würde gleichzeitig bedeuten dass man das Geld retourniert bekommt wenn man durch so einen Verstoß gesperrt wird, da man beim KAUF diesem Vertrag in keinster Weise zugestimmt hat.
Und die Punkte dieser Eula sind ohnehin lachhaft:
2.1 Cheats, Automatisierungssoftware, Hacks, Mods oder andere nicht autorisierte Fremdsoftware, die der Veränderung des Service, eines Spiels oder des Spielverlaufs dient, herzustellen oder zu nutzen;
Das würde bedeuten man wird auch gesperrt wenn man ein Macrokeyboard benutzt.
2.2 den Service, ein Spiel oder einen beliebigen Teil davon zu gewerblichen Zwecken zu nutzen
Würde den Betrieb von nicht durch Blizzard autorisierten Preisgeldturnieren untersagen. Ausserdem jede Form von Livestreaming, Replaysharing sofern nicht durch Blizzard authorisiert da bei den Anbietern des Livestreamings Werbung geschalten ist.
Internet-Cafés, Computerspielstätten oder anderen gewerblichen Einrichtungen zu nutzen
Denkst du auch nur einziges Internet Cafe fragt Blizz um Erlaubnis?
2.4 Dritten die Nutzung Ihres Accounts für den Service oder ein Spiel zu gestatten
LOL! Rechtlich unhaltbar.
2.5 nicht autorisierte Fremdsoftware zu nutzen, die Informationen über oder aus einem Spiel oder dem Service abfängt
BWChart bye bye
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Ich hab hier mal aufgehört weiterzulesen. Diese Eula dient maximal einer geringen Absicherung bei diversen Strafrechtlichen Verstößen dritter, hält jedoch User vs Blizzard definitiv keiner rechtlichen Prozessierung im Europäischen Umfeld stand.
Schreiben kann man viel, was nicht heißt dass das Gültig ist. Wer anderes glaubt ist einfach nur naiv.
Edit: Ein einfaches Beispiel: Diese Eula würde durch §2.4 festlegen dass dieses Produkt praktisch nicht verkauft werden kann da der Account nicht an Dritte weitergegeben werden darf. (abgesehen vom Singleplayermodus) - was wiederrum einen Preisverfall von 90% hervorruft (wer kauft schon ein Produkt welches er nicht Online nutzen kann, ist ja dann wie Warez saugen). Da du ja sicher juristisch belesen bist weißt du auch dass es einem Händler nicht gestattet ist verkaufte Ware auf einen Käufer zu binden und den privaten weiterkauf zu verbieten - erschwerend kommt hinzu dass diese Eula beim Kauf des Spieles nicht vorliegt und somit auch in keinster Weise auf diese Bestimmungen hingewiesen werden. Alles wertlose Buchstaben.