Einführung von "Jugendpornographie"

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Heisst das, ich darf im forum keine zitate aus josefine mutzenbacher mehr veröffentlichen? :(
 
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ist das eig nicht diskriminierend? wieso sollte ne zierliche 20jährige keinen porn drehen dürfen, die 19 jährige, die dank assitoaster un der 1. kippe mit 12 sich ohne aufsehen in die reihe für die rentenanträge stellen könnte, aber schon?

wenns hier wirklich vorrangig um jugendschutz geht, sollte man wohl eher die hardcore bondage bukkake 2girls1cup scheisse verbieten.
da besteht IMO eine größere gefahr, dass jugendliche eine gestörte beziehung zu sex bekommen.
 
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ich glaube das zielt mehr auf die art von pornos, wo ältere frauen bewusst auf kindlich gestylt werden, das der eindruck vermittelt wird, dass sie noch ein schulmädchen ist, schuluniform ect.

aber lustig wie alle aufschreien, wenns um ihre heiligen pornos geht :top2:
 
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Original geschrieben von CyoZ
wenns hier wirklich vorrangig um jugendschutz geht, sollte man wohl eher die hardcore bondage bukkake 2girls1cup scheisse verbieten. da besteht IMO eine größere gefahr, dass jugendliche eine gestörte beziehung zu sex bekommen.

Wie wärs wenn sich der Staat da ganz raushält, solange nur Erwachsene beteiligt sind? Für den Jugendschutz sollten privat die volljährigen Besitzer des Internetzugangs sorgen, die ihre Kinder surfen lassen, anstatt mit allgemeinen Verboten große Teile der Bevölkerung zu kriminalisieren und Überwachungs-/Zensurmaßnahmen auszubauen, die am Ende alle treffen.

Als durchschnittlicher Internetnerd kommt man sich ja langsam wie ein Schwerverbrecher vor, weil die Gesetze (bzw. geforderten Gesetze), gegen die man regelmäßig mit eigentlich gutem Gewissen verstößt, sich anscheinend immer höher stapeln (Killerspiele, Filesharing, jetzt auch noch Tentakel-Hentai-Porn .. :elefant:).
 
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Original geschrieben von SkyHawK
Wortlaut heise online:Wortlaut § 184c:Der neue Gesetztetext wird
a) falsch wiedergegeben (und dadurch erheblich in seiner Bedeutung verändert)
b) aus dem Zusammenhang gerissen
c) sehr fragwürdig interpretiert

Tolle Leistung.

Wenn man sich den tatsächlichen Text anschaut, dürfte selbst einem juristischen Laien auffallen, dass das Gesetz eine völlig andere Intention hat, als es bei heise online dargestellt wird.

Mich hat schon gewundert dass sonst niemand drauf eingegangen ist, wo es das ganze thema doch der knackpunkt des ganzen gesetzes ist: Nur beim "anderen verschaffen" und "gewerblichen Handeln" wird die wirklichkeitsnahe Darstellung nun strafbar. Wer sich privat pr0n zieht auf dem die darsteller minderjährig aussehen (es aber nicht sind!) geht weiterhin straflos aus.

Gut, das einige wie netreaper daraus wieder ne verschwörung basteln ist bei dem schlecht recherschierten Heise Artikel verständlich, der wahre Grund für das Gesetz ist aber imho ein rechtspolitischer:
Wenn ein Pornoproduzent verdächtigt wird bei seinen Filmen minderjährige Darsteller zu beschäftigen, lässt sich das in der Gerichtspraxis kaum nachweisen, da es praktisch unmöglich ist das alter der Darsteler im nachhinein mit ausreichender Sicherheit zu bestimmen. Also werden mal bewußt mal unbewußt minderjährige darstellerinen für Produktionen genommen, denn einerseits scheint es einen Markt dafür zu geben andererseits war das risiko dafür strafrechtlich belangt zu werden minimal.
Durch die modifikation des StGB wird diese lücke nun geschlossen was auch wünschenswert ist: Belangt werden damit nur diejenigen die aktiv das Pr0nbusiness mit minderjährigen, oder solchen die so aussehen, fördern.
 
