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hilfe, ich habe meine spielkonsole verliehen

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Kleines update: heute kam ein paket. Drin war die wii + ein wenig zubehör... 4 von 8 huellen waren leider leer, ein controller sowie die aufladestation fehlt. Also um die 200 euro minus gemacht mit der aktion...
 
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Fahr endlich vorbei und hol das zeug ab man. Jetzt zeig mal bischen eier und mach das. Vorbei fahren abholen gehen. Fertig aus. Oder aufhören zu jammern. Aber permanent jammern und nichts unternehmen, geht einfach nicht klar!
 
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Auch wenn es ja jetzt zumindest teilweise überholt ist, weil ja anscheinend ein Teil der Sachen zurückgegeben wurde, werde ich jetzt trotzdem mal ein paar Fakten in den Raum werfen:

Weniger Hardware, mehr Ausflüchte, warum der TE nicht einfach vorbei fahren und sich die wii abholen kann. Haus zeigen lassen hin oder her.
natürlich wird es die aktion mit der wii nicht verstehen, aber trotzdem ist die wii faktisch geklaut und gehört ihm einfach nicht.
Also rechtlich ist es so, dass -sofern das Zeug echt an das Kind verschenkt wurde - der TE leider gar nicht mehr Eigentümer der Sachen ist. Er kann sie also auch nicht zurückverlangen. Die Sachen waren nämlich mitnichten geklaut, sie waren dem Bruder geliehen. Und deshalb konnte er sie auch an Gutgläubige übereignen.

Deshalb sind rechtliche Schritte gar nicht möglich, zumindest nicht hinsichtlich der Herausgabe der Sachen.
 
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was für ne aufladestation?? mein kleiner hat auch ne wii aber von ner aufladestation hab ich nie was gehört :/

btw raute an outsider23. jammern aber ned wirklich was unternehmen bringt nix.

@ hafish. alter braucht ihr für alles nen anwalt und n gericht oder was? hingehen die scheisse da rausholen und heim. wollt ihr immer gleich klagen oder hat hier noch irgendeiner von euch 2 eier im sack!?
 

Moranthir

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ist jurist, da wird nichts normal gehandhabt.

ich meine privatrecht ist bei mir ca. 500 jahre her aber wenn ich etwas verleihe, bleibe ich dann nicht der eigentümer? wechselt das gut nicht einfach nur den besitzer?

ach erkläre mir einfach mal, wie einem kind, warum das nicht mehr sein eigentum sein soll :(

ansonsten hat outsider recht
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
ist jurist, da wird nichts normal gehandhabt.

ich meine privatrecht ist bei mir ca. 500 jahre her aber wenn ich etwas verleihe, bleibe ich dann nicht der eigentümer? wechselt das gut nicht einfach nur den besitzer?

ach erkläre mir einfach mal, wie einem kind, warum das nicht mehr sein eigentum sein soll :(

ansonsten hat outsider recht

mich nervts ja auch, dass bei jedem scheiss jurathread draus wird, aber auch wenn privatrecht bei dir 500 jahre her ist, hast du vielleicht was von gutgläubigem erwerb gehört?

um was zu übereignen brauche ich:
1. dingliche einigung
2. übergabe
3. berechtigung

vadda und kind haben sich geeinigt, sache wurde übergeben. vater war aber nicht berechtigter. und da hilft uns 932 bgb.
 

Moranthir

GröBaZ
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dankeschön :)
in meiner steinzeitgesellschaft, gibt man dem vater eins aufs fressbrett, erklärt dem kind, dass der vater ein depp ist und holt sich die wii wieder :deliver:
 
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dankeschön :)
in meiner steinzeitgesellschaft, gibt man dem vater eins aufs fressbrett, erklärt dem kind, dass der vater ein depp ist und holt sich die wii wieder :deliver:


so seh ich das auch. nur darauf achten dass das kind nicht gerade zuschaut wie du dem vater eine austeilst ;D soviel rücksicht muss sein leute :elefant:
 
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Jepp, genau so habe ich mir das "normale" Miteinander in Familien vorgestellt, in denen sich die Geschwister gegenseitig um ihr Eigentum bringen.
 
