Handy Vertrag (angeblich) zu spät gekündigt

HekKo

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hi bei einem bekackten Saftladen namens O2 habe ich nen 24 monats vertrag der im okt/nov endet. hatte fristgerecht (war im Laden der meinte 4monate hätt ich noch) ne Kündigung and die geschickt allerdings angeblich ohne Unterschrift. Ok, 2. Kündigung geschickt ca 3Monate vor Vertragsende (3Monate vorher ist die Frist zur Kündigung, sonst automatische Vertragverlängerung) Bei der ersten Kündigung kam am Tag danach ne sms dass Unterschrift fehlt, bei meiner 2. Kündigung kam ca 1 Woche später !!! die Antwort dass die Kündigugn zu spät gekommen sei und mei nVertrag nun automatisch auf 12 monate verlängert wurde. Was sind das für Penner ich geb den keinen cent mehr sobald der alte vertrag ausgelaufen ist.
Wie kann ich weiter vor gehn und mit weldchen KOnsequenzen kan nich mein konto für die sperren lassen ?
 

DeCaY4

Guest
lol selber Schuld
a) wie kann man ne Kündigung ohne Unterschrift abschicken?
b) wieso kennt Du die genauen Fristen nicht?
c) wieso hast Du nach der ersten sms, dass deine Kündigung ohne Unterschrift unwirksam ist, nicht sofort die zweite geschickt?

Wenn deine zweite Kündigung nicht fristgerecht einging, hast Du Pech gehabt, und darfst völlig zuercht 1 Jahr weiter telefonieren.. so eine Trantütigkeit und jetzt regst Du dich über O2 auf, die vermutlich völlig legitim handeln. lol echt
 
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wo handelt o2 denn legitim? die kündigungsabsicht des kunden war ihnen doch bekannt, dennoch versuchen sie offensichtlich ihn um jeden preis zu behalten. das ist vielleicht verständlich aber noch lange nicht automatisch legitim.

ein knackpunkt ist beispielsweise, dass o2 in seinen agb für vertragskunden zwar auf einer schriftlichen kündigung besteht, aber anscheinend dabei keine zwingende unterschrift erwähnt.

zu klären wäre zudem, wann das 2. schreiben abgeschickt wurde, denn ein weiterer knackpunkt könnte sein, daß o2 anscheinend ebenfalls nicht erwähnt, wie die frist gewahrt ist (eingang oder poststempel). bei letzterem (was normal wäre), und wenn das mit der realität übereinstimmt und nachvollziehbar ist wäre es _vielleicht_ denkbar, einen kumpel als zeugen zu nehmen der übereinstimmend erklärt, dass die 2. kündigung vor tag X eingeworfen wurde.
 
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Original geschrieben von aMrio

ein knackpunkt ist beispielsweise, dass o2 in seinen agb für vertragskunden zwar auf einer schriftlichen kündigung besteht, aber anscheinend dabei keine zwingende unterschrift erwähnt.

Dass die Unterschrift nicht erwähnt wird, müsste eigentlich egal sein, da die Schriftform regelmäßig die eigenhändige Unterschrift voraussetzt.
 

DeCaY4

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Original geschrieben von aMrio
wo handelt o2 denn legitim? die kündigungsabsicht des kunden war ihnen doch bekannt, dennoch versuchen sie offensichtlich ihn um jeden preis zu behalten. das ist vielleicht verständlich aber noch lange nicht automatisch legitim.
Die erste Kündigung kann jeder abgeschickt haben, deswegen ist sie auch ungültig. Legitim heißt "gesetzlich anerkannt", wenn die Kündigungsfrist nicht von ihm gewahrt wurde, ist es O2's gutes Recht, den Vertrag zu verlängern.
Im Übrigen hast Du das mit "Kündigungsabsicht... bekannt" hoffentlich nicht ernst gemeint?


ein knackpunkt ist beispielsweise, dass o2 in seinen agb für vertragskunden zwar auf einer schriftlichen kündigung besteht, aber anscheinend dabei keine zwingende unterschrift erwähnt.