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Original geschrieben von Greg
Wenn der Produzent verdächtigt wird bei seinen Filmen minderjährige Darsteller zu beschäftigen, lässt sich das in der Gerichtspraxis kaum nachweisen da es praktisch unmöglich ist das alter der Darsteler im nachhinein mit ausreichender Sicherheit zu bestimmen. Also werden mal bewußt mal unbewußt minderjährige darstellerinen für Produktionen genommen da das risiko dafür strafrechtlich belangt zu werden minimal ist. Durch die modifikation des StGB wird diese lücke nun geschlossen was auch wünschenswert ist.

Wo ist das Problem, wenn Darsteller und Produktionszeitpunkt bekannt sind? Bzw. könnte man da sicher auch zusätzliche Sicherungsverfahren bei der Produktion einführen, ohne aufgrund einiger schwarzer Schafe einfach bescheuerte Verbote durchzusetzen.

Aber davon mal abgesehen: warum bezieht sich die Regelung dann auch auf Schriften, Zeichentrickfilme und Computeranimationen (falls der Teil im Heise-Artikel stimmt) ?
 
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hab thread nicht gelesen aber hab freund der will das auch
bitte per mail danke. :x
 
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Original geschrieben von Scarab


Wo ist das Problem, wenn Darsteller und Produktionszeitpunkt bekannt sind? Bzw. könnte man da sicher auch zusätzliche Sicherungsverfahren bei der Produktion einführen, ohne aufgrund einiger schwarzer Schafe einfach bescheuerte Verbote durchzusetzen.

Aber davon mal abgesehen: warum bezieht sich die Regelung dann auch auf Schriften, Zeichentrickfilme und Computeranimationen (falls der Teil im Heise-Artikel stimmt) ?

na weil wir comics oder computeranimationen in denen es minderjährige miteinander treiben auch zu den unerwünschten schriften zählen. Das Verbot von kinderpornographie soll also nicht dadurch umgangen werden können, dass man auf virtuelle darsteller ausweicht.
Es fallen aber auch weiterhin nur solche Schriften und Medien drunter, die tatsächlich auch pornographischen zwecken dienen. Es braucht also auch in zukunft niemand angst davor haben wegen Pedobär pics belangt zu werden.

Das Problem bei Darstellern ist, dass sie oftmals ausm ausland kommen oder der ganze film gleich im ausland gedreht wird. Wenn der dann ein Jahr später veröffentlicht wird hast du praktisch keine chance mehr an die richtige Identität der darsteller zu kommen. Zusätzliche Auflagen an die Produktionsfirma wären hier etwa so effektiv wie die selbstverpflichtung der Gastwirte raucherfreie Bereiche zu schaffen.
 
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Original geschrieben von acc_weg
keine leah luv pornos mehr =(

Boah ist die hässlich.

Nur beim "anderen verschaffen" und "gewerblichen Handeln" wird die wirklichkeitsnahe Darstellung nun strafbar. Wer sich privat pr0n zieht auf dem die darsteller minderjährig aussehen (es aber nicht sind!) geht weiterhin straflos aus.

Danke, jetzt kann ich doch noch ruhig schlafen :D
 
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Original geschrieben von Greg
na weil wir comics oder computeranimationen in denen es minderjährige miteinander treiben auch zu den unerwünschten schriften zählen. Das Verbot von kinderpornographie soll also nicht dadurch umgangen werden können, dass man auf virtuelle darsteller ausweicht.

Und was ist jetzt daran schlimm, wenn es jugendliche Hentai-Charaktere wild miteinander treiben? (und "jugendlich" dürfte wohl auf 90% aller Anime-Figuren zutreffen) Hier handelt es sich ja nicht einmal um "virtuelle Kinderpornographie", sondern um "virtuelle Jugendpornographie". Du hast versucht das ganze mit dem Darstellerschutz zu begründen, was hier offensichtlich nicht zutrifft (und sich in dem Artikel auch ganz anders liest: "Im Vordergrund soll der Schutz der Konsumenten, vor allem von Jugendlichen, vor schädlichen Inhalten und Nachahmungseffekten stehen."). Das ganze Gesetz erscheint mir schwachsinnig - das schützt doch fast niemanden, sondern soll wohl eher die Moralvorstellungen der Initiatoren durchdrücken.