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naja ne ordentliche maulschelle is vernünftiger als vor gericht zu ziehen ^_^ die maulschelle ist in 2 stunden vergessen.
 
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Also rechtlich ist es so, dass -sofern das Zeug echt an das Kind verschenkt wurde - der TE leider gar nicht mehr Eigentümer der Sachen ist. Er kann sie also auch nicht zurückverlangen. Die Sachen waren nämlich mitnichten geklaut, sie waren dem Bruder geliehen. Und deshalb konnte er sie auch an Gutgläubige übereignen.

Deshalb sind rechtliche Schritte gar nicht möglich, zumindest nicht hinsichtlich der Herausgabe der Sachen.

ein wenig verstand benutzen und merken das das gar nicht stimmen kann.
 
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Nur damit ich das richtig verstehe:

Wenn ich jemanden zB. mein Fahrrad leihe und der schenkt das dann seinem Bruder dann kann ich rechtlich nichts dagegen machen bzw. krieg das nie mehr zurück?

€dit: Ach man kann nur die Herausgabe dann nicht mehr verlangen der Typ dem ich das verliehen habe muss mir aber Schadensersatz leisten oder so?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Nur damit ich das richtig verstehe:

Wenn ich jemanden zB. mein Fahrrad leihe und der schenkt das dann seinem Bruder dann kann ich rechtlich nichts dagegen machen bzw. krieg das nie mehr zurück?

€dit: Ach man kann nur die Herausgabe dann nicht mehr verlangen der Typ dem ich das verliehen habe muss mir aber Schadensersatz leisten oder so?

heisst zwar nicht schadensersatz, aber ja, es gibt als ausgleich dann bereicherungsrechtliche ansprüche.
 
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bist du nicht auch jurist? wie kommst du zu deiner aussage? (wehe hier kommt was mit minderjährigkeit und der dinglichen einigung :sad: )

nein, aber das klingt für mich einfach bescheuert und deutschland macht normalerweise nicht so dumme gesetze.

angenommen ich hab nen van gogh, und ein freund leiht sich den aus oder klaut ihn einfach, und der verschenkt den wiederum an seine russichen freunde.
der freund verstirbt kurz darauf.
also habe ich keinerlei anrecht mehr auf das bild und die russen sind fein raus ?
falls es wirklich so ist dann entschuldige ich mich für meine unwissenheit, aber dann ises zumindest bescheuert und gehört geändert.
 
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und schooon wieder ein thread down the jura shitter...


816 I s.2, wenn verschenkt, dann gibts das eigentum auch wieder? :deliver:

€: aufs mual/den bruder eine neue wii kaufen und das kind "seine" behalten/nicht merken lassen, was für ein hurensohn der vater ist
 
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angenommen ich hab nen van gogh, und ein freund leiht sich den aus oder klaut ihn einfach, und der verschenkt den wiederum an seine russichen freunde.
der freund verstirbt kurz darauf.
also habe ich keinerlei anrecht mehr auf das bild und die russen sind fein raus ?
Wenns geklaut ist kriegst du dein Bildchen wieder, sonst nicht.

Das ganze ist auch nicht bescheuert, sondern von tiefer Weisheit geprägt: Das BGB erhält damit die Verkehrsfähigkeit von Sachen aufrecht. Wenn du etwas übereignet kriegst, musst du dir - vom Diebstahl abgesehen - keine Sorgen über die Berechtigung des Veräußerers machen. Das sorgt dafür, dass unser Wirtschaftssystem funktioniert. Ungerecht ist das auch nicht. Denn du entscheidest ja, wem du deine Sachen gibst. Du hast natürlich Schadensersatzansprüche. Aber eben nur gegen deinen Vertragspartner (aus dem Leihvertrag) - nicht gegen völlig Unbekannte. Umgekehrt musst du dir keine Sorgen machen, dass morgen jemand an deine Tür klopft und dein Auto, deinen Fernseher und deinen PC zurückverlangt.

eToDD schrieb:
und schooon wieder ein thread down the jura shitter...
Dann überspring den Beitrag einfach. Ich jedenfalls finde es angebracht in einem Thread über die Rückerhaltungsmöglichkeit einer Spielekonsole darüber zu sprechen, ob sie dem TE überhaupt gehört....
 
