Deutschland ab Juli ohne verfassungsgestütztes Wahlsystem?

Izzy

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Da ich noch keinen Thread hier zu gesehen habe:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,769201,00.html

Die Regierenden haben es seit 2008 nicht hinbekommen, die vom BVerfG festgestellten Mängel im Wahlrecht (Stichwort Negatives Stimmgewicht) zu beheben. Die angesetzte Frist läuft nun diesen Monat aus.

Steht Deutschland damit im Falle von Neuwahlen vor der im Artikel zitierten Staatskrise? Jedenfalls ist es schon kurios, wie hier mit Beschlüssen des BVerfG umgegangen wird.
 
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Jo, das kann noch lustig werden. Es ist ja nicht einmal so, dass sich die aktuelle Regierung bemüht eine verfassungskonforme Regelung zu finden, schließlich profitiert besonders die Union von den Überhangmandaten in ihrer aktuellen Form.
Da die Wahl 2013 wohl recht knapp ausfallen könnte, könnten die Überhangmandate sogar den entscheidenden Ausschlag in Richtung des bürgerlichen Lagers geben. Darauf dass dann jemand eine Verfassungsklage einreichen könnte und falls ihr stattgegeben wird Deutschland politisch lahmgelegt ist, lässt man es wohl ankommen. Auch finde ich interessant, wie wenig in den Mainstreammedien darüber berichtet wird.
 
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Ich hatte neulich beim Repetitorium die Gelegenheit mal zu fragen, was eigentlich passiert, wenn diese Frist des BVerfG nicht eingehalten wird. Antwort: Das weiß niemand.
 
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Als CDU Wähler muss ich sagen, daß dies eine Schande ist. Ich kann verstehen, daß sich CDU hier nicht einfach Stimmen nehmen lassen möchte, aber das ist kein legitimer Grund.
 
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Mir fehlen da echt die Worte. Bis auf dass die Energiewende nun evtl doch was vernünftiges werden könnte, is diese Regierung ein einziger epic fail, von Anfang bis Ende.

Gibts denn überhaupt noch sonst was positives von denen zu berichten, net noch irgendwas kleines? Des schmerzt mich echt, dass dieses übliche stumpfsinnige, haltlose Rumgebashe sogar der Realität am nächsten kommen könnte :8[:
 
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is doch super, cdu outet sich als undemokratische partei die sich nicht darum schert wie sie an die macht kommt.
wähler sind eh hurensöhne

:deliver:
 

Teegetraenk

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Schwarz/Gelb ist einfach nur noch unglaublich peinlich. Merkel versagt grade auf voller Linie, es ist nicht mehr zu ertragen.
 
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ich hoffe wir sind dann ab ca. 2013 ohne Regierung - ich freu mich schon richtig drauf :D
 

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Ich denke mal die Regierung hat im Augenblick einfach andere Sorgen als das Wahlsystem über den Haufen zu werfen, welches ja nicht erst seit gestern gegen die Verfassung verstößt und es hat sich bisher nie wer drum geschert. Und von der Opposition hört man ja auch nichts in der Richtung von daher... Wo kein Kläger da kein Richter.
 
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Kläger und richter sind mit dem gesetz ja schon durch. Jetzt ist die regierung dran und die kriegt's offensichtlich nicht auf die reihe. Die frage ist welche konsequenzen hat das ganze? Regierung stürzen?
:deliver:
 

Chnum

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Man mag es garnicht glauben, dass Deutschland zwar nicht wirtschaftlich, aber dafür politisch zur Bananenrepublik verkommt...

Da sollten die großen Medien echt mal mehr draus machen, damit die Politiker den Kopf mal aus dem Arsch nehmen
 
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Ich denke mal die Regierung hat im Augenblick einfach andere Sorgen als das Wahlsystem über den Haufen zu werfen, welches ja nicht erst seit gestern gegen die Verfassung verstößt und es hat sich bisher nie wer drum geschert. Und von der Opposition hört man ja auch nichts in der Richtung von daher... Wo kein Kläger da kein Richter.

Wie hier bereits gesagt, wenn die Medien net groß drüber berichten, weiß doch auch keiner darüber Bescheid. Und nur weil da kein breiter Diskurs stattfindet, is die Relevanz vom Thema noch lang net geringer.
 
