Fahrrad und "rote" Ampel

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Hallo,

heute morgen bin ich auf dem Weg zur Uni über eine Ampel (geteilte Fußgänger/Radfahrer-Ampel auf dem Bürgersteig) gefahren. Ich wurde angehalten, da ein Polizist "im Gebüsch versteckt" das ganze beobachtet hatte, die Ampel als rot angesehen hat und seine hinter der Kreuzung wartenden Kollegen informiert hat.

Ich bin der Meinung, dass die Ampel noch grün war, oder maximal im Moment des Befahrens der Straße rot wurde. Selbiges sah auch eine direkt hinter mir fahrende Radfahrerin, die auch angehalten wurde.

Die Polizisten meinten natürlich, der Kollege hätte es gesehen und es sei eindeutig rot gewesen, daher 45 € + 1 Punkt (+ laut Internet 23,50 € Bearbeitungsgebühr). Ich habe erstmal mündlich widersprochen.

Nun die Frage: Besteht irgendeine Chance, wenn man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhebt? Ich kann natürlich nicht beweisen, dass die Ampel nicht rot war, und die potentielle Zeugin ist ja ebenso durch die Ordnungswidrigkeit betroffen... Nach kurzer Internetrecherche ist man hier dann wohl eher chancenlos. Rechtsschutzversicherung habe ich keine.

Was mich noch interessieren würde: a) Was passiert genau, wenn man Einspruch erhebt? Erhöhen sich dadurch die Bearbeitungsgebühren? Der Polizist sagte mir, dass ich mich "schriftlich zu dem Vorfall äußern könne", ist damit ein Einspruch gemeint, oder hat man noch irgendeine andere Aussagemöglichkeit? Ich habe gelesen, dass man dann teilweise direkt zu einem Gerichtstermin geladen wird, und dann im Zweifel auch noch die entsprechenden Gerichtskosten zahlen muss. Gibt es dann nach einer erfolgten "Vorladung" noch die Möglichkeit, doch einfach lieber das Bußgeld zu zahlen?
b) Wäre es strafbar, wenn man sich in die Nähe der Kreuzung stellen würde, und alle vorbeifahrenden Fahrradfahrer vor der Kontrolle warnen würde? Leider hatte ich keine Zeit dazu, aber sonst hätte ich das durchaus in Erwägung gezogen...

Danke
 

deleted_24196

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Habe das auch schon durch... Bin mit ~25kmh durch die Stadt gefahren und ein paar Meter vor der Ampel ist diese dann auf rot gesprungen. Wurde dann von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes fast vom Fahrrad getreten. Sollte auch ~40€ bezahlen (allerdings keinen Punkt, kA warum), habe widersprochen, das wurde abgelehnt, Rechnung hat sich auf ~120€ erhöht, hätte erneut widersprechen können, dann wärs aber vors Gericht gegangen. Habe dann zähneknirschend bezahlt.
 

suN

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Was für behinderte....

Ich würd in den sauren Apfel beißen und bezahlen, denn ohne noch mehr Kosten kommste da nicht raus denke ich. :mad:
 
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steht Wort geen Wort und da wird das des Beamten höher gewertet. Lieber gleich zahlen sonst wirds teuer.
 
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alle Städte in denen es kein gelb gibt, sind eh husonig :troll:

es ist ja eh komplett unlogisch an einer grade rot gewordenen Ampel anzuhalten, da man ja sowieso lockerst rüberkommt :8[:
 
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Ich kann dir nur sagen, was ICH tun würde. Zum Anwalt gehen und über diesen Einspruch gegen den Bescheid erheben (Edit: natürlich nur, wenn ich auch ganz sicher wäre, dass es grün war). Wie die Erfolgsaussichten sind, wird dir hier niemand seriös sagen können. Für mich gehts da ums Prinzip, sowas lasse ich mir nicht bieten.

Und dass die Zeugin, die hinter dir gefahren ist, auch durch die Ordnungswidrigkeit betroffen ist, sagt noch gar nix. Das bedeutet nämlich nicht, dass sie deswegen deine Aussage stützen muss. Falschaussagen vor Gericht sind strafbar.