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was für ne aufladestation?? mein kleiner hat auch ne wii aber von ner aufladestation hab ich nie was gehört :/

btw raute an outsider23. jammern aber ned wirklich was unternehmen bringt nix.

@ hafish. alter braucht ihr für alles nen anwalt und n gericht oder was? hingehen die scheisse da rausholen und heim. wollt ihr immer gleich klagen oder hat hier noch irgendeiner von euch 2 eier im sack!?

für die wii motes gibts third party aufladestationen, damit nicht ständig batterien kaufen musst.

prinzipiell habt ihr alle recht mit "höhö hinfahren und aufs maul hauen" aber so einfach ist das nicht. den größten teil habe ich zurück, ich werde jetzt wie weiter vorn schon vorgeschlagen immer wieder anmerken was noch fehlt und schauen das er mir das nach und nach wieder gibt (ich vermute die kinder habens mit freunden getauscht etc) oder irgendwann eben summe x nach einigung.

war lehrgeld und ich möchte mir ehrlich gesagt auch kein kopp mehr drum machen, weil das ganze schlechte laune bringt. gerade wenn ich lese wie dicke andere mit ihren geschwistern sind bzw. sehe wie meine frau und ihre schwester zueinander sind ist das keine schöne position, in der man sein mag.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Wenns geklaut ist kriegst du dein Bildchen wieder, sonst nicht.

Das ganze ist auch nicht bescheuert, sondern von tiefer Weisheit geprägt: Das BGB erhält damit die Verkehrsfähigkeit von Sachen aufrecht. Wenn du etwas übereignet kriegst, musst du dir - vom Diebstahl abgesehen - keine Sorgen über die Berechtigung des Veräußerers machen. Das sorgt dafür, dass unser Wirtschaftssystem funktioniert. Ungerecht ist das auch nicht. Denn du entscheidest ja, wem du deine Sachen gibst. Du hast natürlich Schadensersatzansprüche. Aber eben nur gegen deinen Vertragspartner (aus dem Leihvertrag) - nicht gegen völlig Unbekannte. Umgekehrt musst du dir keine Sorgen machen, dass morgen jemand an deine Tür klopft und dein Auto, deinen Fernseher und deinen PC zurückverlangt.

Dann überspring den Beitrag einfach. Ich jedenfalls finde es angebracht in einem Thread über die Rückerhaltungsmöglichkeit einer Spielekonsole darüber zu sprechen, ob sie dem TE überhaupt gehört....

danke, hast mir mühe erspart. es ist immer wieder so geil mit welcher arroganz laien wie synterius ankommen und meinen "is voll bescheuert, muss man ändern" und dabei KEINE ahnung haben warum etwas so ist und welche regelungen dahinter stecken.
warum meint jeder bei jura mitreden zu können? laberst du deinem arzt auch rein wie er dich zu behandeln hat, weil du was auf wikipedia gelesen hast oder "gesunden menschenverstand" besitzt? erster aufreger des tages ey 8[

aber laut gesetzestext wird auch dann der erwerber eigentümer wenn die sache nicht dem veräußerer gehört.
woher dann die ausnahme beim diebstahl ?

drei §§§ weiter lesen....

816 I s.2, wenn verschenkt, dann gibts das eigentum auch wieder?
eig. schon, jo. wüsste jetzt nicht was dagegen spricht.
 
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danke, hast mir mühe erspart. es ist immer wieder so geil mit welcher arroganz laien wie synterius ankommen und meinen "is voll bescheuert, muss man ändern" und dabei KEINE ahnung haben warum etwas so ist und welche regelungen dahinter stecken.
warum meint jeder bei jura mitreden zu können? laberst du deinem arzt auch rein wie er dich zu behandeln hat, weil du was auf wikipedia gelesen hast oder "gesunden menschenverstand" besitzt? erster aufreger des tages ey 8[

Trololo.
Ihr mit euren "Laien".
Zeig mal dein Göttinger Diplom von Duttge. Lol. Hast noch keins?
Was geht mitm Haifish? Diplom am start?
No?

