Einführung von "Jugendpornographie"

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Sehe ich das eig. richtig, dass es für das Strafmaß nicht mal eine Rolle spielt ob die Darsteller jetzt volljährig waren oder nicht?

Es wäre also möglich, dass jemand für 5 Jahre in den Knast wandert, wenn er einen Porno dreht, bei dem ein Gericht später feststellt, dass die Darsteller für minderjährig gehalten werden könnten?

Das ist doch abartig.
 

shaoling

Guest
Abartig ist, dass es sowas wie virtuelle Straftaten überhaupt gibt: Ich verletze niemands Rechte und kann trotzdem dafür bestraft werden.

Bezeichnend, dass von den Befürwortern hier bisher keine einzige Antwort kam.


Und was deine Frage angeht: Ich denke mal nicht, dass so jemand in den Knast wandern würde, aber auch eine Geld- oder Bewährungsstrafe ist nicht ohne dafür, dass man nichts getan hat, außer mit Erwachsenen unter freiwilliger Beteiligung einen Porno zu drehen.
 

NetReaper

Guest
Original geschrieben von sHaO-LiNg
Die Mehrheit hat eben das Recht, Einzelnen ihren Willen aufzuzwingen, genau wofür du sonst auch eintrittst.

Wie bitte? Ich glaube du hast das Prinzip von sexueller Selbstbestimmung noch nicht verstanden. Von Menschenrechten mal ganz zu schweigen.

Wenn es um Dinge geht, die nur mich angehen, kann mir keiner seinen Willen aufzwingen. Auch dann nicht, wenn alle sich einig sind. Einer der Wesenszüge der Demokratie. Und das "anderen den Willen aufzwingen" lasse ich mir gerne belegen, wo ich mich dafür ausgesprochen habe.

Original geschrieben von sHaO-LiNg
Abartig ist, dass es sowas wie virtuelle Straftaten überhaupt gibt: Ich verletze niemands Rechte und kann trotzdem dafür bestraft werden.

Dieee Gedaaaaanken siiihiiind freeiii
Wer kann sie erraten
Sie flieeehään vorbei
Wie nächtlichä Schattön
Kein Mensch kann sie wissen,
Kein Jäger sie schießen.
Es bleibet dahabei:
Dieee Gedahanken sind frei!


Noch nie was von Gedankenverbrechen gehört?
 

shaoling

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Das ist überhaupt das ganze Problem mit euch Sozialisten: Ihr meint, Moral wäre ein Wunschkonzert und man könne sich hier etwas auf die Fahnen schreiben, das man dort noch verachtet hat.
Das mag in der Praxis funktionieren, theoretisch ist es einfach nicht tragbar.
 

NetReaper

Guest
Original geschrieben von sHaO-LiNg
Das ist überhaupt das ganze Problem mit euch Sozialisten: Ihr meint, Moral wäre ein Wunschkonzert und man könne sich hier etwas auf die Fahnen schreiben, das man dort noch verachtet hat.
Das mag in der Praxis funktionieren, theoretisch ist es einfach nicht tragbar.

Ich verstehe dich also richtig? Du bist für eine Diktatur der Mehrheit über die Minderheit? Krass...
Ist dir nicht klar, wie viele Menschen diese Einstellung so umgebracht hat?
 
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Original geschrieben von NetReaper


Was redest du dann hier für einen Unsinn?
Außerdem: Was bezeichnest du mich als Sozialisten, du Nazi? :stupid:

Weil du einer bist ;) Was allerdings in diesem Fall nichts daran ändert, dass Shao Blödsinn geschrieben hat.

Allerdings musst du auch in deiner Argumentation konsequent sein. Nazi sein ist dann etwas privates und du hast niemandem da reinzureden ;)
 

NetReaper

Guest
Original geschrieben von MegaVolt

Allerdings musst du auch in deiner Argumentation konsequent sein. Nazi sein ist dann etwas privates und du hast niemandem da reinzureden ;)

Stümmt. Bei Nazis hört das reden auf, es beginnt das Schlagen. :D
Natürlich überlässt man sowas den Gewaltmonopolisten.
http://www.youtube.com/watch?v=8PG3JOJYSg8

Edit2:
Dafür ist die Bullerei grade noch gut genug.
 
