Das Problem bei den Abodiensten ist meines Erachtens, dass die Aktionslast zu Ungunsten des Verbrauchers verschoben wird. Bist du beispielsweise mit Spotify im Clinch, können die erstmal deinen Account sperren. Du musst dann als Verbraucher tätig werden, um wieder an den Account dranzukommen. Das war in "analogen" Zeiten anders, weil sich Streitigkeiten sich häufiger auf körperliche Dinge bezogen, die dem Regime des Besitzschutzes unterlagen. Hast du den Mietzins für eine Sixt-Karre nicht bezahlt, musste der Unternehmer dich erst verklagen. Holst du Dir heute ein ShareNow Fahrzeug, kann dich der Vermieter aus der Distanz aussperren.

Aber hey, auf die 10€ kann der Verbraucher ja scheißen, wenn sein Account zu Unrecht gesperrt wird.
dort reichte es mitunter aus, dass nur genügend leute einen in wow classic in einem BG als afk meldeten, um gebannt zu werden (und zwar nicht, weil man wirklich afk war, sondern weil man nicht deren R14-reihenfolge einhalten wolle). oder wenn man der devilsaur-mafia zu sehr in die quere kam und diese einen einfach zuhauf meldeten. es gibt übrigens noch mehr solcher beispiele und weiß gott nicht nur bei blizzard. insofern bin ich da sehr bei asel, wenn er sagt, dass er für verbraucher eher ungünstig ist, wenn das unternehmen einfach den banhammer schwingt, nur weil es MEINT, man habe gegen seine agb verstoßen.
