öffentliche DL

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Ermittelt wird schon, nur werden die Klagen mittlerweile kaum noch von Richtern zugelassen. Mit diesem Thema beschäftigt sich momentan ein Generalstaatsanwalt in Düsseldorf.

Mit 2. Satz wirst du auf Grund von diversen Urteilen in der Vergangenheit vermutlich Recht haben. Allerdings kann es sein, dass du gefragt wirst, wer alles Zugang zu deinem Rechner hatte, was zu ungewollten Begleiterscheinungen führen kann. Nichts desto trotz ist Abstreiten im Fall des Falles angesagt.

Was ich eigentlich mit meinem vorherigen Post sagen wollte: Wenn sie jemanden fangen wollen, dann wohl eher in P2P Netzwerken, wo sie wenigsten irgendwelche Informationen bekommen können, als bei Hostern, bei denen ihnen jegliche Handhabe fehlt.
 

shaoling

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Ich wollte hier auch nicht P2P vs Rapidshare argumentieren, sondern lediglich darauf hinweisen, dass die Panikmache, die teilweise betrieben wird, bei P2P könnten sie ja nun jeden drankriegen, völlig unberechtigt ist.

Ich bin selber 24/7 Torrent-User (Upload fast immer auf voller Bandbreite) und würde das sicher nicht tun, wenn ich Konsequenzen befürchten müsste.
 

deleted_24196

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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Ich wollte hier auch nicht P2P vs Rapidshare argumentieren, sondern lediglich darauf hinweisen, dass die Panikmache, die teilweise betrieben wird, bei P2P könnten sie ja nun jeden drankriegen, völlig unberechtigt ist.
mehr hab ich auch nicht gemacht ;)
 
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Von einer Panikmache hab ich eigentlich nichts gemerkt. Soweit ich weiss wurde noch nie jemand wirklich verurteilt. Die Frage ist nur ob die Abmahnanwälte sich mit der aktuellen Einstellung der Gerichte abfinden wollen. Wobei 99% der fraglichen Fälle ohnehin außergerichtlich geklärt werden. Ich hab auch nie gesagt, dass man beim P2P sein Leben riskiert, sondern lediglich, dass die Chance bei RS erwischt zuwerden de fakto bei 0 liegt, während sie bei P2P immernoch die Chance besteht, auch wenn die Chance sehr sehr klein ist und es momentan ohnehin eine Stillstand gibt.
 
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Original geschrieben von BrotUser
Wobei 99% der fraglichen Fälle ohnehin außergerichtlich geklärt werden.

Das war doch aber gerade die argumentation der staatsanwaltschaft duisburg (?) die der meinung ist, den rechteinhabern ginge es nicht um eine strafverfolgung, sondern lediglich um eine geschäftsmäßige "abzocke" der täter und die desshalb diversen anwälten keine akteneinsicht mehr gewährt.
 
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1.) Strafrechtliche Gerichtsverfahren werden wegen Geringfügigkeit eingestellt, jedoch nicht die zivilrechtliche Klage die danach folgen kann. Ja ich schreibe bewusst "kann". Natürlich wird nur bei einem Minimum der Fälle wirklich Zivilrechtlich geklagt, aber diese Fälle gibt es nunmal auch und sollen der Abschreckung dienen.

2.) Die Großzahl der Filesharing Abmahnungen läuft immer nach dem gleichen Schema ab. Die Leute werden angeschrieben von den Anwaltskanzleien, sehen das sie mit 150-1000€ noch billig wegkommen würden und bezahlen diese Beträge + unterschreiben eine Unterlassungserklärung.


Zur Sicherheit:

Erstmal ist es hier schwierig mit Verallgemeinerungen zu arbeiten. Selbstverständlich wird bei P2P auch legaler Content geshared, aber das ist wohl nur ein winziger Bruchteil. Genauso ist P2P auch noch sicher, wenn ich nicht illegale Dinge (Musik-, Filmrips usw) herunterlade, nur leider lädt eben genau das Zeug.

Ich würde euch mal raten Peerguardian laufen zu lassen, während ihr oben genannte Sachen in emule herunterladet. Da bekommt ihr ständig Treffer von Anti-P2P, Mediadefender usw...
 