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zu krass alles ^^

nicht umsonst sag ich immer, ^^F***** mit personalausweiß
 
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Original geschrieben von wut)volta


lol wie die Nazis da in 5 Sekunden alle nen Basi in der Hand haben ^^ schon direkt hinter der Tür postiert
hart

dazu hat sogar irgendwer was in der sig stehen (gehabt). gruselig das das jemand noch nicht kennt^^
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
orry, aber das ist nicht richtig. Abs. 3 sagt ja ganz klar "in den Fällen des Abs. 1 oder Abs. 2 [...] ist auf eine höhere Freiheitsstrafe zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt [...] und die jugendpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben." Wäre das wirklichkeitsnahe Geschehen schon von Abs. 1 umfasst, würde es ausreichen, Abs. 3 folgendermaßen zu formulieren: "In den Fällen des Abs. 1 oder Abs. 2 ist auf eine höhere Freiheitsstrafe zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt." Abs. 3 ist ganz klar eine Qualifikation, die gewerbsmäßig Handelnde nicht nur härter bestrafen soll, wenn es sich tatsächlich um unter 18-jährige Darsteller handelt, sondern auch, wenn nur der Eindruck erweckt werden soll, dass die Darsteller unter 18 sind.

ganz richtig, bei abs.3 handelt es sich um eine qualifikation, das hat amrio wohl verkannt.

@ shao

es geht in diesem fall um den schutz des rechtsguts der sexuellen selbstbestimmung ( uA.) wenn auch nur indirekt. man möchte keinen markt bestehen lassen, der pädophile neigungen bedient. warum die auslebung pädophiler neigungen und sei es nur durch ersatzbefriedigung wie "falsche" minderjährige, nicht erwünscht ist, liegt auf der hand. wer solche neigungen hat, sollte sich in therapie begeben und nicht solang auf minderjährig aussehende darstellerinnen abwichsen bis es nicht mehr ausreicht. und da geht man halt an die quelle, die produktion.
 
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natürlich ist abs. 3 eine qualifikation, aber eben nicht bezüglich der scheinminderjährigkeit; denn diese ist schon in abs. 1 erwähnt und wird nur in abs. 3 anders tituliert (was wiederum daran liegt dass dieses gesetz einfach fürn arsch ist; was euch gar nicht interessiert weil gesetz ist ja gesetz und wenn man gewöhnt ist gesetze nur zu büffeln um erfolgreich zu sein macht man sich wohl offensichtlich keine gedanken drüber).

und erzählt bitte nicht nochmal mit "als inhalt sexuelle handlungen an minderjährigen" wäre keine scheinminderjährigkeit bzw. wirklichkeitsnahes geschehen von sex an minderjährigen gemeint.
 
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Original geschrieben von HeatoR

warum die auslebung pädophiler neigungen und sei es nur durch ersatzbefriedigung wie "falsche" minderjährige, nicht erwünscht ist, liegt auf der hand. wer solche neigungen hat, sollte sich in therapie begeben und nicht solang auf minderjährig aussehende darstellerinnen abwichsen bis es nicht mehr ausreicht.

irgendwie implizierst du, dass solche Menschen irgendwann alle nicht anders können als Kinder zu überfallen, also rein Triebgesteuert. Das würde ich jetzt mal als ziemlich "einfach" gedacht bezeichnen.
Warum die Auslebung pädophiler Neigungen nicht erwünscht ist liegt auf der Hand. Genau wie die Auslebung homosexueller Neigungen vor ein paar Jahrzehnten nicht erwünscht war.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
es ist doch grob fahrlässig pädophile neigungen mit homosexuellen gleichzusetzen.

bei ersteren werden oft unmündige kinder gegen ihren willen zu den handlungen gezwungen. das hat auch nichts mit zu "einfach" ztu tun, wer von sich weiß, dass er pädophil veranlagt ist sollte sich therapeutisch betreuen lassen ( was nicht einweisung oÄ heisst, aber man braucht hilfe um den trieb nicht die überhand erringen zu lassen ).

also verharmlose das ganze doch bitte nicht, pädophilie ist eine gefahrenquelle für kinder und jugendliche während homosexualität eine gefahrenquelle für...niemanden ist.


