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Korrektur: Ich habe mich da verlesen in der Hektik. Der genaue Wortlaut ist:
Für den Fall, dass sie es bisher versäumt haben, Ihre Rundfunkgeräte anzumelden, werden wir entsprechend Ihren Angaben Ihre Anmeldung als Rundfunkteilnehmer bei der GEZ veranlassen.
Der ganze Text:
Auskunft über ihre Rundfunkempfangsgeräte
Sehr geehrte Damen und Herren,
wer Rundfunkgeräte hat, muss sie grundsätzlich anmelden und dafür Rundfunkgebühren zahlen. Gebührenpflichtig sind Sie - unabhängig davon, ob Sie Eigentümer dieser Geärte sind - auch für tragbare Hörfunk-/Fernsehgeräte, internetfähige PCs oder PCs mit TV-Karte, Radiorecorder, Video-/DVD-Recorder, Radiowecker, Autoradios usw., sofern es sich nicht um gebührenfreie Zweitgeräte handelt. Rechtsgrundlage für die Gebührenpflicht und unseren Auskunftsanspruch ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag von 31.08.1991 in der seit 01.09.2008 geltenden Fassung*. Auf Auforderung senden wir Ihnen den Gesetzestext gern zu.
Unser(e) Rundfunkgebühren - Beauftragte(r) hat festgestellt, dass sie Rundfunkteilnehmer sind bzw. entsprechende Anhaltspunkte gewonnen. Gegenüber unsere(r) Rundfunkgebühren - Beauftragtem(n) sind sie Ihrer gesetzl. Auskunftspflicht nicht bzw. nicht vollständig nachgekommen. Bitte geben Sie uns deshalb auf dem umseitig abgedruckten Fragebogen die erforderliche Auskünfte. Eintragungen zum Vorhandensein von Rundfunkgeräten müssen sich jeweils auf den Monat und das Jahr des erstmaligen Bereithaltens beziehen. Sollten Sie Fragen haben, setzen Sie sich bitte telefonisch mit unserer/unserem Beauftragten in Verbindung.
Für den Fall, dass sie es bisher versäumt haben, Ihre Rundfunkgeräte anzumelden, werden wir entsprechend Ihren Angaben Ihre Anmeldung als Rundfunkteilnehmer bei der GEZ veranlassen.
Senden Sie diesen Fragebogen bitte ausgefüllt bis zum x.12.2010 zurück.
Mit freundlichen Grüßen,
Mitteldeutscher Rundfunk
Das scheinbar der Spambrief eines gez fuzzis der dich nicht angetroffen hat... einfach nicht reagieren...