Polizisten erschießen Randalierer

qwertzasdf1234

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http://www.abendblatt.de/region/nie...zist-erschiesst-47-jaehrigen-Randalierer.html

Im Cuxhavener Kreishaus hatte ein 47-Jähriger randaliert und mehrere Menschen verletzt. Ein Polizist schoss auf ihn und traf tödlich. Für die Staatsanwaltschaft war es Notwehr.

Nach den bisherigen Ermittlungen war der Mann am Mittwochabend in einem Seminar in dem Kreishaus aufgetaucht und hatte die Teilnehmer bedroht. Danach griff er mehrere Menschen mit Metallstangen an und verletzte sie. Als die beiden Polizisten eintrafen, bedrohte der Angreifer auch sie mit den Stangen, die er wie zwei Lanzen hielt. Die

+++ Polizeikugeln töteten 2010 acht Menschen +++

25 und 41 Jahre alten Beamten forderten den Mann den Angaben zufolge mehrmals auf, die Stangen niederzulegen. Schließlich schoss der 25-Jährige auf ihn.

Was sagt ihr?

Manch einer wird sagen, ok - war alles andere als schlau Menschen zu verletzen, hat damit sein Lebensrecht verspielt - bla, Pech gehabt.

Müssten nahkampferprobte Polizisten nicht zu zweit gegen einen solchen Mann vorgehen können, ohne diesem in den Brustkorb zu schießen?

Szenario: Warnung, wiederholte Warnung, zu nah dran, Schuss ins Bein, kknp, Handschellen gG. Zig Alternativen wären noch denkbar, wovon ein nervöser Polizist die schlechteste ausgewählt hat - nein, sorry, schlechter wäre es gewesen, wenn er ihm den Kopf weggepustet hätte.

Mir gefällt hieran nicht, dass der Staatsanwalt eindeutig von Notwehr ausgeht. Wenn ein Kampfsportler jemandem im Zweikampf das Genick bricht oder sonstige lebensgefährliche Verletzungen zufügt im Zuge der Selbstverteidigung wird erst zigmal untersucht, ob man das nicht anders handhaben könnte, dann wird alles mit Rücksicht auf seinen Background hin betrachtet etc., aber bei Polizisten heissts "einfach" Notwehr?

Das ist alles andere als befriedigend.
 
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kann man schlecht beurteilen ohne wirklich die konkrete situation gesehen zu haben.

wenn der da einfach nur mit seinen metallstangen dagestanden wäre und auf ihn geschossen worden wäre, weil er sich nicht ergeben hat, wäre das natürlich mindestens totschlag gewesen.
aber wenn er mit seinen "lanzen" auf die polizisten zu gerannt wäre, wäre ein schuss wohl durchaus angebracht und legitime notwehr gewesen.
 
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pfefferspray vs eisenstangen .. ein fall für galileo?
 

qwertzasdf1234

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Von nem Rentner, der sich nicht anders zu verteidigen weiß und im Rollstuhl sitzt, wäre das für mich die adäquate Konfliktlösung gewesen.

Versteht mich nicht falsch, ich trauere solchen Leuten kein Stück nach, mir gehts vielmehr darum, dass man von Polizisten wohl mehr erwarten dürfte als von nem Bauerntölpel mit einer Waffe.
 
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und wenn es kein weichei war, sondern selber gut trainiert?

wie gesagt, können wir hier wohl kaum beurteilen ohne detailiertere informationen.
 
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du glaubst wirklich, dass jeder Polizist im Dienst ernsthaft gut im unbewaffneten Nahkampf gegen nen bewaffneten Gegner aussehen würde? Also ich glaub das nicht zwingend ;)
 

Quint

,
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Soweit ich weiß, erhalten Polizisten in Deutschland keine wirkliche Ausbildung im "Nahkampf", die werden innerhalb von ein paar Monaten in einem modifiziertem Ju-Jutsu zum Gelbgurt gebracht, das war es dann aber für die meisten auch schon. Gerade deswegen suchen sich Polizisten privat Kampfsportvereine, wo sie oft kostenlos trainieren dürfen - im Gegenzug wirbt der Besitzer mit "Wir bilden Polizeibeamte aus". Insofern kann ich mir gut vorstellen, dass der betreffende Beamte sich lieber nicht mit einem Metallstangenschwingenden Irren ohne Waffe anlegen wollte. Mit 25 Jahren hat man vielleicht noch zuviel CSI-Miami im Kopf, wenn man in so eine Situation gerät.

