Bund will Gewalt gegen Polizisten härter bestrafen

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Ich habe auch nicht gesagt, dass unsere Polizei heute so ist wie die Gestapo.
Ich habe gesagt, dass ein Gesetz wie von der Polizeigewerkschaft gefordert Gestapomethoden gleicht.
Eine Methode der Gestapo war es nunmal, unschuldige Bürger vollkommen problemlos wegsperren zu können. Dies würde das geforderte Gesetz ermöglichen.
Ich sehe nicht, wo diese Aussage faktisch falsch sein sollte.

Unabhängig davon, dass die Forderung der Gewerkschaft abzulehnen ist: an den Befugnissen der Polizei ändert sich auch durch das von der GdP geforderte Gesetz nichts. Ob jemand in Haft kommt, entscheidet allein der Richter. Die Polizei kann Personen lediglich vorübergehend in Gewahrsam nehmen.
 
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@WUUUSH:
Das Problem ist weniger, dass sie nicht mitkriegen, dass die Gewalt steigt. Das kann man nämlich nicht nicht mitbekommen....

Das Problem ist wohl eher, dass sie meinen dass es richtig sei. Die glauben, es gehöre zu ihrem Demonstrationsrecht, Ziegelsteine zu schmeißen (und dabei gefälligst nicht gestört zu werden). Der Staat ist ja was böses und daher ist man ein Held, wenn man einen Menschen angreift, der für den Staat arbeitet. :(

Edit: Ups, da war Swatch schneller...
 
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Im Übrigen können Polizisten hier niemanden wegsperren, ich habe es in meinem Streit mit FrEEzE5 gestern nacht mehrfach erwähnt:

Wenn überhaupt verurteilen verurteilen Richter einen Bürger zu einer Freiheitsstrafe, nicht Polizisten!

Aber vermutlich meinst du auch "die da" seien alle verschworen, um unschuldige Demonstranten zu unterdrücken.

So ganz stimmt das nicht Polizisten koennen einen Menschen fuer 24 stunden in Gewahrsam halten ohne das ein Richter irgendwas entscheiden muss. Danach muss dieser Mensch aber sofort einem Richter vorgestellt werden oder freigelassen werden.
Diese Moeglichkeit gibt es aber schon laenger und hat nichts mit dem hier zutun.
Wenn die Polizisten dann noch die Moeglichkeit einer Psychatrischen Klinik in anspruch nehmen koennen sie das ganze auf 72 Stunden erhoehen.
 
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Das ist aber keine Gefängnisstrafe, sondern ein notwendiges Instrument in einem Rechtsstaat, der eine effektive Gefahrenabwehr betreiben will. Denn dürfte die Polizei Verdächtige nicht kurzfristig selbst festhalten, müsste sie Mörder und Vergewaltiger, die sie erwischt hat, wieder laufen lassen. Kann nicht sein, oder?
 
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Die Forderung der Gewerkschaft ist überzogen und ich wage mal zu bezweifeln, ob eine höhere Strafe irgendwen abschreckt. Auf der anderen Seite bin ich fassungslos, wie die Hippies hier den einfachen Fakt nicht nachvollziehen können, dass es immer häufiger und in brutalerer Form zur Gewalt gegenüber Polizisten kommt. Dass man dagegen etwas unternehmen möchte, sollte wohl verständlich sein. Dass die Art und Weise eventuell missglückt sein kann, möchte ich gar nicht abstreiten.

Siehe lawblog Zitate: Es geht einzig und allein um gewaltlosen Widerstand gegen die Polizei, alles andere ist sowieso schon durch Körperverletzung / schwere Körperverletzung abgedeckt und kann hart bestraft werden.
Gegen diesen gewaltlosen Widerstand sollen nun schärfere Gesetze erlassen werden. Nach dem Willen der Polizeigewerkschaft gibt es eine Mindeststrafe von 3 Monaten, wenn du dich einfach (gewaltfrei) auf einer Demo aus dem Griff eines Polizisten windest.

Im Übrigen können Polizisten hier niemanden wegsperren, ich habe es in meinem Streit mit FrEEzE5 gestern nacht mehrfach erwähnt:

Wenn überhaupt verurteilen verurteilen Richter einen Bürger zu einer Freiheitsstrafe, nicht Polizisten!

