abmahnung

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yo, das thema gabs schon öfters, da sich im laufe der zeit aber die rechtslage etc ändert, frage ich mal in einem neuen topic nach.

heute kamen von der kanzlei U + C Rechtsanwälte 2 briefe, beide mit demselben konsens, ich soll über das bittorrent-netzwerk 2 pornos runtergeladen haben, Strap Attack 13 und my little panties (oder so), der dateiname wurde freundlicherweise direkt mit angegeben.
ich war mir auch so schon sehr sehr sicher, dass ich das nicht runtergeladen hab, hab nach den dateien auf meinem pc gesucht, nichts gefunden.

jetzt wirds interessant, ich soll einen der filme am 31.10. (halloween) um 22: xx: xx runtergeladen haben. ich war zu dem zeitpunkt gar nicht zuhause, meine mutter auch nicht, wlan ist ausgestellt und sonst lebt niemand in unserem haushalt.

wie gehts nun weiter? der brief kam nicht per einschreiben, ich könnte ihn also nicht bekommen haben. u+c fordern je 650€ pro datei, die ich natürlich nicht bereit bin zu zahlen. ich nehme also stark an, eine modifizierte UE reicht aus, um das ganze zu beenden, auch wenn ich keine der beiden dateien runtergeladen hab. oder brauch ich gar nichts an die schicken, da das ganze sowieso im sande verläuft und die es niemals bis zu einem prozess treiben werden? oder hat sich die gesetzeslage inzwischen drastisch geändert?
 
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Hat deine Mutter den Brief schon gelesen?
 
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natürlich

edit: kumer warst du es? :D
 
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lol das natürlich fail^^ auch weil es um pornos geht.... war dein PC den an Halloween (als du weg warst) an? Vllt dein Daddy?
 
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hab sowas vor jahren auch mal bekommen.
denen dann einfach nur geschrieben das ich an diesen tagen überhaupt nicht zuhause war, die bitte ihre drecksfresse halten sollen und ihnen dazu ne rechnung über 20cent für die briefmarke beigelegt.

rechnung wurde nie gezahlt aber gemeldet hat sich auch nie wer.
 
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Wenn du dir sicher bist, dass die Abmahnung unberechtigt ist, einfach nichts machen bzw. widersprechen und es auf eine eventuelle Gerichtsverhandlung ankommen lassen.

Die Beweissituation ist nämlich nicht so leicht für den Kläger und dessen Vertreter wie es scheint.

Von Unterlassungserklärungen und modifizierten Unterlassungserklärungen würde ich Laien empfehlen, die Finger zu lassen. Da winkt nämlich schnell die Vertragsstrafe. Zudem können einem weitere Kosten auferlegt werden.

Im Zweifel Gegenabmahnung aufsetzen lassen, wenn sie dir auf den Sack gehen. Oder negative Feststellungsklage anstreben.

Auf Deutsch: Geh zum Rechtsanwalt.
 
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31.10. diesen jahres? wäre ja dann echt fix… und fände ich bissel seltsam.

ansonsten würde ich jetzt auch für eine modifizierte unterlassungsklärungen plädieren
 
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na welcher mongoloide hurensohn wollte mich denn da hacken?




lol das natürlich fail^^ auch weil es um pornos geht.... war dein PC den an Halloween (als du weg warst) an? Vllt dein Daddy?

ne ich wüsste nicht dass er an war, mein vater wohnt woanders, wir sind ein 2personen-haushalt.


wenn ich also vor gericht glaubhaft machen könnte, dass niemand hier zuhause war, was wäre dann? wlan ist auch aus, sieht dann auf den ersten moment schon so aus als gäbe es keine andere möglichkeit, auch wenn niemand hier war. müsste ich dann beweisen, dass der pc aus war? oder müssten die dann beweisen, dass der film wirklich auf meinem pc ist?
 
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Die müssen dir Beweisen, dass der Film über deinen Anschluss runtergeladen wurde. Ich würde zurückschreiben, dass es bei der IP-Adresse evtl nen Zahlendreher gegeben hat, die sollen das mal überprüfen. Du und deine Ma waren nicht da, W-Lan war aus ---> fickt euch und lasst mich in Ruhe. Bischen verpacken und gut is.

Aber auf jeden Fall den Anschuldigungen widersprechen!
 