Szenario: Warnung, wiederholte Warnung, zu nah dran, Schuss ins Bein, kknp, Handschellen gG.

Das ist schlicht unrealistisch. Die meisten Beamten ziehen ihre Waffen im Dienst extrem selten - und schießen noch weniger. Unter Stress dann plötzlich präzise ein sich bewegendes Ziel zu treffen, wenn normalerweise die eigene Präsenz zur Konfliktbereinigung ausreicht und man ohnehin nicht den Umgang mit der Waffe übt, ist dann sehr, sehr schwer. Was, wenn der Typ sich bewegt und der Schuß ins Knie geht?

Wenn es keine anderen Umstände gab (vielleicht hat der Typ mit den Metallstangen versucht, sie anzugreifen/sich in Reichweite zu bringen), ist "Nowehr" natürlich eine nette Freikarte, die man auch bei Polizisten genauer untersuchen sollte bevor man sie ausstellt.
 

Clawg

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+++ Randalierer töteten 2010 achthundert Menschen +++

Dass bei 1% der Fällen ein Polizist sich zum Gebrauch der Schusswaffe entschließt ist denke ich eine gute Statistik
 

qwertzasdf1234

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+++ Polizeikugeln töteten 2010 acht Menschen +++

steht in meinem Eingangspost, Clawg trollt nur rum.
 
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Ich bin ja wirklich der Letzte, der reflexartig Polizeigewalt gut heißt, aber so wie sich die Situation liest, würde ich das durchaus als Notwehr einschätzen.

Natürlich wäre es besser gewesen, denjenigen mit Pfefferspray oder einem lediglich verletzenden Schuss außer Gefecht zu setzen, aber wir können wohl kaum die Situation ohne weitere Infos adäquat einschätzen.
Aber dafür gibt es ja eine Ermittlung. Ich hoffe, dass klar ist, dass "Staatsanwalt geht von Notwehr aus" nicht bedeutet, dass keine Ermittlung stattfindet.

Das hier ist zwar nur focus, aber okay...
http://www.focus.de/panorama/welt/c...iesst-randalierer-aus-notwehr_aid_678866.html
Ob der Einsatz der Dienstwaffe gerechtfertigt war, sollen Experten der Polizeiinspektion Delmenhorst prüfen. Sie haben aus Gründen der Objektivität die Rekonstruktion des Vorfalls übernommen. „Wie die Situation in der Sekunde war, als der Schuss abgegeben wurde, ist Gegenstand der Ermittlungen“, sagte Nitz. Dafür müssen die Delmenhorster Kollegen jetzt zahlreiche Zeugen befragen und die am Tatort gesicherten Spuren auswerten.

Den 25-Jährigen konnten die Beamten noch nicht befragen. „Ihm geht es sehr schlecht. Es ist das Schlimmste, was einem Polizisten passieren kann“, sagte eine Sprecherin der zuständigen Polizeidirektion Oldenburg. Der Mann werde derzeit psychologisch betreut.

Kann ich auch nachvollziehen, dass der Typ eigentlich keinen Bock hatte, den Mann zu erschießen. 25 ey, der kann ja noch nicht lange im Dienst sein.
8 Tote durch Polizeikugeln in Deutschland pro Jahr finde ich btw ziemlich gut. Hätte durchaus gedacht, dass das weitaus mehr sind. In den USA sinds afaik 2 pro Tag oder so.
 
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ich versteh wirklich nicht, warum man es nicht zumindest versucht so jemandem ins bein oder in den arm zu schießen.
 
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ich versteh wirklich nicht, warum man es nicht zumindest versucht so jemandem ins bein oder in den arm zu schießen.
riesige Chance vorbeizuschießen...im dümmster aller Fälle, waren ja vielleicht auch noch Leute (aus der Sicht der Polizisten) hinter dem Täter die man dann verletzt hätte
 
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man kaum ist man am anderen Ende der Republik studieren drehen zu Hause die Polizisten durch und erschießen Leute. Warscheinlich kenne ich den Beamten auch noch Oo
 
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Ich stimme der allgemeinheit im thread zu.
Ohne genau zu wissen was passiert ist kann man sich kein urteil erlauben, aber wenn irgend ein irrer mit 2 metallstangen ein seminar stürmt und leute verprügelt und dann damit auch noch die polizisten bedroht kann ich schon nachvollziehen, dass ihm die nerven durch sind und er geschossen hat.
Ihn zu töten war sicher nicht seine Absicht, es steht im Artikel ja auch nicht wo er ihn getroffen hat.
Eine "Eisenstange" kann durchaus üble verletzungen hervorrufen würde ich mal behaupten, da dann zum Nahkampf anzusetzen halte ich für keine gute idee wenn man nicht perfekt darin trainiert ist.
Da der typ ja anscheinend auch von den sonstigen leuten nicht schon vorher überwältigt wurde konnte er wohl auch bisschen damit umgehn.
 
