15 Euro Gutschein bei T-Online Fotoservice. --> z.B. Fototasse inkl. Versand umsonst

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das reicht ja gradma für die bearbeitungspauschale, diese schweine
 
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Neue Codes braucht die Community! Habe noch viele Tassen zu bestellen :8[:
 

Desolator

OT-Forum, Flashgame0wner 2008
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Original geschrieben im Gulli
ich hatte bei T-Online auch ein paar kleinere Probleme, hab das aber bei der Hotline geklärt; mit dem Hotline-Mitarbeiter habe ich mich dann per Mail unterhalten und der sagte, dass die Telekom im Moment sehr hinter den Gutschein-Ausnutzern her ist; da gäbe es wohl Typen, die hätten 60 Bestellungen mit dem selben Gutschein aufgegeben . Deshalb mein Tipp - lieber erstmal "nur" einmal umsonst bestellen
 
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o.O naja ich hoffe mal dass sich T-Online nicht mit so kleinen Fischen wie mir (4 Tassen 2 Poster und 1 Schürze) beschäftigt sondern mit so leuten wie Kuma :elefant:
 
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Jetzt scheißen se sich gleich alle wieder ein.
 
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Steht in den AGBs das meinen Gutschein nur einmal nutzen darf?

wenn nicht, dann wayne ...

wenn sie gegen das ausnutzen sind, dann sollten die sich mal ein besseres system überlegen.. selbst schuld wenn man bestellungen mit demselben gutschein öfters an eine adresse schicken kann
 

Aule2

Guest
gemäß agb muss man seine daten korrekt eingeben.
D.H. Jemand wie Kuma, der immer seinen Namen und Anschrift eingegeben hat, und unterschiedliche korrekte EMails verwendet hat, wird wohl leichter Rechtmäßig sein, als jemand, der seinen Namen/ Adresse variiert hat.
€ Von Gutschein habe ich in den AGBs nix gelesen, also insb. nicht, dass man diesen nur einmal verwenden dürfe.

€€ Aber in Praxis werdet ihr alle wohl wg Betrug zu nem Diggen Nigga ins Gefängnis kommen, bin aber auch der Meinung, dass t-online selber verantwortlich ist, sicherzustellen, dass die zuordnung Person nicht nur pber die EMail Adresse funktioniert, also insb. dass diese nicht hinreichend sorgfältig waren.
 
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das wars mir wert :stupid:

scheiß 30 lost tassen :/
 
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Hab gestern 2 Poster bekommen. Sind eigentlich ganz gut geworden, nur eines war ein wenig geknickt.
 
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Original geschrieben von Aule2

bin aber auch der Meinung, dass t-online selber verantwortlich ist, sicherzustellen, dass die zuordnung Person nicht nur pber die EMail Adresse funktioniert, also insb. dass diese nicht hinreichend sorgfältig waren.
Naja, das kann man ja aber nicht ernsthaft als Rechtfertigung anführen.
 

Aule2

Guest
nein natürlich nicht.
aber wenn man immer seine korrekte daten eingibt, und eben 10 mail adressen hat, sehe ich keinen grund, warum man irgendwas falsch gemacht hat, wenn man 10 gutscheine nutzt -- das ist deren verantwortung.
Insb- weil ich in keinem vernünfitgen Rahmen einen Hinweis sähe, dass man als Person den Gutschein nur einmal nutzen darf.
(Wie es zB andere online versender handhaben!)

€ Allerdings muss man anmerken dass nach unserem heutigen Rechtsverdreher Gehabe, der Gesunde Menschenverstand nicht mehr relevant ist, also die Interpretation von Recht und Unrecht nicht mehr mit normaler Vernunft handbar ist ;(
(d.h. ich als Laie trotz vernünfitger Gedankenfühung völlig danabenliegen kann)
Aber das ist halt der Luxus, den man haben muss, wenn man anstelle von gewöhnlichen Verbrechern eben Juristen haben will.

--> Idee für Forschung: Summe Juristen + Verbrecher = Konst. in einer Gesellschaft.
 
