Im Grunde hast Du vor Gericht in einer solchen Situation ja schon darum die Arschkarte, weil man Dir schlicht vorwerfen kann, dass Du für eine Kreuzungssituation zu schnell warst. Es ist halt so, dass vor Gericht ein sehr hoher Maßstab für die Sorgfaltspflicht von Verkehrsteilnehmern gilt, ergo ist es Dir durchaus zuzumuten, bei der Querung einer Kreuzung auch wenn Du grün hast, das Tempo *deutlich* zu vermindern und notfalls abzusteigen wenn Du nicht ausschließen kannst, dass die Querung gefahrlos und regelkonform möglich ist. Ein Fahrrad in Schrittgeschwindigkeit hält aber nunmal quasi sofort an, ergo gibt es das Argument "ich mach doch keine Vollbremsung für ein Lichtzeichen!" garnicht, denn Du solltest an einer Ampel niemals so schnell sein, dass eine Vollbremsung gefährlich wäre. Klingt unrealistisch für den Alltag, wird man Dir vor Gericht aber so um die Ohren hauen.
Was Du im Normalfall zugesprochen bekommst, ist eine Reaktionszeit, also wenn die Ampel rot wird während Du auf gleicher Höhe bist und es vielleicht noch hättest sehen können, aber selbst bei sofortiger Bremsung erst auf der Kreuzung zum stehen gekommen wärst. Das musst Du aber nachweisen. Und wenn der Beamte sagt, dass Du weit genug weg warst um das Rot mind. 1sek lang zu sehen, dann hast Du ohne Zeugen oder Video halt das Problem, dass Du das nicht kannst. Im Zweifel musst Du halt damit leben, für etwas bestraft zu werden, was Du anders siehst oder Du steigst konsequent vor jeder Ampel ab und schiebst Dein Rad rüber, dann bist Du auf der sicheren Seite. Dass das völlig unpraktisch ist, ist mir klar, aber anders wirst Du das Restrisiko nicht vermeiden können.