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Original geschrieben von Outsider23
Das war doch aber gerade die argumentation der staatsanwaltschaft duisburg (?) die der meinung ist, den rechteinhabern ginge es nicht um eine strafverfolgung, sondern lediglich um eine geschäftsmäßige "abzocke" der täter und die desshalb diversen anwälten keine akteneinsicht mehr gewährt.

Gibt einige Staatsanwaltschaften die keine Finger mehr Krum machen wollen.
Zivilrechtlich können die Kläger nichts tun, strafrechtlich kann bei praktisch keinem Fall mehr als eine Geldstrafe und/oder Schadensersatz bei rauskommen. Da viele solche Urteile bekannt sind, sollten auch die Abmahnanwälte bescheid wissen. Allerdings ignorieren die erst einmal alles bisher dagewesene und möchten ein neues, für sie besseres Urteil, welches ihnen aber keiner einräumen möchte. Dadurch entsteht der nicht unbedingt subjektive eindruck der Abzocke. Wie gesagt, momentan wird geprüft, ob Gerichte sich solchen Fällen anzunehmen haben, oder ob die Anwälte und Kläger sich mal sonst wo streicheln dürfen.

Baumert geht noch weiter: "Nach hiesiger Auffassung wäre die Aufnahme von Ermittlungen bereits unverhältnismäßig, da die Tatverdächtigen in den Tauschbörsen keinerlei finanzielle Interessen verfolgen." Eigentlich besitzen Rechteinhaber keine Handhabe, per Zivilrecht an Providerinformationen zu gelangen. Laut Wuppertaler Staatsanwaltschaft werde das "durch die Strafanzeigen unterlaufen".

Von Seiten der Urheber und Abmahnkanzleien hagele es laut Baumert Kritik gegen die Entscheidung aus Wuppertal, die von der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft derzeit überprüft werde.

Original geschrieben von 2kewl4you
1.) Strafrechtliche Gerichtsverfahren werden wegen Geringfügigkeit eingestellt, jedoch nicht die zivilrechtliche Klage die danach folgen kann. Ja ich schreibe bewusst "kann". Natürlich wird nur bei einem Minimum der Fälle wirklich Zivilrechtlich geklagt, aber diese Fälle gibt es nunmal auch und sollen der Abschreckung dienen.

Wenn man zivilrechtlich angeklagt wird, muss der Kläger aber praktisch schon neben einem gesessen haben, während man seine geschützten Dateien heruntergeladen hat. An irgendwelche Nutzerdaten kommt man so nicht ran.
 
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Zu Gerichtsverfahren kommt es ja in den meisten Fällen überhaupt nicht. In der Praxis sieht es doch so aus, dass die Rechteinhaber bzw. die von diesen beauftragten Firmen per "Überwachung" der Tauschbörsen die IP-Adresse des vermeindlichen "Rechtsverletzters" ermitteln und Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwalt stellen. Danach ermittelt diese den Anschlussinhaber (nur die Staatsanwaltschaft hat Auskunftsrecht bei den Providern), stellt das Verfahren dann aber zumeist ein. Um nun an den Namen des "Rechtsverletzers" zu gelagen, wird einfach Akteneinsicht ins Verfahren beantragt und mit dieser Information dann die entsprechende Person zivilrechtlich abgemahnt.
Interessant aber zu hören, dass sich Staatsanwaltschaften nun anscheinend anfangen zu weigern, Akteneinsicht zu gewähren. Das war mir bis jetzt entgangen.
 
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Abmahnanwälte gehn eigentlich immer nach dem selben Schema vor. :cool:
Damit wird aber vermutlich erst einmal Schluss sein.

Diese bequeme Umgehung des Datenschutzes dürfte nun vorbei sein. Denn das Bundesverfassungsgericht macht klar: Die Daten hinter den IP-Adressen dürfen nur bei der Verfolgung schwerer Straftaten an die Ermittlungsbehörden weiter gegeben werden (Voraussetzungen nach § 100a Abs. 1 und 2 StPO müssen gegeben sein).
siehe auch hier und hier

Die Weigerungen haben ca. Anfang des Jahres begonnen und häufen sich nun mehr und mehr.
 

shaoling

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Brot,
mit Panikmache meinte ich so Beiträge wie
Original geschrieben von gnu.marine
Beim hochladen wirste aber instant gefickt.


