Kurze Frage bzgl. Abmahnung wegen eines Downloads

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Definiere Illegale Dinge. Das ist kein kinderpron.
Nur das runterladen an sich ist illegal.

Nöö, stimmt auch nicht. Du wirst nicht angemahnt, weil du etwas heruntergeladen hast, sondern weil Du etwas zum Runterladen angeboten hast.

Das ist der kleine feine Unterschied.

--

Wurde alles gesagt. Ruhe bewahren. Mod. UE und alles wird gut. dann werden es maximial Kosten für ein Einschreiben mit Rückschein und 1 Blatt Papier.
 
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Nöö, stimmt auch nicht. Du wirst nicht angemahnt, weil du etwas heruntergeladen hast, sondern weil Du etwas zum Runterladen angeboten hast.

Das ist der kleine feine Unterschied.

--

Wurde alles gesagt. Ruhe bewahren. Mod. UE und alles wird gut. dann werden es maximial Kosten für ein Einschreiben mit Rückschein und 1 Blatt Papier.

Reiner download ist doch auch schon lange illegal, nur ist da der streitwert so gering (maximal der wert einer legalen kopie...), dass sich abmahnen nicht großartig lohnt.
 

MesH

Guest
Ich würde mir bei sowas vorläufig selbst keinen Anwalt nehmen und auch nicht dazu raten, weil ich weiß, dass viele der Filesharing-Verteidiger ebenfalls tausende No-Brainer-Fälle dieser Art auf dem Buckel haben und damit ne schnelle Mark machen, indem sie Selbsthilfe diskreditieren und sich schon mal vorab für ihr Verhandlungsgeschick nen Lorbeerkranz aufsetzen. Oder sie durchschauen die Masche der Abmahner auch nicht so richtig und raten einem ängstlich, auf einen Kompromiss einzugehen.

Vega hat doch richtig gesagt, wie der Hase läuft: Diese Abmahnkanzleien wollen Asche machen. Dazu brauchen sie leichte Opfer, die auf ihre Bluffs hereinfallen. Einschüchterung ist deren Geschäft. An einer potentiell teuren Gerichtsverhandlung mit angesichts der dünnen Beweislast sehr fragwürdigen Erfolgsaussichten haben die kein Interesse.

Das Problem ist doch: Ich selbst als Laie kann eben schwer einschätzen, wie dünn die Beweislast und wie realistisch die Chance einer Verurteilung nun tatsächlich ist, weil eben ein riesiger (für mich jedenfalls, vielleicht bist du da ja besser ;p) undurchschaubarer Wulst an Urteilen unter verschiedensten Beweislagen/Vorraussetzungen vorhanden ist. Jedenfalls ist für mich die Sachlage nicht so eindeutig, als dass ich als juristisch unbedarfter Mensch mir zutrauen würde, einzuschätzen, dass die Beweislast nicht ausreicht. Und die Kohle, es drauf ankommen zu lassen, hab ich eben im Zweifelsfall nicht.
 
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da es ja mittlerweile etliche urteile gibt in denen die abgemahnten unterlagen würden mich doch mal von shao und vega urteile interessieren, wo das nicht so war.
 
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wurde zweimal abgemahnt für das anbieten von dateien bei edonkey

1. 501€ für ein album, hab mod. ue hingeschickt und kam seitdem nichts mehr (3 monate her)

2. 800€ für einen film, den ich nichtmal kannte, hab vermutlich unabsichtlich einen ausschnitt des films geladen -.-
mod. ue hingeschickt zur firstwahrung, die kanzlei (sasse&partner) ist allerdings bekannt dafür IMMER zu klagen, kam dann auch schnell das nächste schreiben und hab dann gezahlt, zu hohes risiko, dass die sache noch teurer wird

also bei den meisten kanzleien nur mod. ue hinschicken und ein evtl zweites schreiben ignorieren
 

ZocKa(eX

Guest
die abmahnung ist nicht wegen eines downloads sondern weil du etwas zum download zur verfügung stellst.

erstmal ist ruhig bleiben angesagt. man sollte auf keinen fall die beigefügte unterlassungserklärung unterschreiben und zahlen, denn dies ist meist viel zu umfangreich und zu hoch angesetzt.

daher anwalt einschalten der auf internet und urheberrecht spezialisiert ist. dieser wird dich beraten wie man am besten vorgeht, er spricht ja aus erfahrung. in der regel schickt dieser eine modifizierte unterlassungserklärung und handelt wohlmöglich auch die zu zahlende summe runter, sodass die heruntergehandelte summe + die anwaltskosten dann im endeffekt niedriger sind als das was anfangs zu zahlen gewesen wäre.

oder man hat glück und hört nach der modifizierten unterlassungserklärung nichts mehr von denen.

also zum anwalt gehen/anrufen ist das beste was man tun kann würde ich sagen, denn die kennen sich aus und helfen einem weiter. man sollte sich aber vorher auch selbst im internet informieren und über dieses thema recherchieren.

und es dann einfach nicht mehr machen, denn wird man noch mal erwischt kann es richtig teuer werden.
 
