ARMENIER-GESETZ: Türken über Frankreich erbost

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Ich halte nichts von dem Gesetz, Meinungsfreiheit halte ich für sehr wichtig. Auch das Unterstrafestellen der Leugnung des Holocaust sehe ich kritisch.

"Wie sollen wir zukünftig gegen Gesetze argumentieren, die uns verbieten über einen Genozid zu reden, wenn Frankreich nun umgekehrt dasselbe tut", sagte Hrant Dink, einer der prominentesten armenischen Intellektuellen in Istanbul. "Das ist völlig irrational".

full ack
 

shaoling

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Natürlich bin ich eigentlich gegen das Gesetz, wie ich dagegen bin, die Holocaust-Leugnung unter Strafe zu stellen.
Aber angesichts der Tatsache, dass die Holocaust-Leugnung unter Strafe steht, ist es ein interessanter Schritt.
Man müsste sich nun überlegen, inwiefern es Sinn macht, dagegen zu argumentieren, ohne auch gleichzeitig gegen die Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung zu argumentieren. Und argumentiert man dafür, müsste man gleichzeitig für die Strafbarkeit der Leugnung jedes Völkermords plädieren. Eine recht ausweglose Situation.
Die Reaktionen aus der Türkei sind ja nicht ohne:
Ministerpräsident Erdogan im Vorfeld der Entscheidung sagte, "eine Lüge bleibe eine Lüge, auch wenn ein anderes Parlament etwas anderes beschließe"
Wie erklärt man sich in Europa, dass man einem Land, dessen Regierungsoberhaupt öffentliche Propaganda gegen die Anerkennung eines Völkermords betreibt, Hoffnungen auf einen EU-Beitritt macht? :no:
 
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Sind in der Türkei nicht bald Wahlen?
Die türkische Reaktion ist natürlich ebenfalls kritisch zu bewerten, schon richtig.
 
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Schwieriges thema. die argumente pro meinungsfreiheit wiegen schwer. andererseits gibt es faktisch keine wissenschaftliche kontroverse in der sache.es werden unbestreitbare historische tatsachen geleugnet, es fällt schwer dies als legitime meinung und nicht als böswillige lüge aus niederen beweggründen zu sehen. selbstverständlich bietet die argumentation missbrauchsmöglichkeiten, ist in diesem fall aber meiner meinung nach korrekt.
trotzdem halte ich den schritt frankreichs für falsch. die haltung zum völkermord an den armeniern ist primär ein innertürkisches problem und muss dort gelöst werden.
aus ähnlichen gründen halte ich die hiesige gesetzgebung zur holocaust leugnung für angemessen. dieses ereignis, der rückfall in die absolute barbarei, ist zu einschneidend in der deutschen geschichte und muss prägend für das selbstverständnis alles nachfolgenden bleiben.
 
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Ich halte es für möglich, dass gerade das Verbot einer Meinungsäußerung eben dieser Meinung Auftrieb geben kann.
Zum einen, weil ein ideologischer Anknüpfunspunkt für all diejenigen geschaffen wird, die eine diffuse Abneigung gegen das bestehende System hegen und zum andern, weil dieser Meinung dann im öffentlichen Diskurs auch nicht wiedersprochen werden kann.
 
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Geschichtsbewältigung und -aufarbeitung kann man nicht durch Gesetze erzwingen, das muss aus der Gesellschaft heraus erfolgen. Wie es in Deutschland Intellektuelle wie Willy Brandt und Günter Grass getan haben.
Statt die Lüge zu kriminalisieren sollte man sie argumentativ widerlegen.
Also pro Meinungsfreiheit.
 