Es fallen aber auch weiterhin nur solche Schriften und Medien drunter, die tatsächlich auch pornographischen zwecken dienen. Es braucht also auch in zukunft niemand angst davor haben wegen Pedobär pics belangt zu werden.

Und warum sollten Pedobär Pics mit halbnackten bzw. nackten Teens eigentlich nicht dadurch betroffen sein? Als wenn das ausschließlich alles reine Funpics wären - el vicio oder wie er heißt, muß demnächst wohl aufpassen, was er im Picthread verbreitet.


Zusätzliche Auflagen an die Produktionsfirma wären hier etwa so effektiv wie die selbstverpflichtung der Gastwirte raucherfreie Bereiche zu schaffen.

Zumindest die Produktionsfirmen in Deutschland/Europa könnte man ja belangen, wenn sie sich nicht dran halten. Man könnte es gesetzlich ja so regeln, daß dieses Verbreitungsverbot von Filmen mit "Scheinjugendlichen" nur auf Produktionsfirmen aus dem EU-Ausland zutrifft, die sich nicht freiwillig an die zusätzlichen Auflagen halten, um das Alter der Darsteller sicher feststellen zu können.

Aber hat überhaupt jemand Statistiken darüber, wie groß der Anteil an wirklich bedenklichen Produktionen innerhalb dieses Segments ist, d.h. ob überhaupt Handlungsbedarf besteht und ein Eingriff in die Freiheit gerechtfertigt ist?

Und das Rauchverbot ist ja wohl auch nur ein weiteres Negativbeispiel, was die Gesetzgebung in letzter Zeit betrifft.
 

Malaclypse

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Original geschrieben von 2FICKENDEHUNDE
ich glaube das zielt mehr auf die art von pornos, wo ältere frauen bewusst auf kindlich gestylt werden, das der eindruck vermittelt wird, dass sie noch ein schulmädchen ist, schuluniform ect.


... Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten. ...

Ich denke nicht, dass mit diesem Absatz irgendwelche 35-jaehrigen Pr0n-Stars gemeint sind die sich auf die alten Tage nochmal als kleines Maedchen verkleidet haben. Das waere dann doch zu offensichtlich :bored:
 
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Original geschrieben von Scarab


Und was ist jetzt daran schlimm, wenn es jugendliche Hentai-Charaktere wild miteinander treiben? (und "jugendlich" dürfte wohl auf 90% aller Anime-Figuren zutreffen) Hier handelt es sich ja nicht einmal um "virtuelle Kinderpornographie", sondern um "virtuelle Jugendpornographie". Du hast versucht das ganze mit dem Darstellerschutz zu begründen, was hier offensichtlich nicht zutrifft (und sich in dem Artikel auch ganz anders liest: "Im Vordergrund soll der Schutz der Konsumenten, vor allem von Jugendlichen, vor schädlichen Inhalten und Nachahmungseffekten stehen."). Das ganze Gesetz erscheint mir schwachsinnig - das schützt doch fast niemanden, sondern soll wohl eher die Moralvorstellungen der Initiatoren durchdrücken.

Darstellerschutz ist vor allem ein Argument für das Verbot von realen Pornos mit darstellern die sehr jung wirken sollen.

Die bei Heise genannte begründung, das Gesetz würde Kinder und Jugendliche schützen unsinn. Aber das passt auch zum rest des artikels denn diese begründung stammt nicht aus dem BT-Druck sondern aus ner EU Verordnung von 2003 die mit dem Gesetz nur sehr bedingt was zu tun hat.

Und das verbot von Kinder/Jugendpornographie in Form von Comics, Trickfilmen etc liegt schlicht darin dass der Gesetzgeber nicht nur die Darsteller schützen sollte, sondern unsere gesamte Rechtsordnung es als nicht mit der Menschenwürde vereinbar sieht, Zeichentrickfilme von poppenden Kindern / Jugendlichen herzustellen, nur damit sich ein paar leute einen drauf runterholen können. Du hast insofern recht dass da natürlich ein moralisches empfinden in nem gesetz wiedergespiegelt wird, aber das an sich ist auch nichts besonderes, die meisten Gesetze spiegeln die moral zum zeitpunkt ihrer entstehung wieder.
Man darf in das gesetz auch nicht all zu viel reininterpretieren. Der Begriff jugendliche ist bewußt so weit gewählt dass dem Richter die entscheidung über die einordnung zukommt.



