Map Hack

roemern

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hummmmm den wunsch nach breiterer FoV kann ich sogar halbwegs nachvollziehen :bored:
 

Melete

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Seit wann ist eine EULA in Deutschland gültig? Die kann man doch erst nach dem Kauf einsehen.
 
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Das ganze läuft aber über deinen Battlenet Account und die Nutzungsbestimmungen muss man bestätigen.
http://eu.blizzard.com/de-de/company/about/termsofuse.html

7.1 Vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen behält Blizzard sich das Recht vor, den Service fristlos zu kündigen, wenn Sie gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen, die Spielbedingungen und/oder den für ein Spiel geltenden EULA verstoßen. Bei geringfügigen Verstößen werden Sie vor der Kündigung des Service von Blizzard abgemahnt. Ist Ihr Verhalten jedoch vollkommen inakzeptabel, so kann Blizzard auf eine vorherige Abmahnung verzichten. Ihr Verhalten gilt als vollkommen inakzeptabel, wenn Sie in schwer wiegender Art und Weise gegen wesentliche Bestimmungen der Nutzungsbedingungen, der Spielbedingungen und/oder des für ein Spiel geltenden EULA verstoßen. Als wesentliche Bestimmungen gelten Artikel 2 und 4.2.

EDIT:
Seh grad auch noch die Stelle in Artikel 2 die den Maphack verbietet:

Sie verpflichten sich dazu, unter keinen Umständen:
2.1 Cheats, Automatisierungssoftware (Bots), Hacks, Mods oder andere nicht autorisierte Fremdsoftware, die der Veränderung des Service, eines Spiels oder des Spielverlaufs dient, herzustellen oder zu nutzen;
 
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würde gleichzeitig bedeuten dass man das Geld retourniert bekommt wenn man durch so einen Verstoß gesperrt wird, da man beim KAUF diesem Vertrag in keinster Weise zugestimmt hat.

Und die Punkte dieser Eula sind ohnehin lachhaft:

2.1 Cheats, Automatisierungssoftware, Hacks, Mods oder andere nicht autorisierte Fremdsoftware, die der Veränderung des Service, eines Spiels oder des Spielverlaufs dient, herzustellen oder zu nutzen;

Das würde bedeuten man wird auch gesperrt wenn man ein Macrokeyboard benutzt.

2.2 den Service, ein Spiel oder einen beliebigen Teil davon zu gewerblichen Zwecken zu nutzen

Würde den Betrieb von nicht durch Blizzard autorisierten Preisgeldturnieren untersagen. Ausserdem jede Form von Livestreaming, Replaysharing sofern nicht durch Blizzard authorisiert da bei den Anbietern des Livestreamings Werbung geschalten ist.

Internet-Cafés, Computerspielstätten oder anderen gewerblichen Einrichtungen zu nutzen

Denkst du auch nur einziges Internet Cafe fragt Blizz um Erlaubnis?

2.4 Dritten die Nutzung Ihres Accounts für den Service oder ein Spiel zu gestatten

LOL! Rechtlich unhaltbar.

2.5 nicht autorisierte Fremdsoftware zu nutzen, die Informationen über oder aus einem Spiel oder dem Service abfängt

BWChart bye bye

-

Ich hab hier mal aufgehört weiterzulesen. Diese Eula dient maximal einer geringen Absicherung bei diversen Strafrechtlichen Verstößen dritter, hält jedoch User vs Blizzard definitiv keiner rechtlichen Prozessierung im Europäischen Umfeld stand.

Schreiben kann man viel, was nicht heißt dass das Gültig ist. Wer anderes glaubt ist einfach nur naiv.

