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Kündigungsfrist Untermieter

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Ich denke Du kannst davon ausgehen, dass es "ihren Anwalt" garnicht gibt.

Du schaust auf das Datum ihrer Kündigung und verlangst Miete für:

- den Monat in dem das Kündigungsschreiben kam (Juni)
- den danach (Juli)
- den danach (August)
- den danach (September) - falls ihr schreiben nach dem 3. Werktag des Juni bei Dir ankam / Dir ausgehändigt wurde, wovon ich ausgehe. Falls es doch innerhalb der ersten 3 Werktage kam, dann eben nur inklusive August.

Ausziehen kann sie btw. wann immer sie will. Nur Miete zahlen muss sie trotzdem weiter.
 
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