Amazon-Cyber-Monday Fail

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Jo, die Angebote derart zu beschränken dass sie nach weniger als einer Sekunde ausverkauft sind ist echt ein grober fail. Da hätten sie besser eine Verlosung draus gemacht.
 

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Interessiert mich recht wenig. Diese ganze Heulerei verstehe ich nun auch nicht. War doch klar was für ein Ansturm da kommt und dass Amazon nicht für zehntausende eine PS3 für 177€ anbietet.
 

YesNoCancel

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Interessiert mich recht wenig. Diese ganze Heulerei verstehe ich nun auch nicht. War doch klar was für ein Ansturm da kommt und dass Amazon nicht für zehntausende eine PS3 für 177€ anbietet.

So klar ist das nicht - wie oben schon gesagt, aus Wettbewerbssicht ist das unlauterer Wettbewerb. Gerade Rabatt-Aktionen sind als Händler ein echtes Minenfeld: Wenn Du täglich rund 4000 Kunden als Durchlauf hast und dann z.B. ein beliebtes Produkt in einer Anzeige für -80% anbietest und das auch noch medial richtig dick aufziehst, aber schlussendlich nur 4 davon auf Lager hast, wird Dir völlig zurecht a) der Wettbewerb aufs Dach steigen oder b) der Verbrauchschutz, Stichwort irreführende Werbung.
 
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Scheissaktion.
Dass alle negativ bewerten ist allerdings auch Müll. Im Endeffekt schaden sie nicht Amazon damit, sondern eher sich selbst, weil man zu dem Artikel, den Amazon ja schliesslich nicht herstellt, keine wahrheitsgetreue Bewertung mehr vorliegen hat. Amazon verkauft dadurch vielleicht indirekt etwas weniger, schlecht gemacht werden dann allerdings nur die Produkte.
Ausser z.B. wie in dem Beispiel mit der ps3, da weiss eh jeder was er da kauft.
 

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Irreführende Werbung? Was hat Amazon denn beworben? U.a. eine PS3. Es wurde kein Preis beworben, ergo wurde nichts vergünstigt beworben. Dass dann im Rahmen einer Aktion der Preis für ein paar Sekunden (halt so lange wie die Aktion gedauert hat) gesenkt wurde, Glück. Mehr nicht.
 
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Ich hab gestern bei der PS3 mitgeboten denn der Preis war schon der Hammer, aber es war schon zu erwarten, dass davon sehr sehr wenige rausgehauen werden.

Imho wäre Amazon besser gefahren, wenn sie die Rabatte geringer und die Stückzahl größer gemacht hätten oder gleich n Gewinnspiel draus gemacht hätten, so haben sie bei der Aktion absolut nichts gewonnen, weil viele Leute sich berechtigte Hoffnung gemacht haben (zumal nirgendwo die Anzahl angegeben war) etwas davon zu erwerben.

@ Morphium: Es wurden aber zb Fristen von zwei Stunden gesetzt in denen das Angebot gilt, was nicht unbedingt darauf hindeutet, dass man 5 Stück verramscht und dann nach einer Sekunde dichtmacht.
 
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hab in nem andern forum gelesen, dass einer bei der kundenhotline angerufen hat um sich zu beschweren/ informieren. ihm wurde gesagt, dass amazon 40 (!) ps3 rausgehauen hat. hab selber nicht veruscht irgendwas zu kaufen. imho schon eine fail aktion aber ich hab schon so endlos viel zeug bei amazon bestellt und es war immer erste sahne wie die bestellung dann verlief. bei mir hat das ansehen keinen schaden genommen.
 

YesNoCancel

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Irreführende Werbung? Was hat Amazon denn beworben? U.a. eine PS3. Es wurde kein Preis beworben, ergo wurde nichts vergünstigt beworben. Dass dann im Rahmen einer Aktion der Preis für ein paar Sekunden (halt so lange wie die Aktion gedauert hat) gesenkt wurde, Glück. Mehr nicht.

