Kurze Frage bzgl. Abmahnung wegen eines Downloads

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Ein Stream ist auch ein download. Du machst dich also trotzdem strafbar, wirst aber wahrscheinlich nicht erwischt, weil du deine IP nicht überall verteilst.

Das stimmt afaik so nicht. Juristisch gesehen ist zwischen stream und Download ein Unterschied. Zumindest war das 09 noch so, ka ob sich was dran geändert hat denke aber nicht. Somit bist du mit nem Stream in der rechtlichen Grauzone und hast da so wie ich es verstanden habe nichts zu befürchten.
 
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Das stimmt afaik so nicht. Juristisch gesehen ist zwischen stream und Download ein Unterschied. Zumindest war das 09 noch so, ka ob sich was dran geändert hat denke aber nicht. Somit bist du mit nem Stream in der rechtlichen Grauzone und hast da so wie ich es verstanden habe nichts zu befürchten.

Hm, ich kann mich täuschen. Allerdings ist mir nicht klar, wo da genau der Unterschied sein soll. In beiden Fällen nutzt du einen Werk ohne die Nutzungsrechte nach §31 UrhG zu haben. Kann einer der Juristen hier im Board mal dazu was sagen?
 
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Hä?
Ein Stream ist doch auch ein Download nur halt in irgendeinen Tempordner.
 
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Hm, ich kann mich täuschen. Allerdings ist mir nicht klar, wo da genau der Unterschied sein soll. In beiden Fällen nutzt du einen Werk ohne die Nutzungsrechte nach §31 UrhG zu haben. Kann einer der Juristen hier im Board mal dazu was sagen?

grad nach gegoogelt und in nem anderen board gefunden:

Sry devilmore...aber das Streaming illegal ist, irrst du dich leider.
Lediglich das zur Verfügung stellen über einen Stream ist strafbar, das heißt der der es anbietet macht sich strafbar.
Das Streamen fällt noch in eine gesetztlihce Grauzone, sich Streams anschauen verstößt nicht gegen das UrhG und ist damit nicht strafbar.
Hab darüber ne Facharbeit geschrieben, also über Internetpiraterie und mich unter anderem auch mit Streaming auseinander gesetzt.
Das es noch "legal" ist heißt jedoch nicht, dass es noch legal bleibt.
Mittlerweile ist Internetpiraterie ein Thema womit man sich international auseinandersetzt. So hatte die EU dieses Jahr zum Beispiel Debatten darüber das UrhG an die neuen Technologien, das heißt das Internet, anzupassen. Diese Debatten wurden jedoch auf Grund von übermäßig hoher lobbyistischer Aktivitäten auf Anfang nächstes Jahr verschoben.
Also nochmal: Streams anschauen ist nicht illegal, das Anbieten jedoch schon.
Jedoch sind die Seiten, auf denen jeweiliges Material angeboten wird, voll von Fallen in die der Anschauer tappen kann, Abo´s, etc.
 
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Was für eine gesetzliche Grauzone denn ein Stream ist doch technisch gesehen ein Download und da ist die Gesetzeslage doch klar.
Bei einem Stream wird die Videodatei ja nicht in irgendeinem Nirvana zwischengespeichert von wo man es sich ganz legal angucken kann sondern lokal auf dem Computer.
 
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Hört doch mal auf mit dieser Haarspalterei .. keinen Anwalt oder Staatsanwalt wird es interresieren ob ihr was Downloadet oder streamt dafür ist der Schaden einfach mal zu gering...
 
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ende 2007 sowas bekommen, modifierzte unterlassungserklärung hingeschickt und alles ignoriert was an briefen kam, irgendwann haben sie aufgehört mir briefe zu schicken, mittlerweile müsste das schon längst verjährt sein.
 
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Hab mir nicht alle Antworten durchgelesen, das es aber zum Thema passt und hier anscheinend einige rumrennen die zumindest so wirken als ob sie ein wenig Ahnung vom Thema haben folgende Frage (wirklich nur theoretisch):

Ich war vor einigen Jahren mal Anschlussinhaber einer WG-Flatrate. Die wurde (natürlich) von allen genutzt, unter meinem Namen angemeldet. Filesharing wurde allerdings von mir offiziell (so offiziell man das halt in einer WG machen kann) verboten und auch erklärt warum. Offiziel hat sich da dann auch jeder dran gehalten. Natürlich stehe ich nicht neben den PCs der Mitbewohner kann das also nur glauben und fertig.