Und warum sollten Pedobär Pics mit halbnackten bzw. nackten Teens eigentlich nicht dadurch betroffen sein? Als wenn das ausschließlich alles reine Funpics wären - el vicio oder wie er heißt, muß demnächst wohl aufpassen, was er im Picthread verbreitet.


Nun bei den pedobär pics schonmal weil sie die objektiven Merkmale von Pornographie garnicht erst erfüllen. Für solche die diese merkmale erfüllen steht den richtern immernoch ein ausreichend großer beurteilungsspielraum zur verfügung. Ich weiß die Deutsche justiz hat nicht den besten ruf, aber ob du es glaubst oder nicht, auf unseren richterbänken sitzen tatsächlich fähige Menschen die besseres zu tun haben als blind jeden zu bestrafen der pics von mädels aufm pc hat, die 17,5 sein könnten.



Zumindest die Produktionsfirmen in Deutschland/Europa könnte man ja belangen, wenn sie sich nicht dran halten. Man könnte es gesetzlich ja so regeln, daß dieses Verbreitungsverbot von Filmen mit "Scheinjugendlichen" nur auf Produktionsfirmen aus dem EU-Ausland zutrifft, die sich nicht freiwillig an die zusätzlichen Auflagen halten, um das Alter der Darsteller sicher feststellen zu können.

Aber hat überhaupt jemand Statistiken darüber, wie groß der Anteil an wirklich bedenklichen Produktionen innerhalb dieses Segments ist, d.h. ob überhaupt Handlungsbedarf besteht und ein Eingriff in die Freiheit gerechtfertigt ist?

Und das Rauchverbot ist ja wohl auch nur ein weiteres Negativbeispiel, was die Gesetzgebung in letzter Zeit betrifft.

Darum geht es ja gerade: Belangen kannst du erst wenn du was nachweisen kannst, und das wirst du im nachhinein praktisch nicht können... dazu kommt dass gerade im osteuropäischen ausland geburtsurkunden und andere altersnachweise nicht das papier wert sind auf dem sie geschrieben sind. Der einzige effektive weg ist daher über die optik zu gehen und deshalb sagt der Gesetzgeber: Auch Pornos die bewußt die darstellerinnen auf minderjährig trimmen sind mit unserem verständnis von menschenwürde nicht vereinbar"

P.S.: Statistiken kenn ich keine, aber die brauchst du auch nicht wirklich. Schau mal bei youporn oder einer internationalen pr0n seite deiner wahl rein, ich würde nicht darauf wetten dass alle darstellerinnen >18 sind.
 

Leinad

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und wer entscheidet wann eine Darstellerin älter oder jünger als 18 aussieht?
Ich finde es sogar irgendwo diskriminierend. Ist es nun schlimm auf Frauen zu stehen die recht jung aussehen?
Ne Ex-Freundin sah mit 23 noch aus wie mit 17.
Sry, aber es ist doch oft kaum möglich zu unterscheiden, ob eine 15/16 oder sogar schon 24 ist.
Klar wird es erst, wenn es wirklich in den pedophilen Bereich geht.
Kann ja nicht sein, dass jetzt der "Verbraucher" praktisch eine optische Kontrolle vornehmen soll.
 
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jep ich bin auch schon kurz vorm knast, mein jailbait ordner muss wohl dran glauben :cry:
 
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Original geschrieben von FA_Leinad
und wer entscheidet wann eine Darstellerin älter oder jünger als 18 aussieht?
Ich finde es sogar irgendwo diskriminierend. Ist es nun schlimm auf Frauen zu stehen die recht jung aussehen?
Ne Ex-Freundin sah mit 23 noch aus wie mit 17.
Sry, aber es ist doch oft kaum möglich zu unterscheiden, ob eine 15/16 oder sogar schon 24 ist.
Klar wird es erst, wenn es wirklich in den pedophilen Bereich geht.
Kann ja nicht sein, dass jetzt der "Verbraucher" praktisch eine optische Kontrolle vornehmen soll.

das entscheidet wie gesagt der richter. Es geht wie gesagt nicht darum jagd auf 23jährige zu machen, die wie 17,5 aussehen, sondern um Fälle wo die darstellerin 18 ist, sowieso schon aussieht wie 15 und dann noch zurechtgemacht wird, damit sie wirkt wie 13. Sowas ist einerseits generell nicht unbedingt erwünscht, zweitens ist das mißbrauchspotential dass dann tatsächlich 13 jährige verpflichtet werden enorm.