Das muss O2 auch nicht. Die Kündigung kann wie gesagt jeder abgeschickt haben.


zu klären wäre zudem, wann das 2. schreiben abgeschickt wurde, denn ein weiterer knackpunkt könnte sein, daß o2 anscheinend ebenfalls nicht erwähnt, wie die frist gewahrt ist (eingang oder poststempel). bei letzterem (was normal wäre), und wenn das mit der realität übereinstimmt und nachvollziehbar ist wäre es _vielleicht_ denkbar, einen kumpel als zeugen zu nehmen der übereinstimmend erklärt, dass die 2. kündigung vor tag X eingeworfen wurde.

In diesem Fall ist ja wohl der Poststempel auf dem Umschlag entscheidend. Was soll da ein Zeuge? lol
 
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Original geschrieben von SwAtCh-IrOnY

Dass die Unterschrift nicht erwähnt wird, müsste eigentlich egal sein, da die Schriftform regelmäßig die eigenhändige Unterschrift voraussetzt.

soweit ich weiß ist das eben falsch. da die schriftform in diesem fall nicht gesetzlich zwingend sondern agb-bestandteil ist, reicht auch eine vereinfachte schriftform. das hiesse meines wissens nach via fax, email oder eben auch handschriftlich ohne unterschrift. eine unterschrift kann in diesen fällen zwar von der gegenpartei verlangt werden, ist aber eben nicht zwingend notwendig.

Original geschrieben von DeCaY4

Die erste Kündigung kann jeder abgeschickt haben, deswegen ist sie auch ungültig. Legitim heißt "gesetzlich anerkannt", wenn die Kündigungsfrist nicht von ihm gewahrt wurde, ist es O2's gutes Recht, den Vertrag zu verlängern.
Im Übrigen hast Du das mit "Kündigungsabsicht... bekannt" hoffentlich nicht ernst gemeint?

natürlich war das ernstgemeint, es ist doch jedem klar, was o2 da versucht bzw. macht. und zu der sache mit der legitimation siehe meine antwort auf irony.

Original geschrieben von DeCaY4

In diesem Fall ist ja wohl der Poststempel auf dem Umschlag entscheidend. Was soll da ein Zeuge? lol
o2 sagt: wir haben keine umschläge auf aber der poststempel war zu spät. threadersteller sagt: ich habe wen der bezeugen kann daß ich das (beispielsweise) 3 werktage vor monatsende in den briefkasten geworfen habe. wer ist glaubwürdiger?
 
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Original geschrieben von aMrio


soweit ich weiß ist das eben falsch. da die schriftform in diesem fall nicht gesetzlich zwingend sondern agb-bestandteil ist, reicht auch eine vereinfachte schriftform. das hiesse meines wissens nach via fax, email oder eben auch handschriftlich ohne unterschrift. eine unterschrift kann in diesen fällen zwar von der gegenpartei verlangt werden, ist aber eben nicht zwingend notwendig.

Wo steht denn sowas? Wenn o2 von "Schriftform" redet, dann meinen sie doch sicher den 126 BGB.
 
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und wie kommst du darauf? hast du den 126 mal angeschaut? da ist die rede von wegen durch gesetz vorgeschrieben. das trifft zum beispiel auf arbeitsverträge zu, aber afaik nicht auf handyverträge. da greift dann wohl eher der 127.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__127.html

und ein anderer wille ist bei einem kündigungsschreiben bei dem lediglich die unterschrift fehlt ja wohl nicht anzunehmen. "oh nein, ich habe aus versehen gekündigt, tut mir leid". ~
 
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Original geschrieben von DeCaY4
Wenn deine zweite Kündigung nicht fristgerecht einging, hast Du Pech gehabt, und darfst völlig zuercht 1 Jahr weiter telefonieren.. so eine Trantütigkeit und jetzt regst Du dich über O2 auf, die vermutlich völlig legitim handeln. lol echt

omg, was geht mit dir?

