öffentliche DL

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Da sitzen in der Regel Studenten vorm Bildschirm und loggen mit speziell dafür präparierten Tools die IPs von Sharern, speichern sie ab und legen Screenshots an.

laden die die dateien auch runter? (was, wenn die mehrere gb groß sind?) weil ansonsten dürfte es doch schwer sein, den upload nachzuweisen, oder?
 
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Original geschrieben von BrotUser


Router? Ist keine Pflicht. Und du kannst sehr sehr sicher sein, dass ein überragender Anteil dere, die bei One-Klicke Hostern Stammgäste sind, sich ein entsprechendes Tool installiert. Der Umgang damit ist ein Kinderspiel.

sicher, es geht auch ohne router, aber das ist jetzt hier haarspalte rei.

sicher ist nur, dass sich das geschäft lohnen muss, da solle datenbestände und der entstehende traffic einen haufen geld verschlingt
 

deleted_24196

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Original geschrieben von BrotUser
Router? Ist keine Pflicht. Und du kannst sehr sehr sicher sein, dass ein überragender Anteil dere, die bei One-Klicke Hostern Stammgäste sind, sich ein entsprechendes Tool installiert. Der Umgang damit ist ein Kinderspiel.
nicht jeder hat eine dsl-leitung zuhause, manche haben gar eine feste ip oder gehen sogar über die standleitung der uni online... und diese leute können halt ohne premiumaccount nicht viel saugen... außerdem würde es meinen mitbewohner verärgern wenn ich alle 3 mins die verbindung trenne :angel:

ps: wenn niemand zahlen würde - woher würde rs.com dann das geld für neue server nehmen? :confused:
 
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Original geschrieben von aMrio
wäre die firma arschig gewesen hätten die einfach irgendjemanden gesucht der behauptet das selbst getestet zu haben. war sie glücklicherweise nicht, spricht immerhin für sie.
Wie gnädig. Ich hätte demjenigen eine Haftstrafe für Falschaussage vor Gericht gegönnt. :hammer: :p

Original geschrieben von aMrio
was ist an ein paar gb schlimm? und bald muß evtl. rapidshare ja sogar selbst prüfen ob ein upload "böse" ist ~

"bald" :angel: und danach muss letitbit.net seine bösen uploads kontrollieren oder wie.


zu den andern beiden:
Die Accounts werden sicherlich eine Rolle spielen, ich sag ja auch nicht das niemand einen hat. Weltweit gesehn werden da schon noch mehr als genug zusammenkommen. Wobei wohl viele für ein paar Euro mehr eine andere bezahlte und relativ bekannte Alternative wählen werden. Früher kam noch Werbung hinzu, seit einger Zeit auch vermehrt kommerzielle Kunden.

Es geht übrigends auch bei statischer IP ohne Reconnect ~ Wenn man erst mal ein paar gute Proxies hat ;) da lacht sogar der Mitbewohner
 

shaoling

Guest
Original geschrieben von aMrio
shao:
ich habe jetzt keine zeit viel zu schreiben, von daher auf die schnelle ein paar links, die für sich selbst schon aussagekräftig genug sind und auch etliche deiner fragen / behauptungen beantworten / widerlegen.
Nein, du widerlegst gar nichts und bringst auch nichts, das mir nicht schon bekannt war, außer die externen Löschrechte bei RS, was aber offenbar auch schon ein alter Hut ist:
Eine proMedia-Mitarbeiterin sei allein damit beschäftigt, Links auf illegal dort eingestellte Songs und Alben zu löschen. In ihrer Mailbox treffen täglich eine ganze Reine von Hinweisen auf entsprechende Angebote von Mitgliedern des weltweiten Dachverbands der großen Labels, der IFPI, ein. Seit etwa zwei Jahren hat RapidShare zum sofortigen Löschen solcher Links – Rasch spricht von 27.000 in einem Monat – proMedia eine eigene Eingabemaske zur Verfügung gestellt.
http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/86685

Sieht für mich danach aus, als wollten sie sich Arbeit ersparen. Von einer Verschwörung oder Kooperation, die sich gegen die User richtet, ist nichts zu erahnen.
Und ich halte es schon allein deshalb für unwahrscheinlich, weil es Rapidshare das Geschäft ruinieren würde und ewig lässt sich sowas sicherlich auch nicht geheimhalten.
Auszuschließen ist es natürlich auch nicht, aber wer sein Verhalten solchen Spekulationen ohne konkreten Verdacht unterwerfen möchte, der soll das gerne tun. Ich orientiere mich lieber an Fakten.

Und an solchen bringst du leider nichts neues. Inwiefern irgendwelche Urteile zur Höhe des Streitwertes bei solchen Abmahnungen meine Aussagen widerlegen sollen, ist mir nicht klar.

Original geschrieben von aMrio
das urteil bzw. die klageabweisung bzgl. des verschwundenen mitarbeiters:

http://www.webhosting-und-recht.de/urteile/Landgericht-Hamburg-20080314.html

wäre die firma arschig gewesen hätten die einfach irgendjemanden gesucht der behauptet das selbst getestet zu haben. war sie glücklicherweise nicht, spricht immerhin für sie.
Ich hatte das Urteil bereits verlinkt. Und ja, es ist wirklich sehr nobel von der Firma, dass sie keine Zeugenaussage gefälscht haben.
Es wäre auch so ungeheuer glaubwürdig gewesen, dass ein Mitarbeiter sich ewig später noch an eine einzelne IP-Adresse und die damit in Verbindung stehenden Daten hätte erinnern können: großes Kino. :lol:

