Fahren unter Alkoholeinfluss

dARRRRRk lord

Pirat ehrenhalber
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Hey Leute

Vor knapp über einem Monat geriet ich in eine Alkoholkontrolle, musste pusten und hatte einen Wert von 0,48, ich wurde dann auf die Wache mitgenommen und "durfte" nochmal Pusten wert lag da bei 0,46... Ich fragte den Polizisten wie es den nun weitergeht er sagte mir das ich nach Hause gehen muss und dann würde ein Knöllchen kommen, auf meine Frage hin ob ich den Führerschein abgeben muss sagte er nur sowas wie "Ich denke nicht"
Ich habe den Führerschein schon 7 Jahre im Besitz und noch keine Punkte!

Ich dachte immer das der Blutalkoholwert genommen werden muss und der Atemalkoholwert allein nicht ausreicht! Ausserdem hat mir der Polizist ja gesagt das ich den Führerschein "wahrscheinlich" nicht abgeben muss....
Habe jetzt nächste Woche einen Termin bei einem Anwalt für Verkehrsrecht und hoffe was bewirken zu können... Wollte mich nur vorab schonmal Informieren was ihr glaubt: Reicht eine Atemalkoholkontrolle allein aus oder muss man den Blutalkohol nehmen? Kann ich die Aussage des Polizisten (Ich denke nicht) irgendwie zu meinen Gunsten auslegen?
Es geht mir auch in erster Linie nicht um den Lappen sondern die über 500€ die ich bezahlen muss...

Danke und nen schönen tag noch
 

dARRRRRk lord

Pirat ehrenhalber
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Ich würd jetzt sagen Nein, aber da sie mich (gezielt?) raus geholt haben in ihren Augen schon :D

Also es war ein Polizeifahrzeug das fuhr hinter mir und dann hat es überholt und mich raus gewunken =/
Ich hatte 3 große Bier (0,5L) getrunken das in einem Zeitraum von ~3 Stunden

Edit: Ich werde eh sehr oft Kontrolliert, fall wohl in das Schema...Am Anfang war es eine allgemeine Verkehrskontrolle (Führerschein, Fahrzeugpapiere) dann Fragte er haben sie was getrunken und ich Antwortete Wahrheitsgemäß "Den Abend über 3 Bier"
 
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Wie kommst du darauf, dass du 500,00 EUR Strafe zahlen musst? Steht das in dem Bescheid den du bekommen hast? Und wenn ja, was wird dir darin genau vorgeworfen? So oder so erst mal damit zum Anwalt marschieren (was du ja schon in die Wege geleitet hast) und hören was er dir erzählt.
 
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ich würde wirklich NIE sagen, dass du etwas getrunken hast gegenüber der Polizei, das bringt dich eigentlich immer in Schwierigkeiten und macht dich sofort verdächtig.

Aber DirndlE müsste Recht haben.
 
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"Einige Gerichte gehen dabei sogar so weit, dass für sie, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen festgestellt wurden, selbst mit 0,3 Promille auf Fahruntüchtigkeit geschlossen wird.“ Eine eindeutige Untergrenze für die relative Fahruntüchtigkeit gibt es nicht“, warnt der Verkehrsstrafrechtler. Demuth stellt klar: „Für eine Verurteilung muss ein Gericht jedoch zu der Überzeugung gelangen, dass das auffällige Fahrverhalten tatsächlich auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist. Dabei gilt: Je niedriger der Alkoholwert, desto höher sind die Beweisanforderungen.“

Für die Polizei sind Kurvenschneiden, Überfahren roter Ampeln, Schlangenlinienfahren, das Überqueren durchgezogener Linien oder eine allgemein leichtsinnige Fahrweise Anzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit. Entscheidend ist oft auch das Verhalten des Fahrers bei der Kontrolle. Dort kann nämlich im Zweifel vieles als Hinweis auf Fahruntüchtigkeit ausgelegt werden. So werden gerötete Augen, schwankender Gang, lallende Stimme oder ein verlangsamtes Reaktionsvermögen protokolliert, um vor Gericht als Beweismittel zu dienen. "
http://www.kfz-auskunft.de/news/12131.html

steht doch da.
 

dARRRRRk lord

Pirat ehrenhalber
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Bußgeldbescheid

Sehr geehrter Herr ...
Ihnen wird vorgeworfen am 15.04.2012 um 00:32 in ..... als Führer des PKW Audi, amtliches Kennzeichen ... folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug 0,46 mg/l
§ 24a Abs. 1, § 25, §25 Abs. 2a StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