Das er in der 1. Kündigung die Unterschrift vergessen hat ist ein kleiner Formfehler und sie MÜSSEN um eine 2. bitten, damit die rechtmäßig ist.
Wenn sie dann bei der 2. Kündigung mit irgendeiner Frist kommen, dann ist das nur Verarsche. Ich bin mir aber sicher, daß sich die Sache mit einem Telefonanruf und einem weiteren Brief aus der Welt räumen läßt!
 
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sorry, das ist doch ne masche von zig anbietern. die lassen das gern verschwinden und behaupten dann sie haetten es nie bekommen ect bla bla und kassieren dann nochmal ab usw.

LASS DICH NICHT VERARSCHEN.

schreib einen brief oder ne mail und schreib klar und deutlich das du nen anwalt ect. einschaltest wenn sie ned springen. da kriegst ganz schnell dann deine kündigung.......

:top2:
 

DeCaY4

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Original geschrieben von Mackiavelli


omg, was geht mit dir?
He es sollte wohl jedem klar sein, dass alle Mobilfunkanbieter einen abzocken wollen, oder in welcher Branche sonst muss ich anbieterübergreifend immer einen 2Jahresvertrag abschließen? Das ist so eine Unverschämtheit..
Wenn man dann endlich die 2 Jahre abtelefoniert hat und sich einen neuen Vetrag + neues Mobiltelephon suchen kann und die Kündigungsfrist nur um ein paar Tage versäumt, ne da kann ich beim besten Willen kein bisschen Verständnis für aufbringen. So eine Naivität gehört irgendwo bestraft, sorry
 
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hm, ich finde es nicht sehr naiv, einen termin zu verschwitzen den man sich vor 2 jahren mal irgendwo eingetragen hat. das ist ja gerade einer der hintergedanken hinter diesen langen laufzeiten.
 
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ruf dort an, versuch das baldigst telefonisch zu klären.
email ist bla - telefonisch werden die nicht einfach auflegen.

aber sich immer aufregen weil jmd nach agb handelt, die gerade bei handyverträgen immer gleich gemein sind... ein bißchen dummheit eingestehen muss man dann schon...
 
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Gießem
Original geschrieben von AdMiRaL]A[-ScT-
sorry, das ist doch ne masche von zig anbietern. die lassen das gern verschwinden und behaupten dann sie haetten es nie bekommen ect bla bla und kassieren dann nochmal ab usw.

deswegen sollte man auch sämtlichen kündigungs krimskrams per einschreiben mit rückbrief hinschicken, dass ist dann bombensicher

wobei:
aol - nie nen rückbrief bekommen, aol hat den brief bekommen...
 
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Jetzt lasst doch die schriftform diskussion gut sein. Es ist allgemeinen bekannt, dass kündigungen eine schriftform benötigen und die enthält auch eine Unterschrift. Ich kann jetzt keine norm dafür nennen, aber wenn so ziemlich jeder Dienstleitungsvertrag so gehandhabt wird, dann gehe ich einfach mal davon aus, dass das irgendwo seine rechtliche grundlage hat.

Das ist hier aber auch garnicht der springende Punkt:

Mit der ersten kündigungen, die rechtzeitig eingereicht wurde, hast du bereits deinen willen bekundet den Vertrag aufzulösen. Der war dann möglicherweise wegen des Formmangels eine fehlenden unterschrift nichtig, den willen den vertrag zu kündigen kann dir aber niemand absprechen. Daher heilt die zweite kündigung den formmangel der ersten und bestätigt, dass du berreits zum damaligen zeitpunkt den vertrag kündigen wolltest.