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1.) Der durchschnittliche Polizist (ebenso wie SEK, MEK-Beamte) ist nicht hervorragend im Nahkampf trainiert.

2.) Ein Schuss in Arm oder Bein bei einem sich-zu-einem-bewegendem Ziel ist sehr schwer, insbesondere unter Stress. Selbst bei einem erfolgreichen Treffer ist es nicht gewährleistet, dass der Getroffene durch den Schuss gestoppt wird.
(Daher gibt es beim SEK die Faustregel, dass ein mit einem Messer Bewaffneter Krimineller erschossen wird, wenn er nach Aufforderung weiterzuläuft und eine Distanz von (gefühlten) 10 Metern unterschreitet)

Eventuell war es nicht die perfekte Reaktion, aber Polizisten sind auch nur Menschen, die nicht immer perfekt handeln können, obwohl die Moralaposteln ihre Zeigefinger erheben werden, nachdem sie in studenlanger theoretischer Analyse das optimale Verhalten ermittelt haben.

Mein Beileid für den armen Kerl und seine Angehörigen, ebenso für den Polizisten, dessen Karriere für die nächsten Jahrzehnte verbaut ist und hoffentlich keinen psychischen Schaden davon getragen hat.


PS: Eben erst den Beitrag von JS zuendegelesen. Es ist eine bodenlose Frechheit in unserem Justizsystem, dass Kampfsportler härter bestraft werden als Normalbürger. Die meisten, die sich schonmal richtig auf der Strasse/Pub gehauen haben, werden wohl wissen, dass es immer darauf ankommt wer härter (ebenso wie der erste Schlag[u.A. suckerpunch] ist. In so einer Situation ist es nicht möglich zu sagen "Oh, jetzt gebe ich nur 80%, ich bin ja Boxer/Ringer/MMA'ler". Unter Umständen ist das zu wenig, ich bemerke es zu spät (ich bin überrannt worden, er liegt auf mir, schlägt auf mich ein, ist schwerer, ich kann keinen Bodenkampf, bekomme ihn nicht von mir runter) und kann mich nicht mehr zur Wehr setzen und werde Langzeitschäden an Nase und/oder Zähnen haben (worst case scenario: Er schneidet sich während des Schlagens die Hände an meinen Zähnen auf und hat Hepathitis C/ HIV -> mögliches Infektionsrisiko). und das ist mal ein ganz simples Szenario, ohne Gewicht und Größenunterschiede.

Denke, es war ein gutes Handeln (wenn auch nicht optimal), wie es im "hätte-sollte-wäre-Land" ausschaut, wird man leider niemals erfahren.
 
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Manch einer wird sagen, ok - war alles andere als schlau Menschen zu verletzen, hat damit sein Lebensrecht verspielt - bla, Pech gehabt.
Strohmann-argument? Der gegensatz scheint mir gekünstelt.
Natürlich hatte der mann sein lebensrecht nicht verspielt: wir wissen nicht mal, was mit ihm war, warum er das gemacht hat, vielleicht war er krank...
Das macht den polizisten aber nicht schuldig. Wenn die situation wirklich so war, wie berichtet wird, dann war es notwehr. Das macht es nicht gut, sondern tragisch.
 

qwertzasdf1234

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Seh ich das richtig, dass Polizisten dann auch jemanden, der betrunken ist und mit ner Flasche um sich schlägt erschießen dürfen?
 
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Wenn dieser jemand sie angreift, der angriff eine gefahr für leib und leben darstellt und es kein anderes mittel gibt, den angriff zu unterbinden, dann ja.
 
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Im Zweifelsfalle hat er eh auf die Beine gezielt und "OH VERFLIXT" den Burstkorb getroffen.

Shit happens.
 