Und nochmal zum sicherheit da es hier immernoch mißverständnisse gibt: Für den Verbraucher ändert sich auch nach einführung dieses Gesetzes nichts: Er muss keine kontrolle vornehmen und wird in auch nicht strafrechtlich belangt wenn die darsteller jugendlich aussehen. Die Neuregelung gilt nur für Produzenten und Händler. Der Verbraucher der das Material nur runterlädt wird auch weiterhin nur dan belangt, wenn sich herausstellt dass die darstellerin tatsächlich minderjährig war.
 
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Original geschrieben von Greg


Mich hat schon gewundert dass sonst niemand drauf eingegangen ist, wo es das ganze thema doch der knackpunkt des ganzen gesetzes ist: Nur beim "anderen verschaffen" und "gewerblichen Handeln" wird die wirklichkeitsnahe Darstellung nun strafbar. Wer sich privat pr0n zieht auf dem die darsteller minderjährig aussehen (es aber nicht sind!) geht weiterhin straflos aus.

Gut, das einige wie netreaper daraus wieder ne verschwörung basteln ist bei dem schlecht recherschierten Heise Artikel verständlich, der wahre Grund für das Gesetz ist aber imho ein rechtspolitischer:
Wenn ein Pornoproduzent verdächtigt wird bei seinen Filmen minderjährige Darsteller zu beschäftigen, lässt sich das in der Gerichtspraxis kaum nachweisen, da es praktisch unmöglich ist das alter der Darsteler im nachhinein mit ausreichender Sicherheit zu bestimmen. Also werden mal bewußt mal unbewußt minderjährige darstellerinen für Produktionen genommen, denn einerseits scheint es einen Markt dafür zu geben andererseits war das risiko dafür strafrechtlich belangt zu werden minimal.
Durch die modifikation des StGB wird diese lücke nun geschlossen was auch wünschenswert ist: Belangt werden damit nur diejenigen die aktiv das Pr0nbusiness mit minderjährigen, oder solchen die so aussehen, fördern.


Hm.... habe ich das letzt richtig verstanden: Angenommen ich drehe von meiner Freundin, die minderjährig aussieht, und mir einen Heimporno und gebe ihr eine Kopie. Ist das denn laut dem Gesetz verboten?
 
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ich denke selbst der besitz wäre verboten oder ?
die weitergabe dann auf jeden fall
 
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Original geschrieben von Gunseng



Hm.... habe ich das letzt richtig verstanden: Angenommen ich drehe von meiner Freundin, die minderjährig aussieht, und mir einen Heimporno und gebe ihr eine Kopie. Ist das denn laut dem Gesetz verboten?

Ein Grund Amok zu laufen :D
 

shaoling

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Original geschrieben von Greg
Und das verbot von Kinder/Jugendpornographie in Form von Comics, Trickfilmen etc liegt schlicht darin dass der Gesetzgeber nicht nur die Darsteller schützen sollte, sondern unsere gesamte Rechtsordnung es als nicht mit der Menschenwürde vereinbar sieht, Zeichentrickfilme von poppenden Kindern / Jugendlichen herzustellen, nur damit sich ein paar leute einen drauf runterholen können.
Wessen Menschenwürde verletze ich denn, wenn ich einen Kinderporno zeichne und ihn dann jemand anderem gebe, damit er sich darauf einen runterholen kann?