Aber vermutlich meinst du auch "die da" seien alle verschworen, um unschuldige Demonstranten zu unterdrücken.

Deshalb stört mich auch die Mindeststrafe (ja, die ist zum Glück noch nicht im Gesetz, dass Polizisten sowas fordern macht sie aber nicht gerade sympatisch) so sehr. Damit sind dem Richter doch die Hände gebunden, oder?
Der Strafbestand ist niemals nachvollziehbar und jeder kann beschuldigt werden.
Wir beobachten doch ganz offensichtlich, dass sich Polizisten gegenseitig decken und Prügelpolizisten niemals gefunden werden. Und du willst mir nun ernsthaft erzählen, dass genau diese Prügelpolizisten es nicht ausnutzen würden, wenn sie einfach jeden Demonstranten jederzeit einfach so für 3 Monate sicher hinter Gitter bringen könnten?

Siehe lawblog von weiter oben:
Somit stellt sich die Frage, wieso ausgerechnet die einfache Widerstandshandlung auf einmal härter und vor allem mit einer Mindest-, möglichst sogar mit einer Mindestfreiheitsstrafe bedroht werden soll. Mir fällt dazu eigentlich nur ein, dass die Anzeige wegen “Widerstand” sehr häufig in Fällen kommt, in denen es Anhaltspunkte für nicht ganz astreines Verhalten einzelner Beamter gibt. Aus naheliegenden Gründen ist die Anzeige nach § 113 Strafgesetzbuch ein probates Mittel für die Vorwärtsverteidigung der Ordnungshüter. Aber auch wenn mutmaßliche Opfer von Pflichtverletzungen selbst Anzeige erstatten, kann mit dem Widerstandsargument trefflich Gegendruck erzeugt werden.
Das klingt doch verdammt plausibel. Für was sonst sollte man denn bitte lächerlich hohe Haftstrafen und sogar eine Mindeststrafe für gewaltlosen Widerstand gegen Polizisten fordern?
 
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Ich habe auch nicht gesagt, dass unsere Polizei heute so ist wie die Gestapo.
Ich habe gesagt, dass ein Gesetz wie von der Polizeigewerkschaft gefordert Gestapomethoden gleicht.
Eine Methode der Gestapo war es nunmal, unschuldige Bürger vollkommen problemlos wegsperren zu können. Dies würde das geforderte Gesetz ermöglichen.
Ich sehe nicht, wo diese Aussage faktisch falsch sein sollte.

Faktisch ist es falsch, weil dieses Gesetz, welches härtere Maßnahmen gegen jetzt schon bestehende Verbrechen fordert, keinen neuen Strafbestand einführt. Widerstand gegen Polizei ist und war ein Verbrechen. Ich finde es zwar persönlich Scheiße und es gibt ein großes Missbrauchspotential. Außerdem sehe ich darin ein echtes Problem, aber dieser Vergleich mit der Gestapo ist einfach dumm. Wer Schäuble mit der Stasi und die Polizei mit der Gestapo gleichsetzt hat weder über diese noch über jene eine Ahnung und wird deshalb immer zu ideologischen und unsinnigen Argumenten greifen. In der Argumentation stimme ich dir ja zu, ich sehe ein großes Problem in der Verschärfung, aber diese Übertreibungen sind kontraproduktiv und sachlich falsch.

Die "Gestapomethode" basiert auf der Schutzhaft und wer behauptet, dass das Gesetz dem der Schutzhaft und der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 entspricht, liegt einfach faktisch falsch und kennt die Methoden der Gestapo und die ihnen zugrundeliegenden Gesetze nicht. Deshalb übrigens mein Wikilink. Die Widerholung des Vergleiches macht sein Ergebnis nicht besser: Es sind unterschiedliche Dinge. Da gibt es keine Diskussion. Ich diskutiere mit dir ja auch nicht über irgendwelche Matheformeln und sage 1 + 1 = 3.
 
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Eigentlich verändert sich nichts relevantes.


Ernsthaft
 

jysk

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So ganz stimmt das nicht Polizisten koennen einen Menschen fuer 24 stunden in Gewahrsam halten ohne das ein Richter irgendwas entscheiden muss. Danach muss dieser Mensch aber sofort einem Richter vorgestellt werden oder freigelassen werden.
Diese Moeglichkeit gibt es aber schon laenger und hat nichts mit dem hier zutun.
Wenn die Polizisten dann noch die Moeglichkeit einer Psychatrischen Klinik in anspruch nehmen koennen sie das ganze auf 72 Stunden erhoehen.

