• Liebe User, bitte beachtet folgendes Thema: Was im Forum passiert, bleibt im Forum! Danke!
  • Hallo Gemeinde! Das Problem leidet zurzeit unter technischen Problemen. Wir sind da dran, aber das Zeitkontingent ist begrenzt. In der Zwischenzeit dürfte den meisten aufgefallen sein, dass das Erstellen von Posts funktioniert, auch wenn das Forum erstmal eine Fehlermeldung wirft. Um unseren Löschaufwand zu minimieren, bitten wir euch darum, nicht mehrmals auf 'Post Reply' zu klicken, da das zur Mehrfachposts führt. Grußworte.

Anzeige wg. Körperverletzung: Was tun?

Mitglied seit
17.01.2007
Beiträge
2.962
Reaktionen
0
(-)

Polizei nimmt alles auf, gibt es zur Staatsanwaltschaft und die entscheidet, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird oder die Sache eingestellt wird. Die Polizei selbst entscheidet nicht ob es zu einem Verfahren kommt, wird eine Anzeige gestellt, muss dies auch an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden.
Etwas anderes passiert, wenn du Strafanzeige gegen Polizisten stellst, da wird der Staatsanwalt normalerweise nie was von erfahren :dead:

(-)

die staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie einen antrag zur eröffnung des haupterfahrens stellt. das gericht entscheidet, ob sie den antrag zulässt, § 199 StPO

die staatsanwaltschaft sind "die herren des ermittlungsverfahrens"
 
Mitglied seit
20.01.2001
Beiträge
157
Reaktionen
0
Gemeint war es so von mir, aber falsch geschrieben. (+) für dich, 4 Punkte sind es aber noch nicht ;).
 
Mitglied seit
06.09.2002
Beiträge
3.238
Reaktionen
0
(-)

die staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie einen antrag zur eröffnung des haupterfahrens stellt. das gericht entscheidet, ob sie den antrag zulässt, § 199 StPO

die staatsanwaltschaft sind "die herren des ermittlungsverfahrens"

Solche Sätze sollte man in der Straf-Sation während des Refs vermeiden. Eine behaarte, grüne OStA'in wird Dir ins Gesicht springen. Die StA ist Herrin des Ermittlungsverfahrens. You have been warned!

;)
 
Oben