Fehler in unserer Rechtssprechung: Kindesmissbrauch

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Weil ich kürzlich persönlich mit dem Thema in Kontakt gekommen bin (nein nicht als Betroffener), hab ich mal etwas länger im Internet diesbezüglich gesurfed.

Mir ist teilweise fast schlecht geworden vor Ekel und zwar nicht nur wegen den Verbrechen an sich, sondern auch besonders wegen den Teilweise _lächerlich_ kurzen Haftstrafen.

Das Thema wurde zwar schon in einigen Threads angeschnitten, aber nen eigenen Thread gabs glaub noch nicht.

Stendal. Zu fünf Jahren Haft wurde gestern am Stendaler Landgericht Hartmut W. aus einem Ort bei Havelberg ( Landkreis Stendal ) wegen schwerer sexueller Nötigung seiner minderjährigen Stieftochter verurteilt. Angeklagt war er in 32 Punkten, unter anderem wegen Vollzugs des Geschlechtsverkehrs. Noch schlimmer : Der geständige Täter bot die heute 18-J ährige im Laufe des neun Jahre andauernden Miss brauchs anderen Männern an. So musste das Mädchen gleichzeitig mit dem Stiefvater und mehreren Männern verschiedene sexuelle Prak tiken ausführen. Das Gericht blieb damit acht Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen auf vier Jahre Haft plädiert. Noch nie zuvor sei ihr eine derart " perfide Vorgehensweise " untergekommen, empörte sich die Staatsanwaltschaft. Auch Gerhard Henss sprach als Vorsitzender Richter von einer " über viele Jahre hinweg gesteigerten, ungewöhnlichen Tatintensität ".


Ein 37-Jähriger hat über ein Jahr lang mehrfach seine 13-jährige Tochter vergewaltigt.
Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte den Mann am Montag daraufhin zu drei Jahren Haft.


Der Täter hat 10 Jahre lang die Stieftochter mißbraucht, erstmalig als sie 9 Jahre war. Mit 19 hat sie den Stiefvater angezeigt.
Urteil im Strafrechtsprozess: 2 Jahre Haft auf Bewährung



30.11.2004 / LOKALAUSGABE / ESSEN

JUSTIZ / Bewährung nach Missbrauch: Appelle an die Staatsanwaltschaft, in Revision zu gehen.

Die öffentliche Kritik an der von Richter Knut Henning Staake ausgesprochenen Bewährungsstrafe für einen 53-Jährigen nach dem 100-fachen Missbrauch seiner Stieftochter (die NRZ berichtete) reißt nicht ab. Die Essener Grünen und der Verein für Psychologische Beratung und Psychotherapie für Frauen, kurz: Distel e.V., appellierten gestern an die Staatsanwaltschaft, gegen das Urteil Revision einzulegen, um es nicht rechtskräftig werden zu lassen. "Mit diesem Urteil, das dem Antrag der Verteidigung entspricht, wird Kindesmissbrauch verharmlost", sagte Christine Müller-Hechfellner, jugendpolitische Sprecherin der grünen Ratsfraktion. Die Staatsanwaltschaft habe zu Recht eine Gefängnisstrafe für den 53-Jährigen beantragt. Empörte Distel-Mitarbeiterinnen befürchten, dass von dem Urteil ein fatales Signal ausgehen könnte: Es sage Mädchen, Jungen und Frauen, die sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind, dass auch in ihrem Fall die Täter eher ungeschoren davon kommen werden. Zudem widerspreche die Begründung des Richters, der Täter stelle keine Gefahr für andere Kinder und die Gesellschaft dar, den Erfahrungen von Polizei und Fachleuten - dass Sex-Täter in der Regel Wiederholungstäter seien.


10.12.2004
Tochter 200 Mal missbraucht - vier Jahre Haft

Für 200 sexuelle Übergriffe auf seine jüngste Tochter ist ein einschlägig vorbestrafter Mann zu fast vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Familienvater habe seine beiden minderjährigen Töchter im niederrheinischen Weeze jahrelang sexuell missbraucht, befand das Landgericht Kleve am Freitag (10.12.04). Die Richter verurteilten den Mann zu drei Jahren und zehn Monaten Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs.