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man sollte sich mal ganz genau betrachten, aus was für französischen ecken diese vorschläge ursprünglich kamen.

btw: geile wahlbeteiligung:
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shaoling

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Stimmt, Vorschläge jeglicher Art beurteilt stets am besten anhand ihrer Quelle. Du hast das Prinzip der Sachlichkeit verstanden.
Original geschrieben von [buendig]
aus ähnlichen gründen halte ich die hiesige gesetzgebung zur holocaust leugnung für angemessen. dieses ereignis, der rückfall in die absolute barbarei, ist zu einschneidend in der deutschen geschichte und muss prägend für das selbstverständnis alles nachfolgenden bleiben.
Also keine Bildung ohne Zensur? :eek:
 
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hm ich finde das völkermord, egal welcher art, nicht geleugnet werden darf
und dieser völkermord steht ja wohl außer frage oder irre ich mich ?
ich denke die freie meinungsäußerung wird nicht beschnitten wenn man keine lügen mehr verbreiten darf eines Völkermordes betreffend
 

shaoling

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Stimmt, das Recht auf freie Meinung bleibt ja eigentlich unangetastet, solange man nur nicht lügen darf...
 
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wer die tatsache, dass die kommunistische weltordnung die einzige rettung der menschheit ist leugnet, gehoert bestraft!

die meinungsfreiheit muss man dafuer auch nicht bestreiten denn das ist ja eindeutig eine unumstrittene tatsache gell!
 
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Original geschrieben von [buendig]
aus ähnlichen gründen halte ich die hiesige gesetzgebung zur holocaust leugnung für angemessen. dieses ereignis, der rückfall in die absolute barbarei, ist zu einschneidend in der deutschen geschichte und muss prägend für das selbstverständnis alles nachfolgenden bleiben.
Natürlich ist es moralische Pflicht der Deutschen, für die unantastbare Würde eines jeden Menschen und gegen jeglichen Rassismus einzutreten.
Ich sehe da aber von armen Würstchen wie z.B. dem Holocaustleugner David Irvine keine Gefahr auf uns zukommen und keine Notwendigkeit Lügen und Geschichtsklitterung unter Strafe zu stellen. Wer die Wahrheit auf seiner Seite hat, braucht sich so nicht zu schützen.

Da sollten wir uns eher auf die wirklichen Bedrohungen konzentrieren: CIA-Foltergefängnisse, Putin-Besuch in Deutschland, chinesische Handelsbeziehungen ohne Augenmerk auf Menschenrechte,usw... und immer Ergebenheitsbekundungen und ein fröhliches Grinsen von Merkel. Wir sollten lieber in der Gegenwart viel energischer unserer "moralischen Pflicht" nachkommen, als die Meinung irgendwelcher radikalen Spinner unter Strafe zu stellen. Damit werden 6 Mio Juden auch nicht mehr lebendig.
Meine Meinung...
 
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Freie Meinungsäußerung! Freie Meinungsäußerung! Freie Meinungsäußerung!!!!

Wenn etwas als Tatsache feststeht wie eine deutsche Eiche im Kruppstahlmantel, hat das mit Meinung sowas von aber auch gar nichts mehr zu tun.
 
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Original geschrieben von wut)volta
hm ich finde das völkermord, egal welcher art, nicht geleugnet werden darf
und dieser völkermord steht ja wohl außer frage oder irre ich mich ?
ich denke die freie meinungsäußerung wird nicht beschnitten wenn man keine lügen mehr verbreiten darf eines Völkermordes betreffend

Original geschrieben von kOmi
Freie Meinungsäußerung! Freie Meinungsäußerung! Freie Meinungsäußerung!!!!

Wenn etwas als Tatsache feststeht wie eine deutsche Eiche im Kruppstahlmantel, hat das mit Meinung sowas von aber auch gar nichts mehr zu tun.


# full ack.

freie Meinungsäußerung > all
aber Tatsachen (!!) leugnen -> zwecklos und da es sogar Politiker tun, warum nicht unter Atrafe stehen (siehe Holocaust)

btw, warum wir der Türkei noch Hoffnung auf die EU gemacht? Wenn die Politiker sonne scheiße verzapfen sind sie noch nicht reif für die EU!
 

Antrax4

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Ist es eigentlich strafbar, zu behaupten, dass das Wasser bergauf fließt?

