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Polizei nimmt alles auf, gibt es zur Staatsanwaltschaft und die entscheidet, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird oder die Sache eingestellt wird. Die Polizei selbst entscheidet nicht ob es zu einem Verfahren kommt, wird eine Anzeige gestellt, muss dies auch an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden.
Etwas anderes passiert, wenn du Strafanzeige gegen Polizisten stellst, da wird der Staatsanwalt normalerweise nie was von erfahren
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die staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie einen antrag zur eröffnung des haupterfahrens stellt. das gericht entscheidet, ob sie den antrag zulässt, § 199 StPO
die staatsanwaltschaft sind "die herren des ermittlungsverfahrens"