Ich weiß ja nun nicht genau wo mein Denkfehler ist, aber sollte man Gewalt gegen Polizisten nicht genau so hart bestrafen wie Gewalt gegen jeden anderen Menschen?
Das führt dann dazu das der Demonstrant die Wahl hat vielleicht 3 Jahre eingeknastet zu werden oder lieber doch die Klappe hält.
Dem Ganzen liegt ein Denkfehler zugrunde. Bestraft wird nicht nur der Angriff auf den Menschen. Die Strafe fällt (zu Recht!) härter aus, weil man so ganz nebenbei auch noch die Sicherheit und Ordnung jedes Menschen in diesem Land angreift! Wenn die Polizei nicht ungestört handeln kann, ist kein Verlass mehr auf das staatliche Gewaltmonopol. Aber nur dieses ist es, was mich davon abhält mir eine Waffe zu kaufen und jeden dieser behinderten linksuatonomen Steineschmeißer abzuknallen. Also wer hier ernsthaft fordert, das staatliche Gewaltmonopol abzuschaffen, der sollte sich darüber im klaren sein, dass er nur wegen dieses Gewaltmonopols noch am Leben ist. Die weiter oben aufgeführten Steinigungen wegen Ehebruchs wären übrigens auch eine logische Folge....Genau das!Ancient schrieb:Ich weiß ja nun nicht genau wo mein Denkfehler ist, aber sollte man Gewalt gegen Polizisten nicht genau so hart bestrafen wie Gewalt gegen jeden anderen Menschen?
Polizisten sind Menschen, nicht mehr und nicht weniger.
Erstens ist es eine beispiellose Verharmlosung der Nazidiktatur, wenn man sie auf eine Stufe mit einem der fortschrittlichsten Rechtstaaten der Geschichte stellt."Losreißen" mit Gefängnis zu bestrafen ist zudem mehr als lächerlich. Unter diesem Vorwand darf die Polizei nun absolut jeden Bürger jederzeit und ohne dass er irgendetwas gemacht hat einfach so wegsperren. Mit einem Rechtsstaat hat das nichts mehr zu tun. Das sind Gestapo-Methoden.
Polizisten werden doch auch im täglichen Dienst immer mehr zur Zielscheibe und verlieren an Autorität, da macht es schon Sinn gegenzusteuern.
Im selben Atemzug beklagen sich die gleichen Beamten darüber, dass ihnen weite Teile der Bevölkerung mittlerweile verständnislos bis offen feindselig gegenüberstehen. Vielleicht sollten sie mal überlegen, ob es nicht auch an ihrer eigenen Maßlosigkeit und Selbstüberhöhung liegt.
Diese Unverhältnismäßigkeits-Argumentation zeigt nur, dass der Sprecher nicht einmal grundlegende Prinzipien unseres Rechtsstaates verstanden hat.
Denken Sie dran: Wir haben das staatliche Gewaltmonopol. Staatliches Gewaltmonopol bedeutet: Nur Ihre Gegenüber dürfen Gewalt anwenden - Sie dürfens nicht. Und wenn sies tun, dann haben sie [...] den sog. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Auf weitere Körperverletzungsdelikte und so will ich jetzt gar nicht eingehen.
Ich sehe zwar jetzt den soliden selfown nicht, aber ich antworte trotzdem:Solider selfown. Ich zitiere mal Wiki:
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist eine materielle Komponente des Rechtsstaatsbegriffs und dient dem Schutz vor übermäßiger oder unangemessener Beeinträchtigung der Rechte des Einzelnen. Die Rechtsbindung der Staatsorgane allein bietet nicht in jedem Einzelfall ausreichend Schutz, so dass es im Rahmen des Grundrechtsschutzes eines weiteren Kontrollmittels bedarf. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit gilt für alle staatlichen Maßnahmen (also unter anderem auch für Gesetze,[...])
Die Argumentation mit der Unverhältnismäßigkeit zeigt vor allem, dass man Gewaltenteilung nicht versteht (das "Prinzip" ist nicht das der Verhältnismäßigkeit) : Der Gesetzgeber legt Strafrahmen fest - also gerade keine exakten Strafen. Denn das sind den Richtern vorbehalten. Der Gesetzgeber selbst bestraft gar nichts, dazu hat er kein Recht.Diese Unverhältnismäßigkeits-Argumentation zeigt nur, dass der Sprecher nicht einmal grundlegende Prinzipien unseres Rechtsstaates verstanden hat.
