Original geschrieben von aMrio
shao:
ich habe jetzt keine zeit viel zu schreiben, von daher auf die schnelle ein paar links, die für sich selbst schon aussagekräftig genug sind und auch etliche deiner fragen / behauptungen beantworten / widerlegen.
Nein, du widerlegst gar nichts und bringst auch nichts, das mir nicht schon bekannt war, außer die externen Löschrechte bei RS, was aber offenbar auch schon ein alter Hut ist:
Eine proMedia-Mitarbeiterin sei allein damit beschäftigt, Links auf illegal dort eingestellte Songs und Alben zu löschen. In ihrer Mailbox treffen täglich eine ganze Reine von Hinweisen auf entsprechende Angebote von Mitgliedern des weltweiten Dachverbands der großen Labels, der IFPI, ein. Seit etwa zwei Jahren hat RapidShare zum sofortigen Löschen solcher Links – Rasch spricht von 27.000 in einem Monat – proMedia eine eigene Eingabemaske zur Verfügung gestellt.
http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/86685
Sieht für mich danach aus, als wollten sie sich Arbeit ersparen. Von einer Verschwörung oder Kooperation, die sich gegen die User richtet, ist nichts zu erahnen.
Und ich halte es schon allein deshalb für unwahrscheinlich, weil es Rapidshare das Geschäft ruinieren würde und ewig lässt sich sowas sicherlich auch nicht geheimhalten.
Auszuschließen ist es natürlich auch nicht, aber wer sein Verhalten solchen Spekulationen ohne konkreten Verdacht unterwerfen möchte, der soll das gerne tun. Ich orientiere mich lieber an Fakten.
Und an solchen bringst du leider nichts neues. Inwiefern irgendwelche Urteile zur Höhe des Streitwertes bei solchen Abmahnungen meine Aussagen widerlegen sollen, ist mir nicht klar.
Original geschrieben von aMrio
das urteil bzw. die klageabweisung bzgl. des verschwundenen mitarbeiters:
http://www.webhosting-und-recht.de/urteile/Landgericht-Hamburg-20080314.html
wäre die firma arschig gewesen hätten die einfach irgendjemanden gesucht der behauptet das selbst getestet zu haben. war sie glücklicherweise nicht, spricht immerhin für sie.
Ich hatte das Urteil bereits verlinkt. Und ja, es ist wirklich sehr nobel von der Firma, dass sie keine Zeugenaussage gefälscht haben.
Es wäre auch so ungeheuer glaubwürdig gewesen, dass ein Mitarbeiter sich ewig später noch an eine einzelne IP-Adresse und die damit in Verbindung stehenden Daten hätte erinnern können: großes Kino.
Im Rahmen der am 22.11.2005 von der Kreispolizei durchgeführten Beschuldigtenvernehmung gab der Beklagte an, über die Tauschbörse WinMX „(…) hin und wieder Musik gesucht und die heruntergeladen (…)“ zu haben.
[...]
Mit Schreiben vom 27.01.2006 gab der Beklagte die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, verweigert jedoch die Zahlung der angebotenen Vergleichssumme.
Aja, an etwa sowas hatte ich schon gedacht. Ist natürlich besonders raffiniert, erst alles zuzugeben und sich dann die Zahlung zu verweigern.
Vor allem steht es in keinem Zusammenhang zu dem, was ich bisher gesagt habe.