In einem amerikanischen Bundesstaat sollte mal per Gesetzt Pi=3 beschlossen werden... Ein dubioser Matemathiker Namens Goodwin(oder so ähnlich), sogar Dr. Goodwin, fand den "genialen" Beweis. Erst ein Mathematikerprofessor konnte die Politiker von dem Irrsinn abhalten.

Ich bin der Ansicht, dass jeder Idiot ein Recht auf eine falsche Meinung hat. Man muß aber zugeben, dass Geschichtsverfälschung durchaus ein Problem darstellen kann. So ist in Deutschland die Holocaust-Leugnung mit gutem Grund strafbar.
 
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als erstes sollten die franzosen vielleicht erstmal die eigene geschichte aufarbeiten.

die leugnung des türkischen genozids an den armeniern halte ich btw. genauso falsch wie die des holocausts.
bei beiden geschehnissen sind massig unschuldige ums leben gekommen und daher ist das was aktuell in der türkei zu dem thema abläuft eine einzige frechheit und sollte jeden der dieses land ernsthaft in die eu aufnehmen nochmal genau überlegen lassen.

was die leugnung derartiger verbrechen anbelangt finde ich es einerseits nicht unbedingt sinnvoll die leugnung derartiger verbrechen zu leugnen, weil sich derartiges pack mit solch dreisten lügen immer selbst outet und heutzutage von niemand halbwechs zurechnungsfähigen ernst genommen wird.
andererseits finde ichs widerrum im falle des holocausts auch gut, weil dann so frechen arschlöchern wie der npd & co. wenigstens ein wenig einhalt geboten wird und sich betroffene + nachkommen nicht alle 3 monate mit rein provokativen pseudowissenschaftlichen diskussionen auseinander setzen müssen.
 
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Meenz am Roi
Dass es verboten ist, geschichtliche, gravierende Fakten zu verdrehen und damit die Würde (Ansehen, Ehre) von Lebenden und Toten zu verletzen, sollte doch einleuchten oder? Jedenfalls nach deutschem Rechtsverständnis. In Frankreich scheint es aber wohl ähnlich zu sein.

Es ist eben ein Unterschied, ob man sagt, die toten Armenier sind mir egal (Meinungsäußerung) oder ob man sagt, es wurde (k)ein Völkermord am armenischen Volk verübt (Tatsachenbehauptung).
 

shaoling

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Ja toll, es gibt auch Leute, die ungescholten behaupten, Frauen wollten vergewaltigt werden. Gleichzeitig gibt es um ein Vielfaches mehr Vergewaltigungsopfer als Holocaust-Überlebende. Soll man das nun auch verbieten? Wer entscheidet eigentlich, welche Erfahrung traumatischer ist?
Wenn man willkürlich irgendwo mit der Zensur anfängt, gerät man ganz schnell in einen Teufelskreis.
 
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Meenz am Roi
Dein Beispiel hinkt doch von vorne bis hinten. Wer behauptet, die Gesamtheit aller Frauen sehne sich nur so nach einer Vergewaltigung, wird wohl eher ned so ernst genommen. Wer die anerkannte Geschichtsschreibung verfälschen will, schon eher. Wobei man den Völkermord an den Armeniern auch nicht mit dem an den Juden vergleichen kann. Beim Ersteren ist dies ja tatsächliche Praxis und die Entscheidung Frankreichs kann schon als Schritt zur Aufklärung verstanden werden. Aber um mein Posting von eben nochmal der Editierungswut anzupassen: In Frankreich gibt es wie auch in Deutschland ein Zensurverbot, soll heißen es gibt keine Zensur. Aber das ist Haarspalterei und sehr umstritten, das ist schon klar. :)

„Die deutschen Zensoren — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — Dummköpfe — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — —.“ (Heinrich Heine in Ideen. Das Buch Le Grand. Kapitel XII).

Wie auch immer, ich finds nicht schlecht, dass in dem Fall so entschieden wurde. <- Meinungsäußerung
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Ja toll, es gibt auch Leute, die ungescholten behaupten, Frauen wollten vergewaltigt werden. Gleichzeitig gibt es um ein Vielfaches mehr Vergewaltigungsopfer als Holocaust-Überlebende. Soll man das nun auch verbieten? Wer entscheidet eigentlich, welche Erfahrung traumatischer ist?

fragen wir einfach mal die.