Der inzwischen 51-Jährige saß bereits auf Grund von Übergriffen auf seine älteste Tochter im Gefängnis. Nur wenige Wochen nach seiner Freilassung begann er mit dem Missbrauch der damals zehnjährigen jüngsten Tochter. Vier Jahre lang hatte er sie sexuell misshandelt. Das Mädchen hatte jahrelang geschwiegen. Erst nachdem sie immer zurückhaltender wurde und schließlich die Schule schwänzte, offenbarte sie sich einem Psychologen.



btw:

Das Gericht in Bochum ist seinem Ruf mal wieder voll gerecht geworden:

5 1/2 Jahre Haft für Raubkopierer lautete das heutige Urteil.

Ein Softwarehändler aus Willich hat Schulversionen von Microsoft-Software neu verpackt und als Vollversionen verkauft: Das Landgericht Bochum hat ihn am heutigen Donnerstag wegen gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden und zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Durch diesen Trick hat er Microsoft um Millionen Beträge betrogen. Der Angeklagte hat das Urteil bereits angenommen, damit ist es rechtskräftig.

Quelle: u.a. örtliche Presse und im Internet unter : http://www.heise.de/newsticker/meldung/49330


Gut möglich, dass ich in der nächsten Wahl einfach die Partei nehme, die höhere Strafen für Kinderschänder fordert.
 
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Super hart rautiert. Das ist echt ein Skandal und findet bei mir keine Worte. Man sollte aber gleichzeitig zu den härteren Strafen auch mehr Therapieangebote für Betroffene anbieten. Darüber hinaus fände ich es gut, dass Sexualstraftäter öffentlich angeprangert werden, so wie in den USA und dass man sich informieren kann, wo diese Leute wohnen!

Aber die Penner in der Politik kriegen das anscheinend nicht gebacken. Da muss was passieren!
 
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Ich find das auch schade. Meinetwegen könnten diese Kerle einfach für vogelfrei erklärt werden.
 
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Was versprecht ihr euch denn von härteren Strafen?
 
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Es ist doch einfach unverhältnismäßig. Max 5 Jahre für die Sachen, die ich da gepostet hab?! (vor allem im Vergleich zu dem Raubkopierer mit 5,5 Jahren)

Das Strafmaß sollte da schon auf lebenslänglich mit anschließender Zwangsverwahrung erhöht werden.
 
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da gibt es noch viel harmlosere urteil wegen misshandlungen etc. und ja, das ist eine riesige sauerei.

schutz der bisherigen und vor allem zukünftiger opfer sollte weit über jeglichem resozialisierungsgedanken stehen wenn es um das körperliche wohl der betroffenen geht.

achja: bei dem raubkopierer finde ich das strafmaß durchaus vernünftig, das der vergewaltiger ist nur schlichtweg viel zu niedrig. leider argumentieren so manche (online)medien scheinheilig, daß die haftstrafen für solche (!) raubkopierer viel zu schlimm und unangebracht sind weil man für schlimmere dinge weniger schlimme strafen bekommt. verdrehte welt sage ich. wenn schon dann bitte leuten die hunderttausenden kunden eine illegale lizenz andrehen und diese dadurch dumm dastehen lassen mit 5 jahren bestrafen und vergewaltiger mit 50; oder alternativ 25 aber dann mit freiwilliger entmannung im gegenzug.
 
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Original geschrieben von InDer

abschreckung und befriedigung füür die betroffenen und die öffentlichkeit

Abschreckung ist ein schwieriges Argument. Soll irgendjemand mehr Strafe als Angebracht bekommen, nur damit er für andere ein abschreckendes Beispiel ist? Die Einführung der Todesstrafe hat in amerikanischen Staaten auch nicht zur Verminderung der Kriminalitätsrate geführt.