Original geschrieben von Greg
Wenn ein Pornoproduzent verdächtigt wird bei seinen Filmen minderjährige Darsteller zu beschäftigen, lässt sich das in der Gerichtspraxis kaum nachweisen, da es praktisch unmöglich ist das alter der Darsteler im nachhinein mit ausreichender Sicherheit zu bestimmen. Also werden mal bewußt mal unbewußt minderjährige darstellerinen für Produktionen genommen, denn einerseits scheint es einen Markt dafür zu geben andererseits war das risiko dafür strafrechtlich belangt zu werden minimal.
Durch die modifikation des StGB wird diese lücke nun geschlossen was auch wünschenswert ist: Belangt werden damit nur diejenigen die aktiv das Pr0nbusiness mit minderjährigen, oder solchen die so aussehen, fördern.
Du scheinst dich ja sehr gut im "Pr0nbusiness" auszukennen.

Wieviele Fälle gab es denn in den letzten Jahren, in denen die Rechte eines potentiellen Opfers aufgrund der zu liberalen Gesetzgebung nicht geschützt werden konnten?
Und in wievielen dieser Fälle wird die neue Gesetzgebung jetzt etwas zum Rechtsschutz der Opfer beitragen?

Und welchen dieser Opfer entsteht durch diesen Rechtsschutz überhaupt ein Mehrwert?
Ist einer 17-bis-19-Jährigen Pornodarstellerin damit geholfen, dass sie jetzt nicht mehr als Pornodarstellerin arbeiten kann (sondern dann gleich als Prostituierte oder im ganz illegalen Milieu)?

Original geschrieben von Greg
Und nochmal zum sicherheit da es hier immernoch mißverständnisse gibt: Für den Verbraucher ändert sich auch nach einführung dieses Gesetzes nichts: Er muss keine kontrolle vornehmen und wird in auch nicht strafrechtlich belangt wenn die darsteller jugendlich aussehen.
Achso, für den Verbraucher ändert sich nichts, wenn der Angebotsmarkt durch Regulierung teilweise geräumt wird, ja? :rolleyes:

Original geschrieben von Greg
das entscheidet wie gesagt der richter. Es geht wie gesagt nicht darum jagd auf 23jährige zu machen, die wie 17,5 aussehen, sondern um Fälle wo die darstellerin 18 ist, sowieso schon aussieht wie 15 und dann noch zurechtgemacht wird, damit sie wirkt wie 13. Sowas ist einerseits generell nicht unbedingt erwünscht, zweitens ist das mißbrauchspotential dass dann tatsächlich 13 jährige verpflichtet werden enorm.
Quellen bitte (siehe oben).
 
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Vermutlich haben Richter dieses Gesetz einführen lassen weil sie außerhalb ihrer Arbeitszeit zu wenig Zeit für Prons hatten.
Schöner Beruf: Jurist mit Spezialisierung Jugendpornografie. "Hmm jaa, nach ausführlicher Recherche, diese Darstellerin sieht tatsächlich aus wie 17". :top2:
 
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Habe nun nicht alles gelesen, aber ich arbeitete bei 'nem Webkatalog und wir hatten den Fall von Seiten, auf denen ~15 jährige Mädchen Sex hatten. Anruf bei der Polizei => machen die Mädchen es freiwillig gibt es keine Handhabe. Die Idee da was zu machen als solche ist sicherlich nicht schlecht.
 
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Also wenn zwei Siebzehnjährige Sex haben sollten sie sich in zukunft besser nichtmehr dabei ansehen, das ist ja Pornographie!
 

shaoling

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Original geschrieben von Albstein
Habe nun nicht alles gelesen, aber ich arbeitete bei 'nem Webkatalog und wir hatten den Fall von Seiten, auf denen ~15 jährige Mädchen Sex hatten. Anruf bei der Polizei => machen die Mädchen es freiwillig gibt es keine Handhabe. Die Idee da was zu machen als solche ist sicherlich nicht schlecht.
Und was soll an der Idee gut sein?
 