Es ist nicht so schwer wie es aussieht: Oben stehen die Facts zum Cyber-Monday im Artikel. Es macht die Dikussion leichter, wenn Du wenigstens die Basics kennen würdest, bevor Du derartig im Nebel herumargumentierst wie z.B. mit dem Argument "es wurde nichts vergünstigt beworben", was so offensichtlich zu widerlegen ist, daß man Dir trollhafte Absicht unterstellen muß.
 
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Es ist nicht so schwer wie es aussieht: Oben stehen die Facts zum Cyber-Monday im Artikel. Es macht die Dikussion leichter, wenn Du wenigstens die Basics kennen würdest, bevor Du derartig im Nebel herumargumentierst wie z.B. mit dem Argument "es wurde nichts vergünstigt beworben", was so offensichtlich zu widerlegen ist, daß man Dir trollhafte Absicht unterstellen muß.

##

@morph :rofl2:
 

YesNoCancel

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Wurde die PS3 für 177€ beworben? Nein.

Ist Dir das nicht irgendwie peinlich? So als Mod?

cybermonday.jpg
 

deleted_24196

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Alter... :8[:

Stand irgendwo im Internet "AM CYBER MONDAY KOSTET DIE PS3 AUF AMAZON.DE NUR 177€"? Das meine ich mit "beworben". Das was du zeigst ist eine zeitlich und materiell begrenzte Aktion.

Und hör auf meine Posts auf meine Funktion als Mod zu reduzieren. Ich poste hier als User morphium, nicht als Mod!
 

YesNoCancel

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Sie haben wochenlang die Artikel von den User bewerten lassen, ne fette mediale Werbekampagne mit "-80%" gefahren und anscheinend nur 40 PS3 gehabt. Amazon versendet täglich knapp 800.000 Pakete, d.h. bei ner Conversion-Rate von 1% wären das 80 Millionen Uniquevisitors täglich.

Und jetzt nimm Dir ein Gesetzbuch zum UWG und schlage nach:
Keine Lockvogelwerbung: Die günstigen Waren, die im Rahmen eines Sonderverkaufs angeboten werden, müssen in angemessener Menge vorhanden sein. Nach der Begründung zum neuen UWG ist eine Mindestvorratsfrist von zwei Tagen vorgesehen, wenn in der Tagespresse geworben wird. Wird der Sonderverkauf mittels Prospekten angekündigt, sollte der Vorrat eine Woche, bei Katalogen mindestens einen Monat reichen..
 

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Es wurden "BIS zu 80%" beworben. Man man man... Und Fang, lass deine Einzeller stecken. Entweder du antwortest richtig oder du lässt es gleich ganz. Versteht ihr das nicht? Es wurde kein Produkt direkt beworben, es wurde nur die eigentliche Aktion beworben. Kein Produkt beworben -> keine "Mindestvorratsfrist".
 

Benrath

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alter jetzt stell dich aber auch nicht blöder als nötig und Outsider auch nicht. Es wurde klar mit nem "Mega-Rabatt" geworben für den Cyber Monday, natürlich nicht in der Presse, weil Amazon ein Online Händler ist.

oder willst du dich jetzt auf den Kopf stellen und siegen "mimimi es stann aber nirgendswo 177€".
 

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oder willst du dich jetzt auf den Kopf stellen und siegen "mimimi es stann aber nirgendswo 177€".

Ich muss mich dafür nicht auf den Kopf stellen, weil es so eben nicht beworben wurde!

@Shadow7
Genau, es wurde nur die eigentliche Aktion beworben, kein Preis zu einem speziellen Produkt.
 

YesNoCancel

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Es wurden "BIS zu 80%" beworben. Man man man... Und Fang, lass deine Einzeller stecken. Entweder du antwortest richtig oder du lässt es gleich ganz. Versteht ihr das nicht? Es wurde kein Produkt direkt beworben, es wurde nur die eigentliche Aktion beworben. Kein Produkt beworben -> keine "Mindestvorratsfrist".