12-1142.jpg


du sprühst einfach mal wieder vor lauter dumdreisten menschenverachtenden vergleichen.
 
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dieser wikipedia-absatz fasst meiner meinung nach die argumentation für eine strafrechtliche verfolgung recht gut zusammen:
(http://de.wikipedia.org/wiki/Holocaustleugnung)

...."In Deutschland ermöglichen folgende Rechtsgrundlagen die Strafverfolgung der Holocaustleugnung:

* Volksverhetzung (§ 130 StGB);
* Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB);
* Beleidigung (§ 185 in Verbindung mit § 194 Abs. 1 Satz 2 StGB).

....Am 13. April 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Leugnen des Holocausts nicht unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Artikel 5, Absatz 1 Grundgesetz falle (Az. 1 BvR 23/94, veröffentlicht in BVerfGE 90, 241). Dabei handele es sich vielmehr "um eine Tatsachenbehauptung, die nach ungezählten Augenzeugenberichten und Dokumenten, den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr ist. Für sich genommen genießt eine Behauptung dieses Inhalts daher nicht den Schutz der Meinungsfreiheit."
Das Gericht verwies auf seine bisherige ständige und gefestigte Rechtsprechung, wonach bewusst und erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen noch nicht einmal vom Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit erfasst seien.
......
Aber auch die Kritiker des Bundesverfassungsgerichtsurteils kommen durchweg zum Ergebnis, dass die Holocaustleugnung keinen grundrechtlichen Schutz genießt. Sie sehen in der Strafandrohung dafür einen Grundrechtseingriff, halten diesen aber für gerechtfertigt, da die Strafbewehrung zum Schutz höherwertiger Verfassungsgüter diene und Ausdruck tragender, für das Staatsverständnis der Bundesrepublik Deutschland geradezu konstitutiver Wertentscheidungen des Grundgesetzes sei."
 
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Ich finde das Gesetz nicht gut, auch hier in Deutschland (in Zusammenhang mit dem Holocaust). Für mich gehört zur freien Meinungsäußerung einfach dazu, dass jede Meinung -und sei sie auch noch so falsch und verlogen- frei gesagt werden kann. Ich finde, dass schließt das ein.
 