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parats'

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Da_DaVe und Neddi habens ja schon gesagt.

Wäre gut wenn Du uns aber auf dem laufenden halten könntest, ist ja immer mal interessant noch einige Fälle mitzuverfolgen.
 
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Illegal Dinge herunterzuladen ist tatsächlich recht dum.
Das ist auch wahr, aber damit war eher gemeint, dass die geforderten Summen in keiner Relation zu dem "Verbrechen" stehen, es aber halt doch Leute gibt, die einfach bezahlen ohne zu mucken.
 
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Jo, ich halte euch auf jeden Fall auf dem laufenden. Ist ja nicht verkehrt mal einen Fall zu verfolgen.

Also die Mutter hatte heute um 15 Uhr den Termin bei einer Anwältin. Die hat jetzt auch erstmal eine mod. UE an Waldorf geschickt und meinte, dass die 1000€ erstmal nicht gezahlt werden sollen, sondern, dass jetzt erstmal abgewartet wird. Die Anwältin hat dann aber wohl noch zusätzlich die Adresse meiner Freundin mitgeschickt a la "sie war es".

Also sind wir jetzt gespannt, ob da noch was passiert oder nicht. Die Anwaltskosten stehen noch nicht fest, aber da halte ich euch auch auf dem laufenden, was der Spaß jetzt gekostet hat.
 
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Verständlich das man erst mal einen Schock bekommt, wenn einem so was per Post erreicht...

Aber es ist wirklich harmlos. Wenn man sich in die Materie einliest, merkt man schnell das die Anwälte Geld mit der Angst der Leute verdienen wollen...

An die Regeln halten, Mod UE abschicken und die Sache hat sich erledigt.

Sollte man sich natürlich nochmal erwischen lassen (vorausgesetzt man war es natürlich :angel: ) ist man dran... und zwar richtig...

Die Kosten für einen Anwalt kann man sich eigentlich schenken.
 
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was passiert eigentlich, wenn ein trojaner den computer dazu missbraucht, solche torrents zu verbreiten?

man könnt ja easy ne schadsoftware schreiben, die irgendwelche sachen zieht und weiterverbreitet.
ist man dann auch am arsch? ^^
 
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shaoling

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Störerhaftung sollte in dem Fall ausgeschlossen sein, also können sie einem vermutlich nichts.

da es ja mittlerweile etliche urteile gibt in denen die abgemahnten unterlagen würden mich doch mal von shao und vega urteile interessieren, wo das nicht so war.
Zitiere doch bitte mal so ein Urteil.

In den einzigen Verurteilungen, die ich kenne, geht es um Störerhaftung. Da meinte also jemand, er sei fein raus, wenn er behauptet, es seien andere gewesen, die allerdings Zugang zu seinem Computer hatten. Das ist aber etwas anderes, als wenn ich diesen Fall ausschließe und zudem beteuere, dass ichs nicht war.

Das Problem ist doch: Ich selbst als Laie kann eben schwer einschätzen, wie dünn die Beweislast und wie realistisch die Chance einer Verurteilung nun tatsächlich ist, weil eben ein riesiger (für mich jedenfalls, vielleicht bist du da ja besser ;p) undurchschaubarer Wulst an Urteilen unter verschiedensten Beweislagen/Vorraussetzungen vorhanden ist. Jedenfalls ist für mich die Sachlage nicht so eindeutig, als dass ich als juristisch unbedarfter Mensch mir zutrauen würde, einzuschätzen, dass die Beweislast nicht ausreicht. Und die Kohle, es drauf ankommen zu lassen, hab ich eben im Zweifelsfall nicht.
Die Beweislast ist doch immer die gleiche, weil diese Abmahnkanzleien alle mehr oder weniger nach demselben Muster vorgehen.
Die realistische Chance einer Verurteilung kann dir niemand voraussagen, weder ein Laie noch der beste Anwalt. Fakt ist allerdings, soviel ich weiß, dass es noch keinen Fall gab, wo ein beklagter Filesharer vor Gericht gesagt hat: Nein, ich wars nicht und mein Anschluss war auch niemand anderem zugänglich, und dennoch verurteilt wurde, weil sie es ihm nachweisen konnten.
Natürlich ermöglicht das keine Voraussage für mögliche zukünftige Verhandlungen. Und es hängt auch vom Gerichtsstandort ab, wie einzelne Punkte ausgelegt werden. Ich hab z.B. das Glück, in Berlin zu wohnen, wo meines Wissens schon die Staatsanwaltschaft im Normalfall nicht mehr mit den Abmahnkanzleien kooperiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