Original geschrieben von 2kewl4you
1.) Strafrechtliche Gerichtsverfahren werden wegen Geringfügigkeit eingestellt, jedoch nicht die zivilrechtliche Klage die danach folgen kann. Ja ich schreibe bewusst "kann". Natürlich wird nur bei einem Minimum der Fälle wirklich Zivilrechtlich geklagt, aber diese Fälle gibt es nunmal auch und sollen der Abschreckung dienen.
Mir ist von keinen erfolgreichen Zivilklagen bekannt, hast du dazu vielleicht ne Quelle?
Im Gegenteil, die Beweise, die die von den Abmahnkanzleien beauftragen Firmen dokumentieren, reichen überhaupt nicht für eine rechtskräftige Verurteilung.
Jüngstes mir bekanntes Urteil dazu:
http://www.wettbewerbsrecht-kanzlei.de/datenbanken/urteile/14032008lghamburgaz308o7607.html
Dazu die heise-Meldung:
http://www.heise.de/newsticker/Schlappe-fuer-Piratenjaeger-der-proMedia-GmbH--/meldung/105375
Original geschrieben von 2kewl4you
2.) Die Großzahl der Filesharing Abmahnungen läuft immer nach dem gleichen Schema ab. Die Leute werden angeschrieben von den Anwaltskanzleien, sehen das sie mit 150-1000€ noch billig wegkommen würden und bezahlen diese Beträge + unterschreiben eine Unterlassungserklärung.
Ja, das funktionierte gut, solange zum einen die Staatsanwaltschaften sich haben instrumentalisieren lassen und zum anderen nur bei Beschuldigten, die naiv genug waren, sich schuldig zu bekennen und das Geld zu bezahlen.


Ich kann für nichts, was ich hier sage, garantieren, sondern lediglich meinen Wissensstand mitteilen, nach dem ich auch selbst handle. Aber meiner Auffassung nach war die rechtliche Situation für Filesharer hierzulande eigentlich nie besser als heute.

Selbst mit den an sich eh harmlosen Abmahnungen ist es jetzt wohl erstmal vorbei, weil zum einen die Staatsanwaltschaften nicht mehr kooperieren, wogegen übrigens schon Beschwere eingelegt und diese abgewiesen wurde.
Zum anderen wären sie gar nicht mehr berechtigt, die Daten einzufordern, weil es sich um Bagatellen handelt und die Verbindungsdaten dem Post- und Fernmeldegeheimnis unterliegen, wie bereits vor mehr als einem halben Jahr
gerichtlich festgestellt und jüngst ja nun auch (siehe Brot) vom BVerfG bestätigt wurde.



Zusammenfassung: Viel Spaß beim Filesharing, womit auch immer.
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Brot,
mit Panikmache meinte ich so Beiträge wie

Nicht so zu Herzen nehmen :cool:

Original geschrieben von sHaO-LiNg
Ich kann für nichts, was ich hier sage, garantieren, sondern lediglich meinen Wissensstand mitteilen, nach dem ich auch selbst handle. Aber meiner Auffassung nach war die rechtliche Situation für Filesharer hierzulande eigentlich nie besser als heute.

Das ist im Moment Fakt.
 

shaoling

Guest
Ich wollts nur zu Sicherheit erwähnen. Ich bin letztendlich Laie und kann nicht ausschließen, dass ich wichtige Informationen übersehe oder falsch interpretiere.

Ändern würde sich daran voraussichtlich erst wieder was, wenn ein Gesetz kommt, das den Urhebern ein Auskunftsrecht bei den Providern einräumt.

Aber auch hier denke ich, dass die Politiker ihre Rechnung bisher ohne die Legislative gemacht haben. Ich bezweifle, dass so ein Gesetz durchkommen kann, da es sich, folgt man den bisherigen Urteilen, ja um Informationen handelt, die dem Post- und Fernmeldegeheimnis unterstehen.
Sollte mich doch sehr wundern, wenn man die einfach so, ohne dass Richtern und Staatsanwälten konkrete Beweise vorliegen, zur Einsicht freigäbe.
Doch das wird die Zukunft zeigen.
 
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Shao ich kann dir leider keine genau Quelle nennen, da der Abmahn-Thread im gulli mittlerweile über 84 Seiten hat ( http://board.gulli.com/thread/792853-abmahn-laberthread/ ) und das ist schon der Zweite zu diesem Thema.