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ja sehe ich auch so.. wieso ist es überhaupt so, dass man diesen gutschein praktisch endlos nutzen kann? da ist ja schonmal ein grundlegendes problem... und es gibt sicher genug die den gutschein geabused haben mit korrekten daten, .. nur gibts eben keine hinweise

t-online ist doch selbst behindert. die müssen doch wissen, dass das leute ausnutzen sobald die das herausfinden
 
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Original geschrieben von Aule2

nein natürlich nicht.
aber wenn man immer seine korrekte daten eingibt, und eben 10 mail adressen hat, sehe ich keinen grund, warum man irgendwas falsch gemacht hat, wenn man 10 gutscheine nutzt -- das ist deren verantwortung.
Insb- weil ich in keinem vernünfitgen Rahmen einen Hinweis sähe, dass man als Person den Gutschein nur einmal nutzen darf.
(Wie es zB andere online versender handhaben!)
Naja, ich finde, da machst du dir das etwas zu einfach.
Allein der Umstand, dass man mit einer Email Adresse den Gutschein auch nur einmal benutzen konnte, sollte dem "gesunden Menschenverstand" eigentlich sagen, dass Merfachbestellungen von der Telekom nicht vorgesehen bzw. nicht erlaubt waren.
Das solche Mehrfachbestellungen durch die "Dummheit" der Telekom doch möglich waren, kann man meiner Meinung nach, wie gesagt, nicht wirklich als Rechtfertigungsgrund anführen, von wegen, ist die Telekom halt selbst schuld, wenn sie das zulässt.
Zumindest vom moralischen Standpunkt her ist das eine sehr fragwürdige Argumentationsweise. Auch wenn sowas so einen riesen Konzern wie die Telekom betrifft. Ich meine, die Telekom stellt die Fotoprodukte ja sicherlich nicht selbst her, sondern das übernimmt irgendeine kleinere Firma für die. Wer weiss, was da jetzt los ist. Der Gutschein wurde ja nicht nur hier "abused". Nur mal so am Rande.
 
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Tja, als Firma sollte man sich solche Fehler in der Tat nicht leisten, sonst geht man schnell den Bach runter und produziert viele neue Arbeitslose.
 
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Original geschrieben von Aule2

€ Allerdings muss man anmerken dass nach unserem heutigen Rechtsverdreher Gehabe, der Gesunde Menschenverstand nicht mehr relevant ist, also die Interpretation von Recht und Unrecht nicht mehr mit normaler Vernunft handbar ist ;(
(d.h. ich als Laie trotz vernünfitger Gedankenfühung völlig danabenliegen kann)
das sehe ich anders; gerade wenn man sich die urteile anschaut die bis in die letzte instanz ausgefochten und dann beispielsweise vom bgh gefällt wurden ist eine ziemlich lebensnahe einstellung vieler richter erkennbar. das trifft auch auf viele andere urteile zu, aber da ist es für den unbedarften laien deutlich umständlicher an begründungen etc heranzukommen.

und ich kann mir hier auch nicht vorstellen, inwiefern hier bei etwaigen forderungen/klagen gegenüber leuten die einen gutschein mehr als nur einmal benutzten der telekom recht gegeben werden sollte, selbst wenn in der computerbild beispielsweise gestanden hätte, dass der gutschein nur einmal je person gilt (was hier aber wohl niemand eben nachlesen kann oder? solche zeitungen kauft ja keiner, die macher kaufen sich die hohe auflage selbst :o ). verbindlich wäre hier, wie überall, nur ein hinweis auf so einen ausschluß beim erwerb der sache, und so einen gab es schlichtweg nicht. es ist dem (kostenlos)käufer sicherlich nicht zuzumuten den verkäufer zu fragen, ob er das ernst meint mit der 15 euro gutschrift oder ob das ein schlechter witz ist.

zudem ist es im internet üblich, dass kaufverträge erst mit dem abschicken der ware (oder zumindest dem akzeptieren der bestellung durch den verkäufer) zustande kommen; t-online hätte also ausreichend gelegenheit haben können, jeden gutschein in aller ruhe zu prüfen. da auch das nicht geschehen ist und die sachen ja auch noch mit 0 euro rechnungen versandt wurden ist hier wohl kaum mit einer böswilligen ausnutzung durch den käufer zu argumentieren.

und selbst wenn t-online, vielleicht gegenüber einer betriebshaftpflichtversicherung, argumentieren möchte, dass das ein menschlicher fehler ist: an so vielen stellen wie dieser angebliche fehler aufgetreten ist kann man da wohl kaum noch von einem fehler sprechen. das war entweder so geplant oder da gehören irgendwo dutzende von entscheidern und programmierern entlassen.
 