MesH

Guest
Gibt es denn da nicht zB. eine Regelung bzw. 'nen Präzendenzfall o.Äh., dass der Anschlussinhaber der betreffenden IP im Zweifelsfall für illegale Aktionen über seinen Anschluss (Tat/Upload zurückgeführt über Screenshot etc. im jeweiligen Programm mit der IP auf den Anschluss, bezeugt von (meiner Meinung nach mehr oder weniger) glaubhaften Zeugen, die den Kram halt als Job machen) zu haften hat? Das ist jetzt schon alles bisschen her und ich weiß nicht mehr exakt, was Sache ist, ich bin aber relativ sicher, sowas gesehen zu haben?
 

Clawg

Guest
Das ist auch wahr, aber damit war eher gemeint, dass die geforderten Summen in keiner Relation zu dem "Verbrechen" stehen, es aber halt doch Leute gibt, die einfach bezahlen ohne zu mucken.

Sollten die geforderten Summen dem Kaufpreis entsprechen und sollten die Anwälte kostenlos arbeiten?
 
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aus eigener erfahrung (kampf vs abmahnung wegen ed hardy gebrauchtwarenverkauf bei ebay): erstmal brief wegschmeißen. solange da nix per einschreiben kam oder kommt, braucht man sich genau 0 sorgen machen. dann um nen rechtschutz kümmern, ohne den sollte man KEINEN anwalt kontaktieren, weil man sonst am ende auf den kosten sitzen bleibt. sollte es so weit kommen, dass man keinen rechtschutz hat und ein einschreiben kommt, dann kann man mit oder ohne anwaltshilfe versuchen, den streitwert nach unten zu drücken (an dem orientieren sich die 1000€). student, mutter nicht reich, kein dad, etc blah.
ich hab fast 2 jahre gekämpft und dank rechtschutz hatte ich dann nen schaden von ~400€ und musste keine 25k€ blechen :P
 
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aus eigener erfahrung (kampf vs abmahnung wegen ed hardy gebrauchtwarenverkauf bei ebay): erstmal brief wegschmeißen. solange da nix per einschreiben kam oder kommt, braucht man sich genau 0 sorgen machen. dann um nen rechtschutz kümmern, ohne den sollte man KEINEN anwalt kontaktieren, weil man sonst am ende auf den kosten sitzen bleibt. sollte es so weit kommen, dass man keinen rechtschutz hat und ein einschreiben kommt, dann kann man mit oder ohne anwaltshilfe versuchen, den streitwert nach unten zu drücken (an dem orientieren sich die 1000€). student, mutter nicht reich, kein dad, etc blah.
ich hab fast 2 jahre gekämpft und dank rechtschutz hatte ich dann nen schaden von ~400€ und musste keine 25k€ blechen :P

es ist also deine erfahrung das du dir eine rechtsschutzversicherung holst nachdem du abgemahnt wurdest und die dann ein zwei jahre langes verfahren bezahlt? :top2:

also entweder hab ich dich falsch verstanden, oder du dich falsch ausgedrückt, oder was weggelassen oder aber mit rechtsschutz meintest du sowas wie prozesskostenhilfe; wobei das aber wieder der anwalt ja erst besorgt nachdem man ihn eingeschaltet hat.

Störerhaftung sollte in dem Fall ausgeschlossen sein, also können sie einem vermutlich nichts.