Ich les da jetzt schon seit fast einem halben Jahr regelmässig mit und die Situation fürs Filesharing war noch nie schlechter,... k.a. wie ihr auf so Aussagen kommt :8[:
 

shaoling

Guest
Sry, aber so brauchste mir jetzt nicht kommen. Ich weiß nicht, was da für Pappnasen auf gulli rumhängen. Gerade weil soviele momentan in Panik geraten und sich überall verfolgt fühlen, habe ich das Thema hier angesprochen.

Der gulli-Thread ist übrigens fast ein Jahr alt. Inzwischen hat sich vieles, was bis dahin nur spekuliert wurde, zur juristischen Gewissheit erhärtet - und das fast ausnahmslos zugunsten der Filesharer.


Geh doch bitte meinen Beitrag nochmal durch und benutz ein wenig Google, wo du folgendes bestätigt finden wirst:

1. Abmahnung hin oder her, die können dir gar nichts, wenn du es nicht zugibst, weil sie es nicht beweisen können.
Ich habe dazu nun extra ein gerade drei Wochen altes Gerichtsurteil und eine heise-Newsmeldung verlinkt.

2. Die bisherige Abmahnpraxis wird es so nicht mehr geben, weil Gerichte und Staatsanwälte dem erstmal einen Riegel vorgeschoben haben.


Man muss den Abmahnkanzleien zugestehen, dass ihre Strategie wenigstens insofern erfolgreich war, dass sie zum einen sehr viel Geld geschäffelt haben und zum anderen für eine große Verunsicherung gesorgt haben.
Habe erst vor wenigen Monaten zufällig im Fernsehen (Stern TV) was darüber gesehen, wo die Lage ähnlich falsch dargestellt wurde.
 
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Wir kommen zu solchen Aussagen weil es der aktuelle Stand der Dinge ist. Wer jetzt Post kriegt, MUSS schon länger bei dem Abmahner bekannt sein.
 
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Im Datensammelthread sind eingescannte Gerichtsschreiben und außerdem gibt es z.b. mit AlterEsel sogar einen Anwalt der bestimmte Fragen immer wieder beantwortet (das der Großteil der gulli User Idioten sind, darüber brauchen wir hier garnicht diskutieren).

Die gulli "Pappnasen" erstellen sogar Statistiken zu dem Thema:

http://www.silofiles.com/file/1803/abmahnwahn-2008-q1-pdf.html


Bevor ich mir jetzt also hier euer Halbwissen anhöre, vertrau ich lieber auf das was ich da jetzt über ein halbes Jahr lang gelesen hab.
 
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Original geschrieben von BrotUser
Wir kommen zu solchen Aussagen weil es der aktuelle Stand der Dinge ist. Wer jetzt Post kriegt, MUSS schon länger bei dem Abmahner bekannt sein.

Auch das ist falsch:

KuW. Logdatum 29.03.2008, 5:29Uhr morgens. Brief nach 8 Tagen da (Rekord liegt übrigens bei 7)
 
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Ich korrigiere: Wer jetzt Post kriegt, MUSS schon länger bei dem Abmahner bekannt sein oder kacken bräsig.

EDIT:
Die wenigen Tage beziehen sich allerdings nur auf KuW - StA - KuW - Abgemahnter

Die übrigen Verbindungen sind bereits vorher festgemacht.
naja... soviel dazu. Wenn der Abmahner sich auf ein Log stützt, kann es wie gesagt nicht aus der Zeit nach dem Urteil stammen. Ansonsten musst der Abgemahnte einfach was vercheckt haben.
 

shaoling

Guest
Original geschrieben von 2kewl4you
Bevor ich mir jetzt also hier euer Halbwissen anhöre, vertrau ich lieber auf das was ich da jetzt über ein halbes Jahr lang gelesen hab.
Du sollst nicht auf unser Halbwissen vertrauen, sondern bitte die entsprechenden Quellen sichten.

[edit2 ;)] Habe die Quelle mal durch eine ersetzt, die sich genauer unserem Thema widmet:
http://www.heise.de/newsticker/Verf...cherung-sorgt-fuer-Konfusion--/meldung/105338

Mit den Abmahnungen wird es also erstmal weitergehen, wenigstens bis die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt ist.
 
