@Heator: Nein Heator, daß bezog sich nicht auf Dich. Ich wollte lediglich Klarheit in das Notwehrgespräch bringen.
Und zu der Mordfrage: Sicherlich kann man in diesem Fall über den Vorsatz diskutieren. Was der Richter dann aber in der Verhandlung glaubt, ist eine völlig andere Frage. Und in solchen Fällen ist, wie hier auch bereits richtig festgestellt wurde, regelmäßig ein Heimtückemord anzunehmen.
Ob dabei das Mordmerkmal der niederen Bewegründe zu diskutieren ist, kann deshalb ebenso dahingestellt sein wie eine ebenso in Betracht kommende Mordlust - zumindest ist nämlich nicht auszuschließen, daß der Täter nur tötet, um einen Menschen sterben zu sehen.
Gerade aus diesem Grund ist es wohl in der mündlichen Verhandlung sehr schwer zu argumentieren, daß man den Holzklotz "nur so" von der Brücke geworfen hat - nach dem Motto: "Ich wollte mal die Wirkung der Schwerkraft testen" oder gar "naja ich hab ihn halt erst mit mir rumgeschleppt, er wurde mir aber dann zu schwer und dann hab ich ihn einfach von der Brücke geworfen". Vielmehr wurde der Holzklotz offensichtlich nicht "aus Versehen" von der Brücke geworfen, sondern es wurde bewußt auf ein Auto gezielt. Dafür spricht zuerst, daß der Holzklotz exakt das Auto im richtigen Moment getroffen hat, also von der richtigen Stelle der Brücke im passenden Augenblick geworfen wurde. Hier zu dieser Uhrzeit auf dieser Straße Zufall anzunehmen ist lebensfremd.
Und ebenso liegt es, wenn man nur das Auto treffen wollte: Gerade wenn man gezielt auf ein Auto wirft, weiß man, daß die Insassen dabei lebensbedrohlich verletzt werden können und findet sich bei Abwerfen des Klotzes von der Brücke damit ab. (h.M. ist übrigens nicht die Billigungstheorie sondern die Ernstnahmetheorie).
Sollte der Täter also aufgefunden werden, möchte ich nicht sein Strafverteidiger sein.