Ich bezweifel ernsthaft, daß das rechtlich so haltbar sein wird. Das ist ungefähr so, als ob ne Tankstelle wochenlang mit "Sprit bis zu 80% günstiger am Tankday!"-Rabatt wirbt und da sammeln sich 1000 Autofahrer und dann heisst es: Nur BenzinSuperPlus und nur 100L, der Rest zum Normalpreis.

Das ist irreführend. Da werden Kundenströme von Wettbewerbern abgelenkt mit einem Angebot, daß es nicht gibt. Das UWG gibt es nicht umsonst. Die Produkte vorher waren alle bekannt, daß es bis zu 80% Rabatt geben würde, ebenfalls. Es wurden keine Stückzahlen genannt. Als Verbraucher darf man nach dem UWG schon davon ausgehen, daß der Vorrat länger als 0,7 Sekunden reicht.

Grundsätzlich entbindet der Zusatz „So lange der Vorrat reicht“ das werbende Unternehmen nicht von seiner Pflicht, die Ware in ausreichender Menge vorzuhalten; es handelt sich bei dieser Floskel um eine „rechtlich irrelevante Banalität“ (Nordemann 2003: 115).

Und Amazon wirbt mit den einzelnen Produkten:
Heute ist es endlich so weit - die Preise spielen verrückt. Vier Wochen lang haben die Amazon.de-Kunden für den Cyber Monday, den Tag der Tiefstpreise, abgestimmt und aus über 100 Artikeln ihre 30 Favoriten gewählt, die wir heute für Sie drastisch reduzieren.
http://www.amazon.de/gp/feature.html?ie=UTF8&docId=1000454773

"Heute drastisch reduziert, konkrete Produkte": Tatsächlich findet die absolute Mehrheit der Besucher die Artikel aber nur zum Normalpreis vor, weil die Aktionsprodukte derartig knapp gehalten wurden, daß diese nur EINE (!) Sekunde verfügbar waren.

Wenn es sich bei einem Lockvogelangebot um ein Irreführungsangebot hinsichtlich der Vorratsmenge handelt, handelt der Betreffende wettbewerbswidrig gemäß § 5 UWG. Dort ist geregelt, dass der Anbieter ein ausreichende Vorratsmenge im Hinblick auf seine Werbung mit preisgünstigen Angeboten vorhalten muss; der Verbraucher erwartet, dass die angebotenen Waren zu dem angekündigten oder nach den Umständen zu erwartenden Zeitpunkt in einer Menge vorhanden sind, die die zu erwartende Nachfrage deckt. Ist dies nicht der Fall, so wird der Verbraucher irregeführt.
 
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Dann soll Amazon die PS3 halt 1% günstiger machen, seid ihr dann zufrieden? Ich glaube außerdem schon, dass sich Amazon genügend Rechtsbeistand zu dieser Aktion geholt hat. Ist ja kein kleiner Nischenhändler der so eine Aktion auf blauen Dunst macht.
 

YesNoCancel

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Dann soll Amazon die PS3 halt 1% günstiger machen, seid ihr dann zufrieden? Ich glaube außerdem schon, dass sich Amazon genügend Rechtsbeistand zu dieser Aktion geholt hat. Ist ja kein kleiner Nischenhändler der so eine Aktion auf blauen Dunst macht.

Das kann sich für Amazon trotz oder gerade wegen des Gesetzesverstosses durchaus gelohnt haben: Da waren gestern vielleicht +6 Millionen zusätzliche Uniquevisitors auf der Seite, wenn davon knapp 3% trotzdem was gekauft haben bei einem kumulierten Warenkorb-Umsatz von 25 EUR ergibt das einen Umsatz von 4,5 Millionen EUR. Dem gegenüber steht dann ggf. Gerichtskosten/Schadensersatz in Höhe von 25.000 EUR, dann braucht man nicht lange überlegen.
 