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Gut dann vertrau ich mal noch zusätzlich auf deine Quelle:

Bei der für Massenstrafanzeigen- und Abmahnungen gegen Tauschbörsennutzer bekannten Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke sieht man noch aus anderen Gründen keinen Anlass, die Strategie zu ändern: „Auskünfte eines Providers über die Identität eines hinter einer IP-Adresse stehenden Anschlussinhabers gegenüber der Staatsanwaltschaft werden von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht berührt“, kommentierte Rechtsanwalt Timo Schutt, und führte weiter aus: „Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich auf die Paragrafen 113a und 113b des TKG. Diese beiden Vorschriften regeln die Speicherung beziehungsweise die Verwendung von sogenannten Verkehrsdaten. Rechtsgrundlage der Provider-Auskunft gegenüber der Staatsanwaltschaft über den Namen und die Anschrift eines Anschlussinhabers ist jedoch Paragraf 113 TKG. Diese Vorschrift bezieht sich nicht auf Verkehrsdaten, sondern (über die Verweisung auf Paragraf 95 TKG) ausschließlich auf sogenannte Bestandsdaten.“

+ Die von mir oben gepostete Mahnung vom 29.03.08

€dit: Hab während deinem Edit gepostet, sorry.
 

shaoling

Guest
So, sry für die vielen Edits.

Die Quelle, die ich gesucht habe, ist zufälligerweise die, die ich oben schon gepostet habe:
http://www.heise.de/newsticker/Ermi...trafverfahren-ist-unzulaessig--/meldung/93376

Interessant finde ich vor allem (daraus):
Zunächst stellte das Gericht in seiner schriftlichen Begründung zum Beschluss klar, dass es sich bei den zu ermittelnden Daten des Anschlussinhabers um so genannte Verkehrsdaten handelt, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen.

Die Logik der Abmahnkanzleien sieht ungefähr so aus: IP-Adressen sind zwar Verkehrsdaten, die dem Post- und Fernmeldegeheimnis unterliegen, nicht jedoch die Bestandsdaten, also z.B. Name und Adresse des Anschlussinhabers.
Da sie über die IP-Adressen ja schon verfügen und lediglich letzteres in Erfahrung bringen wollen, bestehe da also gar kein Problem.

Das ist bisher von den meisten Staatsanwaltschaften auch so gesehen worden, zumindest das Amtsgericht Offenburg sieht das offenbar anders.
Es ist also abzuwarten, wie sich die Rechtssprechung dazu entwickelt.


Zusammengefasst hängt es derzeit also vom Standort und vom Provider ab, ob man dem Risiko einer Abmahnung ausgesetzt ist.

Unberührt davon ist aber der Umstand, dass es noch immer keine mir bekannte Verurteilung in Folge einer solchen Abmahnung gab.
Und mit solch einer ist auch ohne Schuldeingeständnis in Zukunft nicht zu rechnen.

Fazit: Die Abmahnwellen werden zwar wenigstens vorerst weitergehen, aber sie sind weiterhin eher als Bluff aufzufassen. In der Tinte sitzt man also noch lange nicht, wenn so ein Ding ins Haus geflattert kommt.
 
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oh ja shao, nur weil rein zufällig erst vor 3 wochen jemand NICHT verurteilt wurde weil eine einzige aussage eines zeugen einer privat ermittelnden firma fehlte machst du hier auf gute laune und erzählst den leuten alles wäre so sicher wie nie :top2: :top2:

im gegenteil: seit anfang des jahres sind rechtsverstöße viel leichter darzulegen, lediglich die verfolgung ist vorübergehend etwas erschwert, aber auch da werden sicher wege gefunden werden.

die deutsche justiz beschäftigt sich auch mit zig hunderttausend hartz IV klagen und nachbarschaftsstreitigkeiten, sie darf nämlich schlichtweg nicht wegsehen wenn jemand eine straftat anzeigt; und ganz klar ist auch das einfache runterladen seit anfang dieses jahres eine straftat und nicht mehr irgendeine grauzone solange man nicht shared.

und so unrealistisch ist ein szenario, dass jemand (!) viele daten vieler user sammelt anstatt erst gegen 50 vorzugehen doch nun wirklich nicht; das ist sogar die normale vorgehensweise bei sehr vielen anderen straftatbeständen.

wer sagt euch denn, dass die firmen, die längst bei rapidshare an den adminhebeln mitsitzen und diverse downloads entfernen nicht alles fleissig mitloggen, vor allem die premiumuser die auch noch geld für geklautes zahlen und nachweislich extrem viel runterladen?

