Fehler in unserer Rechtssprechung: Kindesmissbrauch

Prof.Dr.Zwiebel

Guest
stimmt, mein fehler, du weißbrot.

die statistik sagt nur leider nichts aus, wie shao auch schon festgestellt hat
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
absolut nichtssagende statistik, juristisch gesehen, denn natürlich auch dort keine möglichkeit der differenzierung zwischen den verschiedenen urteilen.

und du amrio willst eine grundlegende änderung unserers rechtssystems, das ist schwachsinn und dazu noch ziemlich gefährlich, warum das so ist wurde dir ja bereits ausgeführt.

ich hoffe übrigens für dich, du wurdest noch nie beim falschparken erwischt, denn dann dürftest du es doch nicht mit deinem gewissen vereinbaren jemals wieder zu parken.^^

spass beiseite: wenn es dir "nur" um den opferschutz geht und du meinst dass jeder vergewaltiger eine potentielle gefahr ist, dann ist die einzige option alle für IMMER einzusperren.

wenn du nur HÖHERE haftstrafen forderst, wiedersprichst du dir selbst, denn ob ein vergewaltiger nach 5 oder nach 15 jahren aus dem knast kommt, er kann trotzdem wieder jemanden vergwaltigen.
 
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Nein, er sagt ja auch die Menschen sollen nicht wieder rauskommen, von daher ist sein Standpunkt schon konsequent.
Außerdem ist eure Folge rein praktisch auch nicht zwangsläufig richtig, man könnte diesen Ausschluss aus dem Rehabilitationsprinzip für schwere Straftaten limitieren.

Dennoch ist das natürlich ein Prinzip, welchem dann Tür und Tor geöffnet wird und es ist hanebüchener Unsinn 5 Leute zu unrecht bis an ihr Lebensende einzusperren nur weil 5 andere es verdient hätten.
Unser Rechtssystem funktioniert genau anders rum amrio, lieber 5 Leute zu unrecht wieder rauslassen als alle 10 bis ans Ende eingesperrt halten.
Und wie du siehst will es die Mehrheit auch so.
 
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Original geschrieben von HeatoR

und du amrio willst eine grundlegende änderung unserers rechtssystems, das ist schwachsinn und dazu noch ziemlich gefährlich, warum das so ist wurde dir ja bereits ausgeführt.

haft mit anschließender sicherheitsverwahrung gibt es bereits; von daher rede ich NICHT von einer "grundlegenden änderung unseres rechtssystems" ( :rofl2: ). nur sind meiner meinung nach die kriterien für die sicherheitsverwahrung nicht stark genug.

Original geschrieben von HeatoR

ich hoffe übrigens für dich, du wurdest noch nie beim falschparken erwischt, denn dann dürftest du es doch nicht mit deinem gewissen vereinbaren jemals wieder zu parken.^^

solche "späße" und vergleiche sind ziemlich unangebracht in einer diskussion über (kindes)missbrauch.

Original geschrieben von tic0r

Dennoch ist das natürlich ein Prinzip, welchem dann Tür und Tor geöffnet wird und es ist hanebüchener Unsinn 5 Leute zu unrecht bis an ihr Lebensende einzusperren nur weil 5 andere es verdient hätten.

sofern man nicht 100%ig entscheiden kann welcher vergewaltiger zu unrecht bis ans lebensende eingesperrt ist und welcher nicht ist es also deiner meinung nach zwangsläufig richtig, einfach alle freizulassen und dabei wiederholungstätern haus und tür zu öffnen? ich für mich finde so eine logik unverantwortlich gegenüber den unschuldigen.

Original geschrieben von tic0r

Und wie du siehst will es die Mehrheit auch so.
ich bin mir sehr sicher, daß die mehrheit das nicht so will. aber seit wann geht es in deutschland nach der mehrheit? bzw in einer (halb)parlamentarischen demokratie nach dem wirklichen willen der bevölkerung zu jedem halbwegs wichtigen punkt der politischen tagesgeschäfte?
 
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Original geschrieben von aMrio

sofern man nicht 100%ig entscheiden kann welcher vergewaltiger zu unrecht bis ans lebensende eingesperrt ist und welcher nicht ist es also deiner meinung nach zwangsläufig richtig, einfach alle freizulassen und dabei wiederholungstätern haus und tür zu öffnen? ich für mich finde so eine logik unverantwortlich gegenüber den unschuldigen.

Keiner hat davon geredet alle freizulassen; es sollen aber nur die weggesperrt werden, die _nach Begutachtung_ nicht resozialisierbar sind.
Und ja, ich lasse lieber einen doch nicht resozialisierbaren mehr raus und nehme die Wiederholungstat in Kauf als einen doch resozialisierbaren bis an sein Lebensende wegzusperren.

Original geschrieben von aMrio

ich bin mir sehr sicher, daß die mehrheit das nicht so will. aber seit wann geht es in deutschland nach der mehrheit? bzw in einer (halb)parlamentarischen demokratie nach dem wirklichen willen der bevölkerung zu jedem halbwegs wichtigen punkt der politischen tagesgeschäfte?

Deine Logik ist: im Zweifel gegen den Angeklagten.
Ich bin mir sicher, daß das nicht der Wille der Mehrheit ist.
Und da haben die anderen Recht, das ist ein falsches Prinzip welchem du Tür und Tor öffnest.
 
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