Quelle? Soweit ich weiß muss immer unverzüglich ein Richter befragt werden wenn jemand in Gewahrsam genommen wird. Sie können in der Praxis jmd bestenfalls für 2-3h festhalten und das ganze dann auf die Nicht-Erreichbarkeit eines Richters schieben, aber 24h bei Nicht-Sonderfällen?
 
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Die im Kommentar verwendete Argumentation der Überschneidung halte ich für falsch. Denn es ist natürlich möglich jemanden, der einen Polizisten krankenhausreif schlägt (auch wenn der Täter unter Stress stand) im Sinne der Körperverletzung bzw schweren Körperverletzung zu verurteilen.

Wenn du also Fälle willst, kann ich dir gerne welche Nennen: Das gezielte oder ungezielte Werfen von Ziegelsteinen, Flaschen oder Molotowcocktails auf Polizisten bzw. Polizeiansammlungen (jedes Jahr live im Fernsehen), Zurückwerfen von Reizgas, das Einschlagen mit Brechstangen auf Polizisten, das Übergießen von Polizisten mit einer erheblichen Menge Brennspiritus (BGH NStZ 2007, 701 f.), das Anlegen einer scharfen Waffe (BSG NJW 2003, 164), schnelles Zufahren mit dem Auto auf Vollstreckungsbeamte (OLG Düsseldorf NJW 1982 1111), das Schießen auf die Reifen eines verfolgenden Polizeifahrzeuges.

Es ist realitätsfern anzunehmen, dass bei deinen gewählten Beispielen im Extremfall der Täter mit einer Maximalstrafe von drei Jahren davonkommen wird. Wir sind hier schon im Bereich Körperverletzung, schwere Körperverletzung, (versuchter) Totschlag, Mord angekommen. Du glaubst ernsthaft, dass du einem Polizisten einen Molotowcocktail an die Birne knallen kannst und du mit drei Jahren davonkommen wirst? :top:

Übrigens gibt es für besonders schwere Fälle im Sinne von §113 schon bis zu 5 Jahren Gefängnis. Die Erhöhung von zwei auf drei Jahre trifft aber, wie schon mehrfach geschrieben, eher die harmlosen Vergehen.

Dass du für Anlegen einer scharfen Waffe schon drei Jahre Gefängnis für in Ordnung findest, setzt dem Ganzen natürlich die Krone auf.

Alle diese Dinge unterfallen dem § 113 und können je nach Täter und Einzelfall m.E. durchaus 3 Jahre Freiheitsstrafe erfordern. Denn man muss Bedenken, dass einige dieser Taten extremes Gefahrenpotential bergen und mitunter nur durch Zufälle nicht zu Todesfällen unter den Polizisten geführt haben (Auto, Feuerwaffen, Brennspiritus). Auch das Einschlagen auf Menschenköpfe mit Brecheisen o.ä. soll ja nicht ganz ungefährlich sein.

Das gleiche hier: du glaubst du kannst jemanden, der Polizist ist, mit einem Brecheisen den Kopf einschlagen und bist mit max. drei Jahren dabei. Du machst dich lächerlich.

Und allen Taten ist außerdem gemein (das sollte man im Hinblick auf das Schutzgut trotz der Privilegierung nicht vergessen) dass sie die Vollstreckung erschweren oder verhindern, was gerade bei "Events" wie dem 1. Mai zu ganz erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit führt, insbesondere für das Leben, die Gesundheit und das Eigentum Unbeteiligter.

Du wirst es nicht glauben, aber es gibt schon Gesetze, die das Eigentum von Menschen schützen.

Du kannst jetzt gerne sagen, dass DU dafür in jedem Fall eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren für unangemessen hälst. Das ist dann aber deine private Meinung. Dass die ausgewählten Beispiele 3 Jahre zumindest nicht ausschließen, ist auch nur meine Meinung.

Ich äußere hier nur meine private Meinung.

Ganz im Gegenteil die von dir gewählten Beispiele müssen hart bestraft werden, aber dafür braucht man dieses Gesetz nicht. Megavolt hat hier ja schon mehrfach angesprochen, dass dieses Gesetz eher dazu da ist, unbequeme Bürger einzuschüchtern.