Auch hier natürlich jegliche angabe ohne gewähr oder rechtliche basis, weil ich jetzt auch ehrlich gesagt keine lust habe danach zu suchen... ich würde aber mit dieser Begründung nochmal bei o2 anrufen und sie zusammenscheissen. Im endefekt glaube ich einfach nicht, dass der geringe Streitwert deines 12monatsvertrags ihnen den stress wert sein wird, wenn du nur ordentlich druck machst.
 

HekKo

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jo ok also cih werd da mal anrufen (wobei wahrscheinlcih nix rauskommen wird) und noch nen Brief schreiben mit anwalt etc bla...

Die Masche bei 02 is aber auhc verdammt dreist. zum kündigen bin ich in nen o2 shop gegangen, der gibt mir ne kündigungshotline bei der ich kündigen "könne". ich schon verwundert, aha mündl kündigen ? naja ok mal da angerufen natürlcih 5minuten besetzt danach kein bock mehr, am nächsten tag wieder gewartet nach ner ewigkeit is sone tussi dran die überhaupt nxi zu sagen hat und nur dafür da ist kündigungswilligen Leuten nen neuen o2 vertrag anzudrehn. danach kündigungsadresse besorgt, Brief hingeschickt, anscheinend ohne unterschrift. ob das jez Masche von denen is oder nicht, ka. ich war mir aber relativ sicher das nicht vergessen zu haben, hatte extra viel platz gelassen unter dem brief. tja 2. kündigung hatte bei mir bissl länger gedauert weil immer was dazwischen kam, nun hat die antwort von denen nicht 1 tag gedauert sondern 7 ! (blabla bearbeitungszeit... never ever) und schon bin ich ihrer meinung nach über die Frist. so nicht mit mir.

@claw, jo geiler quote von mir, überhautp nicht aus dem zusammenhang gerissen, ne.

@ decay

a) vllt labert ja auch o2 müll wegen der uschrift
b) ich bin mir über die 3 monate bewusst gewesen, allerdings nicht genau wann die um sind. aber als ich im shop war meinte er 4 monate, und ein monat war da meines erachtens noch nicht rum, obwohl ich nicht genau geguckt hab. aber sowas kann man ja einschätzen. und vllt hat der o2shop typ mich ja belogen, könnten ja auch nur noch 3 wochen gewesen sein. ich geb aber zu dass ich einfach in meinen unterlagen nach meiner genauen frist hätte gucken können.
c) wie gesagt, nach aussage des o2 shop typen (ja ich bin zu leichtgläubig) hätte ich noch genug zeit gehabt

in meinem anfangs post kams so rüber als hätte ich mir 1 monat dazwischen zeit gelassen, hab ich aber nicht.

danke für alle konstruktiven posts ^^

PS: wenn ich sofort alles erledigt hätte für die kündigung wäre wohl alles ok gewesen, aber ich hab halt noch andere sachen zu tun im leben. und die Masche von den handy anbietern ist so dreist. weil sie bewusst überall rauszögern, sodass sie den Kunden nicht verlieren. das is richtig übel. hätte mir der o2 shop berater richtig geholfen hätte er mir net sone bescheuerte nummer gegeben. die funktion ist ja eindeutig davon, rauszögern was geht. das ist verarsche. und ohne die Verarsche hätte ich auch fristgerecht kündigen können.

und deswegen ist 02 ein saftladen udn ich kann mich zurecht darüber aufregen.
 
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@ greg

das was du da zusammensubsumierst hört sich ein wenig nach verwaltungsrecht an :ugly:
 

DeCaY4

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@greg:

Hm das klingt für mich wenig überzeugend. Immerhin sind zwischen der ersten und zweiten Kündigung fast 4 Wochen vergangen (laut Ersteller).. woher soll O2 wissen, dass es sich der Kunde mit der Kündigung nicht nochmal überlegt hat, wenn sie ihm schon extra eine sms schicken, dass selbige unwirksam ist?
Was wäre denn, wenn er nun die zweite Kündigung nicht 4 Wochen und damit ein paar Tage zu spät, sondern 8 Wochen später eingereicht hätte? Könnte er dann sagen "Yo aber Willensbekundung war fristgerecht?"