TheWeightOfWind

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Lieg ich richtig, wenn heute nacht die üblichen 0190er Werbungen auf DSF & Co. laufen, dass dort etliche Straftatbestände erfüllt werden? :D

Dort werden sexuelle Handlungen vorgeführt. Das ganze passiert gewerbsmäßig. Und ob ein wirklichkeitsnahes Geschehen hinsichtlich eines Alters unter 18 Jahren vorliegt, muss man jetzt Werbespot für Werbespot beurteilen. Viel Spaß! :D
 

NetReaper

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Original geschrieben von Greg
Wenn ein Pornoproduzent verdächtigt wird bei seinen Filmen minderjährige Darsteller zu beschäftigen, lässt sich das in der Gerichtspraxis kaum nachweisen, da es praktisch unmöglich ist das alter der Darsteler im nachhinein mit ausreichender Sicherheit zu bestimmen. Also werden mal bewußt mal unbewußt minderjährige darstellerinen für Produktionen genommen, denn einerseits scheint es einen Markt dafür zu geben andererseits war das risiko dafür strafrechtlich belangt zu werden minimal.
Durch die modifikation des StGB wird diese lücke nun geschlossen was auch wünschenswert ist: Belangt werden damit nur diejenigen die aktiv das Pr0nbusiness mit minderjährigen, oder solchen die so aussehen, fördern.

Das ist doch totaler Unsinn. Sowas hab ich ja noch nie gehört. Hast du dafür auch einen Beleg oder ist das schlicht aus den Fingern gesogen?
 
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greg hat doch sowieso die totale realitäts-ignoranz.

man muß sich das mal reinziehen: im nachhinein könne man nicht feststellen wie alt mensch X zum zeitpunkt Y war :rofl2: :rofl2:

und weil man in "osteuropa" ja generell keinem ausweis trauen kann gehen wir nur noch über die optik und das ist dann auch gut so :top2: !

jungejunge, ich bin mal gespannt was demnächst mit solchen begründungen noch für sachen von greg verlangt werden; wer aus osteuropa kommt und den sympathietest beim ersten blickkontakt nicht besteht ist ein schwarzarbeiter und jeder moslem der die deutsche hymne nicht auswendig kann ein terrorist? :rofl2:
(edit: oder asylentscheidungen/staatsbürgerschaftenzuteilungen aufgrund des aussehens!)

gerade als jurist solltest du dich an fakten halten greg, gibt es keine fakten darf es auch keine ermittlung und erst recht keine bestrafung geben.

Nur beim "anderen verschaffen" und "gewerblichen Handeln" wird die wirklichkeitsnahe Darstellung nun strafbar.
na da hat wohl der liebe greg noch gar nicht ins gesetz geschaut (steht schon seit einigen tagen im bundesgesetzblatt und ist auch online abrufbar im gesetzesportal); es ist ganz klar auch die rede von "beziehen", "vorrätig halten", "besitz verschaffen" etc pp.
 
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Original geschrieben von aMrio
na da hat wohl der liebe greg noch gar nicht ins gesetz geschaut (steht schon seit einigen tagen im bundesgesetzblatt und ist auch online abrufbar im gesetzesportal); es ist ganz klar auch die rede von "beziehen", "vorrätig halten", "besitz verschaffen" etc pp.
Von "'beziehen', 'vorrätig halten', 'besitz verschaffen' etc pp" ist in § 184c Absatz 1 die Rede.

"Wirklichkeitsnahes Geschehen" wird nur in Absatz 2 (einem anderen den Besitz verschaffen) und Absatz 3 (gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handeln) erwähnt!

=> http://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html
=> [PDF] Bundesgesetzblatt
 

Teegetraenk

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Wie Greg sowieso massiv am Themer vorbeigeschwafelt hat. Es geht doch nicht um die Produktion von derartigen Pornos, sondern um den Vertrieb/Verleih.
 
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Original geschrieben von SkyHawK
Von "'beziehen', 'vorrätig halten', 'besitz verschaffen' etc pp" ist in § 184c Absatz 1 die Rede.

"Wirklichkeitsnahes Geschehen" wird nur in Absatz 2 (einem anderen den Besitz verschaffen) und Absatz 3 (gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handeln) erwähnt!

=> http://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html
=> [PDF] Bundesgesetzblatt

nur weil in (2) erst das "wirklichkeitsgetreue" genau formuliert ist, geht dies schon aus (1) hervor; da dort explizit nicht gesagt ist "die akteure sind minderjährig) sondern von dargestellten handlungen an personen bis 18 jahren die rede ist (das sagt nämlich quasi bei entsprechender auslegung dasselbe aus wie "wirklichkeitsgetreu"); wovon man bei mädchen in schulinformen durchaus ausgehen könnte (! nicht kann !).

das ganze gesetz ist auch aus diesem grund fürn arsch, zu ungenau, unbestimmt. das ganze hätte man auch deutlich eleganter und eindeutiger lösen können; 5 jahre um die EU vorgabe umzusetzen und das hier wirkt so als hätte man das mal eben zwischen frühstück und mittag zusammengeschustert.
 
