- Mitglied seit
- 08.02.2011
- Beiträge
- 865
- Reaktionen
- 0
Zu Europa: Die einfache Frage ist, wer hat das Letztentscheidungsrecht, und das BVG geht davon aus, dass diese beim deutschen Parlament bzw. dem deutschen Gericht liegt, weswegen das Europarecht nur solange vorgeht, wie "wir" es wollen. Der EuGH ist aus offensichtlichen Gründen anderer Ansicht - zum Konflikt kam es noch nicht, und wie der ausginge, wissen wir nicht.
Dieses (Kompetenz-)Problem wird eben so gelöst, indem EU-Rechte vom Bundestag in nationales Recht umgewandelt werden, d.h. die Lösung des Problems ist die, dass man es nie zum Konflikt kommen lässt. Beim Zenusgesetz gibt es allerdings ein Problem, da hier das BVG schon mal entschieden hat.
Mich hätte es gefreut, wenn das BVG sich (und den Bürgerrechten) treu geblieben wäre, und das Volkszählungsurteil von 1983 bestätigt hätte. Stattdessen werden Volksbegeheren gegen das Zensusgesetz nicht angenommen (obwohl es laut Volkszählungsurteil vom 1983 klar verfassungswidrig ist), da das BVG den Konflikt mit dem Eugh scheut.