post von GEZ

Mitglied seit
06.09.2002
Beiträge
3.238
Reaktionen
0
Original geschrieben von haviii
das glauben auch nur jurastudenten die mal irgendwas über 10 punkte geschrieben haben und sich nun schon ihre 200 riesen einstiegsgehalt bei PWC und Co ausrechnen.

Hengeler zahlt 100k ohne, 105k mit Titel. Und GEZ prellen fällt nicht unter § 265a StGB.
 
Mitglied seit
30.07.2000
Beiträge
4.606
Reaktionen
61
boah havi, du musst uns doch nicht immer wieder beweisen, wie dumm du bist, wir wissen es schon seit Jahren. Bitte entferne dich und deine sinnfreien Kommentare aus diesem Thread, du verwirrst nur unbescholtene User, die dich noch nicht mehr als 5 Postings von dir gelesen haben.
 
Mitglied seit
01.06.2003
Beiträge
828
Reaktionen
0
Ohne jetzt alles gelesen zu haben (und schon gar nicht irgendwelche links) ist es ja wirklich schön, wenn sich hier alle einig sind, einfach komplett ALLES von der GEZ immer zu ignorieren.

Trotzdem sollte man aufpassen, dass nicht mal ein sog. Gebührenbescheid (diese müssen NICHT per Einschreiben kommen) dabei ist. Dieser wird nämlich rechtskräftig, wenn nicht innerhalb einer Frist Widerspruch eingelegt wird. Und zwar dann unabhängig von den tatsächlichen Begebenheiten!

Einfach immer und in jedem Fall alles von der GEZ einfach zu ignorieren, ist also wohl nicht unbedingt das intelligenteste und kann schon mal nach hinten los gehen.

Ps. Hört auf, haviii mit Fakten zu konfrontieren.
 
Mitglied seit
10.05.2003
Beiträge
5.196
Reaktionen
395
wird das zeug dann rechtskräftig wenn es die post verliert?
muss doch irgendwie beweisbar sein das es überhaupt angekommen ist, sonst könnte man ja auch einfach behaupten man hätte sowas verschickt, widersprechen ist ja nicht möglich wenn nichts ankommt...
 
Mitglied seit
08.08.2002
Beiträge
5.199
Reaktionen
0
Original geschrieben von SwAtCh-IrOnY


Hengeler zahlt 100k ohne, 105k mit Titel. Und GEZ prellen fällt nicht unter § 265a StGB.

Auch wenn das jetzt Off Topic geht, aber wo kommt denn bitte die Zahl her? Für einen überdurchschnittlichen Uni-Jura-Absolventen?

Ich hoffe für Dich das die Landung in der Realität nicht zu all zu hart wird... keine Sorge, als Jurist muss man nicht am Hungertuch nagen, aber dieser Betrag ist nun wirklich weit weg von der Realität...
 
Mitglied seit
08.08.2002
Beiträge
5.199
Reaktionen
0
Ach du meine Scheisse... ok, ich nehme alles zurück und entschuldige mich bei Dir ... ich habe mir auch im Traum nicht vorstellen können das solche Gehälter an Einsteiger gezahlt werden... aber bei uns in der IT wird man wohl dagegen schlecht bezahlt. Und ich würde mich jetzt auch nicht als schlechten Verdiener einschätzen, aber da muss ich noch einige Jahre für stricken.

Aber lass' mich raten, das Angebot ist für die Top 5-10 in Deutschland des Jahrgangs 2006 - 2008? Und die dürfen dafür Ihr Bett im Büro aufbauen.
 
Mitglied seit
06.09.2002
Beiträge
3.238
Reaktionen
0
Bingo! Wobei Betten eigentlich nicht nötig sind, die haben doch einen bequemen Bürostuhl ;)
 
Oben