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wenn ich also vor gericht glaubhaft machen könnte, dass niemand hier zuhause war, was wäre dann? wlan ist auch aus, sieht dann auf den ersten moment schon so aus als gäbe es keine andere möglichkeit, auch wenn niemand hier war. müsste ich dann beweisen, dass der pc aus war? oder müssten die dann beweisen, dass der film wirklich auf meinem pc ist?

Kurz und knapp: Wenn du beweisen kannst, dass dein Verhalten schon gar nicht äquivalent oder im Endeffekt adäquant kausal war für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung, haftest du nicht als Störer.

Aber hier nochmal: Geh zum Rechtsberater, wenn du Sicherheit willst. Und lass die Finger weg von jeglichen Unterlassungserklärungen. Dann mach lieber nichts oder widerspreche dem Mist.
 
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Nö, den kannst du ja mittlerweile gelöscht haben oder die Platte zwischenzeitlich in einen aktiven Vulkan geschmissen haben. Laut Anklage sollst du die beiden Filmchen angeblich wohl verteilt haben (gehe stark von aus), und obwohl laut Urheberrechtsnovelle seit 2008 auch das Herunterladen aud offensichtlich illegalen Quellen verboten ist, sind Torrent-User wohl noch Zielgruppe Nr. 1, da man leicht die Nutzer abgreifen kann. RS und Co. geben wohl kaum die Daten ihrer treuen (zahlenden Premium-)Kunden heraus, wenn man das auf die One-Klick-Hoster bezieht. Zumal man "nur" herunterlädt.

Keine Rechtsberatung!
Wieso schicken die den Brief nicht per Einschreiben? Ich meine, 650 Euro pro Film, was wohl auch die Auslagen des Anwaltsbüros beinhaltet, aber keine vergleichsweise lächerlichen Kröten für ein Einschreiben?
Falls die hartnäckig sind, lässt sich eventuell was über Zeugen machen, falls du z. B. bei Freunden warst.

€: bezieht sich auf Nocturns letzten Beitrag.
 
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Setzen wohl darauf, dass die Leute aus falscher Scham und Angst vor der großen Welle einfach zahlen.

Nichts machen wäre keine so gute Idee mMn.. Widersprechen wäre hier durchaus angebracht, das geht auch formlos. Vorher natürlich kurz zum RA. Erpart in jedem Falle viel Rumgenerve und Ärger.
 
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Nö, den kannst du ja mittlerweile gelöscht haben oder die Platte zwischenzeitlich in einen aktiven Vulkan geschmissen haben. Laut Anklage sollst du die beiden Filmchen angeblich wohl verteilt haben (gehe stark von aus), und obwohl laut Urheberrechtsnovelle seit 2008 auch das Herunterladen aud offensichtlich illegalen Quellen verboten ist, sind Torrent-User wohl noch Zielgruppe Nr. 1, da man leicht die Nutzer abgreifen kann. RS und Co. geben wohl kaum die Daten ihrer treuen (zahlenden Premium-)Kunden heraus, wenn man das auf die One-Klick-Hoster bezieht. Zumal man "nur" herunterlädt.

Keine Rechtsberatung!
Wieso schicken die den Brief nicht per Einschreiben? Ich meine, 650 Euro pro Film, was wohl auch die Auslagen des Anwaltsbüros beinhaltet, aber keine vergleichsweise lächerlichen Kröten für ein Einschreiben?
Falls die hartnäckig sind, lässt sich eventuell was über Zeugen machen, falls du z. B. bei Freunden warst.

€: bezieht sich auf Nocturns letzten Beitrag.

yop war ich, können mehr als 10 leute bezeugen
kein einschreiben deshalb, weil die kanzlei massenabmahnungen verschickt, das würde dann am ende doch etwas teuer werden

okay, also in jedem fall zum anwalt
 

parats'

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Würds vorerst ignorieren solange es nicht per Einschreiben kam.

Waren die Streifen zumindest gut?
 
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wie gesagt, ich hab vorher noch nie von denen gehört geschweige denn sie gesehn, deshalb kommt mir das ganze auch sehr komisch vor
 
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Es ist kackegal ob du es getan hast oder nicht. Gegen die Abmahnung, die nun einmal jetzt im Raum steht, musst du etwas tun.

Schicke denen eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis. Damit sicherst du dich selbst einmal gegen den von der Gegenseite bereits ausgelösten rechtlichen Mechanismus der Abmahnung ab. Sobald du ihnen die mod. Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis zugeschickt hast, können sie dich nur noch zivilrechtlich verklagen - und die Chance, dass das geschieht ist sehr, sehr gering.
 