shaoling

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Mind,
verschon mich bitte mit deiner pathetischen Propaganda. Soll ich jetzt ein paar Kinderpornolinks dagegenhalten, willst du die Diskussion so fortführen? ...
Original geschrieben von [buendig]
dieser wikipedia-absatz fasst meiner meinung nach die argumentation für eine strafrechtliche verfolgung recht gut zusammen:
Ich finde sie recht fadenscheinig.
Original geschrieben von [buendig]
Dabei handele es sich vielmehr "um eine Tatsachenbehauptung, die nach ungezählten Augenzeugenberichten und Dokumenten, den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr ist. Für sich genommen genießt eine Behauptung dieses Inhalts daher nicht den Schutz der Meinungsfreiheit."
Allein diese Definition von Meinungsfreiheit ist doch schon sehr heikel.
Theoretisch mag es ja noch haltbar erscheinen, einen rechtliche Unterscheidung zu treffen zwischen Meinungen im Sinne von Werturteilen, und Tatsachenbehauptungen. Praktisch ist so eine Unterscheidung aber kaum durchführbar, da sich letztendlich die meisten Tatsachenbehauptungen auf Meinung und umgekehrt die meisten Meinungen auf bloße Tatsachenbehauptungen zurückführen lassen.
Und ich halte es bis auf das im Zuge der Strafrechtsverfolgung notwendige Maß keineswegs für die Aufgabe der Judikative, Wahrheit auszulegen oder zu bestimmen. Das wäre quasi ein Freibrief, um beliebige Meinungen dem grundrechtlichen Schutz zu entziehen, nur weil sie auf der Behauptung von Tatsachen basieren, deren Gegenteil als offiziell erwiesen gilt. Es läuft den Grundprinzipien des Pluralismus und der individuellen Freiheitsrechte zuwider und ist daher abzulehnen.
Original geschrieben von [buendig]
Aber auch die Kritiker des Bundesverfassungsgerichtsurteils kommen durchweg zum Ergebnis, dass die Holocaustleugnung keinen grundrechtlichen Schutz genießt. Sie sehen in der Strafandrohung dafür einen Grundrechtseingriff, halten diesen aber für gerechtfertigt, da die Strafbewehrung zum Schutz höherwertiger Verfassungsgüter diene und Ausdruck tragender, für das Staatsverständnis der Bundesrepublik Deutschland geradezu konstitutiver Wertentscheidungen des Grundgesetzes sei."
So, und nun würde ich doch sehr gerne mal wissen, aus welchem Wertekanon man diese Schlussfolgerung zieht, und wo dieser im Grundgesetz hinterlegt ist. Hier wird die Behauptung aufgestellt, dass das Gedenken des Holocausts ein höherwertiges Verfassungsgut sei. Und genau mit diesem Schritt geht man eindeutig über das Grundgesetz hinaus.
Wie will man sich bitte auf die Menschenwürdige berufen, obwohl es sich hier um einen Einzelfall handelt, der offenbar nach der Meinung mancher eine Spezialbehandlung verdiene? Ich erlaube mir, dich selbst in diesem Zusammenhang zu zitieren:
Original geschrieben von [buendig]
trotzdem halte ich den schritt frankreichs für falsch. die haltung zum völkermord an den armeniern ist primär ein innertürkisches problem und muss dort gelöst werden.
aus ähnlichen gründen halte ich die hiesige gesetzgebung zur holocaust leugnung für angemessen.
Demnacht reicht unser Bekenntnis zur Menschenwürde also gewissermaßen nur bis zum Ende unseres eigenen Tellerrands. Das sind mir schöne universale Werte.
Oder liegt hier vielleicht doch schlicht und ergreifend eine historisch begründete Befangenheit vor?

[edit]
Kleiner Nachtrag noch:
kOmi,
deine Ausweichmanöver machen etwas deutlich: Für Beschränkungen der Grundgerecht zu plädieren geht leichter von der Zunge, als sich selbiges auch einzugestehen. Ich bin ja gerne bereit, über sowas zu diskutieren. Was ich aber gar nicht leiden kann, sind Leute, die sich dann auch noch hinstellen und unschuldig von sich behaupten, es handele sich ja ganz eigentlich, wenn man es mal so oder so betrachte, gar nicht im engeren Sinne des Wortes um wirkliche Zensur. Das ist scheinheilig. Man kann sowas fordern, aber doch bitte in dem Bewusstsein, was man da fordert. Und das allgemeine Verbot einer bestimmten Meinung, meinetwegen auch die Behauptung einer bestimmten Tatsache, ist nun einmal Zensur, da lässt sich nichts dran rütteln.
 

Teegetraenk

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Nicht das Gedenken an den Holocaust ist der höhere Verfassungswert, sondern der Persönlichkeitsschutz Einzelner. Freiheit, und das schließt die Meinungsfreiheit nunmal ein, ist immer nur so weit zulässig, wie Dritte nicht diskriminiert werden.

Ich finde es ziemlich erschreckend, wie hier einige versuchen zu argumentieren.
 
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shaoling

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Wow, eine unglaubliche Schmähschrift, toller Link... :fein:

Pivo, viel erschreckender finde ich, dass einige hier gar nicht versuchen zu argumentieren. Du bist z.B. so einer.
 

Teegetraenk

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Vielleicht solltest du mal meinen Post lesen, Schnullerbacke.
 