Edit: Ein einfaches Beispiel: Diese Eula würde durch §2.4 festlegen dass dieses Produkt praktisch nicht verkauft werden kann da der Account nicht an Dritte weitergegeben werden darf. (abgesehen vom Singleplayermodus) - was wiederrum einen Preisverfall von 90% hervorruft (wer kauft schon ein Produkt welches er nicht Online nutzen kann, ist ja dann wie Warez saugen). Da du ja sicher juristisch belesen bist weißt du auch dass es einem Händler nicht gestattet ist verkaufte Ware auf einen Käufer zu binden und den privaten weiterkauf zu verbieten - erschwerend kommt hinzu dass diese Eula beim Kauf des Spieles nicht vorliegt und somit auch in keinster Weise auf diese Bestimmungen hingewiesen werden. Alles wertlose Buchstaben.
 
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BwChart fängt keine Informationen Spiel oder dem Service ab.
 
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Edit: Ein einfaches Beispiel: Diese Eula würde durch §2.4 festlegen dass dieses Produkt praktisch nicht verkauft werden kann da der Account nicht an Dritte weitergegeben werden darf. (abgesehen vom Singleplayermodus) - was wiederrum einen Preisverfall von 90% hervorruft (wer kauft schon ein Produkt welches er nicht Online nutzen kann, ist ja dann wie Warez saugen). Da du ja sicher juristisch belesen bist weißt du auch dass es einem Händler nicht gestattet ist verkaufte Ware auf einen Käufer zu binden und den privaten weiterkauf zu verbieten - erschwerend kommt hinzu dass diese Eula beim Kauf des Spieles nicht vorliegt und somit auch in keinster Weise auf diese Bestimmungen hingewiesen werden. Alles wertlose Buchstaben.

Das ist so nicht ganz richtig. Der Käufer hat die Möglichkeit, die Unterzeichnung der Eula zu verweigern und könnte dann nachträglich vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Händler müsste dieses annehmen und sich dann an Blizzard wenden, wenn er ersatz will. Durch Bestätigung der Eula wird der User auch an diese gebunden, ausser es handelt sich um sittenwidrige oder rechtswidrige Punkte.
 

Melete

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BwChart fängt keine Informationen Spiel oder dem Service ab.

Also wenn die Namen für Prozeduren und Klassen in dem Code den man im Screenshot sehen kann deren Funktion wiederspiegeln und das tatsächlich der Code des Programms ist, sieht das für mich so aus als würde BWchart "einfach" den Speicher von SC2 auslesen.
 

Melete

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Da irrst du leider. Der Käufer hat die Möglichkeit, die Unterzeichnung der Eula zu verweigern und könnte dann nachträglich vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Händler müsste dieses annehmen und sich dann an Blizzard wenden, wenn er ersatz will. Durch Bestätigung der Eula wird der User auch an diese gebunden, ausser es handelt sich um sittenwidrige oder rechtswidrige Punkte.

Also ich kenne einige Händler die Software mit geöffneter Verpackung nicht mehr zurücknehmen. Ist dass dann nicht haltbar?
 
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Ja, das werden dir viele Händler sagen. Nur rechtlich gesehen ist der Händler dazu verpflichtet, dass Spiel zurückzunehmen. Auf dem Klageweg (der bei einem Preis von ca. 35 € wohl wenig Sinn macht) würdeste gewinnen.
 
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@e-Sport)Xedo(: Ich versteh nicht warum du dich so aufregst. Es gibt ja immer noch den Single Player und da kannst du ja ganz legal cheaten. Im Single Player werden ja immer cheats vom Entwickler eingebaut und die kannst gegen den Computer verwenden wenn dir das mehr Spaß macht als die normalen Vorrausetzungen zu nutzen. Aber im Mehrspielermmodus spielst du gegen richtige Menschen und das ist dann einfach ungerecht wenn du durch deine hacks einen Vorteil erlangst. Ich versteh solche Leute wie dich nicht. Denk doch bitte mal darüber nach das dein Gegner ein richtiger Mensch ist der auch seinen Spaß haben will. Und das hat er eben nicht wenn du ihn einfach mit Cheats fertig machst. Da ist es wurscht was in irgendwelchen AGBs oder weiß der Teufel was drinsteht. Schummeln verdirbt den Spaß an der Sache und wenn man einen beim Schummeln erwischt dann darf der eben nicht mehr mitspielen. Ich mein: Wenn du mit deinen Freunden Fußball spielen bist und einer von der gegnerischen Mannschaft schummelt die ganze Zeit indem er die Hände verwendet dann bekommt der auch ne saftige Ohrfeige auch wenn es nirgends in den AGBs oder so steht dass das verboten ist oder er irgendwas unterschrieben hat.
 
