Den Grundsatz "Europarecht bricht Bundesrecht" steht in so ziemlich jedem Lehrbuch oder Skript über Verwaltungsrecht oder Europarecht. Z.B. bei Detterbeck, öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler oder auch bei Alpmann Schmidt, Verwaltungsrecht I. Wenn du willst, kann ich dir morgen genaue Fundstellen angeben. :-D
Oder man schaut mal bei Wikipedia vorbei:
"Europarecht ist in die Normenhierarchie oberhalb des Verfassungsrechts einzustellen. Zweierlei ist aber hervorzuheben. Erstens genießt Europarecht, anders als sonst zwischen den Stufen der Normenhierarchie üblich, keinen Geltungs-, sondern lediglich Anwendungsvorrang. In Überschneidungsfällen verdrängt Europarecht also das innerstaatliche Recht, führt jedoch nicht zu seiner Ungültigkeit. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Vorschriften gelten deshalb weiter und behalten Bedeutung für Fälle, die von den kollidierenden europarechtlichen Normen nicht erfasst sind. Zweitens besitzt Europarecht in Deutschland nur deswegen bindende Wirkung, weil der Gesetzgeber der Europäischen Union auf Grundlage des Art. 23 GG Hoheitsrechte übertragen hat. Da sogar der verfassungsgebende Gesetzgeber gem. Art. 79 Abs. 3 GG außer stande ist, Art. 1 und Art. 20 GG zu ändern, findet eine europarechtliche Norm in Deutschland keine Anwendung, soweit sie mit diesen verfassungsrechtlichen Vorschriften nicht vereinbar ist. Solche Vorschriften vermag die Brücke des Art. 23 GG nicht zu tragen. Dieser Grundsatz modifiziert die gegenüber dem deutschen Verfassungsrecht grundsätzlich höherrangige Stellung des Europarechts in der Normenhierarchie."
D.h. nichts anderes, als dass Europarecht Bundesrecht bricht, aber eben keine Unwirksamkeit des Bundesrechts bewirkt, sondern "nur" einen Anwendungsvorrang. Damit will man verhindern, dass das Recht des betreffenden Nationalstaats seine Gültigkeit verliert. Außerdem ist die EU als Institution lediglich ein supranationaler Staatenverbund, aber eben kein Bundesstaat wie die BRD, weshalb die Mitgliedsstaaten ihr Kompetenzen übertragen müssen durch Hoheitsakt, d.h. der EU fehlt die sog. Kompetenz-Kompetenz, wie sie in Deutschland der Bund gegenüber den Ländern innehat.