also wenn deine eltern die "anschlussinhaber" - also auch die empfänger der abmahnung sind- muss sowieso der schriftverkehr in ihrem namen laufen.
damit sind sie im falle einer (weiterhin recht unwahrscheinlichen) klage aber auch diejenigen, die das ganze dann ausbaden müssten.
jede information die ihr der kanzlei ausser der mod.ue zukommen lasst ( auch und gerade sachen wie: da war ich garnicht da) können im zweifel gegen euch eingesetzt werden.
das mit dem restrisiko hast du im prinzip richtig verstanden. bei einer modue kann es im wiederholungsfall ziemlichen ärger und höhere strafen geben - insofern solltest du deine "zieh-gewohnheiten" bei deinen eltern wohl etwas umstellen.
der anwalt bietet dir wenn du ihn zurate ziehst im prinzip auch nur zwei möglichkeiten:
1. bezahlen ( evtl können sich die anwälte auf einen geringeren betrag verständigen (was bei waldorf/frommer drin ist dürftest du in den diversen hilfeforen nachlesen können - aber ohne garantie). dh du zahlst die abmahngebühr, die anwaltsgebühr und füllst im schlechtesten fall auch noch die vom abmahner formulierte mod-ue aus.
im idealfall besorgt dir dein anwalt hierbei eine erheblich reduzierte abmahngebühr, eine ideale mod-ue und bekommt für seine arbeit sein honorar (und fährst damit etwas günstiger als die ursprüungliche abmahnung).
je nachdem wie die einigung abläuft hast du wegen diesem fall dann keinen ärger mehr - jedoch für den fall, dass du erneut "erwischt" würdest quasi schon das stigma des bezahlers.
2. nicht bezahlen mit mod-ue - hier läufst du weiterhin gefahr, dass eine folgeklage kommt. die kosten für deinen anwalt haste garantiert + 3 jahre nen flaues gefühl im magen, dass die sich wieder melden. in diesem fall hast du keinen vorteil gegenüber einer aktuellen inet mod-ue, lediglich zusätzliche anwaltskosten.
d.h. bevor man option2 mit anwalt macht sollte man sich selber drum kümmern.
achtung! der rechtsschutz übernimmt bei urheberrechtsverletzungen keine kosten
wenn deine eltern zahlen wollen (sicherheit, angst, denkzettel für dich oder was auch immer) solltest du einen fachanwalt zurate ziehen, wie sie auf den hilfeseiten empfohlen werden. die haben meist einen besseren draht zu den abmahnern als ein nicht-spezialisierter anwalt.
wenn ihr nicht zahlen wollt (aus prinzip, weil unschuldig oder einfach weils ne menge geld ist) erspart euch die mod-ue (mit den damit verbundenen verpflichtungen) ein mögliches eilverfahren; nicht jedoch die möglichkeit einer klage - sehr unwahrscheinlich, aber eben nicht ausgeschlossen.
im normalfall folgt auf die mod-ue entweder eine mahnung der kanzlei (abheften, nicht reagieren) oder eine mahnung des gerichts (fristgerecht widersprechen) oder der ein oder andere telefonanruf der kanzlei (souverän auftreten, auf die mod-ue verweisen und freundlich aber bestimmt abwimmeln - solltet ihr die jungs auf dem anrufbeantworter mit bitte um rückruf finden könnt ihr das einfach ignorieren) oder garnichts mehr.
sollte eine mahnung vom gericht kommen, besteht die möglichkeit einer klage insofern dann evtl schon mal die möglichen anwälte sondieren. die mahnung heisst nicht automatisch, dass eine klage kommt, also weiterhin ruhe bewahren und erst im falle einer klage einen anwalt engagieren.
aufgrund der kürze der fristen, ist es nicht unüblich, die mod-ue per fax zu schicken und darauf zu verweisen, dass der postbrief in den nächsten tagen eintreffen wird. das sollte kein problem sein.
edit: wenn du einen juristen in deinem bekanntenkreis hast, frag den aus und lass ihn im zweifel deinen brief vor dem abschicken nochmal gegenlesen. du kannst per fax auch einfach um eine fristverlängerung bitten, auch dies sollte kein problem sein.
fax+einschreiben sollte zur übermittlung genügen.
ansonsten decken sich meine erfahrungen mit denen von squealer und argentum, jedoch kann man eben nicht sicher sein, dass man nicht der eine depp ist dens dann doch trifft. wenn du dir dieses restrisikos bewusst bist und deine eltern das mittragen (zu 9x% passiert dir nix) dann mod-ue und in zukunft besser aufpassen und evtl doch eher zur videothek gehen
edit2:
eine abmahnung enthält normalerweise eine auflistung, wie sich die kosten zusammensetzen - davon sind meist 60%+ bearbeitungsgebühr für die kanzlei und der rest quasi die strafe - davon bekommt die kanzlei dann nochmal nen teil und der rest geht dann an den rechtehalter - daher spielen die firmen bei der ganzen sache mit.