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Das ist so nicht ganz richtig. Der Käufer hat die Möglichkeit, die Unterzeichnung der Eula zu verweigern und könnte dann nachträglich vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Händler müsste dieses annehmen und sich dann an Blizzard wenden, wenn er ersatz will. Durch Bestätigung der Eula wird der User auch an diese gebunden, ausser es handelt sich um sittenwidrige oder rechtswidrige Punkte.

Da der Nutzer aber dazu gezwungen wird, die EULA anzunehmen, ist das mindestens rechtlich in der Grauzone.
Allerdings kenne ich keinen Fall, wo was mal vor Gericht bis zum Ende ausdiskutiert wurde.
 
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eben, bei nem Kaufpreis von 35 Euro ca. macht es ja auch einfach keinen Sinn. Die Rechtsanwaltskosten sind ja schon deutlich höher. Ausserdem ist das nicht richtig, dass er die EULA gezwungen ist anzunehmen. Er kann den Singleplayer auch ohne dies nutzen. Lediglich für den Multiplayerpart ist eine Annahme der Nutzungsbedingugen erlaubt.
 
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@e-Sport)Xedo(: Ich versteh nicht warum du dich so aufregst. Es gibt ja immer noch den Single Player und da kannst du ja ganz legal cheaten. Im Single Player werden ja immer cheats vom Entwickler eingebaut und die kannst gegen den Computer verwenden wenn dir das mehr Spaß macht als die normalen Vorrausetzungen zu nutzen. Aber im Mehrspielermmodus spielst du gegen richtige Menschen und das ist dann einfach ungerecht wenn du durch deine hacks einen Vorteil erlangst. Ich versteh solche Leute wie dich nicht. Denk doch bitte mal darüber nach das dein Gegner ein richtiger Mensch ist der auch seinen Spaß haben will. Und das hat er eben nicht wenn du ihn einfach mit Cheats fertig machst. Da ist es wurscht was in irgendwelchen AGBs oder weiß der Teufel was drinsteht. Schummeln verdirbt den Spaß an der Sache und wenn man einen beim Schummeln erwischt dann darf der eben nicht mehr mitspielen. Ich mein: Wenn du mit deinen Freunden Fußball spielen bist und einer von der gegnerischen Mannschaft schummelt die ganze Zeit indem er die Hände verwendet dann bekommt der auch ne saftige Ohrfeige auch wenn es nirgends in den AGBs oder so steht dass das verboten ist oder er irgendwas unterschrieben hat.

ich will nicht hacken -_- ich sage nur dass blizzard nicht einfach das spiel für einen cd key sperren kann nur weil jemand hackt.
 
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Sie sperren dir ja auch nicht das Spiel, sondern den Battle.net Zugang.
Man erwirbt beim Kauf das Recht auf das Spiel aber nicht auf die Möglichkeit dieses Online zu spielen. Das ist nen zusätzliches kostenloses Angebot mit eigenen Richtlinien.

Dein Battle.net Account gehört Blizzard. Die können damit machen was sie wollen.
Deswegen werden bei WoW Verkäufen ja auch garkeine Accounts verkauft sondern nur die Zeit die hinein gesteckt wurde.
 
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Sie sperren dir ja auch nicht das Spiel, sondern den Battle.net Zugang.
Man erwirbt beim Kauf das Recht auf das Spiel aber nicht auf die Möglichkeit dieses Online zu spielen. Das ist nen zusätzliches kostenloses Angebot mit eigenen Richtlinien.

Dein Battle.net Account gehört Blizzard. Die können damit machen was sie wollen.
Deswegen werden bei WoW Verkäufen ja auch garkeine Accounts verkauft sondern nur die Zeit die hinein gesteckt wurde.