Befriedigung der Betroffen und vor allem: Der Öffentlichkeit? Also Rache? Ich hoffe, über diese Stufe sind wir hinaus. Das die Verantwortlichen Rache fordern ist klar und verständlich, dennoch sollte ein Richter sich niemals von Gedanken wie Rache und Bestrafung leiten lassen. Und von der Öffentlichkeit sowieso nicht.

Das es im Gegensatz zu anderen Verbrechen zu seltsamen Relationen kommt, stimmt. Nur finde ich die Argumentation hier erschreckend.

Haft sollte meiner Meinung nach nichts anderes als Resozialisierung bedeuten. Eine Strafe sollte so lange sein, wie es nötig ist um die Person zu resozialisieren und um aus ihr, bei so einem schweren Verbrechen, einen "neuen Menschen" zu machen.

Darüber hinaus fände ich es gut, dass Sexualstraftäter öffentlich angeprangert werden, so wie in den USA und dass man sich informieren kann, wo diese Leute wohnen!

Damit gehst du das Risiko ein, dass sich ein Mob bildet der gegen die Täter agitiert. Es gab schon Fälle in denen sich daraufhin Täter aus Angst selbst umgebracht haben. Solche Fälle bringen sicherlich auch Pädophile nicht gerade dazu, sich zu ihrer sexuellen Abnormität/Krankheit zu bekennen und somit den ersten Schritt zu tun, damit man ihnen helfen kann und eben nicht wie die oben beschriebenen Vergewaltiger enden.
Und die Täter für vogelfrei zu erklären! Was ist das denn bitte für eine Einstellung?! Gewisse Werte und Rechte darf kein Mensch in einem Rechtstaat verlieren, egal was er getan hat.
 
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Nun gut, die beispiele sind bewußt so ausgewählt, dass sie das unterste spekrum von kindermißbrauch zeigen, der raubkopierer fall dagegen das höhere...

aber grundsätzlich finde ich auch, dass für kindermißbrauch eine andere form von Strafe stehen sollte. Ich halte unbefristete psychologische sicherheitsverwahrung für angebracht. Es steht ausser Frage, dass Kinderschänder einen psychischen schaden haben, denn ein gesunder mensch vergreift sich nicht an kindern. Dementsprechend sollte dieser mensch zum schutze der öffentlichkeit so lange eingesperrt und psychologisch betreut werden, bis mehrere unabhängige gutachter bestätigen, dass er ungefährlich ist.
Dazu sollte man allerdings sagen, dass ich das nur auf mißbrauch von kindern beziehe, also >12. Drakonische strafen, wie sie in den USA teilweise verhängt werden, wenn ein 22jähriger was mit ner 16jährigen anfängt finde ich schwachsinnig.


@Farmer: Natürlich hat Strafrecht auch den Zweck der Rache. Wir sind auch keinesfalls über dieses level hinaus, wir haben dafür nur mittlerweile schönere Bezeichnungen, wie "Wahrung des Rechtsfriedens" eingeführt. Aber der Richter ist im erwachsenenstrafrecht auch verpflichtet einzubeziehen, ob die Strafe dem opfer das gefühl gibt "gerächt" worden zu sein.


Die Idee sexualstraftäter öffentlich anzuprangern halte ich dagegen für verachtenswert. Das ist eine subtile form den leute bis an ihr lebensende zu quälen, weil du dir sicher sein kannst, dass sie jeden tag angst haben werden auf die straße zu gehen, nie wieder einen job kriegen werden und sozial absolut geächtet sind.
Obwohl ich jede Form von kindesmißbrauch verabscheue bleibt und für manche taten menschen eine solche behandlung verdient haben, darf der rechtsstaat die selbstjustiz nicht noch fördern.
 
