Wer übernimmt die Krankheits-, Reha- und Ausfallkosten?
Wie beim „normalen“ Arbeitnehmer gilt auch bei Fußballprofis bei Arbeitsunfällen: Die ersten 42 Tage wird der Lohn vom Arbeitgeber, in diesem Fall also vom Klub, weiterhin bezahlt. Danach greift auch bei Badstuber & Co. ganz normal die gesetzliche Unfallversicherung (bei Profisportlern die VBG) und zahlt 80 Prozent des Einkommens. Der Haken: Die Beiträge sind gedeckelt, mehr als 6400 Euro im Monat sind also auch für Profis nicht drin – und das auch nur 78 Wochen lang. Daher schließen die meisten von ihnen separat Krankentagegeld- oder Sportlertagegeldversicherungen ab, die den Satz aufwerten. Ein Beispiel: Der Spieler zahlt eine monatliche Prämie von zirka 2000 Euro und erhält dafür zusätzlich einen Tagessatz von rund 1500 Euro. Dazu werden auch spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen abgeschlossen, die gegen Jahreszahlung eines mittleren fünfstelligen Betrags (40.000 bis 60.000 Euro) eine einmalige Zahlung von einer bis zu drei Millionen Euro garantiert.
Wie schaut es bei Topspielern aus?
Ausnahmen gibt es auch im Profifußball. Vielen Stars ist das Geld der privaten Versicherungen nicht genug, weshalb sie sich von den Vereinen eine Lohnfortzahlung über die üblichen sechs Wochen vertraglich zusichern lassen.
Wer zahlt, wenn sich der Spieler bei der Nationalmannschaft verletzt?
Seit September 2012 werden diese Fälle von der FIFA-Versicherung geregelt. Will heißen: Der Weltverband zahlt pro Saison die Prämie von 75 Millionen Dollar (rund 57 Millionen Euro), damit die Klubs im Falle einer Verletzung entsprechend finanziell entschädigt werden. Verletzt sich also ein Kicker während der FIFA-Abstellungspflicht, zahlt die Versicherung bis zu 20 500 Euro pro Tag und maximal 7,4 Millionen Euro pro Jahr.