Im Rahmen der am 22.11.2005 von der Kreispolizei durchgeführten Beschuldigtenvernehmung gab der Beklagte an, über die Tauschbörse WinMX „(…) hin und wieder Musik gesucht und die heruntergeladen (…)“ zu haben.
[...]
Mit Schreiben vom 27.01.2006 gab der Beklagte die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, verweigert jedoch die Zahlung der angebotenen Vergleichssumme.
Aja, an etwa sowas hatte ich schon gedacht. Ist natürlich besonders raffiniert, erst alles zuzugeben und sich dann die Zahlung zu verweigern.
Vor allem steht es in keinem Zusammenhang zu dem, was ich bisher gesagt habe.
 

shaoling

Guest
Bisher gibt es noch keinen Prozess, also wirds wohl noch ein Weilchen dauern und solange die Kanzleien mit ihrer Abmahnpraxis noch von genug Leuten Geld sehen, werden die sich vielleicht auch nicht so ohne weiteres nochmal auf einen Prozess einlassen, bei dem sie eine herbe Niederlage riskieren.

Und abermals nimmst du hier in ziemlich seltsamer Weise auf den jüngsten vorliegenden Freispruch Bezug (fehlener Zeuge). Wie schon gesagt, ist es denkbar unwahrscheinlich, dass dieser Zeuge überhaupt etwas hätte sagen können, sonst wäre es der klagenden Kanzlei sicher auch wert gewesen, ihn dazu zu holen.
Fakt ist schlicht, dass die bisherige Praxis der Beweissicherung durch die von den Abmahnkanzleien beauftragten Firmen nicht für eine gerichtliche Verurteilung genügt.
Es wird sich zeigen, wie sie darauf reagieren.

Mit einer Klagewelle ist jedenfalls kaum zu rechnen, solange dieses Problem nicht behoben ist.
 
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Original geschrieben von [UEP]Xyz


laden die die dateien auch runter? (was, wenn die mehrere gb groß sind?) weil ansonsten dürfte es doch schwer sein, den upload nachzuweisen, oder?

Nein sie laden nichts herunter. Übrigens könnten sie sich dann gleich selber anzeigen ;) (es wird ja der download automatisch geshared)
 

shaoling

Guest
Original geschrieben von 2kewl4you
Nein sie laden nichts herunter. Übrigens könnten sie sich dann gleich selber anzeigen ;) (es wird ja der download automatisch geshared)
Natürlich laden die herunter und machen sich dabei nicht strafbar, weil sie vom Rechtsinhaber damit beauftragt sind.
 
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(es wird ja der download automatisch geshared)

ist das denn durch protokollanalysen bestätigt? denn nur weil ein bestimmter client so arbeitet, muss das ja nicht für alle zutreffen. hängt aber möglicherweise auch vom p2p netz ab.
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg

Natürlich laden die herunter und machen sich dabei nicht strafbar, weil sie vom Rechtsinhaber damit beauftragt sind.

Nein tuen sie nicht. Die Programme, die dafür benutzt werden hat übrigens die P2P-Community entwickelt, natürlich mit einem anderen Hintergedanken (Verfügbarkeit der Files, usw zu überprüfen).

@ Xyz Es gibt natürlich spezielle Leecher-Mods, aber im Normalfall gilt wer downloaded shared auch automatisch. Das soll ja auch der Grundgedanke von P2P sein.
 

shaoling

Guest
Wieso hörst du nicht endlich mal auf, hier irgendwelche Scheiße zu verbreiten, die du dir selbst zusammenreimst, die aber durch keine seriöse Quelle bestätigt wird?

Selbstverständlich müssen die das Zeug herunterladen oder wie sollen sie sonst sicherstellen, dass es sich auch tatsächlich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Glaubst du, wenn sie Dateinamen und -größe für bare Münze nehmen, macht es die anschließende Beweisführung leichter?

Ein litauischer Student hatte im Auftrag der ProMedia GmbH nach urheberrechtlich geschütztem Material in Tauschbörsen gesucht. Dafür hatte er sich die Musik heruntergeladen und sein Vorgehen durch Screenshots dokumentiert.
http://www.gulli.com/news/lg-hamburg-screenshots-sind-2008-04-08/

Mit größter Akkuratesse - und der Hilfe von Programmen wie Wireshark (ehemals Ethereal) - werden dabei die IP-Adressen auffälliger Teilnehmer gesammelt. Zur Kontrolle wird der betreffende Musiktitel gleich mit heruntergeladen. Die gewonnenen Informationen wandern dann umgehend an spezialisierte Rechtsanwälte weiter, [...]
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/29150/0/Schlappe_für_IP-Jäger_proMedia


Auf weiteren Stuss von deiner Seite werde ich hier nicht mehr antworten.
Ich gestehe gerne Fehler ein (wie oben geschehen) und korrigiere meine Meinung anhand der bekannten Quellenlage.
Aber wenn du nicht anders diskutieren kannst, als mir Halbwissen vorzuwerfen und dabei schlicht Unwissen zu verbreiten und dich auf Seitenlange gulli-Threads als einzige Quelle zu berufen, dann tuts mir leid. Es nervt einfach.
 
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heute wurde ja im bundestag beschlossen, dass rechtinhaber die kundendaten von produktpiraten vom provider abfragen können.

was mich wundert, es wurde ja gesagt, dass die angesammelten daten durch die vorratsspeicherung nicht für solche aktionen verwendet werden darf! das bestätigt mir ja auch ein artikel auf tagesschau.de

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/produktpiraterie4.html

aber wie soll das jetzt bitte funktionieren? der rechtinhaber hat die ip und dann ...?:confused:
 
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