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der Artikel war auch nicht als "breaking news" gedacht, sondern zum verständnis des Konflikts
[Mich hätte es gefreut, wenn das BVG sich (und den Bürgerrechten) treu geblieben wäre, und das Volkszählungsurteil von 1983 bestätigt hätte. Stattdessen werden Volksbegeheren gegen das Zensusgesetz nicht angenommen (obwohl es laut Volkszählungsurteil vom 1983 klar verfassungswidrig ist), da das BVG den Konflikt mit dem Eugh scheut.
kontrollfrage: was genau hat das bverfg (nochmals, nicht bvg! ) festgestellt? hat es wirklich erklärt, die volkszählung wäre "klar verfassungswidrig" und die erhebung statistischer daten damit rechtswidrig?
Armes Deutschland, die einzigen die *jedes Mal* bereits im Vorfeld diese Gesetze abgelehnt haben und die Verwassungswidrigkeiten aufgezeigt haben, waren die Linken. Aber die kann man nicht wählen, die werden ja auch vom Verfassungsschutz überwacht, weil die gegen die Verfassung sind. Da ist sich die Regierung die ständig versucht verfassungswidrige Gesetze durchzubringen, auch sehr sicher.http://www.focus.de/politik/deutsch...-schluder-regierung-in-schutz_aid_787418.html
Was soll man dazu noch sagen?