Mind,
verschon mich bitte mit deiner pathetischen Propaganda. Soll ich jetzt ein paar Kinderpornolinks dagegenhalten, willst du die Diskussion so fortführen? ...
Original geschrieben von [buendig]
dieser wikipedia-absatz fasst meiner meinung nach die argumentation für eine strafrechtliche verfolgung recht gut zusammen:
Ich finde sie recht fadenscheinig.
Original geschrieben von [buendig]
Dabei handele es sich vielmehr "um eine Tatsachenbehauptung, die nach ungezählten Augenzeugenberichten und Dokumenten, den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr ist. Für sich genommen genießt eine Behauptung dieses Inhalts daher nicht den Schutz der Meinungsfreiheit."
Allein diese Definition von Meinungsfreiheit ist doch schon sehr heikel.
Theoretisch mag es ja noch haltbar erscheinen, einen rechtliche Unterscheidung zu treffen zwischen Meinungen im Sinne von Werturteilen, und Tatsachenbehauptungen. Praktisch ist so eine Unterscheidung aber kaum durchführbar, da sich letztendlich die meisten Tatsachenbehauptungen auf Meinung und umgekehrt die meisten Meinungen auf bloße Tatsachenbehauptungen zurückführen lassen.
Und ich halte es bis auf das im Zuge der Strafrechtsverfolgung notwendige Maß keineswegs für die Aufgabe der Judikative, Wahrheit auszulegen oder zu bestimmen. Das wäre quasi ein Freibrief, um beliebige Meinungen dem grundrechtlichen Schutz zu entziehen, nur weil sie auf der Behauptung von Tatsachen basieren, deren Gegenteil als offiziell erwiesen gilt. Es läuft den Grundprinzipien des Pluralismus und der individuellen Freiheitsrechte zuwider und ist daher abzulehnen.
Original geschrieben von [buendig]
Aber auch die Kritiker des Bundesverfassungsgerichtsurteils kommen durchweg zum Ergebnis, dass die Holocaustleugnung keinen grundrechtlichen Schutz genießt. Sie sehen in der Strafandrohung dafür einen Grundrechtseingriff, halten diesen aber für gerechtfertigt, da die Strafbewehrung zum Schutz höherwertiger Verfassungsgüter diene und Ausdruck tragender, für das Staatsverständnis der Bundesrepublik Deutschland geradezu konstitutiver Wertentscheidungen des Grundgesetzes sei."
So, und nun würde ich doch sehr gerne mal wissen, aus welchem Wertekanon man diese Schlussfolgerung zieht, und wo dieser im Grundgesetz hinterlegt ist. Hier wird die Behauptung aufgestellt, dass das Gedenken des Holocausts ein höherwertiges Verfassungsgut sei. Und genau mit diesem Schritt geht man eindeutig über das Grundgesetz hinaus.
Wie will man sich bitte auf die Menschenwürdige berufen, obwohl es sich hier um einen Einzelfall handelt, der offenbar nach der Meinung mancher eine Spezialbehandlung verdiene? Ich erlaube mir, dich selbst in diesem Zusammenhang zu zitieren:
Original geschrieben von [buendig]
trotzdem halte ich den schritt frankreichs für falsch. die haltung zum völkermord an den armeniern ist primär ein innertürkisches problem und muss dort gelöst werden.
aus ähnlichen gründen halte ich die hiesige gesetzgebung zur holocaust leugnung für angemessen.
Demnacht reicht unser Bekenntnis zur Menschenwürde also gewissermaßen nur bis zum Ende unseres eigenen Tellerrands. Das sind mir schöne universale Werte.
Oder liegt hier vielleicht doch schlicht und ergreifend eine historisch begründete Befangenheit vor?
[edit]
Kleiner Nachtrag noch:
kOmi,
deine Ausweichmanöver machen etwas deutlich: Für Beschränkungen der Grundgerecht zu plädieren geht leichter von der Zunge, als sich selbiges auch einzugestehen. Ich bin ja gerne bereit, über sowas zu diskutieren. Was ich aber gar nicht leiden kann, sind Leute, die sich dann auch noch hinstellen und unschuldig von sich behaupten, es handele sich ja ganz eigentlich, wenn man es mal so oder so betrachte, gar nicht im engeren Sinne des Wortes um wirkliche Zensur. Das ist scheinheilig. Man kann sowas fordern, aber doch bitte in dem Bewusstsein, was man da fordert. Und das allgemeine Verbot einer bestimmten Meinung, meinetwegen auch die Behauptung einer bestimmten Tatsache, ist nun einmal Zensur, da lässt sich nichts dran rütteln.