Atrium

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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Pivo, viel erschreckender finde ich, dass einige hier gar nicht versuchen zu argumentieren. Du bist z.B. so einer.
Angesichts der Schwafeltiraden, in die einige Anwesende hier gerne mal verfallen, fällt es auch äußerst schwer, sich bei solche Diskussionen zu beteiligen.
 

shaoling

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Offensichtlich nicht...
Aber auch die Kritiker des Bundesverfassungsgerichtsurteils kommen durchweg zum Ergebnis, dass die Holocaustleugnung keinen grundrechtlichen Schutz genießt. Sie sehen in der Strafandrohung dafür einen Grundrechtseingriff, halten diesen aber für gerechtfertigt, da die Strafbewehrung zum Schutz höherwertiger Verfassungsgüter diene und Ausdruck tragender, für das Staatsverständnis der Bundesrepublik Deutschland geradezu konstitutiver Wertentscheidungen des Grundgesetzes sei. Genannt wird an erster Stelle die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) der Opfer des Nationalsozialismus und deren Angehöriger [...]
http://de.wikipedia.org/wiki/Holocaustleugnung#Deutschland
Original geschrieben von PivoUser_R7
Vielleicht solltest du mal meinen Post lesen, Schnullerbacke.
Du bist überhaupt nicht auf meinen Eintrag eingegangen, sondern knallst mal eben so eine gedroschene Phrase hin. Sehr gut argumentiert nenn ich das.
Original geschrieben von PivoUser_R7
Nicht das Gedenken an den Holocaust ist der höhere Verfassungswert, sondern der Persönlichkeitsschutz Einzelner. Freiheit, und das schließt die Meinungsfreiheit nunmal ein, ist immer nur so weit zulässig, wie Dritte nicht diskriminiert werden.
Wie geschickt, dass du dich einer Wortwahl bedienst ("diskriminiert"), die so ziemlich alles heißen kann oder auch nichts. Immer schön vage, bevor man noch Angriffsfläche bietet, nicht wahr?
 
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Eine planmäßige Ermordung einer ganzen Volksgruppe, von der eigenen Bevölkerung freiwillig mitgetragen und ausgeführt mit einer Vergewaltigung zu vergleichen ist schon ein hartes Stück Dummheit.
Das Leugnen eines Genozids, beleidigt nicht nur die Überlebenden, sondern stellt auch ein Ereigniss des Landes in Frage, welches nie wiederholt werden darf. Der Gedanke dahinter ist nicht die blosse Beleidigung der Überlebenden, sondern auch der Versuch den Faschismus wieder salonfähig zu machen. Das Beispiel Ausschwitz sollte im Normalfall das letzte Argument sein, welches einen vernünftig-denkenden Menschen von der Perversität eines solchen Systems überzeugt.

Ein Zusammenhang der einem eigentlich sofort ins Auge springt, was buendig mit dem Paste auch schon dargelegt hat. Statt es zu verstehen, maulst du lieber rum, dass keiner argumentiert... ganz schoen infantil.
 

Antrax4

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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Offensichtlich nicht...

Das dies irgendwann rückgängig gemacht werden könnte, bezweifele ich nicht.
Aber gegen die Lügen der Nazis ist es ein wirksames Mittel. Ich finde das durchaus positiv!!!
 

Teegetraenk

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@Shao:lol? Du hast einen Zusammenhang buendigs nicht richtig erkannt. Ich hab das in meinem Posting aufgezeigt. Wo fehlt dir da die Argumentation? lol Und zu meinem letzten Satz: Nur getroffene Hund bellen. Vielleicht solltest du mal drüber nachdenken, statt hier rumzupöbeln. Weiterhin ist "diskriminieren" keinesfalls ein vager Begriff.
 
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Original geschrieben von 2FICKENDEHUNDE





zu einem anderen thema aber passt dazu

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,442429,00.html
komisch, dass dieser mensch, der die nazis ja so verachtet, sehr ähnliche ansichten vertritt. kollektivschuld und verallgemeinerungen überall. so haben die nazis auch gegen die juden argumentiert.
Original geschrieben von PivoUser_R7
Nur getroffene Hund bellen.
wenn man dich also als kinderficker bezeichnen würde und du dich gegen diesen vorwurf wehrtest, würde dich das zum kinderficker machen? interessant.
 
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