Nochmal in Kürze:

Die bestehenden Gesetze sind gut genug um Polizisten zu schützen, dazu braucht es keine Verschärfung von §113. Wenn du dabei anderer Meinung bist, ist das von mir aus in Ordnung, aber einig werden wir sicherlich nicht.
 
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Siehe lawblog Zitate: Es geht einzig und allein um gewaltlosen Widerstand gegen die Polizei
Mit Verlaub, aber das ist Bullshit. Hast du eigentlich meinen langen Beitrag auf der letzten Seite gelesen? Gewalt ist gerade Tatbestandsvoraussetzung! Lies doch mal im Gesetz...
Gewaltloser Widerstand gegen die Polizei ist nicht strafbar und soll mW auch nicht eingeführt werden. Erhöht werden soll der maximale Strafrahmen bei Widerstand mittels Gewaltanwendung. Lies doch mal im Gesetz...


alles andere ist sowieso schon durch Körperverletzung / schwere Körperverletzung abgedeckt und kann hart bestraft werden.
Auch das habe ich ausführlich erklärt auf der letzten Seite: Abgesehen davon, dass das geschütze Rechtsgut ein anderes ist, sieht Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zugunsten der Gewalttäter eine mildere Strafe vor, als die anderen Delikte des StGB -> weil der Demonstrant in einer Emotionalen Sonderlage ist.

Und hat hier eigentlich irgendwer eine Quelle (=Aussage von Bundestagsabgeordneten oder Regierungsmitgliedern, NICHT lawblog), wonach eine Gesetzesänderung geplant ist, die eine Mindeststrafe von 3 Monaten für gewaltlosen Widerstand vorsieht?

Btw: Losreißen ist NICHT gewaltlos. Ist auch nur fair. Immerhin reden die Polizeihasser ja auch schon von Polizeigewalt, wenn die Polizei reißt.

Wir beobachten doch ganz offensichtlich, dass sich Polizisten gegenseitig decken und Prügelpolizisten niemals gefunden werden.
Prügelpolizisten? Also ich sehe im Fernsehen deutlich mehr Prügeldemonstranten.
 
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Auch das habe ich ausführlich erklärt auf der letzten Seite: Abgesehen davon, dass das geschütze Rechtsgut ein anderes ist, sieht Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zugunsten der Gewalttäter eine mildere Strafe vor, als die anderen Delikte des StGB -> weil der Demonstrant in einer Emotionalen Sonderlage ist.

Du glaubst also, dass ein Demonstrant einem Polizisten einen Pflasterstein ins Gesicht werfen und nur nach §113 verurteilt werden kann? Falls ja, trauere ich um meine wertvolle Zeit.
 
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Quelle? Soweit ich weiß muss immer unverzüglich ein Richter befragt werden wenn jemand in Gewahrsam genommen wird. Sie können in der Praxis jmd bestenfalls für 2-3h festhalten und das ganze dann auf die Nicht-Erreichbarkeit eines Richters schieben, aber 24h bei Nicht-Sonderfällen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeigewahrsam
Dauer

In manchen Fällen hängt die Dauer des Gewahrsams mit einem Ereignis bzw. Anlass zusammen. Der Grund der Maßnahme entfällt dann mit dem Ende des Ereignisses (zum Beispiel der Ladenschluss bei einem Ladendieb oder das Ende einer aufgelösten Demonstration). In jedem Fall aber darf der Gewahrsam nicht die Dauer von 24 Stunden überschreiten. Nach Ablauf dieser Frist muss der in Gewahrsam genommene entweder einem Haftrichter vorgeführt werden, der dann anhand der Protokolldaten prüft, ob Gründe für eine Untersuchungshaft vorliegen, oder aber wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

und hundert andere internetseiten die sich damit beschaeftigen.

Das die 24 stunden bei Personen die keine Straftat begangen haben gaenzlich ausgereizt werden passiert aber meistens nur wenn derjenige der in Gewahrsam ist sein Personalausweis nicht dabei hat oder die zustaendigen Polizisten etwas gegen ihn persoenlich haben. (eigene Erfahrung)

@Haifish ich hab nicht gesagt ob das gut oder schlecht ist ich hab jediglich darauf hingewiesen das die Polizeit das Recht dazu hat.
 