(was wiederum daran liegt dass dieses gesetz einfach fürn arsch ist; was euch gar nicht interessiert weil gesetz ist ja gesetz und wenn man gewöhnt ist gesetze nur zu büffeln um erfolgreich zu sein macht man sich wohl offensichtlich keine gedanken drüber)

amrio du solltest nicht so hart auf deiner "ich bin voll anders als alle jura studenten, weil ich mach mir gedanken und so und die sind alle voll scheisse" welle reiten. ich habe bereits auf seite 1 geschrieben, dass ich das gesetz für zu unbestimmt halte und es daher gegen das bestimmtheitsgebot aus art.103 verstoßen könnte.

natürlich ist abs. 3 eine qualifikation, aber eben nicht bezüglich der scheinminderjährigkeit; denn diese ist schon in abs. 1 erwähnt und wird nur in abs. 3 anders tituliert

lies nochmal genau den von mir zitierten absatz, da wird sehr gut erklärt, warum das nicht so ganz stimmt.
 

shaoling

Guest
Heator,
deiner Argumentation fehlt es an Substanz.

Zunächst mal hat auf Minderjährige abwichsen nichts mit pädophilen Neigungen zu tun. Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass ein Pädophiler sich an großbusigen Pornodarstellerinnen in Schuluniform aufgeilt.

Davon abgesehen, kannst du keinerlei Belege für irgendeinen kausalen Zusammenhang bringen. Und das willst du auch nicht, denn es gibt genau zwei Möglichkeiten: Entweder ist die Stimulation zu sexueller Gewalt durch pornographisches Material so immens, dass sie eine Gefahr für das Gemeinwohl darstellt oder sie ist es nicht.
Wenn sie es ist, dann müsstest du jedwede Pornographie verbieten lassen. Wenn sie es nicht ist, dann findet sich keine Rechtfertigung dafür, irgendeine Pornographie verbieten zu lassen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Entweder ist die Stimulation zu sexueller Gewalt durch pornographisches Material so immens, dass sie eine Gefahr für das Gemeinwohl darstellt oder sie ist es nicht. Wenn sie es ist, dann müsstest du jedwede Pornographie verbieten lassen. Wenn sie es nicht ist, dann findet sich keine Rechtfertigung dafür, irgendeine Pornographie verbieten zu lassen.

du scherst aber sämtliche pornographie über einen kamm. ich sehe schon einen unterschied zwischen einem normalen pornofilm und zB. gewaltfilmen in denen die darsteller körperlich misshandelt oder sogar (zum schein) getötet werden.

wie der einfluss auf das subjekt im endeffekt ist weiß ich natürlich, ich bin kein psychologe, aber aus meiner laiensicht heraus finde ich es schon bedenklich, wenn menschen an derlei darstellungen gefallen bzw. erregung finden.

wenn man das aber mal auf videospiele transferiert, wird man wohl zu dem ergebnis kommen, dass sich darauf keine genau antwort finden lässt, denn es gibt sowohl studien die sagen "killenspiele machen gewalttätig" als auch welche die sagen sie seien harmlos. ich nehme an, dass es sich bei pornographie genauso verhält.
 
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Original geschrieben von wut)volta

Warum die Auslebung pädophiler Neigungen nicht erwünscht ist liegt auf der Hand. Genau wie die Auslebung homosexueller Neigungen vor ein paar Jahrzehnten nicht erwünscht war.
wtf? bist du behindert oder besoffen?

heator:
es ist aber nunmal so.
abs. 1 beinhaltet ganz klar auch das gespielte zurschaustellen von minderjährigkeit aber weil es in abs. 3 nochmal anders steht meint ihr das ist die qualifikation und wäre in abs. 1 gar nicht beinhaltet .. obwohl ich nun schon mehrfach darauf hingewiesen habe. man kann abs. 1 eben nicht so auslegen das nicht auch das dargestellen von minderjährigen-sex gemeint ist.

und nach wie vor ist es ne sauerei das selbst 17 jährige sich nun mit pornos mit selbst gespielten 17 jährigen jährigen strafbar machen.
 
