einer mangelhaften Kaufsache) nicht zu vertreten hat, § 280 I 2 BGB.

Übrigens ist es nicht peinlich, auf sein Recht zu pochen. Es gilt, dass Verträge einzuhalten sind, so einfach ist das. Wer ein Auto als grundsätzlich mangelfrei verkauft, muss dafür auch einstehen.
 
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also wenn er jetzt bei seinem nachbarn klingelt und ihm deinen post vorliesst ist das mehr als peinlich
 
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Original geschrieben von nomic
also wenn er jetzt bei seinem nachbarn klingelt und ihm deinen post vorliesst ist das mehr als peinlich

Du, ich will hier niemanden zu seinem Glück zwingen und wenn es ihm (und Leuten wir Dir) peinlich ist, seine Rechte zu wahren, dann soll mir das egal sein. Wenn man mich fragt, würde ich es zwar eher als peinlich empfinden, sich rumschubsen zu lassen, aber Peinlichkeit an sich ist wohl eine subjektive Kategorie.
Ändert nur alles nichts daran, dass ihm objektiv Rechte zustehen könnten und deswegen eine Rechtsberatung sinnvoll wäre.

Übrigens würde ich nicht klingeln, solche Angelegenheiten regelt man schriftlich. Wer später nichts beweisen kann, sitzt in der Zwickmühle.
 
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Original geschrieben von SwAtCh-IrOnY


Du, ich will hier niemanden zu seinem Glück zwingen und wenn es ihm (und Leuten wir Dir) peinlich ist, seine Rechte zu wahren, dann soll mir das egal sein. Wenn man mich fragt, würde ich es zwar eher als peinlich empfinden, sich rumschubsen zu lassen, aber Peinlichkeit an sich ist wohl eine subjektive Kategorie.
Ändert nur alles nichts daran, dass ihm objektiv Rechte zustehen könnten und deswegen eine Rechtsberatung sinnvoll wäre.

Übrigens würde ich nicht klingeln, solche Angelegenheiten regelt man schriftlich. Wer später nichts beweisen kann, sitzt in der Zwickmühle.
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Original geschrieben von SwAtCh-IrOnY
Es kommt für den Anspruch auf Nacherfüllung gem. § 439 BGB nicht darauf an, dass der Verkäufer den Mangel kannte. Relevant ist allein der Beweis durch den Käufer, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war.
Und bei einem etwaigen Schadensersatzanspruch muss der Verkäufer beweisen, dass er die Schlechtleistung (also Ablieferung einer mangelhaften Kaufsache) nicht zu vertreten hat, § 280 I 2 BGB.

Übrigens ist es nicht peinlich, auf sein Recht zu pochen. Es gilt, dass Verträge einzuhalten sind, so einfach ist das. Wer ein Auto als grundsätzlich mangelfrei verkauft, muss dafür auch einstehen.
dicke raute, der grkauft wie besichtigt kram von core ist halt ein klassischer fall von halbwissen.
Original geschrieben von VeGA_
Solche Nachbarn wünscht man sich :ugly:
du scheisst also ggf. auf nen paar hundert euro, um der bester freund deines nachbarn zu bleiben..?
 
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