Chnum

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Eine Briefmarkendiskussion ist das hier allerdings nicht!
 
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Hab zwar keine Erfahrung aber wenn du dir sicher bist das du es nicht über dein Anschluss verursacht hast würde ich bei keinem Einschreibbrief erst garnicht reagieren (insbesondere gar zum Anwalt gehen und dort ggf gleich ein paar hundert euro hinblättern für nichts...))
 

FCX

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Nicht per Einschreiben? Du hast nix runtergeladen? Ich würde mal sagen abzocke. Oder irgendjemand hat dein Wlan geknackt und über deine Leitung dlt. Würde nen Anwalt einschalten in dem Fall da du ja nix runtergeladen hast, ne modifizierte UE wäre da imo der falsche Schritt.
 
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Exakt das gleich kam hier auch an - 3-Leute WG, ich bin der einzige der sich mit Computer auskennt.

3 Schreiben an einem Tag.
U+c
Kein Einschreiben
Tatzeitpunkt vor ~15 Tagen
12 Tage Zeit
irgendwas mit "strassenmädchen", "berliner orgien" und "mama will f*****"
etc...

Wir hatten zu der Zeit allerdings unser WLan offen (keine Diskussion drüber bitte. Danke.), drum konnten wir nicht sicher sein.

Schlau gemacht, modifizierte Unterlassungserklärung von einer Webseite runtergeladen, angepasst und mit einem Tag verspätung denen gefaxt und per EInschreiben geschickt - so wies die Leute auf einschlägigen Seiten empfehlen.

Das ganze kam Mitte September, Ende September sind unsere modUEs eingegangen, seit dem nix von denen gehört.

Muss man für Bittorent nicht portforewarding einstellen, damit das überhaupt eingermaßen läuft? Ich wollte mit n Linuximage per BT ziehen, ging nicht.
 
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Du solltest gar nicht mit bittorrent und Konsorten was ziehen, auch ohne port forwarding verteilst du die Dateien.

Nichts machen oder gleich klein bei geben ist immer schlecht, die suchen sich die "Schwachen" aus, welche Klein bei geben und schicken denen dann RechungEN.

Wenn es wirklich zur Klage kommt sind die in der Nachweispflicht, als Angeklagter hält man am Besten die Klappe, ja nicht kommen mit Entschuldigungen oder Rechtfertigungen!

Am Besten sich eine Kanzlei suchen welche auf Medienrecht spezialisiert ist, davon gibt es immer mehr und die dann entscheiden lassen ob es sich lohnt ein Verfahren ein zu leiten, welches im schlimmsten Fall sehr sehr teuer werden kann für dich.
 

Entelechy

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Kinder, das ist ne ABZOCKE und keine normale Abmahnung. Seid ihr erst seit gestern auf dieser Welt?!
 

Gonzales

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also grundsätzlich ist eine abmahnung gültig auch wenn sie nicht per einschreiben kommt - die führen über ihren postausgang buch und sie müssen lediglich den postausgang nachweisen, ansonsten müsste der brief im nichtzustellungsfall an sie zurück gehen.
zusätzlich gilt bei einem w-lan anschluss die störerhaftung (der anschlussinhaber hat dafür sorge zu tragen (firewall/passwort) dass von seinem anschluss kein schaden ausgeht) - rausreden ist also nicht prinzipiell möglich - und auch schuld auf andere abzuwälzen bringt vor einem prozess erstmal wenig.

auch die kurze frist zur reaktion ist übliche praxis ( wobei ich mich bei 12 tagen schon fast wundere dass sie so viel zeit geben - meines wissens bewegt sich das normal im rahmen von 5 werktagen).

was mich stutzig macht ist der zeitnahe versand dieser abmahnung. das kann - muss aber nicht bedeuten dass es ein betrug ist.
google mal die kanzlei und schau dir die diversen abmahn-hilfeseiten durch.
auf den ersten blick scheinen urmann und collegen (lol denglisch?)die wohl eine echte kanzlei zu sein es aber nicht sehr genau mit der sorgfalt zu nehmen (fehlerhafte abmahnungen).
http://www.urmann.com/

eine modifizierte unterlassungserklärung ohne schuldeingeständnis ( sinngemäß: ich werde dafür sorge tragen dass von meinen anschluss aus keine rechteverletzungen begangen werden) würde dich erstmal vor einer "einstweiligen verfügung" (quasi ein eilverfahren) schützen ist jedoch auch mit verpflichtungen deinerseits verbunden (gültig 30 jahre).

