Entelechy
Guest
RTPAWC geht, ist aber nur ein 5€ Gutschein.
Original geschrieben im Gulli
ich hatte bei T-Online auch ein paar kleinere Probleme, hab das aber bei der Hotline geklärt; mit dem Hotline-Mitarbeiter habe ich mich dann per Mail unterhalten und der sagte, dass die Telekom im Moment sehr hinter den Gutschein-Ausnutzern her ist; da gäbe es wohl Typen, die hätten 60 Bestellungen mit dem selben Gutschein aufgegeben . Deshalb mein Tipp - lieber erstmal "nur" einmal umsonst bestellen
Naja, das kann man ja aber nicht ernsthaft als Rechtfertigung anführen.Original geschrieben von Aule2
bin aber auch der Meinung, dass t-online selber verantwortlich ist, sicherzustellen, dass die zuordnung Person nicht nur pber die EMail Adresse funktioniert, also insb. dass diese nicht hinreichend sorgfältig waren.
Naja, ich finde, da machst du dir das etwas zu einfach.Original geschrieben von Aule2
nein natürlich nicht.
aber wenn man immer seine korrekte daten eingibt, und eben 10 mail adressen hat, sehe ich keinen grund, warum man irgendwas falsch gemacht hat, wenn man 10 gutscheine nutzt -- das ist deren verantwortung.
Insb- weil ich in keinem vernünfitgen Rahmen einen Hinweis sähe, dass man als Person den Gutschein nur einmal nutzen darf.
(Wie es zB andere online versender handhaben!)
das sehe ich anders; gerade wenn man sich die urteile anschaut die bis in die letzte instanz ausgefochten und dann beispielsweise vom bgh gefällt wurden ist eine ziemlich lebensnahe einstellung vieler richter erkennbar. das trifft auch auf viele andere urteile zu, aber da ist es für den unbedarften laien deutlich umständlicher an begründungen etc heranzukommen.Original geschrieben von Aule2
€ Allerdings muss man anmerken dass nach unserem heutigen Rechtsverdreher Gehabe, der Gesunde Menschenverstand nicht mehr relevant ist, also die Interpretation von Recht und Unrecht nicht mehr mit normaler Vernunft handbar ist ;(
(d.h. ich als Laie trotz vernünfitger Gedankenfühung völlig danabenliegen kann)
Nun, ja, wenn DIr zB dein arbeitgeber einfach so kein geld mehr zahlst, so musst du für Deine Anwaltskosten zur EInforderung Deines Rechtes selber aufkommen.Original geschrieben von aMrio
das sehe ich anders; gerade wenn man sich die urteile anschaut die bis in die letzte instanz ausgefochten und dann beispielsweise vom bgh gefällt wurden ist eine ziemlich lebensnahe einstellung vieler richter erkennbar. das trifft auch auf viele andere urteile zu, aber da ist es für den unbedarften laien deutlich umständlicher an begründungen etc heranzukommen.
das ist genau das was ich meinte und kam sogar gar nicht so selten vor im internet, schon vor zig jahren hatte beispielsweise karstadt irgendwelche pc hardware mit 2 nach links verschobenen kommastellen angeboten. aber da ein gültiger kaufvertrag eben in solchen fällen meist erst nach versenden der ware zustande kommt reicht eine entschuldigungsmail allemal aus; aber auch verkäuferirrtum wäre hier noch als anfechtungsgrund möglich gewesen. da aber die telekom von alledem keinen gebrauch macht, und vor allem verkäuferirrtum durchaus auch zu schadensersatzforderungen der käufer führen könnte denke ich eben nicht, dass die telekom diese ganze gutscheinsache so nicht wollte bzw jetzt den fehler bei den kunden sucht.Original geschrieben von M@trixguy
Es gab mal so einen Fall da hat eine Firma auf ihrer Seite etwas versehentlich für 50€ statt 500€ angeboten. Nach ein paar Stunden wurde das Angebot auf der Seite korrigiert und eine Email an alle versendet, die dort bestellt hatten. Nach dem Motte: Sry ist lag ein Fehler vor, Ihre Bestellung ist ungültig.
Original geschrieben von Aule2
die welt zittert!
Original geschrieben von fickificki
und in 2 wochen kommt die strafanzeige
Ich hoffe doch nicht, dass du das erst meinstOriginal geschrieben von Kerri
hab ne mahnung über 0 euro bekommen
Original geschrieben von Aule2
Ich hoffe doch nicht, dass du das erst meinst
Ich mein, am Schluss wolln die noch Mahngebühren!
lol echt?? der gondelt seit Auflegung in den Top 15Original geschrieben von @Smacks@
warum hab ich den thread erst heute entdecjt ?
Original geschrieben von Busta
oh schön, du hast den Gutscheinthread im TT entdeckt!
Schwab Gutschein für Neukunden + Versandkostenbefreiung
*****************
Beschreibung:
Mit diesem Gutschein sparen Sie ganze 10,- Euro bei ihrer ersten Bestellung bei Schwab
Bei der Neukunden-Anmeldung einfach Schwab Aktionsnummer A2371027 angeben und die 10 Euro selbst von der Rechnung abziehen. Gutschein nur für Ihre erste Bestellung gültig.
gültig ab:15.09.2006
gültig bis:30.06.2007
(quelle: Hier )
******************
6,95 Euro Schwab Gutschein (=keine Versandkosten)
* IHRE gewünschten Artikel auswählen
* auf dem Bestellschein Aktionscode als Bestellnummer eingeben: 2040693
* auf das Feld “Auf den Bestellschein” klicken, Gutschein liegt automatisch im
Warenkorb
(quelle: Hier )
******************
Schwab Gratisartikel: 4tlg. Reise-Set
* einfach kostenlos mitbestellen
* auf dem Bestellschein Code als Bestellnummer eingeben: 6695131 (Reise-Set)
* auf das Feld “Auf den Bestellschein” klicken, Gratisartikel liegt automatisch im
Warenkorb
******************
Wenn das ganze so klappt bekomme ich eine 1 GB SD-Karte für 0,00 EUR + Reise-Set....
Wenn es doch was kostet kann ichs kostenlos zurückschicken (bei Hermes - Shop abgeben)
Neckermann - 15 Euro Gutschein
http://t-com.popularix.com/taf/pop_up_tell_01.jsp
Einfach die T-Com-Seite an Freunde empfehlen.
Der Eingeladene muss nichtmal was kaufen,
sondern nur die Website über den Link in der Mail besuchen.
Der Einladende erhält den Gutschein dann per mail.
Der Gutschein ist bis zum 13.05.2007 und
nur bei einem MBW von 50 Euro einlösbar.