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Hallo,
heute morgen bin ich auf dem Weg zur Uni über eine Ampel (geteilte Fußgänger/Radfahrer-Ampel auf dem Bürgersteig) gefahren. Ich wurde angehalten, da ein Polizist "im Gebüsch versteckt" das ganze beobachtet hatte, die Ampel als rot angesehen hat und seine hinter der Kreuzung wartenden Kollegen informiert hat.
Ich bin der Meinung, dass die Ampel noch grün war, oder maximal im Moment des Befahrens der Straße rot wurde. Selbiges sah auch eine direkt hinter mir fahrende Radfahrerin, die auch angehalten wurde.
Die Polizisten meinten natürlich, der Kollege hätte es gesehen und es sei eindeutig rot gewesen, daher 45 € + 1 Punkt (+ laut Internet 23,50 € Bearbeitungsgebühr). Ich habe erstmal mündlich widersprochen.
Nun die Frage: Besteht irgendeine Chance, wenn man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhebt? Ich kann natürlich nicht beweisen, dass die Ampel nicht rot war, und die potentielle Zeugin ist ja ebenso durch die Ordnungswidrigkeit betroffen... Nach kurzer Internetrecherche ist man hier dann wohl eher chancenlos. Rechtsschutzversicherung habe ich keine.
Was mich noch interessieren würde: a) Was passiert genau, wenn man Einspruch erhebt? Erhöhen sich dadurch die Bearbeitungsgebühren? Der Polizist sagte mir, dass ich mich "schriftlich zu dem Vorfall äußern könne", ist damit ein Einspruch gemeint, oder hat man noch irgendeine andere Aussagemöglichkeit? Ich habe gelesen, dass man dann teilweise direkt zu einem Gerichtstermin geladen wird, und dann im Zweifel auch noch die entsprechenden Gerichtskosten zahlen muss. Gibt es dann nach einer erfolgten "Vorladung" noch die Möglichkeit, doch einfach lieber das Bußgeld zu zahlen?
b) Wäre es strafbar, wenn man sich in die Nähe der Kreuzung stellen würde, und alle vorbeifahrenden Fahrradfahrer vor der Kontrolle warnen würde? Leider hatte ich keine Zeit dazu, aber sonst hätte ich das durchaus in Erwägung gezogen...
Danke
heute morgen bin ich auf dem Weg zur Uni über eine Ampel (geteilte Fußgänger/Radfahrer-Ampel auf dem Bürgersteig) gefahren. Ich wurde angehalten, da ein Polizist "im Gebüsch versteckt" das ganze beobachtet hatte, die Ampel als rot angesehen hat und seine hinter der Kreuzung wartenden Kollegen informiert hat.
Ich bin der Meinung, dass die Ampel noch grün war, oder maximal im Moment des Befahrens der Straße rot wurde. Selbiges sah auch eine direkt hinter mir fahrende Radfahrerin, die auch angehalten wurde.
Die Polizisten meinten natürlich, der Kollege hätte es gesehen und es sei eindeutig rot gewesen, daher 45 € + 1 Punkt (+ laut Internet 23,50 € Bearbeitungsgebühr). Ich habe erstmal mündlich widersprochen.
Nun die Frage: Besteht irgendeine Chance, wenn man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhebt? Ich kann natürlich nicht beweisen, dass die Ampel nicht rot war, und die potentielle Zeugin ist ja ebenso durch die Ordnungswidrigkeit betroffen... Nach kurzer Internetrecherche ist man hier dann wohl eher chancenlos. Rechtsschutzversicherung habe ich keine.
Was mich noch interessieren würde: a) Was passiert genau, wenn man Einspruch erhebt? Erhöhen sich dadurch die Bearbeitungsgebühren? Der Polizist sagte mir, dass ich mich "schriftlich zu dem Vorfall äußern könne", ist damit ein Einspruch gemeint, oder hat man noch irgendeine andere Aussagemöglichkeit? Ich habe gelesen, dass man dann teilweise direkt zu einem Gerichtstermin geladen wird, und dann im Zweifel auch noch die entsprechenden Gerichtskosten zahlen muss. Gibt es dann nach einer erfolgten "Vorladung" noch die Möglichkeit, doch einfach lieber das Bußgeld zu zahlen?
b) Wäre es strafbar, wenn man sich in die Nähe der Kreuzung stellen würde, und alle vorbeifahrenden Fahrradfahrer vor der Kontrolle warnen würde? Leider hatte ich keine Zeit dazu, aber sonst hätte ich das durchaus in Erwägung gezogen...
Danke