Besser hätte man es nicht zusammenfassen können :)
 
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Eben sie machen es einfach und das ist auch richtig so. Ob das rechtlich haltbar ist ist doch garnicht relevant. Sperren ja quasi nur das BattleNet für dich das Spiel hast du ja noch.
 
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Sie sperren dir ja auch nicht das Spiel, sondern den Battle.net Zugang.
Man erwirbt beim Kauf das Recht auf das Spiel aber nicht auf die Möglichkeit dieses Online zu spielen. Das ist nen zusätzliches kostenloses Angebot mit eigenen Richtlinien.

Deswegen stehts ganz groß als Werbeslogan auf den Packungen? Red keinen Schmarrn den du dir netmal selber glaubst. Erwerbe ich bei MS Office auch nur das Recht zu tippen aber net auf drucken?

http://www.amazon.co.uk/Starcraft-I..._1?ie=UTF8&s=videogames&qid=1268875507&sr=8-1

hier steht zwar 100 mal was von online und battle net und multiplayer online, aber nie was von "Lizenzbedingungen" - aaaaja ich erwerbe nur das spiel aber nicht den online modus.. xddd
 
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Xedo, du solltest dich vielleicht erstmal über das Recht hier in Deutschland informieren, bevor du hier sinnloses Zeug postest....
 
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ich will nicht hacken -_- ich sage nur dass blizzard nicht einfach das spiel für einen cd key sperren kann nur weil jemand hackt.

wo lebst du? auf dem mond?

Microsoft kann sogar deine gesamte Konsole aus Xbox Live ausperren jederzeit und ohne sich vor dir rechtfertigen zu müssen...


Online Service sind nunmal eine Dienstleistung zum Spiel und wenn sich der Kunde nicht an die vereinbarung die bei der Dienstleistung gelten hält dann fliegt er eben raus. Rechtlich hin oder her, kein plan ob jetzt das genau der knackt punkt ist, aber fakt ist einfach es ist ganz normal das du vom onlinespiel ausgeschlossen wirst sobald du manipulierst.. schon bei tausenden spielen passiert und nun wirklich nix neues xD

Genauso ist es übrigens auch bei Steam (Counter Strike), Xbox Live, Call of Duty usw usf.



Ach und.. soll nicht beleidigend sein, aber er stellt sich ja wirklich dumm, anders ist es nicht zu erklären das er mit 2.500 Post keine Ahnung davon hat das man mit dem kauf kein Recht auf den Multiplayer besitzt.. was hat der hier oder im internet solange gemacht? xD
 
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Xedo, du solltest dich vielleicht erstmal über das Recht hier in Deutschland informieren, bevor du hier sinnloses Zeug postest....

ich bin informiert, im gegensatz zu manch anderem hier. und genau das ist das problem. es gibt einen unterschied zwischen blizzard kann und blizzard darf. jeder der sagt blizard darf der schaut zu viel alarm für cobra 11 oder ist 14 jahre alt. :troest:
 

Electric Wizard

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Ich würds mal so sehen:

Zunächst ist es egal ob Blizzard das dürfte oder nicht. Fakt ist sie können es machen wenn sie wollen. Wenn der User da etwas gegen hat muss der erstmal klagen. Was natürlich teuer für den User wird da er ja erstmal in Vorkasse gehen muss.

Zudem besteht das Risiko das der User den Prozess verliert und komplett auf den Kosten sitzen bleibt.

Des weiteren steckt da eine komplette Rechtsabteilung von Blizzard hinter und ich würde mal schätzen das die Jungs gut sind.

Also alles in allem ein langwieiriger und schwerer Gang den höchstwahrscheinlich kein User gehen wird. Es ist einfach billiger sich einen neuen Account zu kaufen.

Zum Thema Maphack: Ich hoffe das der Code des fertigen Spiels nicht so leicht zu knacken ist und das immer gefixt wird.