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jysk

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http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeigewahrsam
Dauer

In manchen Fällen hängt die Dauer des Gewahrsams mit einem Ereignis bzw. Anlass zusammen. Der Grund der Maßnahme entfällt dann mit dem Ende des Ereignisses (zum Beispiel der Ladenschluss bei einem Ladendieb oder das Ende einer aufgelösten Demonstration). In jedem Fall aber darf der Gewahrsam nicht die Dauer von 24 Stunden überschreiten. Nach Ablauf dieser Frist muss der in Gewahrsam genommene entweder einem Haftrichter vorgeführt werden, der dann anhand der Protokolldaten prüft, ob Gründe für eine Untersuchungshaft vorliegen, oder aber wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

und hundert andere internetseiten die sich damit beschaeftigen.

Das ist die maximal mögliche Dauer eines Polizeigewahrsams ohne Richter. Das ändert auch nichts daran das "unverzüglich" ein Richter zuzuholen ist, denn es gilt bei Freiheitsentzug immer der Richtervorbehalt. Sie können dich keine 24 h ohne Richter festhalten wenn ein Richter erreichbar ist. Steht auch im nächsten Absatz in Wikipedia und sagen mir zumindest die 100 anderen internetseiten die sich damit beschäftigen. ;P

EDIT: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20020515_2bvr229200.html
 
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Du glaubst also, dass ein Demonstrant einem Polizisten einen Pflasterstein ins Gesicht werfen und nur nach §113 verurteilt werden kann? Falls ja, trauere ich um meine wertvolle Zeit.
Du glaubst, dass "mit Gewalt", "Drohung mit Gewalt" und "tätlicher Angriff" gewaltloses Handeln bedeuten? Falls das so ist, trauere ich um meine Zeit und über die Dummheit in unserer Zeit.
 
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Das ist die maximal mögliche Dauer eines Polizeigewahrsams ohne Richter. Das ändert auch nichts daran das "unverzüglich" ein Richter zuzuholen ist, denn es gilt bei Freiheitsentzug immer der Richtervorbehalt. Sie können dich keine 24 h ohne Richter festhalten wenn ein Richter erreichbar ist. Steht auch im nächsten Absatz in Wikipedia und sagen mir zumindest die 100 anderen internetseiten die sich damit beschäftigen. ;P

und? wo ist jetzt das problem mit dem was ich gesagt habe?

Oder willst du jetzt behaupten du kannst irgendwie beweisen das der Richter nicht unverzueglich hinzugezogen wurde?
 
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Ich glaube er wollte nur noch mal klarstellen, dass es nicht so ist wie viele immer glauben: Das die Polizei nicht einfach willkürlich 24 Stunden festhalten darf.

Ach ja @FrEEzE5, bevor ich es vergesse: Vielleicht könntest du auch einfach mal auf Argumente eingehen, z.B. auf die von mir zitierten Stellen des größten und umfangreichsten Kommentars zum Strafgesetzbuch. Ist ja nicht so, als würde ich hier einfach mein Bauchgefühl posten wie manch anderer ;)
 

jysk

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und? wo ist jetzt das problem mit dem was ich gesagt habe?

Oder willst du jetzt behaupten du kannst irgendwie beweisen das der Richter nicht unverzueglich hinzugezogen wurde?

Das geht aus dem Protokoll hervor? Wenn die Polizei dich festhält dann muss sie auch nen Richter fragen, derartige Informationen werden festgehalten. Wenn die Polizei dich 10h festhält ohne einen Richter zuzuziehen handeln sie klar rechtswidrig (siehe Link) (ausser es ist wirklich ein Ausnahmefall und kein Richter erreichbar). Das können sie auch nicht vertuschen.
 
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Du glaubst, dass "mit Gewalt", "Drohung mit Gewalt" und "tätlicher Angriff" gewaltloses Handeln bedeuten?

Ein letztes Mal: für 'tätlichen Angriff' gibt es schon §223, das habe ich schon mehrfach ausgeführt und der wird auch angewendet, wenn man einen Polizisten verprügelt.

Falls das so ist, trauere ich um meine Zeit und über die Dummheit in unserer Zeit.

:troest:

"Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, daß man sie ignoriert."