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Naja, hatte ja gestern schon im Gutscheine-Thread was dazu geschrieben:

Amazon unterliegt luxemburgischen Recht, die kriegen wohl keinen rechtlichen Ärger. So oder so natürlich trotzdem ne behinderte Aktion, ka was das sollte, so macht man sich wohl kaum Freunde. Außer vielleicht bei dem zehntausendstel Prozentsatz Kunden der was "gewonnen" hat. Aktuell läuft übrigens wieder der Amazon Adventskalender, und der fängt schon mal genau so schlecht an wie er auch letztes Jahr komplett war.


Rechtlich mag es nicht so das Problem sein, fragwürdig finde ich die Aktion trotzdem. Aber muss Amazon ja wissen, ob es ihnen das Risiko wert ist evtl. einige Kunden zu vergraulen. Selbiges gilt für die Firmen, die ihre Artikel in die Aktionen haben packen lassen um mal dick Promo abzustauben.
 

jysk

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Stückzahlen müssen nicht angegeben werden, das ist auch recht sinnlos. Der Händler muss die Ware auch nicht unendlich vorhalten, nur für einen "angemessenen Zeitraum", was jedoch unter bestimmten Umständen (enorme Nachfrage) auch eingeschränkt werden kann.

http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=urteile&gl[urteil_id]=285
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/recht-steuern/recht/wettbewerbsrecht/solange.html

(geht um Beilagen in den Links, wird aber auch auf Hauptartikel eingegangen)

sowie -> http://www.hannover.ihk.de/fileadmin/data/Dokumente/Themen/Recht/2009.01.07_Schwarze_Liste_UWG.pdf

Die Frage ist ob Amazon überhaupt nach deutschen Recht belangt werden kann, da sie ihren Sitz in Luxenburg haben.

EDIT: Da haben schon einige geantwortet in der Zeit in der ich den Post schrieb. ~
 
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was war denn da los letztes Jahr mit deren Adventskalendar, hatte mich nicht wirklich interessiert damals
 
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Nichts besonderes, es waren halt einfach nur keine besonders guten Angebote dabei. Heute gibbet u.a. "Kampf der Titanen" auf BD für 8,97 €. Ist zwar ok, aber auch bei weitem nichts berauschendes.
 
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alter jetzt stell dich aber auch nicht blöder als nötig und Outsider auch nicht. Es wurde klar mit nem "Mega-Rabatt" geworben für den Cyber Monday, natürlich nicht in der Presse, weil Amazon ein Online Händler ist.

Solange sowas im onlinebereich durch den gesetzestext nicht abgedeckt ist, ist das halt evtl. ne lücke, dass unsere gesetze gerade was das internet betreffen oft hoffnungslos veraltet sind wäre ja nichts neues, ich kenne mich da aber zugegebenermaßen auch nicht gut genug aus um mir ein fundiertes urteil zu erlauben.
Da die ganze aktion aber sowieso komplett an mir vorbeigelaufen ist, hält sich bei mir auch die aufregung stark in grenzen...
 

Entelechy

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Die Frage ist ob Amazon überhaupt nach deutschen Recht belangt werden kann, da sie ihren Sitz in Luxenburg haben.

EDIT: Da haben schon einige geantwortet in der Zeit in der ich den Post schrieb. ~

Klar, wasn das fürn Rechtsverständnis?
Muss Sony jetzt keine 2 Jahre Garantie für Fernseher anbieten, weil sie ein japanisches Unternehmen sind?
 
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Amazon ist aber doch ein Händler, kein Hersteller. Vielleicht liegt es daran oder so.
 

jysk

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Klar, wasn das fürn Rechtsverständnis?
Muss Sony jetzt keine 2 Jahre Garantie für Fernseher anbieten, weil sie ein japanisches Unternehmen sind?

Wo sich der Firmensitz befindet ist durchaus entscheidend. Natürlich kannst du Amazon an einen deutschen Gericht verklagen, die Frage ist eher, wie das Gericht dann deutsches Recht bei einer Firma die in Luxemburg residiert durchsetzen soll? Wieso sollte für eine luxemburgische Firma deutsches Recht mehr gelten als luxemburgisches? Wenn du bei Amazon bestellst, dann bestellst du nicht bei einer deutschen Firma, sondern bei einer luxemburgischen. Welches Recht ist dann anzuwenden?