Das ist unbestritten. Leider hat die Tatsache, dass Gesetze wie jeder andere staatliche Akt unverhältnismäßig sein können, aber gar nichts mit den Fragen zu tun, ob ein ganz konkretes Gesetz unverhältnismäßig ist und ob es Sache der Richter ist, ein verhältnismäßiges Gesetz auch verhältnismäßig anzuwenden. Mithin war deine Antwort nicht "dementsprechend", sondern "losgelöst vom Thema".Dementgegen habe ich geantwortet das Gesetze sehr wohl unverhältnismäßig sein können, wie ich auch belegt habe.
Ich schrieb Die Argumentation mit der Unverhältnismäßigkeit zeigt vor allem, dass man Gewaltenteilung nicht versteht (das "Prinzip" ist nicht das der Verhältnismäßigkeit) : Der Gesetzgeber legt Strafrahmen fest - also gerade keine exakten Strafen. Denn das sind den Richtern vorbehalten. Der Gesetzgeber selbst bestraft gar nichts, dazu hat er kein Recht.
Leider hat die Tatsache, dass Gesetze wie jeder andere staatliche Akt unverhältnismäßig sein können, aber gar nichts mit den Fragen zu tun, ob ein ganz konkretes Gesetz unverhältnismäßig ist und ob es Sache der Richter ist, ein verhältnismäßiges Gesetz auch verhältnismäßig anzuwenden. Mithin war deine Antwort nicht "dementsprechend", sondern "losgelöst vom Thema".
Du kannst ja von mir aus gerne der Meinung sein, dass ein Strafgesetz unverhältnismäßig und verfassungswidrig ist, sobald dir eine Tat einfällt, die nicht die Ausschöpfung des maximalen Strafrahmens verdient. Aber beirre dann doch bitte nicht Laien damit und bitte, bitte, dreh mir nicht das Wort im Text um.
Beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geht es um andere Sachverhalte. Zum Beispiel die Person, die sich aus dem Polizeigriff windet, ohne den Polizisten zu verletzen. Oder jenen, der sich dem Anlegen von Handschellen widersetzt, seiner Verhaftung oder Verbringung an einen anderen Ort. Sofern der Beamte keine körperlichen Schäden davon trägt, ist das alles Widerstand.
Die Betroffenen müssen übrigens keine Beschuldigten sein. Es können auch Demonstranten sein. Oder Passanten, die sich unvermittelt in einem Polizeieinsatz finden.
es ist aber auch dumm zu glauben, dass das BVG nicht noch was zu sagen hätte, wenns jetzt wirklich so losgeht, das leute mit 3 Monaten Knast bestraft würden, weil sie "gezuckt" haben. Meine Laienmeinung.
und da das eh nur linke zecken und hoffentlich nazis betrifft.
"Die arme Polizei" ist ergo ein Argument das überhaupt nicht zieht. Das einzige was passiert, ist, dass die "Macht" der Polizei ausgeweitet wird, und zwar durch ein Gesetz, dass durch (absichtlich?) schwammige Formulierung sehr viel Auslegungs-Variation gibt. Beim (grundlosen) Handschellen anlegen mit den Händen gezuckt? Widerstand! 3 Monate Knast!
Wenn unsere Regierung erkennt, dass ihre Exekutive ihr "Recht" nicht mehr durchsetzen kann, sollte sie nicht deren Mittel intensivieren, sondern Politik betreiben, bei der die Leute nicht zu Zig-Tausenden auf die Straße gehen.
