Weniger Hardware, mehr Ausflüchte, warum der TE nicht einfach vorbei fahren und sich die wii abholen kann. Haus zeigen lassen hin oder her.
Also rechtlich ist es so, dass -sofern das Zeug echt an das Kind verschenkt wurde - der TE leider gar nicht mehr Eigentümer der Sachen ist. Er kann sie also auch nicht zurückverlangen. Die Sachen waren nämlich mitnichten geklaut, sie waren dem Bruder geliehen. Und deshalb konnte er sie auch an Gutgläubige übereignen.natürlich wird es die aktion mit der wii nicht verstehen, aber trotzdem ist die wii faktisch geklaut und gehört ihm einfach nicht.

ist jurist, da wird nichts normal gehandhabt.
ich meine privatrecht ist bei mir ca. 500 jahre her aber wenn ich etwas verleihe, bleibe ich dann nicht der eigentümer? wechselt das gut nicht einfach nur den besitzer?
ach erkläre mir einfach mal, wie einem kind, warum das nicht mehr sein eigentum sein soll
ansonsten hat outsider recht
dankeschön
in meiner steinzeitgesellschaft, gibt man dem vater eins aufs fressbrett, erklärt dem kind, dass der vater ein depp ist und holt sich die wii wieder![]()

Also rechtlich ist es so, dass -sofern das Zeug echt an das Kind verschenkt wurde - der TE leider gar nicht mehr Eigentümer der Sachen ist. Er kann sie also auch nicht zurückverlangen. Die Sachen waren nämlich mitnichten geklaut, sie waren dem Bruder geliehen. Und deshalb konnte er sie auch an Gutgläubige übereignen.
Deshalb sind rechtliche Schritte gar nicht möglich, zumindest nicht hinsichtlich der Herausgabe der Sachen.
Oh, das hab ich nicht bestritten.^^naja ne ordentliche maulschelle is vernünftiger als vor gericht zu ziehen ^_^ die maulschelle ist in 2 stunden vergessen.
Soso. Dieser geballten Kraft deiner Argumente muss ich mich wohl beugen.ein wenig verstand benutzen und merken das das gar nicht stimmen kann.
ein wenig verstand benutzen und merken das das gar nicht stimmen kann.
)Nur damit ich das richtig verstehe:
Wenn ich jemanden zB. mein Fahrrad leihe und der schenkt das dann seinem Bruder dann kann ich rechtlich nichts dagegen machen bzw. krieg das nie mehr zurück?
€dit: Ach man kann nur die Herausgabe dann nicht mehr verlangen der Typ dem ich das verliehen habe muss mir aber Schadensersatz leisten oder so?
bist du nicht auch jurist? wie kommst du zu deiner aussage? (wehe hier kommt was mit minderjährigkeit und der dinglichen einigung)