Zocken macht einfach gegen Hacker keinen Spaß. Aber wenn es soweit kommt würde ich es ignorieren, den Maphack User bei Blizzard verpfeifen und auf Massnahmen von denen hoffen.
 
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Ob sie es dürfen oder nicht wie willst du das durchsetzen wenn sie dir einmal den Stecker für deinen Battlenet Account ziehen?

Bei WoW haben schon einige geklagt aber wer nicht willens ist Jahre und n haufen Kohle reinzustecken wird da keine Chance haben vor allem wenn es um einen Wert von 35-50 €uro geht

Ps: Irgentwie schon unangenehm wenn man für jedes seiner Argumente Beleidigungen braucht am Ende zeugt echt von Reife.
 

Electric Wizard

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Könnt mir eh vorstellen das die Klage wegen, keine Ahnung wie man das genau nennt, Geringfügkeit abgewiesen wird.

Um dagegen vorzugehen ist definitiv eines sicher: Der Kläger braucht richtig viel Geld um den Prozess zahlen zu können. Was im Umkehrschluss bedeutet: Blizzard macht es so wie sie es wollen.
 
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mir kommts so vor als ob hier jemand die hand die ihn beißt füttern würde. battle.net for free ist keineswegs eine selbstverständlichkeit. die kosten für das spiel und den singleplayer (und nur den allein) dient in erster linie der refinanzierung der entwicklungskosten. dass der "unangemessen" hoch ist liegt an jenen opfern die das spiel dann "gratis" runterladen. ansonsten bestimmt die nachfrage den preis. in 5 jahren kostet das spiel sicher nicht mehr so viel. wenns dir zu teuer ist warte eben.

hobby juristerei macht spaß, ich sollte freizeit richter werden.
 
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Ich muss hier leider auch Xedo recht geben,
ein ähnliches Problem wurde bereits gerichtlich Ausgetragen: Blizzard gegen Goldverkäufer
und Blizzard hat verloren, aus ähnlichen Gründen wie Xedo anführt, obwohl in der Eula ausdrücklich dieses verboten wurde.
Das Gerichtsurteil war irgendwie so: Die Eula steht nicht über dem Recht, und es ist nunmal aus irgendnem Grund nicht gesetzlich verboten in einem erworbenen Spiel so Zeug zu machen, daher ist es egal was Blizz verlangt, da sie es bei einem zu verkaufendem Spiel nicht verlangen dürften.

Leider hört sich das plausibel an, was Xedo schreibt - er findet das ja selber auch doof, wenn ich ihn richtig verstanden habe.

Unsere/meine Hoffnung ist aber immer noch, dass ein Unterschied zwischen Goldverkäufen und Hacken besteht - obwohl beides in der Eula verboten ist.
 
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ja das gilt für World of Warcraft, wo kein Singleplayer Modus existiert. Das auf Starcraft umzulegen ist wie Äpfel und Birnen zu vergleichen. Abgesehen davon gehts ja primär drum, ob man fürs Hacken gebannt werden darf. In den Nutzungsbestimmungen für den Multiplayer Teil akzeptiert man das bevor man den Acc erstellt. Schließlich ist der Multiplayer ein "kostenloses Service" und man zahlt für den Singleplayer.
 
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Ich hoffe du hast Recht, trotzdem sollte man Xedo nicht als Spinner hinstellen, wenn ein Gericht in einem wohlgemerkt anderen Fall bereits gegen die Eula entschieden hatte.
 
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ich wiederhole mich: birne und apfel.
niemand stellt ihn als spinner hin, nur wenn man so argumentiert wie er sollte man seiner sache sicher sein und nicht haltlos argumentieren.

(ich weiß übrigens nichts von einem fall wo blizzard gegen jemanden verloren hat betreff der eula) link bitte.
 