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Ich denke mal die Regierung hat im Augenblick einfach andere Sorgen als das Wahlsystem über den Haufen zu werfen, welches ja nicht erst seit gestern gegen die Verfassung verstößt und es hat sich bisher nie wer drum geschert. Und von der Opposition hört man ja auch nichts in der Richtung von daher... Wo kein Kläger da kein Richter.
Vieleicht da es noch etwas zu früh ist? Zwar kann man jetzt schon eine Neuregelung bis Juni ausschließen, mit dem Vorführen der Regierung zu diesem Thema sollte man trotzdem erst ab Juni anfangen.
Ausserdem hat sich die SPD nicht umbedingt sehr zurückhaltend verhalten in dieser Frage, ihr Vorschlag war es die fehlerhafte Stimmgewichtung durch weitere Sitze im Bundestag zu beheben. Nur bläht dies den Bundestag noch mehr auf.

Das Thema ist aber auch schon fies für die Politiker, denn sie müssten im Prinzip davor sorgen, dass weniger von ihnen in den Bundestag gewählt werden. Nur wer kündigt sich schon gerne selbst :D.
 
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Und von der Opposition hört man ja auch nichts in der Richtung von daher... Wo kein Kläger da kein Richter.

Da wird was von der Opposition kommen - Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Besonders so Füchse wie Oppermann oder die linken Medien werden sich den Zeitpunkt aussuchen, woraus ein Nutzen entsteht. Wenn nun die Sache öffentlich gemacht wird, würde die Opposition ihr Pulver verschießen.

Die Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin scheinen schon gewonnen zu sein. Ggf. könnte 2012 was kommen, sodass die CDU nichts mehr ändern kann und "nackt" da steht.
 
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Jeder, den solche Sachen wundern oder überraschen, war von Anfang an sehr naiv.
 
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Man sollte sich angucken, WEN man wählt.

Wenn man seine Stimme einer offensichtlichen Karrierepolitikerin gibt, deren erstes Ziel Macht ist und nicht das Wohl des Landes, dann ist man naiv.
 
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Die Bundesregierung ist bereits mit dem E10-Desaster, den Griechenland-Hilfen, der Lybien-Krise, dem Zickzack-Kurs im Atomausstieg, dem EHEC-Skandal sowie der Zensus-Umfrage zu 200% ausgelastet.
Letzteres (Zensus-Umfrage) verstößt gegen ein Urteil aus den 80er Jahren, doch das Bundesverfassungsgericht hat bereits gesagt, dass es sich hier nicht gegen den europäischen Gerichtshof stellen wird. Warum also sollte die Bundesregierung die Urteile ernst nehmen?

Ein Richter spricht Recht, wie es ihm gefällt. Heute sagt er A, morgen B, und gemacht wird C.
 

TMC|Eisen

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Das Problem ergibt sich ja aus dem deutschen Wahlsystem. Die Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht hat ein hässliches Kind hervorgebracht: Das Überhangmandat.

Aber gerade die Volksparteien haben immer sehr gut von Überhangmandaten profitiert, 24 der derzeitigen CDU Sitze im BTag beruhen auf solchen Überhangmandaten. Noch schlimmer agiert die FDP, das grenzt schon an Rechtsbeugung, aus reiner Angst, in Stadtstaaten wie Bremen nicht mehr einzuziehen und alleine deshalb alles zu blockieren.

Traurig ist es vor allem, dass unser höchstes Gericht, das ein hohes Ansehen genießt, so gedemütigt wird.

@ Lurchie: EHEC-Skandal? Du machst auch aus jeder Geschichte einen Skandal, oder? Außerdem kann sich das Bundesverfassungsgericht nicht "gegen" den EuGH stellen, selbst wenn es wollte.... du solltest echt einen Preis für Polemik erhalten. :-)
 

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Wenn man seine Stimme einer offensichtlichen Karrierepolitikerin gibt, deren erstes Ziel Macht ist und nicht das Wohl des Landes, dann ist man naiv.

Ernsthaft glauben es gäbe Politker denen das Wohl des Landes am Herzen liegt und dann andere als naiv bezeichnen :top:
 
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@ Lurchie: EHEC-Skandal? Du machst auch aus jeder Geschichte einen Skandal, oder? Außerdem kann sich das Bundesverfassungsgericht nicht "gegen" den EuGH stellen, selbst wenn es wollte.... du solltest echt einen Preis für Polemik erhalten. :-)


Und wieso kann das Bundesverfassungsgericht sich nicht gegen den EuGH stellen, "selbst wenn es wollte"?