Seine Aussage als Beamter ist rein rechtlich erstmal nicht mehr wert als bsw. deine, auch wenn sie manche Richter stärker gewichten. In diesem Fall seid ihr aber zu zweit, die hoffentlich das selbe aussagen werden.
 
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Haben die auch mal bei mir versucht, aber ich bin vorbeigefahren, dill with it
Wenns dir wert ist, dich mit denen anzulegen machs, ansonsten zahlen. Im Prinzip sollte es doch Aussage gegen Aussage sein?-_-

Können dir ja nicht beweisen, dass es anders war?!
 

suN

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Wie schon oben steht, bei Aussage gegen Aussage ist afaik die Aussage eines Beamten "mehr wert". :no:
 
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Als ob der gemeine Fahrradfahrer um die Funktion einer Ampel weiss...
Zahl halt spring danach oder auch davor von na Brücke und hört auf euch ständig vor mein Auto zu werfen.
 
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da kommen wieder die aus dem gebüsch gekrochen die alle strecken fahren die länger sind als ihr auto. tatsache ist, dass man – hält man sich an die StVO – auch gleich zu fuß gehen kann, weil man in größeren städten entweder a) absurde umwege fahren muss, b) die hälfte der zeit schieben muss oder c) auf stark befahrenen straßen fahren muss.
die logische folge ist, dass man sich nicht an den blödsinnigen teil der regeln hält. merkwürdigerweise wird das bei fußgängern eher akzeptiert als bei fahrradfahrern. naja whatever. ich bin für ein flächendeckendes citymautsystem in deutschland. dealt damit.
100% meiner unfälle beim fahrradfahren (3) waren mit abbiegenden autofahrern die rumgestammelt haben dass sie mich ja gar nicht gesehen haben. und jedesmal war es am hellichten tag und ich war jedesmal vollkommen rechtstreu unterwegs. die logische folge hier: ich fahre nicht auf der straße wenn ich es vermeiden kann, denn in (für mich) hundert prozent der fälle bin ich nicht schuld, muss aber nachher ein neues fahrrad kaufen und mit eventuellen verletzungen leben. ficken. zündet alle autos an.
 
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kumpel hat deswegen btw seinen führerschein verloren.
war aber auch noch mit verfolgugnsjagd durch berlin :top2:
 
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da du leider keinen Gegenzeugen zu dem Zeugen des beamten hattest, wirste wohl zahlen müssen, daher kannste auf Aussage vs Aussage nicht aufbauen, das verlierste definitiv.

das andre dürfte behinderung bullenarbeit sein.

Ich würde ja einfach in nen Becher pissen und beim vorbeigehen ausversehen die pisse in den Busch schütten :) , hastn ja nid gesehen!

Mit Zeugen!!!
 
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Wenn Du nicht rechtsschutzversichert bist, lass es.

Beim Umgang mit dem Gesetz hilft es, sich immer auf eine ultimative Weisheit zu besinnen:
"Die Wahrheit ist nicht, was wirklich passiert ist. Die Wahrheit ist, was in den Akten steht."

Du könntest den Platz inspizieren, ob es Kameras gibt die die Situation möglicherweise gefilmt haben. Halte ich in Deutschland aber für die Ausnahme. Und selbst wenn, sind Deine Chancen minimal, an die Aufnahme zu kommen.
 
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Leute, natürlich hatte er ne Zeugin. Die fuhr sogar direkt hinter ihm.

Das eigentliche Problem scheint mir hier zu sein, dass er sich nicht wirklich _sicher_ ist, dass es noch grün war. Häufig sieht man halt gern das, was man sehen will. Das muss einem schon bewusst sein, bevor man hier was startet.
 

deleted_24196

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Vielleicht sollte man sich mal an den Russen orientieren und jedwede Fahrt mit dem Fahrrad, Auto, Roller, etc. auf einer entsprechenden Kamera aufzeichnen. Ist dort ja gang und gäbe...

