Anzeige wg. Körperverletzung: Was tun?

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Polizei nimmt alles auf, gibt es zur Staatsanwaltschaft und die entscheidet, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird oder die Sache eingestellt wird. Die Polizei selbst entscheidet nicht ob es zu einem Verfahren kommt, wird eine Anzeige gestellt, muss dies auch an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden.
Etwas anderes passiert, wenn du Strafanzeige gegen Polizisten stellst, da wird der Staatsanwalt normalerweise nie was von erfahren :dead:

(-)

die staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie einen antrag zur eröffnung des haupterfahrens stellt. das gericht entscheidet, ob sie den antrag zulässt, § 199 StPO

die staatsanwaltschaft sind "die herren des ermittlungsverfahrens"
 
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Gemeint war es so von mir, aber falsch geschrieben. (+) für dich, 4 Punkte sind es aber noch nicht ;).
 
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die staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie einen antrag zur eröffnung des haupterfahrens stellt. das gericht entscheidet, ob sie den antrag zulässt, § 199 StPO

die staatsanwaltschaft sind "die herren des ermittlungsverfahrens"

Solche Sätze sollte man in der Straf-Sation während des Refs vermeiden. Eine behaarte, grüne OStA'in wird Dir ins Gesicht springen. Die StA ist Herrin des Ermittlungsverfahrens. You have been warned!

;)
 
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