Beweismittel: Zeugenaussage, Evidentialmessung

Zeugen: Polizist 1, Polizist 2, PW Blubarschtown

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie

1. Eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von 500€
2. ein Fahrverbot auf die Dauer von 1 Monat(en)
unter Zubilligung einer Abgabefrist von 4 Monaten (§25 Abs. 2a StVG) angeordnet (§ 25 StVG)
3. ausserdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen
(§§ 105. 107 OWiG i. V. m. §§ 464 (1), 465 StPo)

Punkte nach Rechtskraft: 04


So 500€ Geldbuße + 25€ Gebühr + 3,5€ Auslagen Verwealtung = 528,5€ -

Hab den bescheid mal schnell abgetippt
 
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@Petersilie: Auffällig fahren mit über 0,3 Promille reicht auch. Muss kein Unfall sein.
 

dARRRRRk lord

Pirat ehrenhalber
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Ich bin Definitiv keine Schlangenlinien gefahren oder so... Meine Augen waren bestimmt gerötet und ich hatte auch bestimmt Augenringe aber das kommt von den ständigen Nachtschichten die ich schiebe da sollen die mir nicht mit Alk ankommen.... War auch meiner Meinung nach sehr Kooperativ, höfflich und zuvorkommend!
 

zoiX

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0.46 mg / l sind 0.58 ml / l - also über 0.5 Volumenpromille.

:troll:
 

zoiX

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Okeh, um das wieder gut zu machen:

Bei 0.46 mg / l resultiert wegen
Nach § 24a Abs. 1StVG entsprechen 0,5 ‰ Blutalkoholkonzentration 0,25 mg/l Atemalkoholkonzentration
leider, dass du mehr als 0.5 Promill hattest.
 

dARRRRRk lord

Pirat ehrenhalber
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Ich hab doch nach 3 Bier nicht 1 Promille...
Aber IMHO zählt doch da eh nur der Blutalkohol, und das Blut muss von einem Arzt abgenommen werden... Die Tests sind ja nicht 100% genau ...
 

zoiX

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Wie schwer bist du? Wie groß waren die Biere?

Du kannst die Blutalkoholkonzentration als c = A / (m * r) abschätzen.

A ist die aufgenommene Alkoholmenge in Gramm, m dein Gewicht und r für dich als Kerl ungefähr 0.69.

Wenn du über drei Stunden getrunken hast darfst du etwa 0.3 Promille abziehen, wobei das dann arg optimistisch geschätzt ist
 

dARRRRRk lord

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187, 90kg 0,5L Bier

Komme mit der Rechnung auf unter 0,5
 
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der atem-alkoholtester auf der wache liefert ein vor gericht verwertbares ergebnis, er wird dafür regelmäßig geeicht.
bei einer blutabnahme liegt der wert meist noch höher, da das rückrechnen auf den
zeitpunkt der verkehrskontrolle oft zu deinen ungunsten geschieht.
 
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für so einen fall immer ne flasche vodka im handschufach und bei der kontrolle "moment!" kräftige schlücke... "ich glaub ich lass das auto jetzt stehen"
 
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ich hatte sowas ähnliches vor 10 jahren

0,55 geblasen auf der straße und dann 0,48 aufm revier (geeichtes gerät, du hast die wahl zwischen dem und bluttest, letzteren darf nur ein arzt durchführen)

durfte nach hause gehen und es ist nie wieder was gekommen
 
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wie bereits gesagt wurde, die geräte auf den wachen, die den athemalkohol messen sind juristisch belastbar und geeicht, d.h. du wirst zahlen müssen.

ich trinke einfach nie mehr als ein großes bier oder nen kleines glas wein, wenn ich fahre, dann muss ich auch nicht so nen müll wie "aber ich hab doch nur...".
 
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ich hatte sowas ähnliches vor 10 jahren

0,55 geblasen auf der straße und dann 0,48 aufm revier (geeichtes gerät, du hast die wahl zwischen dem und bluttest, letzteren darf nur ein arzt durchführen)

durfte nach hause gehen und es ist nie wieder was gekommen
Vor 10 Jahren sah man Alkohol am Steuer auch noch nicht so eng. ;)
 

ROOT

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für so einen fall immer ne flasche vodka im handschufach und bei der kontrolle "moment!" kräftige schlücke... "ich glaub ich lass das auto jetzt stehen"

:klatsch: bester vorschlag.

hat das wirklich mal wer gebracht? können die einem dann was?
 