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ja das gilt für World of Warcraft, wo kein Singleplayer Modus existiert. Das auf Starcraft umzulegen ist wie Äpfel und Birnen zu vergleichen. Abgesehen davon gehts ja primär drum, ob man fürs Hacken gebannt werden darf. In den Nutzungsbestimmungen für den Multiplayer Teil akzeptiert man das bevor man den Acc erstellt. Schließlich ist der Multiplayer ein "kostenloses Service" und man zahlt für den Singleplayer.

Solange auf der Packung steht dass ich kostenlosen Onlinemodus dabei habe ist das ganze Äpfel mit Äpfel. Ich sehe hier keine Birnen. Was ich nach dem Kauf für Eulas akzeptiere ist mir Schnurz, bei WOW muss ich nach dem Kauf ja auch eine Ähnliche EUla als "gelesen und akzeptiert" anklicken - rechtliche Gültigkeit hat das dennoch noch lange nicht.

Und von wegen viel Geld - man braucht in der Theorie nur eine gute Versicherung und viel Zeit. Aber es geht mir ja gar net darum das gutzuheißen oder so, es geht nur darum dass der Text den du bei Anmeldung im BNET keine rechtliche Gültigkeit besitzt.

Das Hacker in der Hölle schmoren sollen sehe ich genauso übrigens ;-)
 
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Zeig mir die Stelle in der Eula wo steht das es verboten ist :thumb:

Findeste nicht? Hast also Schrott geschrieben?

Geht wieder im WC3 Forum spielen :fein:

Blizzard hat auf ihren Server Hausrecht das heisst selbst wenn es nicht in der Eula stehen sllte koennen sie jederzeit dir trotzdem Hausverbot erteilen.
 
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Ja, hier sehe ich die berühmten Äpfel und Birnen

In dem Fall, deir eigentlich recht groß puplik wurde, wurde nur die Klage Blizzards gegen Goldverkäufe in ebay oder ähnlichem abgewiesen, da laut Gericht Blizz sich da nicht einmischen kann, auch wenn Eula was anderes sagte.
Es ging nicht um Hausrecht oder Sperrung.
Daher, und weil noch nie ein Hacker vor Gericht gegangen ist - und es gibt genug Spinner oder gut versicherte - hoffe ich, dass Hacker auch weiterhin gebannt werden dürfen ^^
 
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Ein Endbenutzer-Lizenzvertrag, auch Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, abgekürzt EULA (von engl. End User License Agreement), ist eine spezielle Lizenzvereinbarung, welche die Benutzung von Software regeln soll. Texte mit einer EULA werden oftmals zu Beginn der Installation der Software angezeigt.

In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert.[1].

Auch wenn die Lizenzbedingungen beim Kauf vereinbart wurden (zum Beispiel beim Online-Kauf durch entsprechendes gut sichtbares Anzeigen vor dem Kauf oder bei Kauf im Ladengeschäft durch deutlich erkennbares Abdrucken der vollständigen Bedingungen auf der Verpackung), kann ihre Wirksamkeit stark eingeschränkt sein. Sie stellen dann Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die der Inhaltskontrolle durch die AGB-Regelungen des BGB unterliegen. In der Praxis sind zum Beispiel viele Klauseln dieser Vereinbarungen zumindest für Privatkunden nicht bindend, weil sie den Endbenutzer einseitig und ungewöhnlich einschränken (§ 307 BGB) oder gegen konkrete Vorschriften in § 308 und § 309 verstoßen (z. B. Haftungsbeschränkungen).


gg, im out
 
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:sonot:

Wenn du schon was unterstreichst, dann bitte alles in diesem zusammenhang.

Du hast sicher noch nicht nach

§ 307 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/307.html

gegoogelt.

Benachteiligt dich das Verbieten von Hacks massiv? Nein, weil alle die selben Voraussetzungen haben? Es ist also davon auszugehen, dass du in Punkto EULA und Bnet Ban nicht Recht hast.

Wenn wir dann doch von einem Verfahren ausgehen, dürfte Blizzard in Punkto e-Sport ganz gut damit fahren, wenn sie die Konsequenz von Doping anführen, was imo vergleichbar ist.