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Das halte ich für eine sehr gewagte Interpretation.
Meines Erachtens ist die Formulierung "Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren" unmissverständlich: Personen über 18 Jahren, völlig gleich wie sie aussehen, sind ausgeschlossen.
 
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da steht nicht "Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren" sondern vollständig:

"Wer pornographische Schriften [..] die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben";

mithin geht es um den handlungsinhalt und eben nicht um die akteure. sprich wer nen porno oder einen text besitzt wo dargestellt wird wie 17 jährige sex haben macht sich strafbar (selbst wenn man selbst im gleichen alter ist).
 

shaoling

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Original geschrieben von SkyHawK
Das halte ich für eine sehr gewagte Interpretation.
Meines Erachtens ist die Formulierung "Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren" unmissverständlich: Personen über 18 Jahren, völlig gleich wie sie aussehen, sind ausgeschlossen.
In diesem Punkt hast du recht.

Dennoch stimme ich aMrios Zusammenfassung zu: Jemand, der entsprechendes Material einer 17,5-Jährigen besitzt, macht sich jetzt strafbar.
Vorher war es klugerweise so, dass man sich nur strafbar gemacht hat, wenn die dargestellten Personen auch offensichtlich als Kinder identifizierbar waren, weil der Unterschied zwischen Kind und Erwachsenem einfach eindeutiger ist als der zwischen Jugendlichem und Erwachsenen.

Darum ist auch diese gesamte Gesetzesinitiative so absurd. Eigentlich müsste ein deutscher Politiker sich mit aller Macht gegen solche Vorgaben stemmen.
Das deutsche Recht zur sexuellen Selbstbestimmung war perfekt. Es gab keinen Grund, etwas daran zu ändern.
 

NetReaper

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Original geschrieben von sHaO-LiNg

Das deutsche Recht zur sexuellen Selbstbestimmung war perfekt. Es gab keinen Grund, etwas daran zu ändern.

Die CDU. Oder sieht das einer von euch anders? Die CDU ist dran Schuld.
Sehr passend, dass unserer Gesellschaft immer älter wird.
Diejenigen, die solche Gesetze beschließen sind davon nicht betroffen. Die Alten regieren gegen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
 

shaoling

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Die Mehrheit hat eben das Recht, Einzelnen ihren Willen aufzuzwingen, genau wofür du sonst auch eintrittst.
 

TheWeightOfWind

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Original geschrieben von aMrio


nur weil in (2) erst das "wirklichkeitsgetreue" genau formuliert ist, geht dies schon aus (1) hervor; da dort explizit nicht gesagt ist "die akteure sind minderjährig) sondern von dargestellten handlungen an personen bis 18 jahren die rede ist (das sagt nämlich quasi bei entsprechender auslegung dasselbe aus wie "wirklichkeitsgetreu"); wovon man bei mädchen in schulinformen durchaus ausgehen könnte (! nicht kann !).

Sorry, aber das ist nicht richtig. Abs. 3 sagt ja ganz klar "in den Fällen des Abs. 1 oder Abs. 2 [...] ist auf eine höhere Freiheitsstrafe zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt [...] und die jugendpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben."

Wäre das wirklichkeitsnahe Geschehen schon von Abs. 1 umfasst, würde es ausreichen, Abs. 3 folgendermaßen zu formulieren: "In den Fällen des Abs. 1 oder Abs. 2 ist auf eine höhere Freiheitsstrafe zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt."

Abs. 3 ist ganz klar eine Qualifikation, die gewerbsmäßig Handelnde nicht nur härter bestrafen soll, wenn es sich tatsächlich um unter 18-jährige Darsteller handelt, sondern auch, wenn nur der Eindruck erweckt werden soll, dass die Darsteller unter 18 sind.
 
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