Weder werden die Befugnisse der Polizei ausgeweitet, noch wird die Formulierung des Tatbestandes verändert. Auch Deine merkwürdige Vorstellung von dem Verhängen von Freiheitsstrafen entspricht nicht im Ansatz der gerichtlichen Praxis.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/13/die-maslose-polizei/Die neue Maximalstrafe wird den Widerstandsparagrafen weiter zum Disziplinierungsinstrument verfeinern. Die Drohkulisse wird jedenfalls um eine Etage aufgestockt. Doch den Funktionären scheint aufzugehen, dass das eine Jahr mehr noch längst nicht der erhoffte Durchbruch auf dem Weg zum totalverängstigten Bürger ist, der künftig schon im Angesicht einer Polizeiuniform bevorzugt das Weite sucht, jedenfalls aber bedingungslos kuscht. Und der vor allem nicht Demonstrieren geht.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/06/04/die-legende-von-der-schutzlosen-polizei/Somit stellt sich die Frage, wieso ausgerechnet die einfache Widerstandshandlung auf einmal härter und vor allem mit einer Mindest-, möglichst sogar mit einer Mindestfreiheitsstrafe bedroht werden soll. Mir fällt dazu eigentlich nur ein, dass die Anzeige wegen “Widerstand” sehr häufig in Fällen kommt, in denen es Anhaltspunkte für nicht ganz astreines Verhalten einzelner Beamter gibt. Aus naheliegenden Gründen ist die Anzeige nach § 113 Strafgesetzbuch ein probates Mittel für die Vorwärtsverteidigung der Ordnungshüter. Aber auch wenn mutmaßliche Opfer von Pflichtverletzungen selbst Anzeige erstatten, kann mit dem Widerstandsargument trefflich Gegendruck erzeugt werden.
Auf dem geistigen Argumentationsniveau kannst du vielleicht bei deinem Stammtischabend mitmachen, aber doch nicht in Disskussionen mit gebildeten Menschen.Das sind ja echte Neuigkeiten, deiner Argumentation folgend wäre es für dich also vollkommen in Ordnung, wenn es ein Gesetz gäbe, das bspw. lautet "Diebstahl kann mit bis zu lebenslanger Haft bestraft werden". Wäre für dich ja verhältnismäßig, denn der Richter entscheidet ja, nicht der Gesetzgeber.
Wie kommt ihr eigentlich alle auf die Idee, dass es hier um passiven Widerstand geht und dass Gewalt gerade nicht davon umfasst sein soll?Mir ist keine Tat eingefallen, die drei Jahre Knast rechtfertigt, ohne dass physische Gewalt gegen Polizisten angewendet wird.
*demächst drei§ 113 StGB
Wer [...] mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Auf dem geistigen Argumentationsniveau kannst du vielleicht bei deinem Stammtischabend mitmachen, aber doch nicht in Disskussionen mit gebildeten Menschen.
Der Umkehrschluss, den du mir versuchst unterzuschieben, ist natürlich Quatsch. Ich sage, ein Gesetz wird nicht verfassungswidrig, weil sich der maximale Strafrahmen im Einzelfall als unangemessene Bestrafung herausstellen kann. Wie kommt man von da bitte zu dem irrwitzigen Schluss, dass somit eine Strafandrohung grundsätzlich nicht Unverhältnismäßig sein kann?
Aber jetzt Mal Butter bei die Fische: Bist du wirklich ernsthaft der Meinung, dass eine Strafnorm unverhältnismäßig (und somit verfassungswidrig) ist, wenn sich irgendeine Fallkonstellation konstruieren lässt, bei welcher der Täter nicht mit der Höchststrafe bestraft werden kann, weil dies nicht Tat und Schuld angemessen wäre?
Der Meinung zufolge, die du hier vertrittst, wäre zum Beispiel die Strafbarkeit der Körperverletzung verfassungswidrig: A gibt B im Streit eine Ohrfeige - wären 5 Jahre (=maximaler Strafrahmen) angemessen? Wohl nein - also wäre nach deiner Meinung § 223 StGB verfassungswidrig. Ist es wirklich das was du meinst?
Bei der Einstellung kann ich natürlich nachvollziehen, dass du dich hier in unserem schönen Land unterdrückt fühlst....
Wie kommt ihr eigentlich alle auf die Idee, dass es hier um passiven Widerstand geht und dass Gewalt gerade nicht davon umfasst sein soll?
Doch wohl nicht etwa, weil es noch andere Paragraphen im Gesetz gibt, die ebenfalls Gewaltanwendung bestrafen, oder? Leute...
Ich rege mal an, einen Blick ins Gesetz zu werfen *demächst drei
Um diese Norm geht es.
Natürlich hast du dann auch eine Erklärung dafür, warum dann Tatbestandvoraussetzung eben Gewalt, Drohung mit Gewalt oder tätlicher Angriff ist und nicht "losreißen"?Für Gewalt gegen Polizisten und andere Menschen gibt es aber schon den §223, den du ja schon selber angeführt hast. Das von uns besprochene Gesetz deckt also vor allen Dingen harmlosen Vergehen (Körperverletzung wird eh nach §223 geregelt) ab und für diese sind drei Jahre als Höchststrafe zuviel.