Ach ja @FrEEzE5, bevor ich es vergesse: Vielleicht könntest du auch einfach mal auf Argumente eingehen, z.B. auf die von mir zitierten Stellen des größten und umfangreichsten Kommentars zum Strafgesetzbuch. Ist ja nicht so, als würde ich hier einfach mein Bauchgefühl posten wie manch anderer

Siehe 13:16.
 
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Das geht aus dem Protokoll hervor? Wenn die Polizei dich festhält dann muss sie auch nen Richter fragen, derartige Informationen werden festgehalten. Wenn die Polizei dich 10h festhält ohne einen Richter zuzuziehen handeln sie klar rechtswidrig (siehe Link) (ausser es ist wirklich ein Ausnahmefall und kein Richter erreichbar). Das können sie auch nicht vertuschen.

und das Protokoll schreibt wer?
Lass mich raten der Polizist der dich in Gewahrsam genommen hat. Ausserdem koennen sie immer behaupten sie haetten versucht einen Richter zu erreichen aber der war zurzeit uberlastet/nicht da.
 
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FrEEzE5 schrieb:
"Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, daß man sie ignoriert."
Jepp, ich habe bedeutende Quellen gefunden und gepostet, um deine These zu widerlegen. Wer ignoriert hier also Tatsachen?

Nur nochmal zur Klarstellung: Verstehe ich das richtig, dass du
1. meinst, dass § 113 StGB keinen Anwendungsbereich hat, weil dem ja Normen vorgehen und dass
2. stattdessen von Gerichten trotz des eindeutig entgegenstehenden Wortlautes gewaltfreier Widerstand nach § 113 abgeurteilt wird?

Ein klares ja oder nein genügt, sonst könnte noch jemand auf die Idee kommen dass du dich um klare Aussagen winden willst.
 

jysk

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und das Protokoll schreibt wer?
Lass mich raten der Polizist der dich in Gewahrsam genommen hat. Ausserdem koennen sie immer behaupten sie haetten versucht einen Richter zu erreichen aber der war zurzeit uberlastet/nicht da.

Gott wenn sie aber dort hineinschreiben sie hätten Richter ABC kontaktiert und der hätte die Maßnahme genehmigt, obwohl sie es in Wirklichkeit nie getan haben und dich dann 10h festhalten dann fällt das auf und wird die Polizisten in enorme Probleme bringen wenn du sie dafür belangst, auch dienstlich.

Und ja natürlich können sie das behaupten das kein Richter erreichbar war, deswegen sagte ich ja etwas von 2-3h. 10h sind aber, wenn es nicht gerade auf Sylt während eines Tsunamis passiert immer zuviel und das wird ihnen kein Gericht der Welt (in D ~~) abkaufen.

Und das alles wissen die Polizisten auch weswegen sie sich für gewöhnlich auch daran halten, und wenn du dann noch so tust als ob du auch nur die leiseste Ahnung vom Ablauf hast werden 99,9999% der Polizisten spuren einen Richter zu erreichen.
 
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Polizisten sind eben auch nur Menschen, noch dazu keine besonders gebildeten. Dem Größteil der Akademiker hier können die nicht das Wasser reichen. Für grundlegende Verhaltensweisen werden wochenlange "Schulungen" gebraucht.
 
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Jepp, ich habe bedeutende Quellen gefunden und gepostet, um deine These zu widerlegen. Wer ignoriert hier also Tatsachen?

Nur nochmal zur Klarstellung: Verstehe ich das richtig, dass du
1. meinst, dass § 113 StGB keinen Anwendungsbereich hat, weil dem ja Normen vorgehen

Du hast einen Gesetzeskommentar gepostet, du weisst möglicherweise, dass dieser nicht bindend ist.

2. stattdessen von Gerichten trotz des eindeutig entgegenstehenden Wortlautes gewaltfreier Widerstand nach § 113 abgeurteilt wird?

Ein klares ja oder nein genügt, sonst könnte noch jemand auf die Idee kommen dass du dich um klare Aussagen winden willst.

Habe ich nirgendwo geschrieben, ich schreibe andauernd, dass §113 bei harmlosen Vergehen Anwendung findet, für die eine Verschärfung unverhältnismäßig ist.

Weil du ja alle meine Fragen so klar beantwortet hast, ich warte immer noch auf Beantwortung von "Du glaubst also, dass ein Demonstrant einem Polizisten einen Pflasterstein ins Gesicht werfen und nur nach §113 verurteilt werden kann?"
 
