TheGreatEisen
SC2-Turniersieger 2019
- Mitglied seit
- 18.07.2012
- Beiträge
- 3.791
- Reaktionen
- 0
Vollkommen richtig, und nun? Man sollte schon zwischen faktischer und rechtlicher Doppelbesteuerung trennen. Eine jährlich zu erhebende Vermögenssteuer würde auch (zumindest teilweise) auf "gleiche Vermögen"anfallen. Dazu käme noch, dass dieses Kapital entweder durch die Einkommens- oder Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer bereits belastetet worden wäre. Nahezu jede umsatzsteuerpflichtige Transaktion stellt im Ergebnis faktisch eine Doppelbesteuerung dar. Entscheidend ist doch, welche dieser Doppelbesteuerungen wegen einer übermäßigen Belastung unerwünscht ist und welche in einem Vielsteuersystem wie der BRD lediglich nicht vermieden werden kann. Dass eine Alleinsteuer nicht funktioniert, da sind sich eigentlich alle Experten einige. Daher muss man wohl oder übel mit Effekten der Doppelbesteuerung leben.