Wisst ihr was wirklich arrogant ist? Ohne Diplom, ohne Abschluss, ohne längere Berufserfahrung andere als Laien zu bezeichnen. So zu tun als wäre man vol ausgebildeter Jurist. Frisch aus der Vorlesung ausgekotztes wiederzugeben. Das einzige was ihr seid, sind nen paar Klugscheisser die keinen Abschluss haben, aber mit ihren großen Wissen aus Vorlesungen glänzen.
Thats it.

@ topic: an dich kann ich mich glaub ich noch erinnern nuss. warst du nicht der mit den artworks? was sagt denn deine frau dazu?
 
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wieso sollte man als laie keine meinung zum besten geben dürfen?

und ja auch bei meinem arzt habe ich schon durchgebracht das ich nicht medikamentös behandelt werde da ich es für übereilt hielt, ohne wirkliche ahnung von der materie zu haben. aber ich hatte das gefühl das der arzt mich nur weg haben wollte... (das wäre dann im übrigen der gesunde menschenverstand ôo)
und grade in so nem forum kann man ja wohl einfach mal seine meinung sagen. ist ja nicht so als wenn hier grade jemand vor gericht versucht mit "ist aber beschäuert" zu argumentieren.

und naja natürlich ist es beschäuert das die regelung so ist, zumindest für den eigentlichen besitzer. heisst ja noch nicht das es mit der richtigen begründung nicht verständlich ist. und der schadensersatz anspruch würde das ja am ende auch abdecken. bekomme ich halt nicht meine wii wieder sondern muss der depp der die verschenkt hat mir halt ne neue kaufen wenn man wirklich vor gericht gehen will wegen sowas...
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Trololo.
Ihr mit euren "Laien".
Zeig mal dein Göttinger Diplom von Duttge. Lol. Hast noch keins?
Was geht mitm Haifish? Diplom am start?
No?

Wisst ihr was wirklich arrogant ist? Ohne Diplom, ohne Abschluss, ohne längere Berufserfahrung andere als Laien zu bezeichnen. So zu tun als wäre man vol ausgebildeter Jurist. Frisch aus der Vorlesung ausgekotztes wiederzugeben. Das einzige was ihr seid, sind nen paar Klugscheisser die keinen Abschluss haben, aber mit ihren großen Wissen aus Vorlesungen glänzen.
Thats it.

@ topic: an dich kann ich mich glaub ich noch erinnern nuss. warst du nicht der mit den artworks? was sagt denn deine frau dazu?

ich hab ein göttinger diplom von der uni göttingen und ein staatsprüfungszeugnis vom land niedersachsen. mit nem VB und alles drauf. ich wüsste nicht, dass duttge selbst diplome ausstellt, aber soweit ich weiß ist meins noch von schorkopf unterschrieben. bin schon ein paar tage länger fertig ;)


@enkil
lies dir durch was haifish gesagt hat. das ist halt die alternative zur verkehrsuntüchtigkeit von beweglichen sachen.
 
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danke. ich seh das als einladung. wir sehen uns sicher bald mal, dann kann ich mich persönlich bedanken für die netten worte.
wohnst noch in gö oder?
 
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edit: selfquote löschen plz
lol da isser noch in gö. und an der uni. wir sehen uns wenn ichs nächste mal da bin. biste eigentlich auch so freundlich im rl?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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du willst mir in nem internetforum drohen, ernsthaft? :rofl:
ich bin zu leuten so freundlich wie sie es sind, du hast mit dem pöbeln angefangen.
 