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Seh ich das richtig, dass Polizisten dann auch jemanden, der betrunken ist und mit ner Flasche um sich schlägt erschießen dürfen?

Zuerstmal folgendes: Er hat sein Recht auf Leben natürlich nicht verspielt. Wurde ja schon gesagt, weißt du ja auch. Er hat allerdings durch sein gefährliches Verhalten maßgeblich dazu beigetragen, dass er jetzt tot ist.

Der Alkohol würde daran überhaupt nichts ändern. Wenn man unter Alkoholeinfluss gewalttätig wird dann darf man eben nichts trinken. Wer das trotzdem macht, verhält sich schon beim Konsum unverantwortlich.

Für das Rechtssystem is das hier nicht so einfach, auf der einen Seite dürfen Polizisten natürlich nicht immun sein. Auf der anderen Seite müssen sie auch ihren Job machen. Bei der Polizeiarbeit kann es nunmal passieren, dass jemand verletzt oder getötet wird. Die Polizisten gehen tagtäglich in die Gefahrensituationen rein um Unschuldige vor solchen Leuten zu beschützen und entschärfen wo es nur geht.
Ich hab also Verständnis dafür, dass Polizisten in solchen Fällen relativ mild bestraft werden.

Zum Kampfsportler: anderes Thema, da stimme ich aber zu, dass etwas verkehrt läuft, wenn jemand dafür bestraft wird, dass er sich verteidigt.
 
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Müssten nahkampferprobte Polizisten nicht zu zweit gegen einen solchen Mann vorgehen können, ohne diesem in den Brustkorb zu schießen?

nahkampferprobt?

wenn ich am boden liege und mich jemand mit ner eisenstange bearbeitet wäre ich äußerst froh wenn dieser jemand erschossen wird.

Szenario: Warnung, wiederholte Warnung, zu nah dran, Schuss ins Bein, kknp, Handschellen gG. Zig Alternativen wären noch denkbar, wovon ein nervöser Polizist die schlechteste ausgewählt hat - nein, sorry, schlechter wäre es gewesen, wenn er ihm den Kopf weggepustet hätte.
hallo?
stell dir mal vor du liegst am boden und der typ haut auf dich mit ner eisenstange ein. ich glaube kaum das eine doppelte warnung angebracht wäre. bei einem schuss ins bein ist die gefahr zu hoch das am boden liegende opfer zu treffen?
 
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TMC|Eisen

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Zunächst einmal ist in den Rechtswissenschaften umstritten, ob sich ein Polizeibeamter während seines Dienstes überhaupt auf Notwehr und Nothilfe aus § 32 StGB berufen kann.
Die Grundlagen für polizeiliches Handeln ergeben sich den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder. In vielen Ländern ist der Schusswaffengebrauch der Polizei beschränkt. So bestimmt in Hessen § 61 HSOG, dass Schusswaffen gegen Personen nicht zur Verteidigung von Eigentum gebraucht werden dürfen. Aus § 54 II HSOG ergibt sich dagegen, dass die Vorschriften über Notwehr und Notstand unberührt bleiben (also § 32 und § 34 StGB).

Nach § 32 darf man eine Schusswaffe allerdings auch bei Angriff auf das Eigentum gebrauchen. Äußerst umstritten ist deshalb, wie der gesetzliche Widerspruch von § 61 HSOG und § 54 II HSOG zu lösen ist. Den Streit ausführlich darzustellen würde jetzt ausufern, die strafrechtliche Lösung geht zumindest davon aus, dass auch Polizeibeamte sich in Ausübung ihrer Pflichten sich uneingeschränkt auf Notwehr und Nothilfe berufen können. Damit werden die Beschränkungen zum Schusswaffengebrauch im Ergebnis überflüssig.

Das Problem beim hier geschilderten Fall ergibt sich ja bereits bei der Schilderung des Tathergangs. Dieser ist viel zu dünn, um genaue Aussagen treffen zu können.

"Schließlich schoss der 25jährige auf ihn"? Wie, schließlich? Nachdem der Täter auf die Polizisten zu rannte? Nachdem der Täter mit den Stangen in der Hand einfach stehen blieb? Man hat einfach überhaupt keine Kenntnis, was wirklich passiert ist. Und gerade das sind in derartigen Fällen die entscheidenden Angaben. Was wurde gesagt? Wie verhielt sich der Täter? Welche konkrete Gefährdungslage war gegeben? Dazu fehlen uns schlicht die Angaben.