ich behaupte die warten einfach auf eine klarere (richter)rechtssprechung bzgl. der beweisführung und kommen dann mit riesigen listen zu den staatsanwaltschaften.

urteile gegen sharer bzgl. den anwaltskosten gibt es bereits (emule und winmx), bei den direktdownloads wird auch noch irgendwas kommen.

das ganze ist doch ein ewiges hin und her, es gab doch noch nie allzu lange stillstand. warum denkt ihr denn bitte, dass ausgerechnet jetzt der status quo erreicht ist? rapidshare etc werden auch untergehen und dann kommt die nächste generation, vielleicht viele mittelgroße private netzwerke unter trusted usern und sehr abgesicherten verbindungen zu anderen netzwerken, über viele proxys und gut verschlüsselt.
 
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Es ist so sicher wie nie; dies stellst du ja in deinem Post selber fest. Es hat niemand gesagt, dass es so legal ist wie nie. Du liegst vermutlich damit richtig, dass sich die Gesetzeslage in Zukunft in irgendeiner Form ändern wird (wie ich ja auch bereits schon angedeutet habe), so dass eine Verfolgung grade bei P2P-Usern wieder erleichtert wird.

Bei den One-Click Hostern ist das Problem jedoch, dass es eben nicht nur Rapidshare ist, welchen man durch Sitz in der Schweiz ja irgendwie noch in Reichweite hat, sondern die wahrlich unzähligen weiteren Seiten mit Sitz in irgendwelchen korrupten Ländern, auf Karibikinseln oder in Krisengebieten, die gar nicht erst gefragt werden brauchen, ob sie nicht bitte ihre Nutzerdaten weiter geben könnten. Hier müsste wohl mit ebenfalls sehr zweifelhaften Methoden zur Werke gegangen werden... aber seit Lichtenstein ist ja in der Hinsicht eigentlich alles möglich. :cool:

Mit dem ewigen hin und her gebe ich dir Recht, und genau wie du glaube ich, dass es schon längst etwas Neues gibt bis Kläger wirklich eine Handhabe gegen One-Click Hoster bzw. deren Abuser haben. Ich glaube nicht, das dies eine sehr abgeschirmte/versteckte Szene sein wird. Der Trend geht komplett in die andere Richtung. (Verschlüsselung ist ein grundsätzlicher Trend, welcher wohl bald in vielen Bereichen herzlich aufgenommen wird, wenn es nicht ohnehin schon zum Standart gehört. Wird ja auch schon bei diversen Dateiformaten recht erfolgreich gegen "Petzen" eingesetzt.)
 

shaoling

Guest
Original geschrieben von aMrio
oh ja shao, nur weil rein zufällig erst vor 3 wochen jemand NICHT verurteilt wurde weil eine einzige aussage eines zeugen einer privat ermittelnden firma fehlte machst du hier auf gute laune und erzählst den leuten alles wäre so sicher wie nie
Wenn dieser eine Zeuge den Ausschlag gegeben hätte, wäre er schon herbeigeschafft worden. Immerhin ging es für die Kläger bei der Sache um ein erhebliches Prestige.
Genau wissen kann man es natürlich nicht, aber denk doch mal drüber nach: Was hätte der schon groß sagen sollen? Der sitzt da am Rechner und bearbeitet pro Stunde unzählige solcher Fälle, speichert die IP und macht einen Screenshot. Ich bezweifle, dass der sich da Wochen oder Monate später noch an einen Einzelfall erinnern kann.

Im Übrigen gründe ich meine Skepsis über den Gehalt dieser Klageandrohungen nicht auf den Umstand, dass mal jemand freigesprochen wurde, sondern dass mir schlicht von niemandem bekannt ist, der deswegen schuldig gesprochen wurde.

Und dass ich mich hier nicht schadlos halte und irgend jemandem etwas einzureden versuche, ist ja wohl auch offensichtlich.
Ich habe extra nochmal ausdrücklich betont, dass ich hier nur meine Meinung zu dem Thema wiedergebe, die auf meiner persönlichen Interpretation der Fakten beruht. Für die Argumente, die ich ins Feld führe, habe ich entsprechende Quellen vorgebracht, anhand derer sich jeder selbst ein Bild machen kann. Außerdem gehe ich eh davon aus, dass jemand, der sich mit dem Thema befässt, nicht auf denjenigen hört, der in einem Internet-Forum am lautesten schreit, sondern dass er selbst recherchiert, sich ein differenziertes Urteil bildet und dann für sich eine Entscheidung trifft, da er sie schließlich auch verantworten muss.
Ich selbst share nicht eben wenig und halte mich auch nicht für einen leichtsinnigen Menschen.