Ich mein, ich bin kein Jurist, aber weder aMrios Argument "Hol dir n Freund als Zeugen" (das könnte man ja immer bringen) oder dein Argument der vorhandenen Willensbekundung würde mich als Richter überzeugen. Wieso lässt er 3-4 Wochen verstreichen? Wo soll man da die Grenze ziehen?
Entweder man schickt die zweite Kündigung dann ein paar Tage später, egal ob sie dann fristgerecht eintrifft oder nicht, mit der von dir genannten Begründung; oder, wenn man eben zuviel Zeit verstreichen lässt, schickt man die zweite Kündigung entsprechend rechtzeitig ab.. hmhm

€: AHA, grade HekKos zweiten post gelesen.. ja das wirft natürlich ein anderes Licht auf die Sache. Hm schwierige Geschichte ;)
Da musst Du abwägen, ob die Kosten für Anwalt etc. das wert sind.. kein Plan, was da die Rechtsschutzversicherung zahlt und was nicht. gl! :)
 
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Original geschrieben von aMrio
und wie kommst du darauf? hast du den 126 mal angeschaut? da ist die rede von wegen durch gesetz vorgeschrieben. das trifft zum beispiel auf arbeitsverträge zu, aber afaik nicht auf handyverträge. da greift dann wohl eher der 127.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__127.html

und ein anderer wille ist bei einem kündigungsschreiben bei dem lediglich die unterschrift fehlt ja wohl nicht anzunehmen. "oh nein, ich habe aus versehen gekündigt, tut mir leid". ~

Hm jo, dann liege ich wohl daneben; hatte jetzt nicht im Gesetz geblättert.
 

HekKo

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no sorry das waren keine 4 wochen. steht msisverständlcih in meinem 1. post. keien ahnung mehr wie groß der zetabstand ist. ich such mal die ganzen daten raus und schreib denen nen brief, und ruf vorher an.
danke @greg. ich werd mal darauf basierend den breif verfassen ^^
und ich frag heut noch nen juristen.
 

20Rine05

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Original geschrieben von Greg

Daher heilt die zweite kündigung den formmangel der ersten und bestätigt, dass du berreits zum damaligen zeitpunkt den vertrag kündigen wolltest.


:ugly:

Formmangel führen erstmal zur Nichtigkeit der entsprechenden Erklärung.
Eine Heilung kann nur in ausdrücklichen gesetztlichen normierten Fällen eintreten.
Eine Vorschrift , die die erneute Vornahme eines Geschäfts als rückwirkende ( ! ) Heilung des vorherigen nichtigen ansieht wäre mir jetzt gänzlich neu und auch schwer vorstellbar.

Zum Unterschriftsthema :
Wenn o2 über agb das Schriftformerfordernis für ne Kündigung vorschreibt , dann handelt es sich um eine durch Rechtsgeschäft bestimmte Form.
Nach 127 I gilt im Zweifel auch u. a. der § 126 , der eindeutig eine Namensunterschrift verlangt. Zwar kann nach 127 II auch eine
vereinfachte Schriftform getätigt werden.
Dass heisst jetzt aber nicht , wie Amrio fälschlicherweise behauptet , dass überhaupt keine Unterschrift vorhanden sein muss.
Vielmehr muss lediglich die Kopie für den Geschäftspartner nicht (eigenhändig!) unterschrieben sein , sondern eben nur das Orginaldokument , welches Vorlage für die Kopie war.

Zum Fall hier :
Jo , irgendwie hast du wohl schlicht die Kündigungsfrist verpasst.
Viel Spass noch bei o2 ...

:8[:
 
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hartnäckig bleiben...