Dein Argument "weils auf der Verpackung steht" zu B.net ist auch lol, defakto behauptest du, dass ich blizzard klagen kann das klassische b.net niemals abzuschalten, solange ich noch eine person finde mit der ich übers b.net bw zocken kann? eh klar ;P
 
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Electric Wizard

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Ich muss hier leider auch Xedo recht geben,
ein ähnliches Problem wurde bereits gerichtlich Ausgetragen: Blizzard gegen Goldverkäufer
und Blizzard hat verloren, aus ähnlichen Gründen wie Xedo anführt, obwohl in der Eula ausdrücklich dieses verboten wurde.
Das Gerichtsurteil war irgendwie so: Die Eula steht nicht über dem Recht, und es ist nunmal aus irgendnem Grund nicht gesetzlich verboten in einem erworbenen Spiel so Zeug zu machen, daher ist es egal was Blizz verlangt, da sie es bei einem zu verkaufendem Spiel nicht verlangen dürften.

Leider hört sich das plausibel an, was Xedo schreibt - er findet das ja selber auch doof, wenn ich ihn richtig verstanden habe.

Unsere/meine Hoffnung ist aber immer noch, dass ein Unterschied zwischen Goldverkäufen und Hacken besteht - obwohl beides in der Eula verboten ist.


die "goldverkäufer" waren eine firma.
als privatmensch muss man erstmal das geld haben so ne klage zu bezahlen und auch bis zum ende gehen zu wollen. mit dem risiko am ende mit mehreren tausend euro schulden da zu stehen falls man nicht gewinnt.

ob das recht oder unrecht ist, ist absolut egal. fakt ist sie machen es wenn sie wollen und du musst erstmal die eier inne bux haben 5-10k euro kosten vorzustrecken von denen du nicht weisst ob du sie jemals wieder bekommst.

stell dich aufn kopp, mach 100 liegestütz, kack inner city vom balkon. was auch immer sie machen das mit dir. sollten se verlieren dann kriegst halt deinen account wieder. beim nächsten geht das spiel wieder von vorn los.
 
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leute, ich würde sagen ohne wirklich ahnung von Gesetzestexten und allgemein der Rechtssprechung in dieser Sachlage zu haben bringt es nix hier irgendwelche Gesetztestexte zu zitieren die immer irgendwie so oder so interpretiert werden können.

Xedo ist einfach völlig auffem falschen Dampfer.
EA hat z.b. viele Server abgestellt von Fifa 07 usw usf das heißt man kann auch wenn man das Spiel gekauft hat, die Spiele jetzt nicht mehr online spielen.

Daher... es ist garantiert so das du keinerlei Recht auf den Multiplayer hast.
Es sind Blizzards Server oder EAs oder sonstwem und es ist nur der gute wille der Firmen welche dir gestattet mit hilfe ihrer Server online zu spielen.
Und wenn da steht Onlinespiel mit bis zu 8 Spielern möglich dann bedeutet das garantiert nicht das gleiche wie Multiplayer für bis zu 8 Spieler garantiert.

Wie dem auch sei, auch wenn du einen Club betrittst und dafür eintritt zahlst kann der Betreiber dich trozdem rausschmeißen wenn du dich nicht benimmst, bei den Battle.net servern ist es nichts anderes.
 
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Die Hellgate London Server wurden auch nach nem Jahr oder so eingestellt weil es sich für die Macher finanziell nicht rentiert hat.
Xedos Logik nach könnte ich die ja jetzt verklagen. Hab ja das Recht auf kostenlosen uneingeschränkten Zugriff auf deren Onlineangebot TT

Ich wiederhole mich:
Man bestätigt keine EULA fürs Spiel sondern für den kostenlosen Battle.net Zugang der ein Angebot von Blizzard darstellt man erwirbt sich aber mit dem Kauf kein Anrecht hierauf.
Und natürlich wirbt Blizzard damit auf der Verpackung.
Wenn auf nem Bier steht "das leckerste Bier Deutschlands" darf ich die dann auch verklagen wenns mir nicht schmeckt?
 
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