Preise nehme ich nur per Post an.
 

TMC|Eisen

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Weil EU-Recht Landesrecht bricht, sofern die Regelungsmaterie innerhalb der EuGH Kompetenzen liegt. Und ein Urteil des EuGH damit eine Entscheidung des BVerfG kassiert. Falls du es noch nicht bemerkt hast: Weit über 50% der neu verabschiedeten deutschen Gesetze beruhen auf EU-Verordnungen oder Richtlinien.
 
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Das sollte nicht weiter stören, das BVerfG erkennt an, dass Europa und damit die Regelungsmaterie von den Koch Mehrins dieser Welt angeblich gestaltet wird. Kassiert das EU-Recht auf Grund von groben Unfugs. Stellt bei dieser Gelegenheit das geforderte Wahlsystem fertig, verbannt alle Politiker des jetzigen Bundestags aus der Politik, da sie nicht einmal in der Lage sind soetwas grundlegendes und überaus bedeutendes wie unser Wahlsystem zu reformieren.
Und ordnet Neuwahlen an.

So sollte das ablaufen, die Realität ist leider bekannt :( .
 
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Weil EU-Recht Landesrecht bricht, sofern die Regelungsmaterie innerhalb der EuGH Kompetenzen liegt. Und ein Urteil des EuGH damit eine Entscheidung des BVerfG kassiert. Falls du es noch nicht bemerkt hast: Weit über 50% der neu verabschiedeten deutschen Gesetze beruhen auf EU-Verordnungen oder Richtlinien.

gefährliches Halbwissen
 

jysk

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Das Problem ergibt sich ja aus dem deutschen Wahlsystem. Die Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht hat ein hässliches Kind hervorgebracht: Das Überhangmandat.

Aber gerade die Volksparteien haben immer sehr gut von Überhangmandaten profitiert, 24 der derzeitigen CDU Sitze im BTag beruhen auf solchen Überhangmandaten. Noch schlimmer agiert die FDP, das grenzt schon an Rechtsbeugung, aus reiner Angst, in Stadtstaaten wie Bremen nicht mehr einzuziehen und alleine deshalb alles zu blockieren.

Die FDP agiert gar nicht, die hat nämlich keine Überhangmandate (es geht sowieso nur um Bundestagswahlrrecht). Deswegen können sich Union und FDP ja nicht einigen. Die CDU hat einen Vorschlag gemacht (der natürlich ihnen nützt) während die FDP ja auf der anderen Seite steht (ihnen nützen die Überhangmandate nichts).

Natürlich könnte und sollte man das ganze ja auch mit anderen Parteien beschließen, die SPD ist jedoch selber genauso für eine Regelung die Partien mit Überhangmandaten begünstigt, die Grünen dagegen (klar, die haben ja nie ne Chance auf welche), die Linken für eine Teillösung, die auch genau ihrer Situation entspricht (da sie ja auch so einige Wahlkreise gewinnen und deswegen evtl. mal davon profitieren könnten).

Da es eine Sache aller Parteien ist, kann man den schwarzen Peter sicherlich nicht nur einer Partei zuschieben.

Längerer Artikel btw hier:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,768725,00.html
 

TMC|Eisen

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@ Lurchie:

Es lohnt sich einfach nicht, überhaupt auf dich einzugehen... mein Fehler :-)

Dein Getrolle zerstört nahezu jeden thread.... einfach traurig.

@ Jysk: "In der CDU/CSU-Fraktion geht man davon aus, dass in dieser Woche ein Durchbruch erzielt wird. Ein Gesetzentwurf der Koalition könnte dann vor der Sommerpause eingebracht werden. Dafür hat die Unionsfraktion ihren ursprünglichen Entwurf überarbeitet. Der hätte dazu geführt, dass die FDP in kleineren Bundesländern, vor allem in Bremen, kein Mandat mehr hätte erringen können und somit die Stimmabgabe für sie sinnlos geworden wäre. Deswegen hatte die FDP den Entwurf abgelehnt." Zitat aus: http://www.faz.net/artikel/C30923/wahlrecht-karlsruhe-ruegt-die-koalition-30442870.html

Das meinte ich eigentlich, habe mich falsch ausgedrückt.

Ich finde die Lösung, welche die Grünen anstreben, vorzugswürdig.
 