Nehmen wir mal an da hat dann doch jemand Filesharing betrieben und ich bekomme nun Post (unwahrscheinlich, da nun schon lange her, aber man weiß ja nie) wegen Filesahring. Was kann man da tun ausser abstreiten? Ist man als Anschlussinhaber dann doch im Arsch wenn man den Urheber (kann ja auch mal ein Freund, OneNightStand einer Mitbewohnerin gewesen sein der nur mal mit seinem Notebook in der WG ein Wochenende/Nacht verbracht hat und natürlich das WLAN genutzt hat) nicht mehr ermitteln oder beweisen kann das man das nicht gewesen ist?

Ich meine, selbst beim Autofahren ist man ja nicht gleich Schuld wenn man seinen Autoschlüssel jemanden gibt, dieser das Auto weiterverleiht und dann jemand damit eine Ordnungswiedrigkeit begeht (Achtung: Vergleich könnte hinken, ich bin juristischer Laie)??

Wie sieht es da aus?

Ciao
Bollo
 
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Danke Dir (nSK)MalagaNt, war sehr aufschlussreich der Link. For allem auch die Diskussion in den Kommentaren!
 
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Keine Aktenzeichen und ein Link der von der GVU ins Netz gestellt wurde? Würde ich jetzt nicht gerade aals unabhängig bezeichnen... ausserdem fehlt da ein wenig der Bezug zum eigentlichen Thema hier, oder?
 
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In der aktuellen CT 5 ist ein ziemlich interessanter Artikel zu dem Thema, wie man bei einer der Anwaltskanzleien die "Beweise" beim Torrent-Filesharing sammelt. Da kriegt man echt Hass, mit was für gesetzesfremden Methoden da die Filesharer-IPs gesammelt werden.

Wenn man dagegen angehen (die Klage-Anträge werden anscheinend z. Zt. von den Gerichten einfach nur durchgewunken, weil es einfach zu viele sind) will, muss mans ja anscheinend beweisen können und das nicht nur durch irgendwelche Screenshots. Schon arm..
 
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Die 3. Abmahnung von Waldorf-Frommer

Hallo,

da ich mittlerweile die 3. Abmahnung bekommen habe und mittlerweile eine Sammelklage befürchten muss, wollte ich mal fragen, ob ihr eine gute Adresse eines Anwaltes kennt, der auf Abmahnungen spezialisiert ist und am besten nicht allzu teuer ist?
 
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werden n paar nette fragen beantwortet...
 
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Hallo,

da ich mittlerweile die 3. Abmahnung bekommen habe und mittlerweile eine Sammelklage befürchten muss, wollte ich mal fragen, ob ihr eine gute Adresse eines Anwaltes kennt, der auf Abmahnungen spezialisiert ist und am besten nicht allzu teuer ist?

tjo hättest dir bei der ersten abmahnung schon ein anwalt geholt wären die folgenden mahnungen ausgeblieben.
Weil leute mit anwalt werden inR nur einmal abgemahnt auch wenn sie letzlich um die 1. zahlung nicht herumkommen
war erst neulich ein beitrag auf SPON oder Heise
 
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Hallo,

da ich mittlerweile die 3. Abmahnung bekommen habe und mittlerweile eine Sammelklage befürchten muss, wollte ich mal fragen, ob ihr eine gute Adresse eines Anwaltes kennt, der auf Abmahnungen spezialisiert ist und am besten nicht allzu teuer ist?

wozu einen anwalt nehmen? mod. ue kannst doch selber schicken.
 
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wie passend
heute morgen noch den thread hier durchgelesen, und jetzt selbst nen schreiben von "Rasch" bekommen.

wollen 1200 euro für das neue eminem album.
bekommen wohl erstmal nur ne mod ue ohne anwalt. dann heißt es wohl warten und hoffen, das die sich bis zum 1.1.2014 nicht mehr melden...
 
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Alter wie kann man im heuteigen zeitalter noch so dumm sein und musik über eine tauschbörse runterladen? Gibt doch alles auf 1click hostern und ein album ist selbst mit dem kostenlosen angebot ruck zuck runtergeladen.
 

Clawg

Guest
Alter wie kann man im heuteigen zeitalter noch so dumm sein und musik über eine tauschbörse runterladen? Gibt doch alles auf 1click hostern und ein album ist selbst mit dem kostenlosen angebot ruck zuck runtergeladen.