so und jetzt zum wichtigen teil.
informier dich lang und breit über alle vor- und nachteile der unterschiedlichen vorgehensweisen:
mod. ue(langzeitverpflichtung/keine sicherheit)
vs
anwalt(anwaltskosten extra + reduzierte abmahnkosten durch vergleich[läuft häufig aufs selbe hinaus] oder risiko mit anwaltshonorar[mod.ue durch anwalt])
vs
zahlen("wer einmal zahlt, zahlt wieder")
vs
keine reaktion(einstweilige verfügung) )

nutz den zeitrahmen aus den du hast aus. gerichtsverhandlungen gibt es - die sind jedoch selten (doch was nützt dir das im zweifel wenn es dich erwischen sollte).

die häufigste vorgehensweise ist meines wissens die mod.ue (hierbei macht es meines wissens nach auch keinen unterschied ob du nun tatsächlich schuldig bist.
als reaktion der kanzlei würde eine erneute zahlungsaufforderung kommen (evtl mit erhöhter geldforderung) - sofern dies aber keine gerichtliche mahnung ist brauchst du darauf nicht zu reagieren.
erhälst du eine gerichtliche mahnung MUSST du dieser fristgerecht widersprechen.
erst danach könnte es zu einer anklageerhebung kommen.

anwälte bieten zum teil kostenfreie beratungsgespräche an (aber vorsicht - die jungs wollen auch was verdienen und lassen dich daher auch gerne mal ziemlich verunsichert zurück).

im idealfall machst du dich online schlau - führst dann ein solches gespräch (oder hast evtl sogar einen anwalt im bekanntenkreis der dir beim juristendeutsch helfen könnte) und triffst deine entscheidung über die weitere vorgehensweise. die entscheidung kann dir niemand abnehmen. die wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen auseinandersetzung ist gering aber eben nicht null.
es gab unlängst wohl ein urteil in hamburg das eine schadenssumme für einen mp3leecher zur folge hatte mit 15 euro strafe pro titel - das macht mut - eine klage mit einem solchen ergebnis ist für die abmahnkanzleien keine geschäft - ist aber eben leider trotzdem keine garantie.

ansonsten zum schluss noch ein disclaimer - ich bin kein anwalt sondern absoluter laie und gebe hier nur wieder was ich im internet gefunden habe. das ganze richtet sich in dieser form evtl mehr an leute die ein klein wenig schlechtes gewissen haben und muss nicht auf deinen fall zutreffen - auch wenn ich aufgrund meines verständnisses von der störerhaftung keinen direkten unterschied sehe. meine empfehlung wäre:
1. recherche
2. evtl bei der polizei oder anwaltskammer oder so nachfragen ob die abmahner tatsächlich anwälte sind
3. mod. UE + auf keinen fall bezahlen.
4. keine panik bei der kanzleiabmahnung
5. gerichtlicher abmahnung (so eine kommen sollte) widersprechen.

links:
http://abmahnwahn-dreipage.de/
http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/
 
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ey 5minuten google und alles sollte klar sein bei den typen ...
und wenn ich nichts gemacht habe muss ich sicher auch auf nichts anworten weil dann sollte klar sein das es in verbindung mit google abzocke ist.
 

Gonzales

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also bei den abmahnungen geht es ja darum dass man die dateien die man selbst zieht als upload für andere zur verfügung stellt. der download ist dabei quasi nebensächlich. auf einer seite wie youporn oder eben auch youtube oder diversen streamanbietern wird das afaik gehandhabt dass die seitenbetreiber eine art sorgfaltspflicht innehaben und gegen copyright verletzungen vorgehen müssen (meldesystem und admins o.ä.) um den eigenen kunden vor unerlaubten rechtsverletzungen zu schützen.(zb gsl2 finals restreamerbans) im prinzip ist es ja nicht im interesse des seitenbetreibers, wenn die eigenen besucher kriminalisiert werden.
 
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Hab auch mal son Wisch bekommen.
Auf keinen Fall zahlen! Das kommt einem Schuldeingeständniss gleich. Die werden dich dann unter garantie noch öfter abmahnen. Mit weit aus höhren Summen.
Zum schreiben selbst. Du kannst das eigentlich als ein Angebot verstehen was die Herren Anwälte dir da machen. Ob du es annimmst oder ablehnst ist dir überlassen.