Ganz einfach: Weil deine Argumentation gegen die Gesetzesänderung ist: Sie sei unverhältnismäßig, weil es Losreißen (=eine Tathandlung von vielen) nicht mit der maximalen Freiheitsstrafe von 3 Jahren geahndet werden kann. Dabei übersiehst du aber, dass § 113 noch ganz andere Dinge umfasst, für die 3 Jahre sehr wohl angemessen sein können. Deine Argumentation greift vollkommen ins Leere, weil DU einen Einzelfall des großen Tatbestandes herausgreifst, um daran die Unverhältnismäßigkeit zu demonstrieren. Das ist aber methodisch falsch: Denn die Verhältnismäßigkeit einer Strafe für eine konkrete Tat, sei es nun Losreißen, Drohen oder Steineschmeißen, wird nicht vom Gesetzgeber bestimmt, sondern vom Richter. Der Gesetzgeber bestimmt nur, was ein Richter höchstens geben darf. Und er sagt: Wenn jemand Widerstand leistet mit Gewalt oder Drohung oder mit tätlichem Angriff, dann darfst du, lieber Richter, nicht mehr geben als 2 bzw. demnächst 3 Jahre Freiheitsstrafe. Der Gesetzgeber sagt nicht, dass es fürs Losreißen 3 Jahre Freiheitsstrafe gibt!Ich habe echt keine Ahnung, wie du immer auf deinen Einzelfall zurückkommst, der spielte in unserem Dialog überhaupt keine Rolle.
Ich bin nicht überzeugt um ehrlich zu sein :PDamit Leute wie du das Gesetz verteidigen können, nehme ich an
Ganz einfach: Weil deine Argumentation gegen die Gesetzesänderung ist: Sie sei unverhältnismäßig, weil es Losreißen (=eine Tathandlung von vielen) nicht mit der maximalen Freiheitsstrafe von 3 Jahren geahndet werden kann.
Der Gesetzgeber hat die Normen eingeführt, um einen Widerstandleistenden gegenüber einem "normalen" Körperverletzer und Nötiger zu privilegieren.LK § 113 Rn. 3 schrieb:Dass die individualschützende Komponente besser über die §§ 223, 240 zu erreichen gewesen wäre [...], lässt sich hören, vernachlässigt aber, dass die scharfe Sanktion des Strafrechts angesichts der Vollstreckungssituation, der sich der Bürger ausgesetzt sieht, milder ausfallen muss. Das wäre aber bei den §§ 223, 240 allenfalls prozessual über die §§ 153 ff StPO erreichbar.
Die Widerständler können froh sein, dass sie nach § 113 bestraft werden und nicht nach § 223, sie kommen hier nämlich besser weg.LK § 113 Rn. 5 schrieb:Jedes Widerstandleisten verfolgt zugleich den Zweck, den berufenen Amtsträger oder Soldaten zur Unterlassung der Vollstreckungshandlung zu nötigen (BGHSt 25 313, 314 [BGH 30.04.1974 - 4 StR 67/74]; VRS 35 174, 175). § 113 ist in dieser Alternative ein privilegierter Spezialfall der Nötigung. Die Privilegierung erweist sich in dem niedrigeren Grundstrafrahmen und in der günstigeren Irrtumsregelung des Absatzes 4. Diese Gesamtregelung ist darauf zurückzuführen, dass der Lage des von der Vollstreckung Betroffenen Rechnung getragen werden soll, dem ein gewisser Erregungszustand bei der Durchführung der gegen seine Person gerichteten Maßnahmen zugute gehalten wird und der aufgrund der affektiven Situation besondere Nachsicht verdient.
LK § 113 Rn. 23 schrieb:Die Verbindung mit dem "Widerstand", also einer aktiven Tätigkeit, zeigt, dass rein passives Verhalten ebensowenig ausreicht wie bloßer Ungehorsam
Obwohl ich das Gesetze ablehne und dir in der Argumentation komplett zustimme MV, ist der Gestapovergleich hier völlig fehl am Platz.
Es darf niemals der Job von Polizisten sein, unseren Rechtsstaat auszuhöhlen.
Genau das kritisiere ich doch. Eine Polizeigewerkschaft, die Gesetze fordert mit denen man jeden unschuldigen Bürger wegsperren kann und die gleichzeitig eine Kennzeichnung von Polizeibeamten im Dienst blockiert gehört aufgelöst. Sie ist eine Gefahr für dieses Land.