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Nur sollte man hier schon unterscheiden. Man kann zwar in diesem Fall der CDU/FDP nur bedingt vorwerfen, keine parteiübergreifenden Lösung gefunden zu haben. Trotzdem bleibt natürlich der Vorwurf des fehlenden Kompromisses zwischen CDU/FDP im Raum. Das kann die jetzige Regierung sich nicht schönreden.
Im Gegenzug fällt es dann auch schwer den Grünen oder der SPD großartig Vorwürfe zu machen. Wegen was denn auch, wenn nicht einmal eine gemeinsame Verhandlungsbasis existiert.
 
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@ Lurchie:

Es lohnt sich einfach nicht, überhaupt auf dich einzugehen... mein Fehler :-)

Dein Getrolle zerstört nahezu jeden thread.... einfach traurig.

Artikel 31 GG (Bundesrecht bricht Landesrecht) ist mir bekannt. Zeig mir doch bitte den entsprechenden Paragraphen, wonach EU-Recht Bundesrecht bricht.
Bis jetzt ist mir nur bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht auf freiwilliger Basis entschieden hat, nicht gegen EU-Urteile zu stimmen.
 

TMC|Eisen

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Den Grundsatz "Europarecht bricht Bundesrecht" steht in so ziemlich jedem Lehrbuch oder Skript über Verwaltungsrecht oder Europarecht. Z.B. bei Detterbeck, öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler oder auch bei Alpmann Schmidt, Verwaltungsrecht I. Wenn du willst, kann ich dir morgen genaue Fundstellen angeben. :-D

Oder man schaut mal bei Wikipedia vorbei:

"Europarecht ist in die Normenhierarchie oberhalb des Verfassungsrechts einzustellen. Zweierlei ist aber hervorzuheben. Erstens genießt Europarecht, anders als sonst zwischen den Stufen der Normenhierarchie üblich, keinen Geltungs-, sondern lediglich Anwendungsvorrang. In Überschneidungsfällen verdrängt Europarecht also das innerstaatliche Recht, führt jedoch nicht zu seiner Ungültigkeit. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Vorschriften gelten deshalb weiter und behalten Bedeutung für Fälle, die von den kollidierenden europarechtlichen Normen nicht erfasst sind. Zweitens besitzt Europarecht in Deutschland nur deswegen bindende Wirkung, weil der Gesetzgeber der Europäischen Union auf Grundlage des Art. 23 GG Hoheitsrechte übertragen hat. Da sogar der verfassungsgebende Gesetzgeber gem. Art. 79 Abs. 3 GG außer stande ist, Art. 1 und Art. 20 GG zu ändern, findet eine europarechtliche Norm in Deutschland keine Anwendung, soweit sie mit diesen verfassungsrechtlichen Vorschriften nicht vereinbar ist. Solche Vorschriften vermag die Brücke des Art. 23 GG nicht zu tragen. Dieser Grundsatz modifiziert die gegenüber dem deutschen Verfassungsrecht grundsätzlich höherrangige Stellung des Europarechts in der Normenhierarchie."

D.h. nichts anderes, als dass Europarecht Bundesrecht bricht, aber eben keine Unwirksamkeit des Bundesrechts bewirkt, sondern "nur" einen Anwendungsvorrang. Damit will man verhindern, dass das Recht des betreffenden Nationalstaats seine Gültigkeit verliert. Außerdem ist die EU als Institution lediglich ein supranationaler Staatenverbund, aber eben kein Bundesstaat wie die BRD, weshalb die Mitgliedsstaaten ihr Kompetenzen übertragen müssen durch Hoheitsakt, d.h. der EU fehlt die sog. Kompetenz-Kompetenz, wie sie in Deutschland der Bund gegenüber den Ländern innehat.
 
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Artikel 31 GG (Bundesrecht bricht Landesrecht) ist mir bekannt. Zeig mir doch bitte den entsprechenden Paragraphen, wonach EU-Recht Bundesrecht bricht.
Bis jetzt ist mir nur bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht auf freiwilliger Basis entschieden hat, nicht gegen EU-Urteile zu stimmen.

Wenn du schon andere Leute mit "gefährlichem Halbwissen" titulierst dann denk wenigstens mal über dein eigenes nach.

Was er gesagt hat stimmt schon. EU recht bricht landesrecht - und zwar auch vom Verfassungsgericht.
Ich werd dir jetzt keinen Artikel raussuchen aber das ham wir grad vor zwei Wochen inner Vorlesung gemacht.
 