Klar geht das sicherlich, aber eine ausländische Firma zu verklagen ist eben nicht so einfach wie man denkt. Bin da jetzt aber auch nicht deep drin, aber so einfach wie du dir das vorstellst geht das nicht. Google halt mal ein bisschen, dann wirste sehen das es da Hürden gibt.
 
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YesNoCancel

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Unabhängig wie das rechtlich zu bewerten ist, Luxemburg ist in der Union. Das erleichtert vieles. In beide Richtungen.
 

YesNoCancel

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Die PS3 ist mit völlig latte, für mich war da eh nix spannendes mit dabei. Das oben geschilderte ist für mich eher aus berufspraktischem Interesse (Wettbewerbsrecht), nebei halte ich die Vorgehensweise aber auch aus vertrieblicher Sicht für einen fetten Fail. War natürlich ne super PR: Unter dem Gesichtspunkt, daß auch schlechte PR immer noch PR ist. Aber so rein aus Kundenzufriedenheits-Gesichtspunkten halte ich es für einen echten Rohrkrepierer.
 
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Welcher recht gilt ist ne Frage des IPR und ausm stegreif nicht zu beantworten. Wäre hier eindeutig luxemburgisches recht anzuwenden müsste sich amazon auch nicht mit dem deutschen Gewährleistungs und Widerrufsrecht abgeben, was sie aber eindeutig tun.

Der Knackpunkt ist ein anderer: Bei den lockvogel angeboten kann anch aktueller rechtslage der Anbieter sich stets darauf berufen, vom ansturm überrascht worden zu sein. Gerade unter anbetracht dass der Cyber Monday das erste mal in Deutschland stattfindet wird sich amazon auch problemlos darauf berufen können.

Die Pressesprecherin vom Amazon hat übrigens gesagt dass von jedem Produkt mindestens 500 stück zum vergünstigten Preis vorrätig waren. Schaut man sich die kommentare bei mydealz an ist die zahl auch realistisch weil da einige leute eins von den Produkten erwischt haben.


Mich nervt diese "Wir werden doch alle nur verarscht" mentalität. Es war ein sonderagebot und es war klar dass amazon keine 2 stunden lang PS3s oder Beamer zum halben Marktpreis raushaut, es war mehr ein Glücksspiel. Wer nicht gewonnen hat, soll sein glück das nächste mal probieren oder nicht mitspielen.
 
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Ach am besten haben mir die Händler in den Comments gefallen....

45 Fenster offen und Clickgenerator Script laufen.

Wer jammert is selber schuld!
 
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Letztlich ist die ganze aktion arschlos wie mein vorposter schon schrieb das meiste werden professionelle Händler abgestaubt haben .. ist doch das gleiche wie auf den ganzen KFZ Verkaufsseiten alles was du da zu sehen bekommst als ottonormal verbraucher ist der scheiss den keiner will. Alle guten angebote sind nach 10 minuten raus und da dürfte der Endverbraucheranteil im einstelligen Promillebereich sein.

Also auch wenn ich denke das Rechtlich da keineprobleme auftreten
Internet ermöglicht nunmal der Abverkauf aller Ware gleichzeitig und bei preisen deutlich unter einkaufspreis ist es garnicht möglich eine so hohe menge für länger als ein paar sek anzubieten vorallem wenns vorher beworden wurde.

Aber wie gesagt da die wenigsten der glücklichen normale Amazonkunde waren und mit der miese Presse diesbezüglich isses ein Schuss in den Ofen gewesen.
Wär besser gewesen wenn sie sich am normalen Einkaufspreis orientiert hätten somit hätten se die Parasiten ferngehalten und wirklich ihre Kunden glücklich gemacht.
 
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jysk

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Jeder hatte die gleichen Chance, egal ob professioneller Verkäufer oder normaler Kunde...
 
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