acc_weg
Guest
keine leah luv pornos mehr =(
Original geschrieben von CyoZ
wenns hier wirklich vorrangig um jugendschutz geht, sollte man wohl eher die hardcore bondage bukkake 2girls1cup scheisse verbieten. da besteht IMO eine größere gefahr, dass jugendliche eine gestörte beziehung zu sex bekommen.
Original geschrieben von SkyHawK
Wortlaut heise online:Wortlaut § 184c:Der neue Gesetztetext wird
a) falsch wiedergegeben (und dadurch erheblich in seiner Bedeutung verändert)
b) aus dem Zusammenhang gerissen
c) sehr fragwürdig interpretiert
Tolle Leistung.
Wenn man sich den tatsächlichen Text anschaut, dürfte selbst einem juristischen Laien auffallen, dass das Gesetz eine völlig andere Intention hat, als es bei heise online dargestellt wird.
Original geschrieben von Greg
Wenn der Produzent verdächtigt wird bei seinen Filmen minderjährige Darsteller zu beschäftigen, lässt sich das in der Gerichtspraxis kaum nachweisen da es praktisch unmöglich ist das alter der Darsteler im nachhinein mit ausreichender Sicherheit zu bestimmen. Also werden mal bewußt mal unbewußt minderjährige darstellerinen für Produktionen genommen da das risiko dafür strafrechtlich belangt zu werden minimal ist. Durch die modifikation des StGB wird diese lücke nun geschlossen was auch wünschenswert ist.
Original geschrieben von Scarab
Wo ist das Problem, wenn Darsteller und Produktionszeitpunkt bekannt sind? Bzw. könnte man da sicher auch zusätzliche Sicherungsverfahren bei der Produktion einführen, ohne aufgrund einiger schwarzer Schafe einfach bescheuerte Verbote durchzusetzen.
Aber davon mal abgesehen: warum bezieht sich die Regelung dann auch auf Schriften, Zeichentrickfilme und Computeranimationen (falls der Teil im Heise-Artikel stimmt) ?
Original geschrieben von acc_weg
keine leah luv pornos mehr =(
Nur beim "anderen verschaffen" und "gewerblichen Handeln" wird die wirklichkeitsnahe Darstellung nun strafbar. Wer sich privat pr0n zieht auf dem die darsteller minderjährig aussehen (es aber nicht sind!) geht weiterhin straflos aus.
Original geschrieben von Greg
na weil wir comics oder computeranimationen in denen es minderjährige miteinander treiben auch zu den unerwünschten schriften zählen. Das Verbot von kinderpornographie soll also nicht dadurch umgangen werden können, dass man auf virtuelle darsteller ausweicht.
Es fallen aber auch weiterhin nur solche Schriften und Medien drunter, die tatsächlich auch pornographischen zwecken dienen. Es braucht also auch in zukunft niemand angst davor haben wegen Pedobär pics belangt zu werden.
Zusätzliche Auflagen an die Produktionsfirma wären hier etwa so effektiv wie die selbstverpflichtung der Gastwirte raucherfreie Bereiche zu schaffen.
Original geschrieben von 2FICKENDEHUNDE
ich glaube das zielt mehr auf die art von pornos, wo ältere frauen bewusst auf kindlich gestylt werden, das der eindruck vermittelt wird, dass sie noch ein schulmädchen ist, schuluniform ect.
Original geschrieben von Scarab
Und was ist jetzt daran schlimm, wenn es jugendliche Hentai-Charaktere wild miteinander treiben? (und "jugendlich" dürfte wohl auf 90% aller Anime-Figuren zutreffen) Hier handelt es sich ja nicht einmal um "virtuelle Kinderpornographie", sondern um "virtuelle Jugendpornographie". Du hast versucht das ganze mit dem Darstellerschutz zu begründen, was hier offensichtlich nicht zutrifft (und sich in dem Artikel auch ganz anders liest: "Im Vordergrund soll der Schutz der Konsumenten, vor allem von Jugendlichen, vor schädlichen Inhalten und Nachahmungseffekten stehen."). Das ganze Gesetz erscheint mir schwachsinnig - das schützt doch fast niemanden, sondern soll wohl eher die Moralvorstellungen der Initiatoren durchdrücken.
Und warum sollten Pedobär Pics mit halbnackten bzw. nackten Teens eigentlich nicht dadurch betroffen sein? Als wenn das ausschließlich alles reine Funpics wären - el vicio oder wie er heißt, muß demnächst wohl aufpassen, was er im Picthread verbreitet.