Wenns geklaut ist kriegst du dein Bildchen wieder, sonst nicht.angenommen ich hab nen van gogh, und ein freund leiht sich den aus oder klaut ihn einfach, und der verschenkt den wiederum an seine russichen freunde.
der freund verstirbt kurz darauf.
also habe ich keinerlei anrecht mehr auf das bild und die russen sind fein raus ?
Dann überspring den Beitrag einfach. Ich jedenfalls finde es angebracht in einem Thread über die Rückerhaltungsmöglichkeit einer Spielekonsole darüber zu sprechen, ob sie dem TE überhaupt gehört....eToDD schrieb:und schooon wieder ein thread down the jura shitter...
Wenns geklaut ist kriegst du dein Bildchen wieder, sonst nicht.
was für ne aufladestation?? mein kleiner hat auch ne wii aber von ner aufladestation hab ich nie was gehört :/
btw raute an outsider23. jammern aber ned wirklich was unternehmen bringt nix.
@ hafish. alter braucht ihr für alles nen anwalt und n gericht oder was? hingehen die scheisse da rausholen und heim. wollt ihr immer gleich klagen oder hat hier noch irgendeiner von euch 2 eier im sack!?
Wenns geklaut ist kriegst du dein Bildchen wieder, sonst nicht.
Das ganze ist auch nicht bescheuert, sondern von tiefer Weisheit geprägt: Das BGB erhält damit die Verkehrsfähigkeit von Sachen aufrecht. Wenn du etwas übereignet kriegst, musst du dir - vom Diebstahl abgesehen - keine Sorgen über die Berechtigung des Veräußerers machen. Das sorgt dafür, dass unser Wirtschaftssystem funktioniert. Ungerecht ist das auch nicht. Denn du entscheidest ja, wem du deine Sachen gibst. Du hast natürlich Schadensersatzansprüche. Aber eben nur gegen deinen Vertragspartner (aus dem Leihvertrag) - nicht gegen völlig Unbekannte. Umgekehrt musst du dir keine Sorgen machen, dass morgen jemand an deine Tür klopft und dein Auto, deinen Fernseher und deinen PC zurückverlangt.
Dann überspring den Beitrag einfach. Ich jedenfalls finde es angebracht in einem Thread über die Rückerhaltungsmöglichkeit einer Spielekonsole darüber zu sprechen, ob sie dem TE überhaupt gehört....
aber laut gesetzestext wird auch dann der erwerber eigentümer wenn die sache nicht dem veräußerer gehört.
woher dann die ausnahme beim diebstahl ?
eig. schon, jo. wüsste jetzt nicht was dagegen spricht.816 I s.2, wenn verschenkt, dann gibts das eigentum auch wieder?
danke, hast mir mühe erspart. es ist immer wieder so geil mit welcher arroganz laien wie synterius ankommen und meinen "is voll bescheuert, muss man ändern" und dabei KEINE ahnung haben warum etwas so ist und welche regelungen dahinter stecken.
warum meint jeder bei jura mitreden zu können? laberst du deinem arzt auch rein wie er dich zu behandeln hat, weil du was auf wikipedia gelesen hast oder "gesunden menschenverstand" besitzt? erster aufreger des tages ey 8[
Trololo.
Ihr mit euren "Laien".
Zeig mal dein Göttinger Diplom von Duttge. Lol. Hast noch keins?
Was geht mitm Haifish? Diplom am start?
No?
Wisst ihr was wirklich arrogant ist? Ohne Diplom, ohne Abschluss, ohne längere Berufserfahrung andere als Laien zu bezeichnen. So zu tun als wäre man vol ausgebildeter Jurist. Frisch aus der Vorlesung ausgekotztes wiederzugeben. Das einzige was ihr seid, sind nen paar Klugscheisser die keinen Abschluss haben, aber mit ihren großen Wissen aus Vorlesungen glänzen.
Thats it.
@ topic: an dich kann ich mich glaub ich noch erinnern nuss. warst du nicht der mit den artworks? was sagt denn deine frau dazu?


Auch wenn es ja jetzt zumindest teilweise überholt ist, weil ja anscheinend ein Teil der Sachen zurückgegeben wurde, werde ich jetzt trotzdem mal ein paar Fakten in den Raum werfen:
Also rechtlich ist es so, dass -sofern das Zeug echt an das Kind verschenkt wurde - der TE leider gar nicht mehr Eigentümer der Sachen ist. Er kann sie also auch nicht zurückverlangen. Die Sachen waren nämlich mitnichten geklaut, sie waren dem Bruder geliehen. Und deshalb konnte er sie auch an Gutgläubige übereignen.
Deshalb sind rechtliche Schritte gar nicht möglich, zumindest nicht hinsichtlich der Herausgabe der Sachen.


"Ich versteh dich nicht, also hau ich dir aufs Maul"
Eine Sternstunde, ernsthaft.
Zurück ins Neandertal warum meint jeder bei jura mitreden zu können?
das ist doch bei so ziemlich jedem thema so und es ist in gewisser weise auch gut, dass man als laie dinge kritisch hinterfragt.
Zurück ins Neandertal
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