Ich denke Du kannst davon ausgehen, dass es "ihren Anwalt" garnicht gibt.
Du schaust auf das Datum ihrer Kündigung und verlangst Miete für:
- den Monat in dem das Kündigungsschreiben kam (Juni)
- den danach (Juli)
- den danach (August)
- den danach (September) - falls ihr schreiben nach dem 3. Werktag des Juni bei Dir ankam / Dir ausgehändigt wurde, wovon ich ausgehe. Falls es doch innerhalb der ersten 3 Werktage kam, dann eben nur inklusive August.
Ausziehen kann sie btw. wann immer sie will. Nur Miete zahlen muss sie trotzdem weiter.