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Hallo,
heute morgen bin ich auf dem Weg zur Uni über eine Ampel (geteilte Fußgänger/Radfahrer-Ampel auf dem Bürgersteig) gefahren. Ich wurde angehalten, da ein Polizist "im Gebüsch versteckt" das ganze beobachtet hatte, die Ampel als rot angesehen hat und seine hinter der Kreuzung wartenden Kollegen informiert hat.
Ich bin der Meinung, dass die Ampel noch grün war, oder maximal im Moment des Befahrens der Straße rot wurde. Selbiges sah auch eine direkt hinter mir fahrende Radfahrerin, die auch angehalten wurde.
Die Polizisten meinten natürlich, der Kollege hätte es gesehen und es sei eindeutig rot gewesen, daher 45 € + 1 Punkt (+ laut Internet 23,50 € Bearbeitungsgebühr). Ich habe erstmal mündlich widersprochen.
Nun die Frage: Besteht irgendeine Chance, wenn man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhebt? Ich kann natürlich nicht beweisen, dass die Ampel nicht rot war, und die potentielle Zeugin ist ja ebenso durch die Ordnungswidrigkeit betroffen... Nach kurzer Internetrecherche ist man hier dann wohl eher chancenlos. Rechtsschutzversicherung habe ich keine.
Was mich noch interessieren würde: a) Was passiert genau, wenn man Einspruch erhebt? Erhöhen sich dadurch die Bearbeitungsgebühren? Der Polizist sagte mir, dass ich mich "schriftlich zu dem Vorfall äußern könne", ist damit ein Einspruch gemeint, oder hat man noch irgendeine andere Aussagemöglichkeit? Ich habe gelesen, dass man dann teilweise direkt zu einem Gerichtstermin geladen wird, und dann im Zweifel auch noch die entsprechenden Gerichtskosten zahlen muss. Gibt es dann nach einer erfolgten "Vorladung" noch die Möglichkeit, doch einfach lieber das Bußgeld zu zahlen?
b) Wäre es strafbar, wenn man sich in die Nähe der Kreuzung stellen würde, und alle vorbeifahrenden Fahrradfahrer vor der Kontrolle warnen würde? Leider hatte ich keine Zeit dazu, aber sonst hätte ich das durchaus in Erwägung gezogen...
Danke
			
			heute morgen bin ich auf dem Weg zur Uni über eine Ampel (geteilte Fußgänger/Radfahrer-Ampel auf dem Bürgersteig) gefahren. Ich wurde angehalten, da ein Polizist "im Gebüsch versteckt" das ganze beobachtet hatte, die Ampel als rot angesehen hat und seine hinter der Kreuzung wartenden Kollegen informiert hat.
Ich bin der Meinung, dass die Ampel noch grün war, oder maximal im Moment des Befahrens der Straße rot wurde. Selbiges sah auch eine direkt hinter mir fahrende Radfahrerin, die auch angehalten wurde.
Die Polizisten meinten natürlich, der Kollege hätte es gesehen und es sei eindeutig rot gewesen, daher 45 € + 1 Punkt (+ laut Internet 23,50 € Bearbeitungsgebühr). Ich habe erstmal mündlich widersprochen.
Nun die Frage: Besteht irgendeine Chance, wenn man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhebt? Ich kann natürlich nicht beweisen, dass die Ampel nicht rot war, und die potentielle Zeugin ist ja ebenso durch die Ordnungswidrigkeit betroffen... Nach kurzer Internetrecherche ist man hier dann wohl eher chancenlos. Rechtsschutzversicherung habe ich keine.
Was mich noch interessieren würde: a) Was passiert genau, wenn man Einspruch erhebt? Erhöhen sich dadurch die Bearbeitungsgebühren? Der Polizist sagte mir, dass ich mich "schriftlich zu dem Vorfall äußern könne", ist damit ein Einspruch gemeint, oder hat man noch irgendeine andere Aussagemöglichkeit? Ich habe gelesen, dass man dann teilweise direkt zu einem Gerichtstermin geladen wird, und dann im Zweifel auch noch die entsprechenden Gerichtskosten zahlen muss. Gibt es dann nach einer erfolgten "Vorladung" noch die Möglichkeit, doch einfach lieber das Bußgeld zu zahlen?
b) Wäre es strafbar, wenn man sich in die Nähe der Kreuzung stellen würde, und alle vorbeifahrenden Fahrradfahrer vor der Kontrolle warnen würde? Leider hatte ich keine Zeit dazu, aber sonst hätte ich das durchaus in Erwägung gezogen...
Danke
 
				
 
 
		
 
 
		


 
 
		
 naja. Ich wurd mal für über Gelb fahren ausm Verkehr gefischt
 naja. Ich wurd mal für über Gelb fahren ausm Verkehr gefischt  Story müsste iwo hier im Forum zu finden sein
 Story müsste iwo hier im Forum zu finden sein 
 
		 
 
		 Im Zuge dessen wurde mir auch erklär das Mobile Kameras in Überwachungswagen z.b. geeicht sein müssen und wie viel "zirkus" darum gemacht wird...
 Im Zuge dessen wurde mir auch erklär das Mobile Kameras in Überwachungswagen z.b. geeicht sein müssen und wie viel "zirkus" darum gemacht wird... 