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Auch wenn es ja jetzt zumindest teilweise überholt ist, weil ja anscheinend ein Teil der Sachen zurückgegeben wurde, werde ich jetzt trotzdem mal ein paar Fakten in den Raum werfen:


Also rechtlich ist es so, dass -sofern das Zeug echt an das Kind verschenkt wurde - der TE leider gar nicht mehr Eigentümer der Sachen ist. Er kann sie also auch nicht zurückverlangen. Die Sachen waren nämlich mitnichten geklaut, sie waren dem Bruder geliehen. Und deshalb konnte er sie auch an Gutgläubige übereignen.

Deshalb sind rechtliche Schritte gar nicht möglich, zumindest nicht hinsichtlich der Herausgabe der Sachen.


Dieser Post von Hafish ist schuld. Liest sich für uns Laien nämlich so als ob man geliehene Sachen nur verschenken muss damit der ursprüngliche Besitzer keine rechtliche Handhabe mehr habt. Ihr müsst euch halt auf unser juristisches Niveau begeben sonst schrillen unsere intuitiven Juraglocken und es gibt Flames! :wee:


€dit: Shit man Souvereign wird gleich hart und heavy. :rofl2:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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edit: ist wurscht, haben das per pm geklärt, kann gelöscht werden.
 
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"Ich versteh dich nicht, also hau ich dir aufs Maul"

Eine Sternstunde, ernsthaft.
 
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Noch mal ne bloede Frage, ist es nicht so, dass ein Schenkungsvertrag nur mit Notar wirklich gueltig ist? Falls ja, wuerde das die Sachlage doch auch wieder aendern, oder?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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das ist doch bei so ziemlich jedem thema so und es ist in gewisser weise auch gut, dass man als laie dinge kritisch hinterfragt.

jo das ist ja auch gut! ich finde es immer super, wenn menschen interessiert sind und auch kritisch hinterfragen warum etwas so oder so ist. ich versuche diese fragen immer, soweit ich es kann, zu klären.
was ich nicht mag ist, wenn jemand, der sich nicht sehr ausführlich mit dieser materie beschäftigt hat, urteile abgibt ala "ist alles schwachsinn, muss man anders machen"

@sesselor

nicht ganz. siehe §518, es geht dabei um den verpflichtungsvertrag, durch den sich jemand zur schenkung verpflichtet. weil der nicht synallagmatich ist ( also gegenseitig, wie etwa ein kaufvertrag ) stellt der gesetzgeber höhere anforderungen, auch um auf die gefahr einer schenkungsverpflichtung hinzuweisen ( man leistet ja etwas ohne gegenleistung).
der mangel der formbedürftigkeit des verpflichtungsvertrages wird jedoch gem. §518 II durch den vollzug ( verfügungsgeschäft ) geheilt.
 
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Ok danke, dann war das nur so ein Unsinn,den ich noch im Hinterkopf hatte. Wenn das Geschenk also uebergeben wird, dann ist der Vertrag rechtsgueltig und das Eigentum geht ueber, oder?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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dem grunde nach ja, aber man darf die zwei ebenen nicht vermischen. wir haben ja in deutschland das trennungs und abstraktionsprinzip, d.h. verpflichtungs und verfügungsgeschäft sind 1. getrennt voneinander zu betrachten ( du wirst nicht durch abschluss des kaufvertrages eigentümer, sondern erst durch das verfügungsgeschäft der übereignung ) und 2. in ihrer wirksamkeit voneiander unabhängig.

d.h. auch wenn der vertrag unwirksam ist, kann die übereignung wirksam sein und du trotz fehlerhaften vertrags eigentümer werden. nur liegt dann kein rechtsgrund für die übereignung vor und die leistung kann kondizierbar sein ( §812f.)

in dem fall hier wird aber durch die übereignung der mangel im verpflichtungsgeschäft geheilt, sodass der formmangel kein wirksamkeitshindernis auf der verpflichtungsebene mehr darstellt.
 
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wat...
der neandertaler ist ausgestorben und hat höchstwahrscheinlich überhaupt niemandem seine dna vermacht ;)

€: ich lese grad, dass das thema offenbar wieder umstritten ist, nevermind.
 
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