Das hängt von der Architektur des Familienunternehmens ab.
Nehmen wir das "Wiesbadener Modell", das früher sehr beliebt war. Strikte Trennung zwischen Privat- und Betriebsvermögen. D.h. ein Ehepartner hatte 100 % der Gesellschaftsanteile des Betriebsunternehmens. Die Gesellschaft war rein operativ tätig, d.h. bei Handelsunternehmen vollgestopft mit Umlaufvermögen. Das Anlagevermögen, d.h. sämtliche betriebliche Immobilien, war dagegen 100 % Privateigentum des anderen Ehepartners, der diese Immobilien an die GmbH vermietete und mit idR völlig überhöhten Miet-/Pachtzinsen die Liquidität absaugte, so dass in der GmbH kaum ausschüttbare Gewinne entstanden. Vorteil ist hier, dass der wertvolle Grundbesitz nicht zur Haftungsmasse zählt und nach Ablauf der Spekulationsfrist kein Veräußerungsgewinn versteuert werden muss. Nachteil ist, dass der Ehepartner mit den Immobilien extrem hohe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, die voll der Einkommensteuer unterworfen werden. Steuerlich betrachtet oftmals eine Katastrophe. Einer meiner Mandanten ist genau dieses Modell gefahren und hat sich so ein Vermögen von 15 Mio. aufgebaut. Um die Einkommensteuer zu drücken, hat er immer wieder umgeschichtet und investiert. Sein Vermögen besteht aus Grundstücken, darunter 2 Immobilien, die an Supermarktketten verpachtet sind. 2 Mio. in der Schweiz, die inzwischen "nacherklärt" wurden und weiß gewaschen sind. 2 Mio. Barvermögen. Hintergrund für das in der Schweiz angehäufte Vermögen von Unternehmern ist die Regierungsverantwortung der SPD in den 70er Jahren. Im Süden dachten einige, dass die Russen kommen und jeder Unternehmer bis zum Metzgermeister begann, Geld in die Schweiz zu schaffen. Der Sohn führt das Unternehmen weiter, ist aber im Wege der Erbfolge auf die Betriebsgrundstücke (6 Mio.) angewiesen.
Andere Familie, andere Konstruktion. Fast das gesamte Vermögen (ca. 25 Mio.) steckt hier in der GmbH. Weil man ungern Steuern zahlt, wurden die Gewinne in den letzten Jahren immer nur thesauriert. Privatvermögen wurde kaum aufgebaut, die GmbH ist vollgepumpt mit Rücklagen und Gewinnvorträgen. Jetzt kommt die Erbschaftsteuer, die zwar Betriebsvermögen verschont, aber keine Gnade mit Unternehmen hat, die mit Finanzmitteln zugeschissen sind. D.h. jetzt muss man Wege finden, die Kohle möglichst steuerschonend raus zu bekommen.
Dritter Fall, reiche Adlige, Immobilienvermögen ca. 50 Mio. (alles 1a vermietete Immobilien, das "Traumerbe") Traut ihren 4 Kindern nicht. Die geben doch eh alles gleich aus. Wir schmieden einen eisernen Ring um ihr Vermögen. Dazu gründet man eine Stiftung & Co. KG, die Stiftung hat keine Gesellschafter und lebt ewig, in die Satzung wird in Stein gemeißelt, was die Adlige sich alles so vorstellt. In die KG kommen die Immobilien, dann verschenkt / vererbt sie je 1/4 an den KG-Anteilen auf ihre Kinder. Die können keinen Pflichtteil ziehen, weil sie ihren gesetzlichen Erbteil erhalten, sind also an die Scheiße gebunden, die wir ihnen vorsetzen. Über die Stiftung werden Ausschüttungen geregelt. Verkauft werden kann die KG-Beteiligung erst nach 30 Jahren. "Ewig" ist also immer relativ.
Nur mal 3 Fälle aus der Praxis