Dazu kommt, dass es niemandem zumutbar ist, sich mit einem Täter, der Eisenstangen schwingt und nachweislich auch bereit ist diese einzusetzen, in den Nahkampf zu gehen.
Warum sollte ein Polizeibeamter sich dem Risiko aussetzen, von solch einer Eisenstange erschlagen zu werden? Eine Eisenstange ist durchaus geeignet, tödliche Verletzungen hervorzurufen.

Angenommen der Täter wurde aufgefordert, die Stangen niederzulegen, was dieser verneinte und drohend auf die Polizisten zu lief, wäre ein Schuss in die Beine gerechtfertigt gewesen. Wäre er auf die Polizisten zugestürmt und es hätte nicht mehr die Zeit für einen gezielten Schuss in die Beine bestanden, wäre auch ein Schuss in Brust- oder Kopfbereich gerechtfertigt. Der in Notwehr Handelnde muss sich nicht der Gefahr aussetzen, mit seinem sicheren Abwehrmittel zu spät zu kommen. Da wir aber keine genaue Kenntnis vom Tathergang haben, bleibt das alles Spekulation.
 
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Welch Wunder, bei polizeilicher Gewalt wird von Notwehr gesprochen undbliblabloh Verfahren eingestellt. GAB ES JA NOCH NIE!
 
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Ohne die Situation 100% beurteilen zu können aber er hat richtig gehandelt. Hätte der Randalierer mit der Eisenstange den Polizisten bearbeitet, dann wäre auch keiner für ihn da gewesen.
Also selbst Schuld - natürliche Auslese - Darwin Award!
 
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Die Reaktion liest sich auf den ersten Blick ein wenig überzogen, da aber keiner von uns die Situation genauer beurteilen kann verbietet sich such jedes Urteil. Eventuell wars notwendig, eventuell nicht
 

Telmata

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für mich klingts nach notwehr, wobei man halt die situation nicht genau kennt.
und das der schuss tödlich endete war sicherlich nicht beabsichtig, sonst bräuchte er ja keine psychologische behandlung.
desweiteren kann ich mir nicht vorstellen das der mann mit den eisenstangen einfach nur stehengeblieben ist, sonst hätten die polizisten weiterhin gedroht (ok, wenn die nerven bei dem 25jährigen nichtmehr mitgemacht haben dann kanns natürlich sein das er geschossen hat obwohl der mann nur stand)
 

qwertzasdf1234

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Psychologische Behandlung gibts doch nach jedem Kill, oder nicht?
 
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Ja gibt es.

@ Topic: Wenn jemand mit einer Eisenstange auf mich zuläuft der diese vorher bereits nachweislich eingesetzt hat und auch nach der zweiten Aufforderung nicht stoppt bzw. so nah herankommt dass er eine direkte Gefahr darstellt, wird er selbstverständlich mit dem sichersten Mittel gestoppt dass mir zur Verfügung steht. Schuss in den Oberkörper in dem Falle. Arm/Bein ist viel zu unsicher, da Handfeuerwaffen im Allgemeinen auf Entfernungen über 10-15m nicht sonderlich genau sind, zumal bewegliche Ziele ungleich schwerer zu treffen sind (und auch von erfahrenen Schützen regelmässig verfehlt werden), als unbewegliche.

Hinzu kommt, dass die "Nahkampfausbildung" quasi regelmässig nur in der Ausbildung stattfindet und sich dann auch auf Basics beschränkt. Wer hinterher nicht regelmässig privat weiter trainiert, der hat kaum nennenswerte Vorteile im direkten Nahkampf da Zufallstreffer, Gewicht, Reichweite etc. dann viel mehr Einfluss bekommen. Noch dazu wenn der Gegner mit Eisenstangen bewaffnet ist, ist es niemandem, auch keinem erfahrenen Nahkämpfer, zuzumuten sich in den Infight zu begeben. Wer weiss denn, ob der andere Typ nicht ebenfalls Kampferfahrung hat oder so unter Drogen steht, dass normalerweise kritische Treffer ihn eben nicht sofort Kampfunfähig machen?

Bei den Informationen die ich atm habe, würde ich sagen die Reaktion des Polizisten ist durchaus gerechtfertigt. Dass er den Mann töten wollte, wird ihm sicherlich niemand unterstellen wollen. Ob es eine andere Möglichkeit gegeben hätte: mag sein, wenn neue Fakten ans Licht kommen. Ob diese jemandem der grad von einem mit Eisenstangen bewaffneten Menschen angegriffen wird auch einfallen *müssen* ist dann die nächste Frage.