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Original geschrieben von HeatoR


du scherst aber sämtliche pornographie über einen kamm. ich sehe schon einen unterschied zwischen einem normalen pornofilm und zB. gewaltfilmen in denen die darsteller körperlich misshandelt oder sogar (zum schein) getötet werden.

wie der einfluss auf das subjekt im endeffekt ist weiß ich natürlich, ich bin kein psychologe, aber aus meiner laiensicht heraus finde ich es schon bedenklich, wenn menschen an derlei darstellungen gefallen bzw. erregung finden.

wenn man das aber mal auf videospiele transferiert, wird man wohl zu dem ergebnis kommen, dass sich darauf keine genau antwort finden lässt, denn es gibt sowohl studien die sagen "killenspiele machen gewalttätig" als auch welche die sagen sie seien harmlos. ich nehme an, dass es sich bei pornographie genauso verhält.

komisch und ich dachte es gibt viele Studien die sagen :Killerspiele an sich machen nicht gewalttätig.
 

shaoling

Guest
Es geht darum, dass die Argumentation unter diesen Voraussetzungen nicht haltbar ist: Entweder gehen wir davon aus, dass virtuelle Darstellung real verbotener Handlungen zu gefährlich sind oder nicht.
Wenn sie es wären, könnte man damit ein Verbot begründen. Wenn sie es aber nicht sind, kann man damit kein Verbot begründen.
Hier mit zweierlei Maß zu messen, entbehrt jeder Grundlage, und wenn wir mal ehrlich sind, dann ist der wahre Grund für so eine Politik nicht im Mindesten ein rationales Interesse am Schutz von irgend jemandem, sondern ein überkommenes Moralempfinden.

Ich bin übrigens auch der Ansicht, dass es empirisch keine Grundlage für solche Maßnahmen gibt.
Selbst wenn man eine gewisse Korrelation feststellt, wird diese eher schwach ausgeprägt sein, und keineswegs derart drastische Eingriffe in die Freiheit sovieler Menschen rechtfertigen.

Ich bezweifle einfach sehr stark, dass Nerds, die sich auf Rape-Comics und Maledom-Filmchen einen runterholen, auffallend zu sexueller Gewalt neigen...
Warum das jetzt bei Pädophilen anders sein sollte, weiß Gott.

Viele Menschen scheinen gerne zu vergessen, dass 99% der Pädophilen ein völlig unbemerktes und argloses Dasein führen, weil sie schlicht niemals mit dem Gesetz in Konflikt kommen.
Aber wenn es mal vorkommt, dann natürlich medienwirksam und es wird der Eindruck vermittelt, als sei jeder Pädophile eine tickende Zeitbombe.
Der Großteil des sexuellen Missbrauchs gegenüber Kindern und Jugendlichen wird überhaupt nicht von Pädophilen verübt, sondern von "normalen" Perverslingen, die drauf stehen, sexuelle Gewalt gegenüber anderen Menschen auszuüben. Da sind die Schwächsten eben eine beliebte Zielgruppe.
 
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Original geschrieben von aMrio

wtf? bist du behindert oder besoffen?


und du ? bist du behindert oder besoffen ?

Noch vor 100 Jahren war schwulsein kein Zuckerschlecken, und wenn du mal nach Russland schaust, da ist es heute noch "gefährlich".
Ich sage damit nur, das sich auf diesem Gebiet unsere Gesellschaft geändert hat. Und wer weiß, inwiefern wir uns in Zukunft noch ändern.

Natürlich müssen Kinder in ihrer sexuellen Entwickung vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden. Aber das an einem festen Alter festzumachen, wann Missbrauch aufhört und normaler Sex anfängt ist pauschal nicht möglich.
 
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alter du kannst doch nicht homosexualität und kinderfickerei miteinander vergleichen, nichtmal ansatzweise :8[:
 
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WAS ZUM GEIER?
Homosexualität ist eine entscheidung die jeder für sich selber fällt, das gilt für BEIDE SEITEN.

Pädos nutzen die unerfahrenheit und kindliche naivität aus um einen eigenen vorteil zu haben.

Homos = freiwillig
Pädos Opfer = nicht freiwillig
 
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vor allem vergleiche ich das doch garnicht wirklich, sondern nur die Gesellschaftliche Akzeptanz, die früher bzw in anderen Ländern auch heute noch, nicht gegeben war / ist.

und ansonsten # an Shao
warum nicht vergleichbar ?