Zitiere doch bitte mal so ein Urteil.
[/b]
du behauptest hier die abmahner scheuen die gerichtsverfahren und rätst blindlings dazu schreiben zu ignorieren als auch pauschal keinen anwalt einzuschalten. dabei ist das meiner meinung nach absolut nicht so, zumindest nicht bei abmahnangelegenheiten abseits von abzocke mit onlineverträgen für dubiose webseiten. die musik- bzw generell rechteindustrie weiß mittlerweile sehr wohl was sie tut und ist absolut nicht gleichzusetzen mit den althergebrachten 0815 abmahnern auf die du dich offensichtlich beziehst.

die allermeisten verfahren laufen fernab der öffentlichkeit, aus sehr diversen gründen. dass es dennoch etliche gibt ist beispielsweise hieraus zu entnehmen:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/12/11/abmahnanwalte-berechnen-keine-millionen/

strittig ist dabei jedoch heutzutage eigentlich meist nur die höhe der anwaltskosten, weder der rechtsverstoß, noch wie man an die ip-adresse gelangt ist. ein verbot der früchte des verbotenen baumes gibt es in deutschland nämlich nicht; genausowenig wie viele andere verfahrensfehler die man so im fernsehen sieht.

zudem: man kann durchaus sagen die staatsanwaltschaft berlin handelt richtig, es ist aber prinzipiell nicht falsch wenn andere das anders handhaben. genauso wie es sicherlich auch provider gibt die die infos von sich aus rausgeben und sich mit einem vermeintlichen verdacht auf ein filesharing gewerbe begnügen. die freuen sich doch auch drüber, kostet sie ja unmengen an traffic.

wir hatten letztens auch so einen fall in der kanzlei, da hat der anbieter (keiner der drei, vier großen) die daten dem abmahnanwalt zur verfügung gestellt, das ganze genehmigt von nem frankfurter gericht glaube ich; und zwar ziemlich automatisiert; ich behaupte/vermute die richter lesen das gar nicht sondern unterschreiben das nur. aber: es ist eben legitim. und selbst wäre es das nicht und passiert dennoch könnte ein verfahren betrieben werden.

Und es hängt auch vom Gerichtsstandort ab, wie einzelne Punkte ausgelegt werden. Ich hab z.B. das Glück, in Berlin zu wohnen, wo meines Wissens schon die Staatsanwaltschaft im Normalfall nicht mehr mit den Abmahnkanzleien kooperiert.
was hat das hier mit der staatsanwaltschaft zu tun? offenbar konnte man ja bereits die ip-adresse richtig zuordnen. und was hat die staatsanwaltschaft mit dem gericht zu tun? du meinst also weil die staatsanwaltschaft weniger kooperativ zu den abmahnern ist sind das die gerichte automatisch auch?

übrigens ist gerade die berliner justiz (mein cousin ist da oberstaatsanwalt) heillos überfordert, personell als auch infrastrukturell, teilweise müssen sich pcs geteilt werden. klar schieben die erstmal alles weg was ne bagatelle ist. die landen ja auch ab und zu mal in der zeitung weil sie mit der jugendkriminalität nicht klarkommen und es da 2 fronten gibt: die die primär eine aufstockung der justiz fordern und die die eine radikalere justiz wünschen; beides aber eben mit dem ziel der schnelleren abwicklung von verfahren; die selbst im strafbereich von schwerem diebstahl teils einige jahre dauern (bzw dann gar irgendwann eingestellt werden, wegen der verfahrensdauer); wo jeglicher auch nur leicht erzieherische effekt von strafe völlig flöten geht.
 
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ne, ich hatte rechtschutz. aber hab von anderen betroffenen gehört, dass es sehr wohl geklappt hat, den rechtschutz zu beantragen während schon briefe einflattern, solang sie keine einschreiben sind...
 
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wenn du hattest dann bravo, richtige einstellung/lebensweise ~

es klappt aber definitiv nicht sich eine versicherung nach tatzeitpunkt/schadensfall zu besorgen; für sowas tritt generell keine versicherung ein. zudem: solange es kein zeitloser übergang von einer rechtschutz in die nächste war hat man sowieso die ersten 3 monate keinen/selten schutz.
 

shaoling

Guest
was hat das hier mit der staatsanwaltschaft zu tun? offenbar konnte man ja bereits die ip-adresse richtig zuordnen. und was hat die staatsanwaltschaft mit dem gericht zu tun? du meinst also weil die staatsanwaltschaft weniger kooperativ zu den abmahnern ist sind das die gerichte automatisch auch?
Nein, mein ich nicht. Sonst würde es dort stehen...

