djin)ftw(
Guest
Hallo Freunde,
ich habe vor ein paar Wochen mit dem Fahrrad eine rote Ampel missachtet und soll nun nach §17 OWiG eine Geldbuße von €100,00 zahlen (plus €23,50 Verfahrenskosten).
Da ich mittelloser Student bin und z.Z. von einem €300-400 Job lebe plus Unterstützung der Eltern (bin nicht BAföG-berechtigt), will ich dagegen Einspruch einlegen. Wenn ich das richtig sehe, ist die Höhe des Bußgeldes nicht gesetzlich festgelegt:
"(3) Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt." §17,(3)
Ich finde, eine €100 Geldbuße bei ~€500 monatlichem Einkommen unzumutbar (könnte ich natürlich mit Kontoauszügen belegen, wobei ich nicht weiß, ob sowas vor Gericht als Beweis meiner Behauptung dienen kann).
Alternativ möchte ich nach §18 eine Ratenzahlung beantragen. Wie muss ich da vorgehen? Kann ich einfach in dem Antwortschreiben sagen, dass ich die €123,50 nicht zahlen kann, aber bereit bin, jeden Monat kA 20€ abzustottern?
thanks for help y0
ich habe vor ein paar Wochen mit dem Fahrrad eine rote Ampel missachtet und soll nun nach §17 OWiG eine Geldbuße von €100,00 zahlen (plus €23,50 Verfahrenskosten).
Da ich mittelloser Student bin und z.Z. von einem €300-400 Job lebe plus Unterstützung der Eltern (bin nicht BAföG-berechtigt), will ich dagegen Einspruch einlegen. Wenn ich das richtig sehe, ist die Höhe des Bußgeldes nicht gesetzlich festgelegt:
"(3) Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt." §17,(3)
Ich finde, eine €100 Geldbuße bei ~€500 monatlichem Einkommen unzumutbar (könnte ich natürlich mit Kontoauszügen belegen, wobei ich nicht weiß, ob sowas vor Gericht als Beweis meiner Behauptung dienen kann).
Alternativ möchte ich nach §18 eine Ratenzahlung beantragen. Wie muss ich da vorgehen? Kann ich einfach in dem Antwortschreiben sagen, dass ich die €123,50 nicht zahlen kann, aber bereit bin, jeden Monat kA 20€ abzustottern?
thanks for help y0