Ums jetzt mal absichtlich etwas zu überspitzen:

Nicht jeder Schwule der sich schwulenpornos anschaut geht auch irgendwann in nen Darkroom oder vergewaltigt jemanden.
Nicht jeder Pädophile der sich Kinder-Sexvideos anschaut geht irgendwann in nen Kindergarten oder vergewaltigt Kinder.
 
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Ich denke es geht hier ja nicht darum Kinderficken zu erlauben, sondern um gezeichnete Bilder und perverse Geschichten.

Das wird ja atm wegen Jugendschutz und Nachahmungsefahr verboten (richtig?) und da fehlt wohl der Beweis.

Ich denke nicht, dass ich durch Homopornos schwul werden würde und ich habe auch keinen Bock verspürt Scheisse zu fressen nachdem ich 2girls1cup gesehn habe.
 
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Außerdem geht es in dem Gesetz doch um Jugendpornographie (und Scheinjugendpornographie), trotzdem wird ständig mit dem Extrem Kinderpornographie argumentiert. Eine 18-20 Jährige mit Schuluniform sieht allerdings nicht aus wie ein Kindergartenkind, um Pädophilie geht es also garnicht. Eignet sich natürlich ganz gut als Todschlagargument, wird ja von Politikern in Interviews und Diskussionsrunden auch ganz gern eingesetzt, selbst wenn es eigentlich um gewalthaltige Computerspiele geht.
 

shaoling

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Ja.Was denn sonst bitte?
Soll ich argumentieren dass es angeboren ist oder eine Krankheit sei?
Keine Ahnung, vielleicht solltest du zur Abwechslung mal nachdenken und für das argumentieren, was dir vernünftig erscheint?
Ich bezweifle, dass irgendein Schwuler dir sagen würde, er hätte sich frei entschieden, schwul zu sein.


Aber ist eigentlich auch egal, darum gings ja gar nicht. Cyoz hat das Wichtigste nochmal gut zusammengefasst.
 
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so ein blödsin shao
kenne einige schwule und die haben sich irgendwann die gedanken über ihre sexuelle ausrichtung gemacht, bzw ihre gefühle angesehen und sind desswegen jetzt schwul. Da war kein Zwang, oder was auch immer, sondern eine freie, eigene entscheidung.
 
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Schwule können ihre sexuelle Neigung "ausleben" ohne dass irgendjemand geschädigt wird. Pädophile nicht. Fertig.
 
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Original geschrieben von Fragman[XiC]
so ein blödsin shao
kenne einige schwule und die haben sich irgendwann die gedanken über ihre sexuelle ausrichtung gemacht, bzw ihre gefühle angesehen und sind desswegen jetzt schwul. Da war kein Zwang, oder was auch immer, sondern eine freie, eigene entscheidung.

Und ihre Gefühle und Vorlieben haben sie sich einfach so frei ausgesucht? :stupid3:
 
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Original geschrieben von Fragman[XiC]
Wirst du also gezwungen deine Freundin zu lieben?

werden Schwule gezwungen Männer zu lieben ? natürlich nicht.
man zwingt halt niemanden.
 

haschischtasche

Ährenpenis
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Original geschrieben von Fragman[XiC]
Wirst du also gezwungen deine Freundin zu lieben?
nein, aber getrieben, und das ganz sicherlich von meinem rationalen denken. es hat auch niemand was von zwang gesagt ausser du.
 

TheWeightOfWind

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Alle Aufregung umsonst: Verfassungsbeschwerde wurde zwar nicht zur Entscheidung angenommen,aber

"Ein ernsthaftes Strafbarkeitsrisiko lasse sich danach allenfalls annehmen, wenn und soweit in pornographischen Filmen auftretende Personen ganz offensichtlich noch nicht volljährig sind, etwa dann, wenn sie (fast) noch kindlich wirken und die Filme somit schon in die Nähe von Darstellungen geraten, die als (Schein-) Kinderpornographie unter den Straftatbestand des § 184b StGB fallen."

Also wird nur in den völlig unzweifelfhaften Fällen die Strafbarkeit zu bejahen sein.

Quelle
 
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