Aule2

Guest
Original geschrieben von aMrio

das sehe ich anders; gerade wenn man sich die urteile anschaut die bis in die letzte instanz ausgefochten und dann beispielsweise vom bgh gefällt wurden ist eine ziemlich lebensnahe einstellung vieler richter erkennbar. das trifft auch auf viele andere urteile zu, aber da ist es für den unbedarften laien deutlich umständlicher an begründungen etc heranzukommen.
Nun, ja, wenn DIr zB dein arbeitgeber einfach so kein geld mehr zahlst, so musst du für Deine Anwaltskosten zur EInforderung Deines Rechtes selber aufkommen.
zB siehe die Urheberrechts"rechte"
zB Vorratsdatenspeicherung

Gut, man könnte argumentieren, dass es weniger die Dumheit der Juridika ist (die theoretisch nur als blinde Maschinerie läuft), sondern die Dumheit der Legislative... (insb. bei meinen obigen Beispielen)
Aber da manche Partei versucht sich damit zu verteidigen, dass im Gesetz steht, dass ein Rechenschaftberichts abgelegt werden muss, nicht dass dieser korrekt sein muss, deutet dann doch wieder auf meine Bemängelung hin (mE wär angemessene richterliche Urteilung darauf 1000 Jahre Steinbruch für entsprechende Anwälte wg grober Unflätigkeit. -- ist aber ja nicht geschehen!)
 
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Mich würde ja mal viel mehr interessieren, warum es die Seite immer noch gibt und man noch immer diesen Gutschein einlösen kann. Ist das noch nicht aufgefallen?


Es gab mal so einen Fall da hat eine Firma auf ihrer Seite etwas versehentlich für 50€ statt 500€ angeboten. Nach ein paar Stunden wurde das Angebot auf der Seite korrigiert und eine Email an alle versendet, die dort bestellt hatten. Nach dem Motte: Sry ist lag ein Fehler vor, Ihre Bestellung ist ungültig.
 
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Original geschrieben von M@trixguy

Es gab mal so einen Fall da hat eine Firma auf ihrer Seite etwas versehentlich für 50€ statt 500€ angeboten. Nach ein paar Stunden wurde das Angebot auf der Seite korrigiert und eine Email an alle versendet, die dort bestellt hatten. Nach dem Motte: Sry ist lag ein Fehler vor, Ihre Bestellung ist ungültig.
das ist genau das was ich meinte und kam sogar gar nicht so selten vor im internet, schon vor zig jahren hatte beispielsweise karstadt irgendwelche pc hardware mit 2 nach links verschobenen kommastellen angeboten. aber da ein gültiger kaufvertrag eben in solchen fällen meist erst nach versenden der ware zustande kommt reicht eine entschuldigungsmail allemal aus; aber auch verkäuferirrtum wäre hier noch als anfechtungsgrund möglich gewesen. da aber die telekom von alledem keinen gebrauch macht, und vor allem verkäuferirrtum durchaus auch zu schadensersatzforderungen der käufer führen könnte denke ich eben nicht, dass die telekom diese ganze gutscheinsache so nicht wollte bzw jetzt den fehler bei den kunden sucht.

und aule: man muss wegen einer klage vor dem arbeitsgericht nicht unbedingt einen anwalt beauftragen, dafür gibt es ja auch noch die rechtsstellen. aber klar, dass ist natürlich unlogisch verglichen mit zivilstreitigkeiten, wo ja der rechtsbrechende die anwaltskosten zahlen muss. allerdings geht diese regelung doch auf ein gesetz / eine ordnung zurück und nicht auf ein urteil, und ich habe nie gesagt dass ich unsere gesetze für fair erachte :ugly:
 
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hab auch falsche email addys angegeben, bei mir is trotzdem alles gekommen
wart am besten einfach noch en bissle :-)
 

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2 Poster heute angekommen, schöne Qualität. :)
 
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jo 5 poster und 2 tassen heute angekommen.

also wenn t-online etwas gegen die gutschein abuser machen will sollten se wenigstens anfangen nix mehr zu verschicken ^^
 

DickerDinosaurier

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Da wird dann kurz gelacht und gut ist, du kleiner Hosenscheißer.
 

DanoDaDon

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Ehrlich mal, diese erbärmliche Panikmacherei...kackt ihr euch auch so in die Hose, wenn ihr beim Rumfahren in der Stadt nen Streifenwagen seht :stupid: .
 
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Typisch für bw.de, immer alle nur am rumfiepen. Und dabei wärn se alle doch sooo gern Gangster und Superstecher.
 
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Original geschrieben von fickificki
und in 2 wochen kommt die strafanzeige

die schick ich ihnen dann mitsamt kopien aller rechnungen die sie mir geschickt haben zurück.

tja sie schienen ja einverstanden zu sein
 
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Original geschrieben von @Smacks@
warum hab ich den thread erst heute entdecjt ? :(
lol echt?? der gondelt seit Auflegung in den Top 15 :D

naja hab grad auf Seite 1 den 10 Euro Gutschein reineditiert ;)
 
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Original geschrieben von Busta
oh schön, du hast den Gutscheinthread im TT entdeckt!

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