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Der Mario M. - Fall passt da auch grad herrlich rein, wie der da machen kann was er will, im neuen Focus is da n interessanter Artikel drin, wie er nen IQ von 138 hätte und auch in einem vorherigen Vergewaltigungsfall seine Psychologin dazu gebracht hat, ihn freizustellen, von wegen "eine Wiederholungstat ist ausgeschlossen".

Mich würde in dem Zusammenhang aber interessieren, wie häufig Psychologen solche Urteile ausstellen. So viele Kinderschänder sind Wiederholungstäter und immer wird drauf rumgeritten, dass der/ die Psychologe/in ihn freigesprochen hätte und was für ein Skandal das sei. Ist wirklich jedes zweite dieser Gutachten hinfällig, oder ist die Quote in Wahrheit viel niedriger?

Und was die Bestrafung angeht muss man imo auch deutlich unterscheiden zwischen Leuten, die wirklich hart krank sind und sich einmalig an einem Kind vergreifen, dass irgendwo Nachts rumläuft, und solchen wie ihm hier, die ihre Opfer jahrelang perfide quälen, da ist 100%ige Schuldfähigkeit da.
 
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die strafen sind wirklich zu kurz.

ich denke eine gute lösung wäre es, psychologische betreuung erstmal zu erzwingen und nach der haftstrafe anzubieten.

sollte die freiwillige betreuung abgelehnt werden, vervielfacht sich die nächste haftstrafe (ähnlich wie in Arnolds staat in den usa), bei wiederholung des verbrechens.

sollte sie angenommen werden und es trotzdem zu einem weiteren vorfall kommen, muss der mensch wohl intensiver betreut und geschützt werden. z.b. durch eine einweisung in geschlossene anstallten.

im allgemeinen kann man sagen, sozial und geistig gestörte menschen sind durch konservative behandlung (reden, evtl. medikamente [dann sowieso nicht]) nur selten zu bekehren, obwohl die verhaltens~ und entstehtungsmuster oft gleich sind.
 
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Zunächst mal kann in den Fällen von Kindesmissbrauch die Sicherungsverwahrung angeordnet werden, § 66 Abs. 3 S. 1 StGB. Über die Grenzen kann man von mir aus diskutieren, was aber nichts an der grundsätzlichen Möglichkeit der Anordnung ändert. Der sexuelle Missbrauch von Kindern hat einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren, § 176 Abs. 1 StGB. In den Fällen des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs ist der Strafrahmen nach oben offen, also 15 Jahre.

Was genau sollte da denn nun verschärft werden, bzw wo könnte der Oferschutz optimiert werden? Fünf Jahre hier mehr, oder da nochmal lebenslänglich oben drauf? Mindeststrafe von fünf Jahren? Bitte, aber für die Opfer ändert sich dadurch nichts. Abschreckung ist nachweislich kein Argument, besonders nicht bei Triebtätern. Ausnahmslos jeder Kriminologe wird das bestätigen.
 
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Original geschrieben von Natural Born Farmer


Abschreckung ist ein schwieriges Argument. Soll irgendjemand mehr Strafe als Angebracht bekommen, nur damit er für andere ein abschreckendes Beispiel ist? Die Einführung der Todesstrafe hat in amerikanischen Staaten auch nicht zur Verminderung der Kriminalitätsrate geführt.

Befriedigung der Betroffen und vor allem: Der Öffentlichkeit? Also Rache? Ich hoffe, über diese Stufe sind wir hinaus. Das die Verantwortlichen Rache fordern ist klar und verständlich, dennoch sollte ein Richter sich niemals von Gedanken wie Rache und Bestrafung leiten lassen. Und von der Öffentlichkeit sowieso nicht.

Das es im Gegensatz zu anderen Verbrechen zu seltsamen Relationen kommt, stimmt. Nur finde ich die Argumentation hier erschreckend.

Haft sollte meiner Meinung nach nichts anderes als Resozialisierung bedeuten. Eine Strafe sollte so lange sein, wie es nötig ist um die Person zu resozialisieren und um aus ihr, bei so einem schweren Verbrechen, einen "neuen Menschen" zu machen.



