qwertzasdf1234
Guest
http://www.abendblatt.de/region/nie...zist-erschiesst-47-jaehrigen-Randalierer.html
Was sagt ihr?
Manch einer wird sagen, ok - war alles andere als schlau Menschen zu verletzen, hat damit sein Lebensrecht verspielt - bla, Pech gehabt.
Müssten nahkampferprobte Polizisten nicht zu zweit gegen einen solchen Mann vorgehen können, ohne diesem in den Brustkorb zu schießen?
Szenario: Warnung, wiederholte Warnung, zu nah dran, Schuss ins Bein, kknp, Handschellen gG. Zig Alternativen wären noch denkbar, wovon ein nervöser Polizist die schlechteste ausgewählt hat - nein, sorry, schlechter wäre es gewesen, wenn er ihm den Kopf weggepustet hätte.
Mir gefällt hieran nicht, dass der Staatsanwalt eindeutig von Notwehr ausgeht. Wenn ein Kampfsportler jemandem im Zweikampf das Genick bricht oder sonstige lebensgefährliche Verletzungen zufügt im Zuge der Selbstverteidigung wird erst zigmal untersucht, ob man das nicht anders handhaben könnte, dann wird alles mit Rücksicht auf seinen Background hin betrachtet etc., aber bei Polizisten heissts "einfach" Notwehr?
Das ist alles andere als befriedigend.
Im Cuxhavener Kreishaus hatte ein 47-Jähriger randaliert und mehrere Menschen verletzt. Ein Polizist schoss auf ihn und traf tödlich. Für die Staatsanwaltschaft war es Notwehr.
Nach den bisherigen Ermittlungen war der Mann am Mittwochabend in einem Seminar in dem Kreishaus aufgetaucht und hatte die Teilnehmer bedroht. Danach griff er mehrere Menschen mit Metallstangen an und verletzte sie. Als die beiden Polizisten eintrafen, bedrohte der Angreifer auch sie mit den Stangen, die er wie zwei Lanzen hielt. Die
+++ Polizeikugeln töteten 2010 acht Menschen +++
25 und 41 Jahre alten Beamten forderten den Mann den Angaben zufolge mehrmals auf, die Stangen niederzulegen. Schließlich schoss der 25-Jährige auf ihn.
Was sagt ihr?
Manch einer wird sagen, ok - war alles andere als schlau Menschen zu verletzen, hat damit sein Lebensrecht verspielt - bla, Pech gehabt.
Müssten nahkampferprobte Polizisten nicht zu zweit gegen einen solchen Mann vorgehen können, ohne diesem in den Brustkorb zu schießen?
Szenario: Warnung, wiederholte Warnung, zu nah dran, Schuss ins Bein, kknp, Handschellen gG. Zig Alternativen wären noch denkbar, wovon ein nervöser Polizist die schlechteste ausgewählt hat - nein, sorry, schlechter wäre es gewesen, wenn er ihm den Kopf weggepustet hätte.
Mir gefällt hieran nicht, dass der Staatsanwalt eindeutig von Notwehr ausgeht. Wenn ein Kampfsportler jemandem im Zweikampf das Genick bricht oder sonstige lebensgefährliche Verletzungen zufügt im Zuge der Selbstverteidigung wird erst zigmal untersucht, ob man das nicht anders handhaben könnte, dann wird alles mit Rücksicht auf seinen Background hin betrachtet etc., aber bei Polizisten heissts "einfach" Notwehr?
Das ist alles andere als befriedigend.