du behauptest hier die abmahner scheuen die gerichtsverfahren und rätst blindlings dazu schreiben zu ignorieren als auch pauschal keinen anwalt einzuschalten.
Nichts von beidem stimmt.
Ich habe explizit dazu geraten, die Schreiben nicht zu ignorieren.
Und ich habe gesagt, dass ich in so einfach gelagerten Fällen nicht zu einem Anwalt raten würde.

dabei ist das meiner meinung nach absolut nicht so, zumindest nicht bei abmahnangelegenheiten abseits von abzocke mit onlineverträgen für dubiose webseiten. die musik- bzw generell rechteindustrie weiß mittlerweile sehr wohl was sie tut und ist absolut nicht gleichzusetzen mit den althergebrachten 0815 abmahnern auf die du dich offensichtlich beziehst.
Ich beziehe mich auf Abmahnungen wegen Filesharings. Keine Ahnung, wovon du redest.
Und wenn du anderer Meinung bist, dann zitiere bitte Urteile. Ich kann schlecht Urteile zitieren, von denen ich behaupte, dass es sie nicht gibt. Wenn du anderes behauptest, leg bitte welche vor.
Im Übrigen ist es beinahe Konsens innerhalb der Rechtswissenschaft, dass die Beweise (Ausdrucke von Screenshots etc.) für Fälle von Filesharing sehr dürftig sind und vor Gericht insgesamt wenig brauchbar. Zumindest liest man das an verschiedenen Stellen. (Hab leider grad keine Zeit, ne Quelle rauszusuchen, kommt auf Wunsch nach.)
 
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es klappt aber definitiv nicht sich eine versicherung nach tatzeitpunkt/schadensfall zu besorgen; für sowas tritt generell keine versicherung ein. zudem: solange es kein zeitloser übergang von einer rechtschutz in die nächste war hat man sowieso die ersten 3 monate keinen/selten schutz.


ja stimmt
war bei meine mutter auch so 8[
 

MesH

Guest
Im Übrigen ist es beinahe Konsens innerhalb der Rechtswissenschaft, dass die Beweise (Ausdrucke von Screenshots etc.) für Fälle von Filesharing sehr dürftig sind und vor Gericht insgesamt wenig brauchbar. Zumindest liest man das an verschiedenen Stellen. (Hab leider grad keine Zeit, ne Quelle rauszusuchen, kommt auf Wunsch nach.)


*wunsch :)
 
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Urteile gibts mittlerweile genug shao, da hat amrio insofern recht. Exemplarisch dazu OLG Köln Az. 12 O 134/09, einige wochen zurvor auch OLG Düsseldorf Az. 6 U 101/09. Es gab einige wenige Urteile, die einen screenshot mit IP als unzureichenden beweis abgewiesen haben, darauf beruft sich auch der Wikipedia Artikel, es ist nach meinem Kentnissstand krasse Mindermeinung die sich auf kaum hohe urteile stützen kann.

Das Filesharing, insbesondere das Anbieten von dateien ein "abmahnwürdiges" verhalten ist, steht insoweit auch ausser Frage, das ergibt sich bereits aus dem klaren wortlaut des UrhG. Einzig über den Streitwert lässt sich in solchen Fällen oftmals streiten weil die Kanzleien ihn gerne möglichst hoch ansetzen um höhere Abmahnkosten zu berechnen. Den zu drücken ist aber definitiv aufgabe eines Anwalts.

Die einzige wirklich offene Frage in der Rechtsprechung ist inwiefern der Anschlußinhaber einer Störerhaftung unterliegt, und wenn ja in welchem Ausmaß ihm Sicherungspflichten aufzuerlegen sind. Aber auch hier tendiert die Rechtsprechung mit dem oben genannten urteil vom OLG Düsseldorf anschlußinhaber sogar für volljährige kinder haften zu lassen. Genauso verhält es sich wenn tatsächlich ein trojaner fürs filesharing verantwortlich ist. Kann nachgewiesen werden, dass der trojaner sich nur wegen fehlenden sicherheitsvorkehrungen (firewall/antivirussoftware) auf dem rechner einnisten konnte, ist auch hier eine Störerhaftung denkbar. Ein Urteil ist mir dazu aber bisher nicht bekannt. Genauso steht aber bisher auch ein Höchstrichterliches Urteil zur Haftung des Anschlußinhabers aus.
 

shaoling

Guest
Urteile gibts mittlerweile genug shao, da hat amrio insofern recht. Exemplarisch dazu OLG Köln Az. 12 O 134/09, einige wochen zurvor auch OLG Düsseldorf Az. 6 U 101/09.
Das ist Unfug. In diesen beiden Fällen geht es (nach kurzer Google-Recherche) um die Haftung von Anschlussinhabern, nicht um die Güte der Beweismittel.
Ich habe nicht abgestritten, dass der Anschlussinhaber grundsätzlich haftbar ist.