Zumindest die Produktionsfirmen in Deutschland/Europa könnte man ja belangen, wenn sie sich nicht dran halten. Man könnte es gesetzlich ja so regeln, daß dieses Verbreitungsverbot von Filmen mit "Scheinjugendlichen" nur auf Produktionsfirmen aus dem EU-Ausland zutrifft, die sich nicht freiwillig an die zusätzlichen Auflagen halten, um das Alter der Darsteller sicher feststellen zu können.
Aber hat überhaupt jemand Statistiken darüber, wie groß der Anteil an wirklich bedenklichen Produktionen innerhalb dieses Segments ist, d.h. ob überhaupt Handlungsbedarf besteht und ein Eingriff in die Freiheit gerechtfertigt ist?
Und das Rauchverbot ist ja wohl auch nur ein weiteres Negativbeispiel, was die Gesetzgebung in letzter Zeit betrifft.
Original geschrieben von FA_Leinad
und wer entscheidet wann eine Darstellerin älter oder jünger als 18 aussieht?
Ich finde es sogar irgendwo diskriminierend. Ist es nun schlimm auf Frauen zu stehen die recht jung aussehen?
Ne Ex-Freundin sah mit 23 noch aus wie mit 17.
Sry, aber es ist doch oft kaum möglich zu unterscheiden, ob eine 15/16 oder sogar schon 24 ist.
Klar wird es erst, wenn es wirklich in den pedophilen Bereich geht.
Kann ja nicht sein, dass jetzt der "Verbraucher" praktisch eine optische Kontrolle vornehmen soll.
Original geschrieben von Greg
Mich hat schon gewundert dass sonst niemand drauf eingegangen ist, wo es das ganze thema doch der knackpunkt des ganzen gesetzes ist: Nur beim "anderen verschaffen" und "gewerblichen Handeln" wird die wirklichkeitsnahe Darstellung nun strafbar. Wer sich privat pr0n zieht auf dem die darsteller minderjährig aussehen (es aber nicht sind!) geht weiterhin straflos aus.
Gut, das einige wie netreaper daraus wieder ne verschwörung basteln ist bei dem schlecht recherschierten Heise Artikel verständlich, der wahre Grund für das Gesetz ist aber imho ein rechtspolitischer:
Wenn ein Pornoproduzent verdächtigt wird bei seinen Filmen minderjährige Darsteller zu beschäftigen, lässt sich das in der Gerichtspraxis kaum nachweisen, da es praktisch unmöglich ist das alter der Darsteler im nachhinein mit ausreichender Sicherheit zu bestimmen. Also werden mal bewußt mal unbewußt minderjährige darstellerinen für Produktionen genommen, denn einerseits scheint es einen Markt dafür zu geben andererseits war das risiko dafür strafrechtlich belangt zu werden minimal.
Durch die modifikation des StGB wird diese lücke nun geschlossen was auch wünschenswert ist: Belangt werden damit nur diejenigen die aktiv das Pr0nbusiness mit minderjährigen, oder solchen die so aussehen, fördern.
Original geschrieben von Gunseng
Hm.... habe ich das letzt richtig verstanden: Angenommen ich drehe von meiner Freundin, die minderjährig aussieht, und mir einen Heimporno und gebe ihr eine Kopie. Ist das denn laut dem Gesetz verboten?
Wessen Menschenwürde verletze ich denn, wenn ich einen Kinderporno zeichne und ihn dann jemand anderem gebe, damit er sich darauf einen runterholen kann?Original geschrieben von Greg
Und das verbot von Kinder/Jugendpornographie in Form von Comics, Trickfilmen etc liegt schlicht darin dass der Gesetzgeber nicht nur die Darsteller schützen sollte, sondern unsere gesamte Rechtsordnung es als nicht mit der Menschenwürde vereinbar sieht, Zeichentrickfilme von poppenden Kindern / Jugendlichen herzustellen, nur damit sich ein paar leute einen drauf runterholen können.
Du scheinst dich ja sehr gut im "Pr0nbusiness" auszukennen.Original geschrieben von Greg
Wenn ein Pornoproduzent verdächtigt wird bei seinen Filmen minderjährige Darsteller zu beschäftigen, lässt sich das in der Gerichtspraxis kaum nachweisen, da es praktisch unmöglich ist das alter der Darsteler im nachhinein mit ausreichender Sicherheit zu bestimmen. Also werden mal bewußt mal unbewußt minderjährige darstellerinen für Produktionen genommen, denn einerseits scheint es einen Markt dafür zu geben andererseits war das risiko dafür strafrechtlich belangt zu werden minimal.
Durch die modifikation des StGB wird diese lücke nun geschlossen was auch wünschenswert ist: Belangt werden damit nur diejenigen die aktiv das Pr0nbusiness mit minderjährigen, oder solchen die so aussehen, fördern.