Damit gehst du das Risiko ein, dass sich ein Mob bildet der gegen die Täter agitiert. Es gab schon Fälle in denen sich daraufhin Täter aus Angst selbst umgebracht haben. Solche Fälle bringen sicherlich auch Pädophile nicht gerade dazu, sich zu ihrer sexuellen Abnormität/Krankheit zu bekennen und somit den ersten Schritt zu tun, damit man ihnen helfen kann und eben nicht wie die oben beschriebenen Vergewaltiger enden.
Und die Täter für vogelfrei zu erklären! Was ist das denn bitte für eine Einstellung?! Gewisse Werte und Rechte darf kein Mensch in einem Rechtstaat verlieren, egal was er getan hat.


und wie heißt dein Traumland in dem wir uns alle friedlich an den Händen halten und "Hurra Hurra" schreien?
 

Prof.Dr.Zwiebel

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Original geschrieben von gnu.marine
ich denke eine gute lösung wäre es, psychologische betreuung erstmal zu erzwingen und nach der haftstrafe anzubieten.
der satz hat signapotenzial
 

Stroke Unit

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Am krassesten finde ich Vergewaltigungstäter, die eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt bekommen.

Ein schlechter Witz.
 

Prof.Dr.Zwiebel

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Original geschrieben von Stroke Unit
Am krassesten finde ich Vergewaltigungstäter, die eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt bekommen.

Ein schlechter Witz.
urteil? quelle?
 
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Du willst an einem Zweizeiler einen strafrechtlichen Sachverhalt angemessen würdigen? Ohne Ahnung zu haben, wie die Sache abgelaufen ist, oder ob es weitere Instanzen gab?
 
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Das ganze Thema ist so altbacken, geändert hat sich garnix.
Schill partei hat ja zu wenig stimmen bekommen, also sind die Bürger wohl zufrieden mit den jetzigen strafen.
 
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Original geschrieben von SwAtCh-IrOnY

Was genau sollte da denn nun verschärft werden, bzw wo könnte der Oferschutz optimiert werden? Fünf Jahre hier mehr, oder da nochmal lebenslänglich oben drauf? Mindeststrafe von fünf Jahren? Bitte, aber für die Opfer ändert sich dadurch nichts.

Wenn ich Opfer einer solchen Tat wäre, wäre es für mich schon ein großer Unterschied, ob mein Peiniger lebenslang hinter Gittern ist oder nach 5 Jahren wieder frei herumspazieren darf.
 
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im spiegel gab es einen artikel über ein pilotprojekt an der berliner charitee, wo sich betroffene, pädophile männer, melden und behandeln lassen können. ging glaube ich nur über 2-3 seiten aber rückte zumindest bei mir diejenigen ins andere licht die, damit täglich zu kämpfen haben. die meisten davon hassen sich dafür.

was man mit solchen menschen machen sollte, kann ich bei leibe nicht beantworten, denn nach so einer Tat ist es in jeglicher Form zu spät. für den täter in den meisten fällen, für das opfer sowieso.
es steckt leider in jedem menschen der mephisto und wir können es nicht ändern.
 
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Jawoll, die da oben stecken doch sowieso unter einer Decke. Diese korrupten Politiker und Richter. Sieht man ja, diese abnormalen Kreaturen kriegen alle nur Strafen auf Bewährung, während der kleine Mann von der Strasse 5 jahre hinter Gitter muss, nur weil er eine Cd gebrannt hat. An den Pranger stellen sollte man diese Kinderschänder und lebenslänglich wegsperren. Wo bleibt Schill wenn man ihn mal braucht?
 

TheWorldIsYours

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Original geschrieben von K a
während der kleine Mann von der Strasse 5 jahre hinter Gitter muss, nur weil er eine Cd gebrannt hat.

Ich bin auch sehr dafür, dass die Strafen für Wirtschaftskriminalität drastisch verringert werden. Ich meine das sind nur arme Familien-Väter, die das Essen für ihre Kinder auf den Tisch bringen müssen und die Miete bezahlen.