Erinnert Ihr Euch noch an das Aol/Saturn-Angebot?
Die Wichser wollten mich nicht mehr rauslassen.
3 Kündigungen sowie 2 Anrufe waren nötig und am Ende haben sie mir zumindest 10€ zuviel rückerstattet.

Zieh alle Register. Konto sperren, Geld zurückbuchen lassen wenn nötig, dann reden.
 
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diese sachbearbeiter meinen immer, sie wären die firma, und müssten versuchen, den kunden möglichst viel geld aus der tasche zu ziehen.
 
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Rine in welchem sem biste eigentlich?

Ich weiß das formmangel zunächst grundsätzlich zur nichtigkein führen und mir ist auch klar dass das vor nem richter eine sehr dürftige argumentation wäre, genau deswegen habe ich auch mehrmals drauf hingewiesen, dass ich mich auf keine gesetzesnorm beziehe.
Es ist lediglich ein argument mit dem ich o2 unter druck setzen würde, in der besagten hoffnung, dass der streitwert eines 12monatiges vertrages ihnen eine gerichtliche auseinandersetzung nicht wert ist.

Aber ich würde niemandem empfehlen allein auf dieser basis ein verfahren anzustreben.

Abwägig halte ich es jedoch nicht. Es ist ja auch des öfteren so, dass eine kündigung per fax nicht ausreicht, ich habe allerdings schon oft verträge zunächst per fax gekündigt um der frist zu entsprechen, und dann eine schriftliche kündigung per post nachgereicht... eine analogie ist hier also durchaus denkbar.
Einzig dass zwischen der ersten und zweiten kündigung 1 Monat vergangen ist, würde hier gegen eine analogie sprechen... aber das ist auch sein eigenes verschulden, da braucht man nix zu beschönigen.
 
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Original geschrieben von Greg
Es ist allgemeinen bekannt, dass kündigungen eine schriftform benötigen und die enthält auch eine Unterschrift. Ich kann jetzt keine norm dafür nennen, ...

Vielleicht weil es die nicht gibt?
Ich bin kein Jurist und spreche nur aus eigener Erfahrung, ich habe schon Verträge per e-mail problemlos gekündigt.
 
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keine ahnung, ich hab mir nicht die mühe gemacht die AGBs von o2 zu lesen und du wahrscheinlich auch nicht.

Mir fällt aber kein Dienstleistungsvertrag ein, den ich per email hätte kündigen können, von Zeitschriftenprobeabos ma abgesehen. Bei den Handyprovidern und auch Internetprovidern, bei denen ich bisher war ging das definitiv nicht.
 

Prophex

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Original geschrieben von Greg
Mir fällt aber kein Dienstleistungsvertrag ein, den ich per email hätte kündigen können, von Zeitschriftenprobeabos ma abgesehen. Bei den Handyprovidern und auch Internetprovidern, bei denen ich bisher war ging das definitiv nicht.

Ich habe bspw. bei MNet übers Fax kündigen können.
 
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ich auch, aber Mackiavelli sprach von emails.
 

20Rine05

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Original geschrieben von Greg
Rine in welchem sem biste eigentlich?

Ich weiß das formmangel zunächst grundsätzlich zur nichtigkein führen und mir ist auch klar dass das vor nem richter eine sehr dürftige argumentation wäre, genau deswegen habe ich auch mehrmals drauf hingewiesen, dass ich mich auf keine gesetzesnorm beziehe.
Es ist lediglich ein argument mit dem ich o2 unter druck setzen würde, in der besagten hoffnung, dass der streitwert eines 12monatiges vertrages ihnen eine gerichtliche auseinandersetzung nicht wert ist.