YesNoCancel

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selbst wenn sie dir nichts können, darfst du anschließend vermutlich 25 jahre 5x die woche eine verdachtsunabhängige drogenkontrolle über dich ergehen lassen mit arschloch ausfühlen, why? fuck you, thats why. weil sie dich irgendwo im system vermerkt haben.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen...i-eine-nicht-uebliche-kontrolltiefe-1.1349840

ein kollege ist mal bei einer kontrolle durch die büschen stiften gegangen und hat seinen führerschein/autoschlüssel am nächsten morgen von der polizeidienststelle abgeholt. das ist jetzt schon ein paar jahre her, aber der wird jetzt grundsätzlich bei jeder verkehrskontrolle hier in der gegend rausgezogen, mittlerweile meint er, er wäre lieber nen monat gelaufen als jetzt ständig kontrolliert zu werden.
 
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dARRRRRk lord

Pirat ehrenhalber
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Mal sehn was der Anwalt dazu sagt, der alte Fuchs wird mich da schon raus boxen :D
 

cReAtiVee

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:klatsch: bester vorschlag.

hat das wirklich mal wer gebracht? können die einem dann was?

Das bringt nicht nur null, sondern wirkt sich sogar negativ aus. Ich hatte eine Vorlesung "Untersuchungsmethoden der naturwissenschaftlichen Kriminalistik f. Mediziner u. Naturwissenschaftler" bei der der Prof genau das angesprochen hat und meinte, dass der Fall dann an einen echten Rechtsmediziner weitergegeben wird, der dann trotz deiner Lüge herausfinden kann, ob du wirklich nicht vorher getrunken hast. Das ist möglich, weil der Alkoholabbau im Blut nach einem bestimmten Muster verläuft (afair so ne Art Glockenkurve). Und das kommt dann nicht gut wenn man auch noch lügt.

Also generell: Auto und Trinken = No Go. Auch nicht nur ein Bier oder so. Ich bin sicherlich keine Moralapostel, aber Trinken und Fahren geht einfach mal garnicht.
 

cReAtiVee

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Ist ja auch nicht wichtig, der Prof machte halt solche Sachen für die Polizei und hat genau das Thema angesprochen. Fazit: Man kann trotzdem feststellen, wann man getrunken hat.

Vermutlich hab ich es auch falsch wiedergegeben, war nur so ne Zusatzveranstaltung für Punkte :P
 
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Ging mir eigentlich um deine "Nicht mal ein Bier"-Politik. :deliver:
 
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Ich würde mich auch niemals ans Steuer setzen wenn ich einen (egal wie geringen) Hauch von Alkohol zu mir genommen habe. Halte jede andere Vorgehensweise auch für fahrlässig.
 
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Klein Kuma traut sich nicht nach Hustensaftkonsum zu fahren.
 
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Ich kann mich zwar nicht daran erinnern jemals Hustensaft genommen zu haben seit ich einen Führerschein besitze, aber wenn darin Alkohol enthalten ist würde ich danach natürlich nicht mehr Auto fahren. Dem Blut ist es doch scheißegal in welcher Form man den Alk aufgenommen hat.
 
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Irgendwie bin ich mir grad recht unsicher, ob dein Post ironisch war :deliver:
 
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Was soll daran ironisch sein? Wobei ich zugegebenermaßen nicht weiß, ob Hustensaft überhaupt Alkohol enthält :deliver:
 
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Ach was, 2-3 Maß kannste schon trinken. Zumindest in Bayern, wenn Dult ist.

Wobei Kuma es in die andere Richtung übertreibt.
 
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Ich mache es genau richtig, was soll daran übertrieben sein? Alkohol und Fahren gehören nicht zusammen.
 
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Was soll daran ironisch sein? Wobei ich zugegebenermaßen nicht weiß, ob Hustensaft überhaupt Alkohol enthält :deliver:

Tut er, aber bei vorgesehener Verzehrmenge kommst du damit niemals auf bedenkliche Promillwerte, genauso wie mit Pralinen mit Alk oder ähnlichem Kram.
 
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Alles über 0,0 Promille halte ich für fahrlässig. Ich würde auch kein Mon Cheri fressen und mich ins Auto setzen.
 
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Ist ja auch deine Sache, nicht meine. Von mir hat man jedoch keinerlei Mitleid zu erwarten wenn man wegen dem Alk im Blut einen reingewürgt bekommt, selbst wenn man an einem Unfall eigentlich null Schuld hat und auch komplett nüchtern nix hätte daran ändern können. Zero Tolerance.
 
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