Ich meine wem schadet schon sowas wie Produkt-Piraterie, Insider-Handel oder Steuerhinterziehung? Bestimmt keinen kleinen unschuldigen Kinder!
 
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Ich bin deutlich gegen eine Verschärfung der Strafen. In erster Linie denke ich, daß eine solche Massnahme eher schaden als nützen würde.

Wie die Geschichte und der Blick in andere Länder zeigt, schrecken höhere Strafen keineswegs ab. Aber die Gefahr einer Verdeckungsstraftat steigt ungemein.

Bedeutet: Stellt euch vor, es gäbe eine Lebenslange Haftstrafe für Triebtäter. Da es Triebtäter sind, würden sie sich von der Tat selber nicht abhalten lassen. Um aber nicht lebenslang hinter Gitter zu wandern, würden sie das Opfer anschließend einfach umbringen. Damit sinkt die Gefahr, daß die Tat aufgeklärt und der Täter überführt wird, und gleichzeitig hat es keine weiteren Konsequenzen, 1x lebenslänglich oder 10x ist wohl egal.

Meiner Ansicht nach müsste aber insbesondere eine Betreuung und Beurteilung der Täter stattfinden, und anschließend die Möglichkeit, diese bei potentieller bestehender Gefahr weiterhin in Sicherheitsverwahrung nehmen zu können.

Bei den Tätern, die nach der Haft wieder rauskommen, müsste sichergestellt werden, daß sie nicht "zufällig" dem Opfer wieder über den Weg laufen, bzw mit ihm kontakt auf nimmt, auch wenn man dabei ihre Bewegungsfreiheit einschränken müsste.

Das wäre in meinen Augen sinnvoller, als höhere Strafen zu verhängen.
 

shaoling

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Erschreckend, wie hier fast alle dieser plakativen Propaganda auf den Leim gehen. Bauernfang geglückt...
Unvernünftig argumentieren zahlt sich eben immer wieder aus.
 
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der bauer ist hier eher der, der aus angst keine eigenen argumente bringt sondern lediglich die gegenseite unkonstruktiv angreift.

ansonsten zum thema abschreckung: aus meiner sicht geht es bei hohen haftstrafen nicht um abschreckung sondern um schutz der gesellschaft vor wiederholung, zu der ein staat verpflichtet ist; eine pflicht der er leider nur unzureichend nachkommt.
 

phe-onix

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Wieso wurde es eigentlich noch nicht in Erwägung gezogen, Vergewaltiger bzw. Wiederholungstäter in diesem "Bereich", zu kastrieren? Was würde dagegen sprechen? Das wäre doch schlichtweg der beste Weg für alle, da so auch verhindert wird, dass sich diese Schweine fortpflanzen.
 

Franzmann2

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Naja Amrio, es ist doch einfach Bauernfang. Irgendwelche passenden Texte gepastet und einen Satz drunter, Bravo.

Der Punkt ist doch, dass durch längere Haftstrafen keine Straftaten verhindert werden. Somit greift das Ganze am Falschen Punkt an. Das damit die Zeit verkürzt wird um Wiederholungstaten zu begehen ist nur ein kleines Detail. Ich muss doch verhindern dass solche Taten a)geschehen und dass sich solche Taten -wenn sie dann leider doch passiert sind- b)nicht wiederholen.

Aktionen wie von der Berliner Charite hören sich da schon vielversprechender an.
 