Abwägig halte ich es jedoch nicht. Es ist ja auch des öfteren so, dass eine kündigung per fax nicht ausreicht, ich habe allerdings schon oft verträge zunächst per fax gekündigt um der frist zu entsprechen, und dann eine schriftliche kündigung per post nachgereicht... eine analogie ist hier also durchaus denkbar.
Einzig dass zwischen der ersten und zweiten kündigung 1 Monat vergangen ist, würde hier gegen eine analogie sprechen... aber das ist auch sein eigenes verschulden, da braucht man nix zu beschönigen.

Ich bin schon in einem fortgeschrittneren Sem... :8[:

Wenn du o2 unter Druck setzen willst , dann muss das Druckmittel schon unter rechtlichen Gesichtspunkten stimmig sein. Was du da oben verzapft hast ist es nun mal nicht.
Du kannst davon ausgehen , dass auch o2 eine Rechtsabteilung hat und die Sachbearbeiter für Kündigungen entsprechend juristisch geschult sind.

Was du da beschreibst mit dem Fax und der späteren schriftlichen Kündigung , ist wohl einfach das Procedere nach § 127 II 2 . Durch dein zweites Schreiben tritt aber keine Heilung der doch vollwirksamen ersten Kündigung per Fax ein. Also kannst du schon allein deshalb keine Analogie zum hiesigen Sachverhalt ziehen.
( Generell sind Heilungsvorschriften einer Analogie nicht zugänglich.)

Kündigung sind an sich formfrei möglich . Wenn also keine besondere Form vereinbart wurde kann man sogar mündlich , per e-mail , etc ne Kündigung aussprechen.

bla
 
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in so nem fortgeschrittenen dass du afugehört hast zu zählen?
Du kommst mir vor wien ersti auf paragrafentrip. Aber seis drum, denn ich bestreite nicht was du schreibst und es klingt schlüssig... warum man sich in diesem fall nicht auf den 127 II beziehen darf ist mir allerdings nicht klar. O2 hat ihn darauf hingewiesen dass eine kündigung eingegangen ist, jedoch die unterschrift mangelt, das kann man also genauso als ein nachträgliches verlangen der unterschrift sehen.

Du weißt genausogut wie ich, dass es nicht zwingend auf die stimmigen punkte ankommt, sondern wie überzeugend man sie vorträgt und interpretiert. Unser berufzweig wäre langweilig wenn es keinen auslegungsspielraum gebe.
Und da ich bisher keinen besseren vorschlag von dir gelesen hab, wie man ihm helfen konnte, was spricht dagegen es nach meiner methode zu probieren? Kein kündigungsschreiben geht sofort an die rechtsabteilung, die landen zunächst grundsätzlich bei den sachbearbeitern, die kaum bis garkeine rechtlichen kentnisse haben. Solange es sich also für den sachbearbeiter stimmig genug anhört reicht das meistens für die kündigung aus... und sollte es doch nicht reichen, kann ers immernoch nach deiner methode machen und einfach nichts tun.
 

Benrath

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wieso darf ich eigentlich mit nem haken oder nem klick nen vertrag abschließen, diesen aber nciht auch so kündigen , find ich unfair.

fand es auch recht nervig dass die kündigung extra schirftlich sein musste bei o2 , habs aber rechtzeitig abgeschickt, und ziehmlich bald ne sms erhalten, aber sie haben natürlich versucht mit umzustimmen.
 

20Rine05

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Ersti auf Paragraphentrip? :D
Das Thema ist absolut Ersti ( und du wohl auch ;) ) und demenstprechend argumentiere ich halt auch.
Nochmals:
Die Rechtsfolge von § 127II ordnet doch überhaupt keine Heilung irgend eines nichtigen Rechtsgeschäfts an. Allein deshalb kannst du schon zu keiner Heilung nach § 127 II analog kommen!
Und selbst wenn , können Heilungsvorschriften als absolute Sondervorschriften niemals analog angewendet werden.