PS: Wird Zeit dass Fahrrad- und Fussgängerampeln endlich mit einer Gelbphase ausgestattet werden!
 

dARRRRRk lord

Pirat ehrenhalber
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Aus eigener leidiger Erfahrung kann ich euch sagen das selbstgedrehte Filmaufnahmen nicht vor Gericht zulässig sind. Vor 2-3 Jahren bin ich eine sehr schöne Strecke in der Eifel gefahren, hatte eine Kamera am Motorrad angebracht um die Landschaft und die geilen Kurven zu filmen. Kurz vor Cohem fuhr Ich eine abknickende Vorfahrtsstrasse entlang mit etwa 50km/h ein Autofahrer :airquote:übersah:airquote: mich und fuhr in mich rein. Er sagte aus das ich zu schnell fuhr und die Fahrbahn schnitt. Es gab keine Zeugen. Mein Videomatrial wurde nicht zugelassen und Ich bekamm Teilschuld....
 

dARRRRRk lord

Pirat ehrenhalber
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Jap ging es, weil ich absolut nicht Schuld war. Aber wie sag man so schön Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene paar Schuhe
 

Teegetraenk

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Das stimmt aber da hat trotzdem einer Mist gebaut (dein Anwalt?). Natürlich sind Videoaufnahmen Beweise, genau wie Zeugenaussagen und sogar noch glaubhafter. Aber es kommt immer drauf an was sie denn beweisen sollen. Überhöhte Geschwindigkeit ist kaum ablesbar (oder hattest du den Tacho auch drauf?!). Dann muss noch Datum/Uhrzeit eingeblendet und am besten noch sein Nummernschild kurz sichtbar gewesen sein. Hat er denn zugegeben gefahren zu sein?! Und gabs nur den Zivilprozess oder auch einen Strafprozess und wenn ja, wie ging der aus?

Also wie gesagt per se sind solche Aufnahmen sicherlich zulässig (Überwachungskameras hallo), nur ob sie dir im in deinem Verfahren strittigen Punkt geholfen haben, scheint die Frage zu sein. Oder Anwalt/Richter haben einen richtig schlechten Job hingelegt.
 

CCROPT

SC2CL, Head Admin, , Moderator, Community-Forum
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Überwachungskameras haben aber entweder nur einen privaten Bereich als Aufnahme bzw sind angekündigt mit einem Schild. D.h. jeder weiß das hier gefilmt wird. Schau zb mal in deiner Bank nach da findest du sicher ein Schild. Im Straßenverkehr hast du dieses Schild natürlich nicht, du wirst ja nicht jedem anderem Verkehrsteilnehmer sagen das du gerade filmst. Und das noch bevor du ihn filmst, wie auch. daher sind meines wissens nach diese Aufnahmen nur innerhalb einer zeugenaussage bzw Beschuldigtenaussage gültig, jedoch nicht für sich alleine stehend. Aber belehrt mich mal bitte wer wenn ich da falsch liege.
 
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ich habe im zusammenhang mit den kameras, die viele russen in ihren autos installiert haben auch gehört, dass diese bei uns nicht ohne weiteres als beweismaterial zugelassen wären.
natürlich absolutes halbwissen, aber es deckt sich immerhin mit der aussage von dark lord.
 

dARRRRRk lord

Pirat ehrenhalber
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Also ob mein Anwalt Mist gebaut hat kann ich natürlich nicht beurteilen in meinen Augen hat er einen guten Job gemacht, hab ja alle Briefe bekommen die er geschrieben hat. Auf den aufnahmen sah man meinen Tacho nicht, wollte ja die Strecke filmen und nicht rasen. Es war aber klar ersichtlich das ich die Fahrbahn nicht geschnitten habe, sein Nummernschild war auch gut zu erkennen... Als Grund für die Abweisung wurde gesagt das, dass Filmmaterial bearbeiten worden sein könnte :rolleyes: Im Zuge dessen wurde mir auch erklär das Mobile Kameras in Überwachungswagen z.b. geeicht sein müssen und wie viel "zirkus" darum gemacht wird...

