Fahrrad und "rote" Ampel

Teegetraenk

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Zum Thema filmen vom auto aus: ist aus datenschutzgründen eben verboten, du darfst halt nicht einfach so alles / jeden filmen im öffentlichen Raum, das ist streng reglementiert.

Woher ziehst du dieses Wissen? Es werden weder gezielt spezielle Leute gefilmt noch werden die Aufnahmen in irgend einer Weise unternehmerisch vertrieben. Er filmt einfach einen Teil seines Sichtfensters im öffentlichen Raum. Da ist NICHTS aber auch nichts illegales dabei und natürlich sind diese Fotos auch zulässig vor Gericht. Wenn ich im Urlaub zufällig ein Foto meiner Freundin schieße und im Hintergrund klar ein Diebstahl festgehalten wird, dann ist das ein Beweismittel.
 
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Denke doch das filmen in der Öffentlichkeit unter die panoramafreiheit fällt. Ich Filme ja nicht gezielt Personen und soweit ja auch nur für Privatzwecke ich sehe also nicht was mir verbieten sollte was zu filmen.

Und blinkende Ampeln diesen hightec kennen wir nicht in de
 

ManweSulimo

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Woher ziehst du dieses Wissen? E

http://diepresse.com/home/panorama/...-macht-sich-strafbar?from=suche.intern.portal

OK wie vorher auch bezieht es sich auf Ö., kann immer unterschiedlich sein, vor allem da das Urteil auch erst ein paar Tage alt ist.
Dabei gings allerdings um eine fix installierte Kamera die permanent überwachen sollte eben um Beweise zu haben für Unfälle, eine Aufnahme die zu Freizeitzwecken dient ist wohl erlaubt.
Aber z.B. kann ich auch auf meinem Haus nicht einfach eine Kamera installieren die permanent die Straße vor meinem Haus (also den öffentlichen Raum) filmt.
Wie gesagt zulässig sollte es so oder so sein, wir sind ja nicht in den USA :-P

OH Gott das mit den Ampeln ist echt kompliziert, hier in England gibts noch dazu 2 unterschiedliche: welche die von Grün auf Schwarz umschalten und dann erst auf Rot (in dem Moment wirds grün bei den Auto-fahrern) und dann noch welche die grün blinken, dann blinkt die Autofahrerampel auch schon gelb und die dürfen losfahren wenn kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist :-D

Kein Tempolimit auf der Autobahn und kein Blinken bei den Ampeln, völlig unregulierter Verkehr in Deutschland :-D Bei uns Blinken sogar die normalen Ampeln grün vor der Gelbphase :-D
 
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Im Grunde hast Du vor Gericht in einer solchen Situation ja schon darum die Arschkarte, weil man Dir schlicht vorwerfen kann, dass Du für eine Kreuzungssituation zu schnell warst. Es ist halt so, dass vor Gericht ein sehr hoher Maßstab für die Sorgfaltspflicht von Verkehrsteilnehmern gilt, ergo ist es Dir durchaus zuzumuten, bei der Querung einer Kreuzung auch wenn Du grün hast, das Tempo *deutlich* zu vermindern und notfalls abzusteigen wenn Du nicht ausschließen kannst, dass die Querung gefahrlos und regelkonform möglich ist. Ein Fahrrad in Schrittgeschwindigkeit hält aber nunmal quasi sofort an, ergo gibt es das Argument "ich mach doch keine Vollbremsung für ein Lichtzeichen!" garnicht, denn Du solltest an einer Ampel niemals so schnell sein, dass eine Vollbremsung gefährlich wäre. Klingt unrealistisch für den Alltag, wird man Dir vor Gericht aber so um die Ohren hauen.

Was Du im Normalfall zugesprochen bekommst, ist eine Reaktionszeit, also wenn die Ampel rot wird während Du auf gleicher Höhe bist und es vielleicht noch hättest sehen können, aber selbst bei sofortiger Bremsung erst auf der Kreuzung zum stehen gekommen wärst. Das musst Du aber nachweisen. Und wenn der Beamte sagt, dass Du weit genug weg warst um das Rot mind. 1sek lang zu sehen, dann hast Du ohne Zeugen oder Video halt das Problem, dass Du das nicht kannst. Im Zweifel musst Du halt damit leben, für etwas bestraft zu werden, was Du anders siehst oder Du steigst konsequent vor jeder Ampel ab und schiebst Dein Rad rüber, dann bist Du auf der sicheren Seite. Dass das völlig unpraktisch ist, ist mir klar, aber anders wirst Du das Restrisiko nicht vermeiden können.
 
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Also wenn man die toleranzzeit von 3sekunden für fahrasampeln ohne gelb bedenkt müssten ja ansich schon die zeugenaussagen der polzisten ihn entlasten wenn sie sagen er hat 1sekunde nach rotschalten die Ampel gequert.
 
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