Es gab einige wenige Urteile, die einen screenshot mit IP als unzureichenden beweis abgewiesen haben, darauf beruft sich auch der Wikipedia Artikel, es ist nach meinem Kentnissstand krasse Mindermeinung die sich auf kaum hohe urteile stützen kann.
Wieviele Urteile gibts denn, wo ein Screenshot mit IP als Beweis ausgereicht hat, wenn der Beklagte versichert hat, er sei es nicht gewesen und niemand anders habe Zugang zu seinem Anschluss gehabt? :rolleyes:
Du kannst nicht behaupten, es sei eine Mindermeinung, weil es nur ein paar Urteile gibt, die so entscheiden, wenn es für die umgekehrte Auffassung gar keine Urteile gibt.
Und mir ist, das sage ich nochmal, kein solches bekannt. Und anscheinend kann auch niemand so ein Urteil zitieren. Das macht mich persönlich stutzig.

Kann nachgewiesen werden, dass der trojaner sich nur wegen fehlenden sicherheitsvorkehrungen (firewall/antivirussoftware) auf dem rechner einnisten konnte, ist auch hier eine Störerhaftung denkbar.
Viel Spaß, das nachzuweisen.


LG Hamburg: Screenshots als Beweis nicht ausreichend
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1566


Zu dem von dir zitierten Urteil des OLGs Köln:
Im konkreten Fall habe die Beklagte nichts vorgetragen, wer nach ihrer Kenntnis den Verstoß begangen haben könnte.
[...]
Ferner sei auch unklar geblieben, welches der Kinder den Anschluss genutzt haben könnte. Auch habe die Beklagte nicht erläutert, ob hinreichende technische Sicherungen an ihrem Computer eingerichtet gewesen seien, wie etwa eine Firewall, die einen Download hätte verhindern können, oder die Einrichtung von Benutzerkonten mit beschränkten Rechten.
[...]
Die Beklagte habe auch in der mündlichen Verhandlung nicht verdeutlichen können, ob sie ihren Kontrollpflichten nachgekommen sei.
http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1348

Das klingt zwar auf der einen Seite sehr nach "irgend jemand muss bezahlen". Auf der anderen Seite schließe ich daraus nicht, dass Anschlussinhaber pauschal in Haftung genommen werden können.
Dass die Mutter in diesem Fall nicht einfach sagen kann: weiß von nichts. Und die Kinder dann sagen: wissen von nichts. Und der Ehemann schließlich auch noch sagt, er wisse von nichts, bis schließlich niemand mehr belangt werden kann, ist nur logisch.

In dem Urteil vom OLG Düsseldorf findet sich ähnliches:
Der Antragsgegner hat nicht einmal vorgetragen, dass er überhaupt Sicherungsmaßnahmen ergriffen hat und/oder seine – volljährigen – Kinder angewiesen hat, nichts Illegales zu tun. Die Kammer hält es angesichts seiner Ausführungen für naheliegend, dass er sich sogar generell außerstande sieht, die Kinder insoweit zu überwachen, oder aber es grundsätzlich ablehnt, seine - volljährigen – Kinder entsprechend anzuweisen und/oder zu überwachen. Für dieses Verständnis spricht auch, dass er offenkundig noch nicht einmal die nun bekannte Rechtsverletzung zum Anlass genommen hat, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und/oder Anweisungen hinsichtlich der Nutzung seines Internet-Zuganges zu erteilen.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2009/12_O_134_09urteil20090527.html


Zusammenfassung: "Mir gehört zwar der Anschluss, aber ich wars nicht und weiß von nichts", funktioniert nicht. Buhu.
Der entscheidende Punkt ist, dass in diesen Fällen die Antragssteller überhaupt kein Vergehen nachweisen mussten. Darum sind sie für das, was ich gesagt habe, irrelevant.
 
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Kaum poste ich hier, flattert von Waldorf das 2te Schreiben ein, das ich den Zahlungstermin verpasst haben (vor 9 Monaten wohlgemerkt...)

Nuja /ignore, da noch nicht mal Einschreiben und Ende.