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Ob Prof. Detterbeck in seinem Skript dieser Ansicht ist, oder ein wikipedia-user sich eine tolle Interpretation zusammenreimt, oder J.K. Rowling es in ihrem nächsten "Harry Potter"-Roman als magisches Gesetz bezeichnet, ist mir erstmal latte. Ich will wissen, nach welchem Gesetz EU-Recht Bundesgesetz bricht.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in den 80er Jahren das Volkszählungsurteil (http://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlungsurteil) gesprochen.
Zensus 2011 ist danach eindeutig verfassungswidrig. Trotzdem hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerte des Arbeitskreises Zensus ( http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitskreis_Zensus) nicht angenommen, und sich eine begründung zusammengeschustert. Mal zur Info, was im Volkszählungsurteil noch gültig war:

Kernaussage

Die Anerkennung des informationellen Selbstbestimmungsrechts als von der Verfassung geschütztes Gut begründet das Bundesverfassungsgericht aus der Gefährdung der freiheitlichen Grundordnung durch vom Betroffenen unbeherrschte Datensammlungen unter den Bedingungen moderner Informationstechnik. Wer nicht wisse oder beeinflussen könne, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und vorrätig gehalten werden, passe aus Vorsicht sein Verhalten an. Dies beeinträchtige nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit, sondern auch das Gemeinwohl, da ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen der selbstbestimmten Mitwirkung seiner Bürger bedürfe.

Jetzt auf einmal im Zensus 2011 müssen Bürger europaweit alles über sich preisgeben. Und zwar personenbezogen, nicht anonym!

edit: Dass das Bundesverfassungsgericht freiwillig nicht gegen den Eugh vorgeht, hab ich bereits oben geschrieben. Trotzdem interessant, wie verfassungsmäßige Grundrechte, die vor 20 Jahren noch galten, jetzt mit Füßen getreten werden.
Und das Bundesverfassungsgericht hat sehr wohl die Möglichkeit, gegen das Eugh vorzugehen, denn ein Gesetz, wonach EU-Recht Bundesrecht bricht, gibt es nicht. Leider kastriert sich das Bundesverfassungsgericht hier selbst. Das finde ich schade, denn unser Bundesverfassungsgericht war stets eine vorbildliche Instanz, welche Bürgerrechte gegen machthungrige Regierungen geschützt hat.
 
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TMC|Eisen

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Sag mal, wie ignorant bist du eigentlich? Wie wäre es, du setzt dich in ein juristisches Seminar und nimmst dir Lehrbücher über das Europarecht zur Hand. Oder du schlägst in einem Verwaltungsrechtslehrbuch unter dem Stichwort "Normenpyramide" nach. Vielleicht hilft es ja!

Ich werde mich nicht beschweren, es war allein mein Fehler, überhaupt auf dich einzugehen, kommt nicht wieder vor :-D
 
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Naja, ich wollte nur verdeutlichen, was Urteile des Bundesverfassungsgerichtes im Notfall wert sind.

was also bei der nächsten wahl passieren wird? es läuft alles ab wie gehabt.
 

Chnum

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Es ist zwar schön und gut, dass ihr Lurchie über seine Bildungslücken hinweghelfen wollt, aber auch hier gilt: Privatkonversation bitte per PM
 
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Zu Europa: Die einfache Frage ist, wer hat das Letztentscheidungsrecht, und das BVG geht davon aus, dass diese beim deutschen Parlament bzw. dem deutschen Gericht liegt, weswegen das Europarecht nur solange vorgeht, wie "wir" es wollen. Der EuGH ist aus offensichtlichen Gründen anderer Ansicht - zum Konflikt kam es noch nicht, und wie der ausginge, wissen wir nicht.

Zum Thema: Würde es spontan Neuwahlen geben müssen im Herbst, dann würde nach dem alten Wahlrecht gewählt, eventuell unter der Vorgabe, dass es nach zwei Jahren wieder Neuwahlen geben müsse. Eventuell könnte auch eine Regierung, die nur durch Überhangmandate zustande kommt, verfassugnswidrig und damit ihre Entscheidungen nichtig sein, aber das würden SPD und CDU nicht riskieren und im Zweifel eine große Koalition bilden, bis zu den Neuwahlen. Und auch nicht viel entscheiden sonst.

Dass einfach nicht gewählt wird, geht nicht und ist auch genauso wenig verfassungskonform.
 
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