Achso, für den Verbraucher ändert sich nichts, wenn der Angebotsmarkt durch Regulierung teilweise geräumt wird, ja?Original geschrieben von Greg
Und nochmal zum sicherheit da es hier immernoch mißverständnisse gibt: Für den Verbraucher ändert sich auch nach einführung dieses Gesetzes nichts: Er muss keine kontrolle vornehmen und wird in auch nicht strafrechtlich belangt wenn die darsteller jugendlich aussehen.
Quellen bitte (siehe oben).Original geschrieben von Greg
das entscheidet wie gesagt der richter. Es geht wie gesagt nicht darum jagd auf 23jährige zu machen, die wie 17,5 aussehen, sondern um Fälle wo die darstellerin 18 ist, sowieso schon aussieht wie 15 und dann noch zurechtgemacht wird, damit sie wirkt wie 13. Sowas ist einerseits generell nicht unbedingt erwünscht, zweitens ist das mißbrauchspotential dass dann tatsächlich 13 jährige verpflichtet werden enorm.
Und was soll an der Idee gut sein?Original geschrieben von Albstein
Habe nun nicht alles gelesen, aber ich arbeitete bei 'nem Webkatalog und wir hatten den Fall von Seiten, auf denen ~15 jährige Mädchen Sex hatten. Anruf bei der Polizei => machen die Mädchen es freiwillig gibt es keine Handhabe. Die Idee da was zu machen als solche ist sicherlich nicht schlecht.
Original geschrieben von Greg
Wenn ein Pornoproduzent verdächtigt wird bei seinen Filmen minderjährige Darsteller zu beschäftigen, lässt sich das in der Gerichtspraxis kaum nachweisen, da es praktisch unmöglich ist das alter der Darsteler im nachhinein mit ausreichender Sicherheit zu bestimmen. Also werden mal bewußt mal unbewußt minderjährige darstellerinen für Produktionen genommen, denn einerseits scheint es einen Markt dafür zu geben andererseits war das risiko dafür strafrechtlich belangt zu werden minimal.
Durch die modifikation des StGB wird diese lücke nun geschlossen was auch wünschenswert ist: Belangt werden damit nur diejenigen die aktiv das Pr0nbusiness mit minderjährigen, oder solchen die so aussehen, fördern.
na da hat wohl der liebe greg noch gar nicht ins gesetz geschaut (steht schon seit einigen tagen im bundesgesetzblatt und ist auch online abrufbar im gesetzesportal); es ist ganz klar auch die rede von "beziehen", "vorrätig halten", "besitz verschaffen" etc pp.Nur beim "anderen verschaffen" und "gewerblichen Handeln" wird die wirklichkeitsnahe Darstellung nun strafbar.
Von "'beziehen', 'vorrätig halten', 'besitz verschaffen' etc pp" ist in § 184c Absatz 1 die Rede.Original geschrieben von aMrio
na da hat wohl der liebe greg noch gar nicht ins gesetz geschaut (steht schon seit einigen tagen im bundesgesetzblatt und ist auch online abrufbar im gesetzesportal); es ist ganz klar auch die rede von "beziehen", "vorrätig halten", "besitz verschaffen" etc pp.
Original geschrieben von SkyHawK
Von "'beziehen', 'vorrätig halten', 'besitz verschaffen' etc pp" ist in § 184c Absatz 1 die Rede.
"Wirklichkeitsnahes Geschehen" wird nur in Absatz 2 (einem anderen den Besitz verschaffen) und Absatz 3 (gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handeln) erwähnt!
=> http://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html
=> [PDF] Bundesgesetzblatt
In diesem Punkt hast du recht.Original geschrieben von SkyHawK
Das halte ich für eine sehr gewagte Interpretation.
Meines Erachtens ist die Formulierung "Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren" unmissverständlich: Personen über 18 Jahren, völlig gleich wie sie aussehen, sind ausgeschlossen.
Original geschrieben von sHaO-LiNg
Das deutsche Recht zur sexuellen Selbstbestimmung war perfekt. Es gab keinen Grund, etwas daran zu ändern.
Original geschrieben von aMrio
nur weil in (2) erst das "wirklichkeitsgetreue" genau formuliert ist, geht dies schon aus (1) hervor; da dort explizit nicht gesagt ist "die akteure sind minderjährig) sondern von dargestellten handlungen an personen bis 18 jahren die rede ist (das sagt nämlich quasi bei entsprechender auslegung dasselbe aus wie "wirklichkeitsgetreu"); wovon man bei mädchen in schulinformen durchaus ausgehen könnte (! nicht kann !).