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natürlich ist präventation generell besser. aber dennoch muß die gesellschaft vor den menschen geschützt werden bei denen es für eine präventation zu spät ist. warum soll es hier so schwer sein zweigleisig zu fahren? auf der einen seite solche projekte, aber auf der anderen seite schutz vor wiederholungen?

da die rückfallquote über 0 prozent liegt sollte es selbstverständlich für einen jeden staat sein, seine bürger vor solchen gewaltverbrechern zu schützen. auch wenn meinetwegen 8 von 10 entlassenen keinem menschen (und vor allem keinen kindern/frauen) mehr körperlich schaden, die anderen beiden sind die, die man nur verhindern kann indem man alle lebenslänglich einsperrt. hier muß opferschutz, vor allem der schutz zukünftiger opfer, deutlich vor täterschutz gehen.
 

phe-onix

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Original geschrieben von Franzmann2
Naja Amrio, es ist doch einfach Bauernfang. Irgendwelche passenden Texte gepastet und einen Satz drunter, Bravo.

Der Punkt ist doch, dass durch längere Haftstrafen keine Straftaten verhindert werden. Somit greift das Ganze am Falschen Punkt an. Das damit die Zeit verkürzt wird um Wiederholungstaten zu begehen ist nur ein kleines Detail. Ich muss doch verhindern dass solche Taten a)geschehen und dass sich solche Taten -wenn sie dann leider doch passiert sind- b)nicht wiederholen.

Aktionen wie von der Berliner Charite hören sich da schon vielversprechender an.

Also erstmal muss man sagen, dass die Wiederholungsrate bei Triebtätern unglaublich hoch ist. Zweitens hat auch der Leiter des Projekts der Charité zugegeben, dass es äußerst schwierig ist, überhaupt einen Behandlungserfolg zu erzielen. Der Trieb ist nunmal ein Trieb und deshalb weitaus schwieriger zu behandeln als andere psychische Krankheiten. Und um auszuschließen, dass sie sich wiederholen, ist nunmal wegsperren bzw. kastrieren die einzige Möglichkeit, da eben die Aussicht auf "Heilung" bzw. Besserung verschwindend gering ist. Da geht nun mal der Schutz der Gesellschaft klar vor.
 

ROOT

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Ich denke eine erzwungene Kastration verstößt klar gegen unser Grundgesetz, oder nicht?
 
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Natürlich ist das unvereinbar mit dem Grundgesetz.

Und aMrio, natürlich müssen die Menschen geschützt werden. Aber wenn ein psychologisches (oder was auch immer) Gutachten vorliegt, das einem Menschen Unbedenklichkeit bescheinigt, dann gibt es für das Gericht nunmal sehr wenig Spielraum. Laut BverfG ist es eben nicht zulässig, einen Menschen einzusperren und den Schlüssel wegzuwerfen, Art. 1 Abs. 1 GG.
 
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Vor allem sind wir dann auch ganz schnell wieder dabei, Ladendieben die Hand abzuhacken und bei der Todesstrafe für Mörder.
 

phe-onix

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Original geschrieben von MortisRex
Vor allem sind wir dann auch ganz schnell wieder dabei, Ladendieben die Hand abzuhacken und bei der Todesstrafe für Mörder.

Mit dem Argument von den brechenden Dämmen oder der Rutschbahn, auf die man dann gerät, kann man so ziemlich alles totschlagen.

Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen Hand abhacken bei Kleinkriminellen und Kastration bei Wiederholungstriebtätern.
 
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Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Keine Chance!
 
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deswegen schrieb ich auch von lebenslanger sicherheitsverwahrung (die gibt es nämlich bereits gar nicht so selten und bricht auch nicht das grundgesetz) oder alternativ freiwilliger (!) kastration und dafür geringere strafe. kann sich derjenige ja dann gerne selbst aussuchen.
 
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Kann mir mal einer erklären, was ihr euch von einer Kastration erhoffen würdet?

Die meisten Vergewaltigungen werden ja nicht aus dem Bedürfniss herraus durchgeführt, jetzt grade Sex zu haben. Vielmehr wird Sex in vielen Fällen als ein Mittel verwendet, um Macht auszuüben.
Und darum geht es dabei in erster Linie. Schließlich gibt es auch Fälle, in denen Frauen bzw. die Mütter an sexueller Misshandlung beteiligt sind. Glaubt ihr, denen geht es in erster Linie um Sex? Wollt ihr die auch Sterilisieren?
 
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