P.S. "Weitere Mahnungen werden nicht folgen" -> Super, dann ist ja endlich Ruhe :thx:
 
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Richtig, aber daran dass in beiden fällen die von der musikindustrie vorgelegten beweise vom gericht ohne beanstandung akzeptiert wurden kannst du sehen, dass das thema beweiswürdigung verfahren keine rolle mehr spielt. Die musikindustrie hat also einen weg der Beweisführung gefunden der von gerichten als ausreichend betrachtet wird.

Das Thema der Anschlußhaftung ist dagegen wirklich umstritten und ich habe auch nie behauptet dass es eine pauschale haftung des Anschlußinhabers gibt, nur: Die Musikindustrie ist in sachen filesharing stets daran interessiert den Anschlußinhaber zu verknacken, weil die beweisführung wer tatsächlich in einem Mehrpersonen-Haushalt runtergeladen hat ihr in der praxis meist nicht möglich sein wird, und/oder weil ein Schadensersatzanspruch gegen den Beruftstätigen Papa leichter zu vollstrecken ist, als gegen die 16jährige tochter die von Taschengeld lebt.
 

shaoling

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Richtig, aber daran dass in beiden fällen die von der musikindustrie vorgelegten beweise vom gericht ohne beanstandung akzeptiert wurden kannst du sehen, dass das thema beweiswürdigung verfahren keine rolle mehr spielt. Die musikindustrie hat also einen weg der Beweisführung gefunden der von gerichten als ausreichend betrachtet wird.
Der Weg der Beweisführung war genau derselbe wie immer. Die Frage, ob die Beweise ausreichen, stellte sich in diesen Fällen aber nicht, weil sie vom Beklagten nicht in Frage gestellt wurden. Beide Beklagte haben niemals abgestritten, dass von ihrem Anschluss aus gesharet wurde.
Ich suche nach einem Urteil, in dem die Beweise anerkannt wurden, obwohl der Beklagte den Tatbestand bestritten hat. So ein Urteil liegt nicht vor, dafür aber ein gegenteiliges.
 
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ok, jetzt versteh ich was du meinst. Stimmt, das ist in den urteilen tatsächlich nicht genauso, wobei die behauptung "Ich war es nicht, und ich weiß auch nicht wer es gewesen sein könnte" dem ziemlich gleich kommt.

Ich habe die Urteile nicht komplett gelesen, daher weiß ich nicht in welcher Form die Beweisführung durch die Musikindustrie dort erbracht wurde. Aber allein die tatsache dass seit dem LG Hamburg Urteil kein Anwalt sich erfolgreich darauf berufen konnte lässt drauf schließen dass die anderen gerichte entweder wenig von dem Urteil des Hamburger Richter halten, oder die Musikindustrie seitdem andere Mittel als Screenshots zur Beweisführung einsetzt und den Gerichten diese auch ausreichen.
 

Reece46

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Hey
hab das gleiche Problem wie die Freundin von dem Jungen....
Hab The Grudge 3 im Oktober runtergeladen und heute habe ich ein Brief von
"Waldorf Rechtsanwälte" bekommen.

Ich muss knapp 1000 € zahlen, aber der Brief ist an meiner Mutter.
Meine Mutter soll jetzt am 15.02 eine UE zu dem "Waldorf" schicken aber ich meinte zu ihr erstmal abwarten, weil ich dachte das der Brief ein Fake ist.

Ich habe jetzt von dieser "Mod UE" gelesen, kann mir jemand villt genau erklären was das eigentlich bedeutet.
Weil meine mum hat das Geld nicht auf Lager (allein Erziehend) und ich will die 1000 € nicht blechen.

Was soll ich tun?
Was soll in der "MOD EU" genau drin stehen??

Bitte helft mir.

LG REECE
 

Reece46

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Hab noch eine frage.
Und zwar hab ich die ModUE jetzt losgeschickt bzw. meine Mum aber Sie hat die ModUE nur per Einschreiben losgeschickt ohne Rückschein.
Ist das jetzt ein sehr großer Unterschied?
 
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hab auch mal kurz ne frage, gibt ja seiten wie kinoto usw, wo man sich die filme ansehen kann, ich selbst habs noch nich ausprobiert eben drum weil ich kein bock hab erwischt zu werden, aber soweit ich weiss kann man die filme dort nich downloaden sondern "nur per stream ansehen" oder??
das is doch aber im endeffekt nix anderes wie youtube, youjizz :uglyup: und das ganze zeug, wie können die einen denn da erwischen??
muss ich da schiss haben wenn ich mir filmchen auf youjizz oder youtube angucke?
denn im endeffekt isses ja nix anderes wie kinto oder??
ich weiss n00b blah aber hab keine ahnung von solchen sachen
 
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du stellst dabei nichts zur verfügung, verbreitest keine urheberrechtlich geschützte ware.
 
