Hallo Gemeinde!
Das Problem leidet zurzeit unter technischen Problemen. Wir sind da dran, aber das Zeitkontingent ist begrenzt.
In der Zwischenzeit dürfte den meisten aufgefallen sein, dass das Erstellen von Posts funktioniert, auch wenn das Forum erstmal eine Fehlermeldung wirft. Um unseren Löschaufwand zu minimieren, bitten wir euch darum, nicht mehrmals auf 'Post Reply' zu klicken, da das zur Mehrfachposts führt.
Grußworte.
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Ich denke Du kannst davon ausgehen, dass es "ihren Anwalt" garnicht gibt.
Du schaust auf das Datum ihrer Kündigung und verlangst Miete für:
- den Monat in dem das Kündigungsschreiben kam (Juni)
- den danach (Juli)
- den danach (August)
- den danach (September) - falls ihr schreiben nach dem 3. Werktag des Juni bei Dir ankam / Dir ausgehändigt wurde, wovon ich ausgehe. Falls es doch innerhalb der ersten 3 Werktage kam, dann eben nur inklusive August.
Ausziehen kann sie btw. wann immer sie will. Nur Miete zahlen muss sie trotzdem weiter.
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