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Du hast einen Gesetzeskommentar gepostet, du weisst möglicherweise, dass dieser nicht bindend ist.
Das weiß ich wohl, allerdings gilt der Leipziger Kommentar doch als eine recht gelungene Abbildung des deutschen Strafrechts.

Habe ich nirgendwo geschrieben, ich schreibe andauernd, dass §113 bei harmlosen Vergehen Anwendung findet, für die eine Verschärfung unverhältnismäßig ist.
Was denn für harmlose Vergehen? Da du ja der Ansicht bist, dass darunter nichts fallen darf, was nicht schon nach §§ 223 ff., 240, 303 etc. erfasst ist, kann da ja nicht mehr viel drunter fallen. Jetzt gib du doch mal Beispiele für Gewalttätigen Widerstand bzw. für tätliche Angriffe die von § 113 erfasst sind, nicht aber von anderen Strafnormen (denn das schließt ja deiner "Meinung" nach die Anwendbarkeit aus).

Weil du ja alle meine Fragen so klar beantwortet hast, ich warte immer noch auf Beantwortung von "Du glaubst also, dass ein Demonstrant einem Polizisten einen Pflasterstein ins Gesicht werfen und nur nach §113 verurteilt werden kann?"
Hab ich wo geschrieben?
Sorry, ist mir irgendwie zu doof mit einem trollenden Laien, der alles besser weiß als Wissenschaftler und Praktiker und der auch noch die Arroganz besitzt, den vermutlich bedeutensten Strafrechtskommentar in einem Nebensatz als fehlerhaft abzuwinken, auch noch über die Existenz von Gesetzeskonkurrenzen zu diskutieren.

Edit: Was mich übrigens auch mal interessieren würde ist:
Wenn du tatsächlich Recht hast und § 113 nur so Banalitäten umfasst (die von Richtern aber wie gesagt nicht mit 3 Jahren bestraft werden können und dürfen), wo ist dann eigentlich dein Problem mit der Norm? Ob 2 Jahre wie im Moment oder 3 Jahre spielt dann auch keine Rolle mehr. Wenn die Norm sowieso keine wirklich Anwendung findet, dann belastet sie auch niemanden, vor allem keine Demonstranten.
Dann hätte die Norm halt Symbolcharakter, und? Das ist doch heutzutage schon fast normal beim Gesetzgeber ich darf an dieser Stelle nur mal auf den aberwitzigen 90a BGB verweisen, mit dem die grüne Spaßpartei unbedingt ein bisschen Wertung ins Gesetz bringen wollte - und sogar die Frechheit besaß, in Satz 3 zu schreiben, dass Satz 1 keine Anwendung findet.
 
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Mal im ernst, hat hier irgendjemand mal §113 StGB gelesen?

Wer einem Amtsträger ..., der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dafür gibts jetzt bis zu 3 Jahre. Dass hier immer auf diesem "losreissen" rumgeritten wird...
Dafür kommt man nicht in den Knast wenn man den Polizisten dabei nicht verletzt / keine Gewalt anwendet.
Ausserdem wäre dass genau jetzt auch schon möglich (der quote ist die aktuelle Fassung von dejure). Wo ist jetzt das Problem?

Dagegen find ich folgenden Passus sehr passend:
Angefügt wird

"Ebenso wird bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not einen Hilfeleistenden der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt behindert oder ihn dabei tätlich angreift."


Der Zeitartikel suggeriert wunderbar dass Widerstand gegen Polizei jetzt automatisch Haft bedeutet. Dabei wird in Absatz 1 nur das Wort 2 gegen 3 getauscht, die Prämissen bleiben gleich.
Mit Verlaub, aber das ist Bullshit. ... Gewalt ist gerade Tatbestandsvoraussetzung! Lies doch mal im Gesetz...

Genau das sollten viele hier mal tun. Ändern tut sich weniger als viele denken.
 
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Eigentlich verändert sich nichts relevantes.


Ernsthaft

so siehts doch nämlich aus .... wenn "sie" dir was böses wollen schafften sie das vorher genausowenig/genausogut wie jetzt ....

ist ja nicht so das man jetzt dem machtmissbrauch und der korruption alle türen geöffnet hätte .... bleibt mal realistisch
 
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