PS: Es gab nur den Zivilprozess, wir fuhren beide nicht schnell und ich hatte gute Schutzausrüstung an, mir gings nur um die schöne (und teure) Verkleidung meiner kleinen Bandit:troest:
 

Teegetraenk

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Überwachungskameras haben aber entweder nur einen privaten Bereich als Aufnahme bzw sind angekündigt mit einem Schild. D.h. jeder weiß das hier gefilmt wird. Schau zb mal in deiner Bank nach da findest du sicher ein Schild. Im Straßenverkehr hast du dieses Schild natürlich nicht, du wirst ja nicht jedem anderem Verkehrsteilnehmer sagen das du gerade filmst. Und das noch bevor du ihn filmst, wie auch. daher sind meines wissens nach diese Aufnahmen nur innerhalb einer zeugenaussage bzw Beschuldigtenaussage gültig, jedoch nicht für sich alleine stehend. Aber belehrt mich mal bitte wer wenn ich da falsch liege.

Mal ganz davon abgesehen ob die VIdeos nun zulässig sind oder nicht, DAS ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Grund, wenn sie nicht zulässig sind.
 

CCROPT

SC2CL, Head Admin, , Moderator, Community-Forum
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Wie gesagt wenn sich da wer auskennt mit dem Thema, mich interessiert der wahre grund ;D
 
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Wait wait wait, es gibt Städte, wo es kein Gelb gibt? :eek3:
 
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Ja, stell dir vor, sogar bei uns. Grün-Rot ist ja völlig behindert. Schon mal dran gedacht, dass Fahrradfahrer auch BREMSEN müssen?
 
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Fußgänger ampeln sind Fußgänger ampeln und keine Fahrrad Ampel
 
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Reine Fahrradampeln haben hier auch eine Gelbphase. Da der Radweg an der entsprechenden Stelle aber auf dem Bürgersteig verlief, gab es eine geteilte Ampel auf der sowohl ein Fußgänger, als auch ein Fahrrad abgebildet sind, allerdings wie normal Fußgängerampeln ohne Gelbphase
 
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Das macht die Sache recht interessant weil in solchen Konstellationen wo Fahrräder die fussgaenger Ampel nutzen muessen ohne gelb muss einen auch eine angemessen reaktionszeit gewährt werden und sagt die Regel 3 Sekunden. Mit anderen Worten bis 3 Sekunden ab rot darfst dich entscheiden ob fahren oder halten
 

ManweSulimo

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Naja aber so eine Ampel blinkt ja ein paar mal grün bevor sie rot wird (zumindest in Ö.) --> das heißt du wirst vorgewarnt und musst bei rot stehen bleiben können, wenn du dann also drüber fahrst und genau in dem Moment wird rot hast du natürlich pech gehabt weil du dich nicht an die Regel gehalten hast (im Normalfall sollts natürlich nicht so eng sein)

Zum Thema filmen vom auto aus: ist aus datenschutzgründen eben verboten, du darfst halt nicht einfach so alles / jeden filmen im öffentlichen Raum, das ist streng reglementiert. Allerdings ist obwohl das filmen illegal ist (und mit einer verwaltungsstrafe verbunden ist) es prinzipiell trotzdem als Beweismittel vor Gericht zulässig (in Österreich, D ist normalerweise ähnlich - gibts eig. nur im Anglo-amerikanischen Rechtskreis das illegal erworbene Beweismittel nicht zulässig sind und das Gericht sehenden auges die falschen Fakten zu Grunde legt)
Das mit dem könnte ja bearbeitet worden sein ist hier wohl der Grund gewesen und nicht der Datenschutz-Aspekt, halte ich aber prinzipiell auch für seltsam das per se zu sagen, wenn da keine Hinweise darauf waren.

Alles aus Sicht des österreichischen Jurastudenten.

Aber ja ich sehr da wenig Chancen, v.a. wenn bräuchtest du zumindest auch die andere Radfahrerin. Videoaufnahmen sollte eig. möglich sein das man die über das Gericht kriegt, fraglich aber wie lang die gespeichert werden. Außerdem selbst wenn zufällig von einer Bak oder so eine Kamera genau auf die Ampel gerichtet war (Deutschland ist ja nicht England wo so gut wie alles überwacht ist :-D) wär ich mir nicht sichher ob man da tagsüber die Ampelschaltung erkennen kann.
 
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