@ Pfefferspray-Argument: Es gibt genug Fälle, wo sich Pfefferspray als quasi Wirkungslos erwiesen hat, im Gegenteil, es hat durch Wind und Verteilung in der Luft den eingreifenden Beamten mehr geschadet als genutzt und den Angreifer nicht nennenswert beeinflusst. Ist also ein absolut ungeeignetes Mittel um einen potenziell tödlichen Angriff abzuwehren.
 
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Denke auch, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft hier richtig ist.

Ihr dürft das hier aufgeführte Argument, das eine Faustfeuerwaffe nicht sonderlich genau ist und auch nicht 100% einen Angriff stoppen kann, schon gar nicht wenn das Ziel nicht stillsteht, nicht unterschätzen. Wir sind durch Kino und TV da ein bisschen versaut, auch wenn wir es eigentlich besser wissen sollten. Im Film schiesst der Bulle dem Angreifer lässig in die Hand, dieser lässt die Waffe fallen: Sache erledigt.

Auch wenn jeder von uns wohl jetzt sagt, klar: Fernsehen und Hollywood. Irgendwo hat sich das aber doch ins Gehirn eingebrannt.
Wer aber praktische Erfahrung hat oder bei Schützenwettbewerben zugegen ist, der wird zugeben müssen, dass das alles andere als eine sichere Sache ist. Zudem gibts noch die Querschlägergefahr. Und da würde ich als Beamter auch lieber damit leben das Arschloch, wegen dem ich hier bin, im Brustkorb zu treffen, als einen Unschuldigen, mein Kollege in Gefahr zu bringen oder aber selber Schaden zu erleiden. Pfefferspray halt ich auch nicht für sinnvoll, Gründe wurden auch schon genannt. Inwieweit Taser oder Gummigeschosse sinnvoll wäre und auch zu Polizistenausrüstung gehören kann ich nicht beurteilen.

Ansonsten gilt auch wirklich: ohne die genaue Faktenlage kann man hier wirklich nichts sagen. Und in dem Fall habe ich noch genug Glauben an die Justiz, das die Ermittlung nicht getürkt ist.
 
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Wobei ich mich bei soetwas frage wieso nicht zumindest bei soetwas auch nicht ganz so tödliche Waffen zum Einsatz kommen? Vor allem wenn man sich zumindest etwas auf die Situation einstellen kann, sprich Notruf der einen Spinner beschreibt.
Zwischen Pfefferspray und scharfer Waffe gäbe es dann doch noch einige weitere Unterteilungen.
 

qwertzasdf1234

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Mit Gummigeschossen sollte so ein Kerl doch auch auszuschalten sein 8|
 

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MS
Und son normaler Streifenbeamter hat dann zwei Knarren dabei, eine mit scharfer Munition und eine mit Gummi oder wie? :deliver:
 
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Und son normaler Streifenbeamter hat dann zwei Knarren dabei, eine mit scharfer Munition und eine mit Gummi oder wie? :deliver:

Nein, es wird natürlich gemütlich das Magazin gewechselt wenn man sieht, dass der nette Herr gegenüber keine scharfe Waffe besitzt :rolleyes:
 
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Die Gummigeschosse einer Faustfeuerwaffe werden wohl nicht reichen. um einen Angreifer zu stoppen. Die werde meistens nur zum Üben genutzt:
http://www.waffen-schlottmann.de/url.php?s=1290072_p99ram_co2_pistole_walther_cp99.htm

Da brauchts dann schon was grösseres, sprich 'ne zweite Waffe in Gewehrform. Die müsste ein Beamter dann immer am Gurt tragen. Ablegen darf er sie nicht, da Kontrolle über die Waffen oberstes Gebot hat. Dann soll er zusätzlich seine Dienstpistole ohne Einschränkung nutzen können, hat vielleicht noch Funkgerät, Handschellen und schusssichere Weste an ... könnte so langsam etwas schwer werden...

Was ich damit sagen will: das Broodwar.de Forum ist sicher nicht die erste Stellen in der über soetwas schon nachgedacht wurde, wäre es so einfach möglich, dann wäre ein Taser oder Gummigeschosswaffe sicher schon Teil der Ausrüstung.
 
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