Natürlich muss die Argumentation mindestens stimmig sein. Natürlich ist mir aber auch klar , dass vieles im Recht Auslegungssache ist. ( Gibt ja das schöne Sprichwort : 2 Juristen 3 Meinungen. ) Diese Auslegungsargumentation muss aber eben ein stimmiges Fundament haben.
Und genau an diesem fehlt es bei deiner Lösung. Du argumentierst krass contra legem und bei sowas ist natürlich kein Auslegungsspielraum vorhanden. Da kannst du noch sehr ein leidenschaftliches Pläydoyer halten. Kein Richter würde dir bei deiner Interpretation von § 127 II folgen.

Meinetwegen kann und soll hekko deine Methode ausprobieren. Nur hat sie eben keine rechtliche Unterfütterung , die ihm Streitfall auch vor Gericht Erfolg gibt.
Du schägst halt mehr die psychologische Variante vor und spekulierst darauf , dass der Sachbearbeiter keine Ahnung hat und derart zugetextet wird , dass er entgegen der tatsächlichen Rechtslage klein bei gibt.
(Aber immerhin ist den Sachbearbeitern die fehlende Unterschrift aufgefallen und die zweite Kündigung wurde nicht aktzeptiert...)

BTW ,
meine Sem ist im einstelligen Bereich. :8[:
 
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Nein ich bin kein ersti, ich komme ins dritte... aber mir ist auch keine Uni bekannt, in der du das im ersten semester durchmimmst... ausser vieleicht die Bucerius Law School. Trotzdem versteh ich nicht warum du son problem mit deiner semzahl hast.

§127 II ordnet an, dass eine nachträgliche unterschrift verlangt werden kann. Jetzt ist es eben genau dieser auslegungsspielraum, ob man die SMS von o2, die auf die fehlende unterschrift hinweist, als eben eine solche aufforderung ansehen kann.
Somit kann man durchaus die Meinung vertreten, o2 hätte durch die SMS bestättigt, dass die kündigung eingegangen ist und nur noch nach der unterschrift angefragt, welche er durch die zweite kündigung nachgeliefert hat.

Aber ich wiederhole mich nochmals, ich habe nicht und würde auch nicht dazu raten auf dieser basis ein Gerichtsverfahren zu führen... als rechtliche basis um einen o2 sachbearbeiter zu überzeugen kanns aber durchaus ausreichen.
 

20Rine05

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*gÄHn*
Ich denke irgendwie dreht sich die ganze Sache im Kreis...

127 II setzt doch immer voraus , dass überhaupte eine wirksame Erklärung in vereinfachteter Schriftform abgeschickt wurde.
Daraufhin kann dann eben der andere Teil die eigenhändig unterschriebene Erklärung nach 126 verlangen.

Hekko hat doch schon gar nicht das Formerfordernis für die vereinfachte Schriftform nach 127 für die erste Kündigung , mangels Unterschrift , gewahrt. Er hat mit dieser Erklärung seinen Willen zur Kündigung bekundet , aber eben nicht damit selbst gekündigt.
Daraufhin hat o2 die sms abgeschickt , die grade nicht bestätigt , dass eine Kündigung eingegangen ist. Vielmehr war die sms Aufforderung eine wirksame Kündigung mit Unterschrift nach 127 bzw 126 abzuschicken.

Zum Thema Heilung siehe oben!

Was du da Zusammenreimen willst hat nichts mit Argumentation auf rechtlicher Basis zu tun. Nur weil du Normen aus dem BGB falsch anwenden willst , wird doch dann daraus nicht Recht nur weils eben Normen aus dem BGB sind... :[]
 
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ya wir drehen uns im kreis... das liegt aber daran dass du stur darauf beharst das fax als vereinfachte schriftform zu sehen, statt wie ich als formmangel. Mir ist der Begriff der "vereinfachten Schriftform" im jurirstischen gebrauch aber auch generell nicht geläufig, woher entnimmst du den und vor allem auch die definition, was formmangel und was vereinfachte schriftform ist?
 
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