- Mitglied seit
- 24.08.2001
- Beiträge
- 3.008
- Reaktionen
- 0
Weil ich kürzlich persönlich mit dem Thema in Kontakt gekommen bin (nein nicht als Betroffener), hab ich mal etwas länger im Internet diesbezüglich gesurfed.
Mir ist teilweise fast schlecht geworden vor Ekel und zwar nicht nur wegen den Verbrechen an sich, sondern auch besonders wegen den Teilweise _lächerlich_ kurzen Haftstrafen.
Das Thema wurde zwar schon in einigen Threads angeschnitten, aber nen eigenen Thread gabs glaub noch nicht.
Gut möglich, dass ich in der nächsten Wahl einfach die Partei nehme, die höhere Strafen für Kinderschänder fordert.
Mir ist teilweise fast schlecht geworden vor Ekel und zwar nicht nur wegen den Verbrechen an sich, sondern auch besonders wegen den Teilweise _lächerlich_ kurzen Haftstrafen.
Das Thema wurde zwar schon in einigen Threads angeschnitten, aber nen eigenen Thread gabs glaub noch nicht.
Stendal. Zu fünf Jahren Haft wurde gestern am Stendaler Landgericht Hartmut W. aus einem Ort bei Havelberg ( Landkreis Stendal ) wegen schwerer sexueller Nötigung seiner minderjährigen Stieftochter verurteilt. Angeklagt war er in 32 Punkten, unter anderem wegen Vollzugs des Geschlechtsverkehrs. Noch schlimmer : Der geständige Täter bot die heute 18-J ährige im Laufe des neun Jahre andauernden Miss brauchs anderen Männern an. So musste das Mädchen gleichzeitig mit dem Stiefvater und mehreren Männern verschiedene sexuelle Prak tiken ausführen. Das Gericht blieb damit acht Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen auf vier Jahre Haft plädiert. Noch nie zuvor sei ihr eine derart " perfide Vorgehensweise " untergekommen, empörte sich die Staatsanwaltschaft. Auch Gerhard Henss sprach als Vorsitzender Richter von einer " über viele Jahre hinweg gesteigerten, ungewöhnlichen Tatintensität ".
Ein 37-Jähriger hat über ein Jahr lang mehrfach seine 13-jährige Tochter vergewaltigt.
Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte den Mann am Montag daraufhin zu drei Jahren Haft.
Der Täter hat 10 Jahre lang die Stieftochter mißbraucht, erstmalig als sie 9 Jahre war. Mit 19 hat sie den Stiefvater angezeigt.
Urteil im Strafrechtsprozess: 2 Jahre Haft auf Bewährung
30.11.2004 / LOKALAUSGABE / ESSEN
JUSTIZ / Bewährung nach Missbrauch: Appelle an die Staatsanwaltschaft, in Revision zu gehen.
Die öffentliche Kritik an der von Richter Knut Henning Staake ausgesprochenen Bewährungsstrafe für einen 53-Jährigen nach dem 100-fachen Missbrauch seiner Stieftochter (die NRZ berichtete) reißt nicht ab. Die Essener Grünen und der Verein für Psychologische Beratung und Psychotherapie für Frauen, kurz: Distel e.V., appellierten gestern an die Staatsanwaltschaft, gegen das Urteil Revision einzulegen, um es nicht rechtskräftig werden zu lassen. "Mit diesem Urteil, das dem Antrag der Verteidigung entspricht, wird Kindesmissbrauch verharmlost", sagte Christine Müller-Hechfellner, jugendpolitische Sprecherin der grünen Ratsfraktion. Die Staatsanwaltschaft habe zu Recht eine Gefängnisstrafe für den 53-Jährigen beantragt. Empörte Distel-Mitarbeiterinnen befürchten, dass von dem Urteil ein fatales Signal ausgehen könnte: Es sage Mädchen, Jungen und Frauen, die sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind, dass auch in ihrem Fall die Täter eher ungeschoren davon kommen werden. Zudem widerspreche die Begründung des Richters, der Täter stelle keine Gefahr für andere Kinder und die Gesellschaft dar, den Erfahrungen von Polizei und Fachleuten - dass Sex-Täter in der Regel Wiederholungstäter seien.
10.12.2004
Tochter 200 Mal missbraucht - vier Jahre Haft
Für 200 sexuelle Übergriffe auf seine jüngste Tochter ist ein einschlägig vorbestrafter Mann zu fast vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Familienvater habe seine beiden minderjährigen Töchter im niederrheinischen Weeze jahrelang sexuell missbraucht, befand das Landgericht Kleve am Freitag (10.12.04). Die Richter verurteilten den Mann zu drei Jahren und zehn Monaten Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs.
Der inzwischen 51-Jährige saß bereits auf Grund von Übergriffen auf seine älteste Tochter im Gefängnis. Nur wenige Wochen nach seiner Freilassung begann er mit dem Missbrauch der damals zehnjährigen jüngsten Tochter. Vier Jahre lang hatte er sie sexuell misshandelt. Das Mädchen hatte jahrelang geschwiegen. Erst nachdem sie immer zurückhaltender wurde und schließlich die Schule schwänzte, offenbarte sie sich einem Psychologen.
btw:
Das Gericht in Bochum ist seinem Ruf mal wieder voll gerecht geworden:
5 1/2 Jahre Haft für Raubkopierer lautete das heutige Urteil.
Ein Softwarehändler aus Willich hat Schulversionen von Microsoft-Software neu verpackt und als Vollversionen verkauft: Das Landgericht Bochum hat ihn am heutigen Donnerstag wegen gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden und zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Durch diesen Trick hat er Microsoft um Millionen Beträge betrogen. Der Angeklagte hat das Urteil bereits angenommen, damit ist es rechtskräftig.
Quelle: u.a. örtliche Presse und im Internet unter : http://www.heise.de/newsticker/meldung/49330
Gut möglich, dass ich in der nächsten Wahl einfach die Partei nehme, die höhere Strafen für Kinderschänder fordert.