Original geschrieben von aMrio
im gegenteil: seit anfang des jahres sind rechtsverstöße viel leichter darzulegen, lediglich die verfolgung ist vorübergehend etwas erschwert, aber auch da werden sicher wege gefunden werden.
Wieso sollte Leechen leichter dazulegen sein als Sharen? IP ist IP. Es kommt darauf an, wie man die Beweise so aufbereitet, dass sie auch einer Klage zum Erfolg verhelfen können. Und genau das ist bisher meines Wissens nicht geglückt, weshalb es auch so gut wie nie zu Klagen kommt.
Ich stelle auch überhaupt nicht in Abrede, dass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen ist und die sich schon was einfallen lassen werden, um ihre Beweise auch so zu dokumentieren, dass sie gerichtlich verwertbar sind.

Es ist und bleibt nun mal eine Abwägung von Wahrscheinlichkeiten. Von den vielen Sharern da draußen bekommen nur einige eine Abmahnung und von diesen einigen, die abgemahnt werden, haben nur einzelne mit einer Klage zu rechnen und diese Klagen haben bisher noch nicht einmal zu Erfolg geführt.
Ich habe nie behauptet, dass sowas ausgeschlossen ist. Aber sehr viel wahrscheinlicher ist wohl, dass ich gleich morgen vom Auto überfahren werde oder bei einem Haushaltsunfall tödlich verunglücke.

Original geschrieben von aMrio
die deutsche justiz beschäftigt sich auch mit zig hunderttausend hartz IV klagen und nachbarschaftsstreitigkeiten, sie darf nämlich schlichtweg nicht wegsehen wenn jemand eine straftat anzeigt; und ganz klar ist auch das einfache runterladen seit anfang dieses jahres eine straftat und nicht mehr irgendeine grauzone solange man nicht shared.
Wie gesagt, ob sharen oder nur downloaden macht angesichts der jetzigen Praxis doch nicht den Unterschied.
Und was die deutsche Justiz angeht:
Deutlicher noch wurde in einem ähnlich gelagerten Fall die Berliner Staatsanwaltschaft. Sie verweigerte einer Rechtsanwaltskanzlei Provider-Anfragen, als diese 9186 IP-Adressen per Strafanzeige zur Ermittlung übergab. Die Kanzlei beschwerte sich daraufhin sowohl bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft als auch bei der Justizsenatorin des Landes.

Auch die ausführliche Begründung der Berliner Staatsanwaltschaft vom 18. Oktober 2006 liegt heise online anonymisiert vor. Die Staatsanwaltschaft warf den Rechteinhabern vor, "unter dem Deckmantel vorgeblicher Strafverfolgung die zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlichen Personaldaten unentgeltlich unter Einsatz beschränkter Strafverfolgungsressourcen und finanziell zu Lasten des Berliner Landeshaushaltes beschaffen" zu wollen. Auch die Berliner Staatsanwaltschaft erkannte kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Es handle sich ausnahmslos um Bagatellstraftaten.

Ahnlich wie das AG Offenburg setzte sich auch die Berliner Staatsanwaltschaft mit dem angegebenen Schaden durch die Tauschbörsen-Uploads auseinander. Dieser sei entgegen den Aussagen in den Strafanzeigen als "unbedeutend" anzusehen. Deshalb müsse der Gesichtspunkt der "geringen Schuld" ohne Aufnahme von Ermittlungen zur Verfahrenseinstellung führen.

Außerdem handle es sich bei der "Entschlüsselung von IP-Adressen" oder bei Durchsuchungsbeschlüssen um Grundrechtseingriffe, die dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit unterliegen. Dieses gebiete, zu den vorgelegten Strafanzeigen keine derartigen Ermittlungen durchzuführen. Auch hier führt die Staatsanwaltschaft die Motivation der Rechteinhaber ins Feld: "Ermittlungen auf strafrechtlicher Grundlage, die Grundrechtseingriffe nach sich ziehen, dürfen nicht aus sachfremden Erwägungen – wie etwa allein zur Beschaffung von Beweismitteln für ein Zivilverfahren – geführt werden."
http://www.heise.de/newsticker/Staa...vider-Abfragen-zu-IP-Adressen--/meldung/93693

Ob ich jetzt fein raus bin, weil ich in Berlin wohne, weiß ich nicht. Aber schön wärs doch.