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Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Nur weil die Unternehmen da nicht vorgehen, ist das noch lange nicht der Fall, wenn man nur herunterlädt.

Das Urheberrecht wurde zum 01.01.2008 noverlliert (heise), der Download von Dateien, die offensichtlich rechtswidrig vervielfältigt oder bereitgestellt wurden (dass du den Film kaufst, garantiert dir ja nur das zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht für dich und deinem direkten Umfeld; nicht, dass du den Film ohne Erlaubnis öffentlich aufführen oder weiterverbreiten darfst), ist ebenfalls illegal.
Da aber RS und Co. wohl einen feuchten Dreck dafür tun werden, die Userdaten herauszugeben - die leben schließlich von den Premiumzugängen und können ja "auf Anfrage" die Dateien löschen, versuchen die Firmen eben die Leute dranzukriegen, die das Material aktiv weiterverteilen, was man ja gerade bei Torrents macht. Ohne Uploader würde das Netzwerk schließlich nicht funktionieren.

Ohne Raubkopieren zu befürworten, denke ich aber dennoch, dass der reine Download wesentlich unproblematischer ist, auch für die Urheber, da du als Person, die eh den Film nicht gekauft/gesehen hätte, als wenn den Film auch im Internet ohne Erlaubnis anbietest. Was auch mit ein Grund ist, warum mittlerweile vieles über die One-Klick-Hoster läuft.
 
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hab auch mal kurz ne frage, gibt ja seiten wie kinoto usw, wo man sich die filme ansehen kann, ich selbst habs noch nich ausprobiert eben drum weil ich kein bock hab erwischt zu werden, aber soweit ich weiss kann man die filme dort nich downloaden sondern "nur per stream ansehen" oder??
das is doch aber im endeffekt nix anderes wie youtube, youjizz :uglyup: und das ganze zeug, wie können die einen denn da erwischen??
muss ich da schiss haben wenn ich mir filmchen auf youjizz oder youtube angucke?
denn im endeffekt isses ja nix anderes wie kinto oder??
ich weiss n00b blah aber hab keine ahnung von solchen sachen

Ein Stream ist auch ein download. Du machst dich also trotzdem strafbar, wirst aber wahrscheinlich nicht erwischt, weil du deine IP nicht überall verteilst.

Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Nur weil die Unternehmen da nicht vorgehen, ist das noch lange nicht der Fall, wenn man nur herunterlädt.

Das Urheberrecht wurde zum 01.01.2008 noverlliert (heise), der Download von Dateien, die offensichtlich rechtswidrig vervielfältigt oder bereitgestellt wurden (dass du den Film kaufst, garantiert dir ja nur das zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht für dich und deinem direkten Umfeld; nicht, dass du den Film ohne Erlaubnis öffentlich aufführen oder weiterverbreiten darfst), ist ebenfalls illegal.
Da aber RS und Co. wohl einen feuchten Dreck dafür tun werden, die Userdaten herauszugeben - die leben schließlich von den Premiumzugängen und können ja "auf Anfrage" die Dateien löschen, versuchen die Firmen eben die Leute dranzukriegen, die das Material aktiv weiterverteilen, was man ja gerade bei Torrents macht. Ohne Uploader würde das Netzwerk schließlich nicht funktionieren.

Ohne Raubkopieren zu befürworten, denke ich aber dennoch, dass der reine Download wesentlich unproblematischer ist, auch für die Urheber, da du als Person, die eh den Film nicht gekauft/gesehen hätte, als wenn den Film auch im Internet ohne Erlaubnis anbietest. Was auch mit ein Grund ist, warum mittlerweile vieles über die One-Klick-Hoster läuft.

Außerdem berechnet sich der Verdienst eines Rechtsanwalt nach dem Streitwert. Dieser ist bei reinem Download deutlicher geringer (= der Wert des Werkes). Daher ist es unattraktiver reine Downloader zu verfolgen.
 
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ja aber diese seiten sind doch umsonst. also bringts ja nix wenn die mich "erwischen" !?
aber mich würde interessieren warums bei kino.to verboten is und auf youjizz/tube etc.. erlaubt ??!
 
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