Kriminelle Machenschaften sind immer dumm, ob man nun erwischt wird oder nicht. Aber du würdest wohl auch Banken ausrauben, wenn sie nicht bewacht wären.
 
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Aber klar, mehr für mich. Egoismus == gut. Ich bin objektivist.
 
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Auf keinen fall zahlen, Anwalt einschalten, der soll sich drum kümmern. Bei so kurzen fristen handelt es sich aber meistens um unseriöse kanzleien die es meist auf schnell zahlende verunsicherte opfer abgesehen haben.
Denke nicht dass sie zahlen muss.
Hatte den fall auch vorn paar monaten, anwalt hat geregelt.
 
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Ich dachte Objektivismus lehnt Diebstahl ab?

Im objektivismus haben nur individuen rechte, eine bank ist eine firma quasi ein kollektiv und kein individuum sie hat daher natürlich auch keine individuellen rechte es ist also garkein diebstahl. Ausserdem habe ich ja keinen vertrag mit der bank gemacht bei der ich ihr versichere sie nicht aus zu "rauben" daher ist das auch ohne probleme möglich da ich ja keinem individuum gewalt antun muss um an das geld zu kommen, da es ja nicht bewacht wird. Easy.
 

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OBJEKTIVISMUSPOSTS RAUS AUS NORMALEN TOPICS :rage:
den nächsten troll von claw lösch ich, aber wer drauf eingeht ist selber schuld.
 
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howfuckedup soll mal ein Update bringen. Wie ist es damals ausgegangen?

Und lol @ Tauschbörse. one click hoster haben alles und sind derzeit die beste Lösung bis I2p Netze in vernünftigem Speed betreibbar sind.
 
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Das Usenet ist noch ne sehr sichere Alternative zu 1-click Hostern.
 
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Nutze selber noch torrents... bin das nun seit 5 jahren gewohnt und geht 1a super schnell. Bei One-Click Hostern brauch ich immer ewig um was zu finden, die Links gehen auch mal down und oft ist der Speed bei weitem nicht so geil wie bei Torrents...
 
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Man sollte bei torrents einfach aktuelle Hits meiden. Ein Bekannter von mir arbeitet bei einer Staatsanwaltschaft, der meinte die meisten Firmen checken Filme und Spiele bis zu einem Jahr nach Erscheinen und Alben eigentlich nur von bekannten Künstlern. Das sind die Stellen wo richtig Verluste entstehen können.
 

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Kunge, Doppelspitze 2019
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hier ist kein forum für illegale downloads. lasst es bitte jetzt sein.
 
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Ich habe den Thread hier schon ganz vergessen gehabt. :deliver: Bezüglich der Frage, wie das bei meiner Freundin ausgegangen ist: Also damals wohnte sie noch zuhause und der Anschluss gehörte ja der Mutter, die dann das Schreiben von der Kanzlei bekommen hat. Weil die Mutter voll die Panik geschoben hat, ist sie dann zu einer Anwältin in der Stadt gegangen. Die haben dann eigentlich nur eine Beratung gegeben und dann eben so eine modifizierte UE abgegeben. Seitdem haben wir nie wieder was gehört. Also auch den geforderten Betrag mussten wir bis heute nicht bezahlen, einzig die Anwaltskosten, die aufgrund des Streitwerts dann aber auch bei 500 Euro lagen. Immerhin ja günstiger als der ursprünglich geforderte Betrag.

Ich denke es war jetzt nicht so verkehrt zum Anwalt zu gehen, allerdings könnte ich mir auch vorstellen, dass wir das gleiche Ergebnis bekommen hätten, wenn wir einfach selbst die modifizierte UE verschickt hätten. Aber wer weiss.
 
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was passiert eigentlich, wenn ein trojaner den computer dazu missbraucht, solche torrents zu verbreiten?

man könnt ja easy ne schadsoftware schreiben, die irgendwelche sachen zieht und weiterverbreitet.
ist man dann auch am arsch? ^^

Auch wenns schon älter ist:
Wenn du nachweisen kannst, dass dein Computer "vernünftig" gesichert wurde, sprich Antiviren-Software + Updates installiert und Fire-Wall nicht deaktiviert, kann man dich für Verbrechen die mit deinem Computer begangen wurden nicht belangen.
 
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