Ich habe damals einfach nicht darauf reagiert (wurde mir auch von einem Anwalt zu geraten). Es kam zwar noch 2 mal Psot, dann war aber ruhe.
Zu einem Gerichtsverfahren kommt es nur in absoluten Ausnahmen. Hier wäre eine Recherche zur Kanzlei sinnvoll. Die müssten dann erstmal beweisen das ihre Software einwandfrei funktioniert, mit der sie dich überführt haben wollen.
 
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Die Seite vom Urmann hat dermaßen viele Rechtschreibfehler, dass ich dabei nichtmal ansatzweise an irgendwas Seriöses glauben kann.
(Auch ohne weitere Recherche. :))
 
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An deiner Stelle NocturntehSex würde ich trotzdem eine modifizierte Unterlassungserklärung abschicken, dazu raten selbst die Anwälte aus dem von dir verlinkten Video.
Als Randnotiz möchte ich noch erwähnen, dass der Videoblog wirklich informativ ist, auch was das Thema filesharing generell angeht (nicht nur auf Tauschbörsen bezogen, sondern auch auf one-click-Hoster ala Rapidshare!). :top:
 
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es geht ums prinzip, nämlich dass die ganze geschichte nicht zu 100% sicher ist, allein schon vom provider aus.
 

ROOT

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darf ich mal fragen was du gemacht hast und wie das ganze ausgegangen ist nocturn?
ich hab heut nämlich auch post von den freundlichen herren bekommen. -_-
 
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Bei uns wars ja exakt gleich, siehe oben.

Hier bisher nichtsmehr von denen gehört.

Ich glaube mich zu errinern, nur im Rahmen von der TV-Sendung im Zusammenhang mit dem Wort "Betrüger".
 
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Hatte schonmal so was ähnliches, irgendwer aus unserem Haus soll ein Spiel runtergeladen haben (dass keiner von uns kannte). Schreiben ignoriert und es kam nie wieder was. Diese Teile werden meist zu tausenden aus ner Kanzlei rausgehauen und wenn 1% zahlen hats sichs schon gelohnt. Verdrehtes Rechtsverständnis...
 

Benrath

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So nun ist es mir auch passiert....

Post von der Kanzlei Waldorf und Frommer, laut google einschlägig, bekannt dafür.

Das ganze scheint etwas doof zu sein, der Vorwurf ist, jemand hätte Iron Man 2 über unsere Ip hochgeladen. Meine Eltern waren es nicht, dummerweise war ich an dem WE zu Hause, zwar nicht zu der Uhrzeit, aber ich gehe mal davon aus, dass die Sache stimmt. Eventuell hatte ich den Laptop und Torrent angelassen um etwas anderes zu ziehen und es könnte sein, dass ich da gerade Iron Man 2 im Torrent verzeichnis hatte... Ist alles etwas dum, aber ok, gehen wir jetzt mal davon aus, dass das ganze begründet ist.

Blöd ist, dass das Ding am 19.09 eingegangen ist und die Frist endet Montag den 26.09 um 12, daher müsste man das quasi faxen und schicken oder? Ist die Frist rechtens, ne Woche ist echt etwas kurs imho.

Wie ich jetzt gelesen habe unterschreibt man auf keinen Fall die beigelegt Unterlassungserklärung(UA), sonder soll eine modifizierte nutzen, z.b.
http://www.rettet-das-internet.de/unterlassungserklaerung.txt

Also meine Eltern waren es unter Garantie nicht und es mir zu beweisen, der quasi nicht mehr da wohnt und immer woanders ist, wird auch schwierig, vor allem mein Laptop ist woanders.

Freund meinte, sein Anwalt hätte noch was dazugedicht, dass der Inhaber gar nicht in der Lage wäre das Internet so zu nutzen udn nicht mal wüsste was torrent sei? Sollte ich da auch noch was dazudichten am Anfang um den Vorwurf abzustreiten und dann die modifizierte UA?

Wenn ich gonzales Post richtig verstanden habe, gibt es nach der modifizierten UA noch ein Risiko, dass aber mit dem Anwalt quasi ebenso besteht? Den Anwalt kann ich mir dann bei einer wirklichen Klage immer noch geben?
 
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also rein logisch betrachtet, würde man bei der Internetnutzung natürlich sehen, dass da nicht nur deine noobigen Eltern das Internet dort nutzen...aber ist natürlich die Frage, an wieviel Daten die für solche Abmahnungen kommen...kA ^^
 
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