Original geschrieben von aMrio
und so unrealistisch ist ein szenario, dass jemand (!) viele daten vieler user sammelt anstatt erst gegen 50 vorzugehen doch nun wirklich nicht; das ist sogar die normale vorgehensweise bei sehr vielen anderen straftatbeständen.
Wie schon gesagt, auszuschließen ist es nicht. Da es sich nun aber fast nur um äußerst geringe Straftaten handelt, rechne ich nicht damit.

Original geschrieben von aMrio
wer sagt euch denn, dass die firmen, die längst bei rapidshare an den adminhebeln mitsitzen und diverse downloads entfernen nicht alles fleissig mitloggen, vor allem die premiumuser die auch noch geld für geklautes zahlen und nachweislich extrem viel runterladen?
Mir ist nichts von Firmen bekannt, die bei Rapidshare mit an den Adminhebeln sitzen. Quelle?

Original geschrieben von aMrio
ich behaupte die warten einfach auf eine klarere (richter)rechtssprechung bzgl. der beweisführung und kommen dann mit riesigen listen zu den staatsanwaltschaften.
Genau das machen sie bisher und immer mehr Staatsanwaltschaften lassen sich dafür nicht mehr einspannen. Warum sollten sie das plötzlich tun, weil jemand jetzt Rapidshare-Userdaten en masse angesammelt hat?
Übrigens steht immernoch im Raum, dass Rapidshare überhaupt keine Informationen über die konkret geladenen Daten speichert. Und ich sehe auch keinen Grund, daran zu zweifeln.

Original geschrieben von aMrio
urteile gegen sharer bzgl. den anwaltskosten gibt es bereits (emule und winmx), bei den direktdownloads wird auch noch irgendwas kommen.
Quellen bitte.

Original geschrieben von aMrio
das ganze ist doch ein ewiges hin und her, es gab doch noch nie allzu lange stillstand. warum denkt ihr denn bitte, dass ausgerechnet jetzt der status quo erreicht ist? rapidshare etc werden auch untergehen und dann kommt die nächste generation, vielleicht viele mittelgroße private netzwerke unter trusted usern und sehr abgesicherten verbindungen zu anderen netzwerken, über viele proxys und gut verschlüsselt.
Wo hat irgend jemand etwas von einem Status quo behauptet oder dass wir ab jetzt auf ewig im Filesharing-Schlaraffenland leben?
Ich habe lediglich behauptet, dass meiner Einschätzung nach dank aktueller Rechtssprechung und Rechtspraxis überaus günstige Umstände herrschen, die tatsächliche Konsequenzen wegen Filesharings für den Einzelnen sehr unwahrscheinlich machen, und wenn er sich richtig verhält, dann sogar nahezu unmöglich.

Sobald du mir ein Beispiel von jemandem vorlegst, der sich so geschickt wie möglich verhalten hat und trotzdem ernsthafte Konsequenzen zu beklagen hatte, werde ich das gerne in meine Einschätzung miteinbeziehen.
 
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ich bin hier eher auf shaos seite. in letzter zeit war wirklich etwas angst und unsicherheit gegenüber p2p netzwerken zu spüren.

da finde ich rapidshare schon viel schlimmer, denn hier verdienen wirklich die falschen leute geld an den sachen! das ist wie früher auf dem flomarkt raubkopien gekauft zu haben, nur dass man dem flomarktverkäufer noch seine adresse gibt.

ich denke deshalb auch, dass torrent weiterhin so gut wie sicher ist und es erst kritisch wird, wenn man "super aktuelle sachen" mit mächtigen rechteinhabern, wie den starwars3 damals oder assassins creed, zieht. in diesen fällen werden die rechtinhaber direkt aktiv, haben ihren focus dann eher bei den uploadern und nicht bei den "kleinen" fischen

aber in deutschland haben die leute eher angst vor den abmahnanwälten, die durch diese abzocker selber geld verdienen wollen. die haben ja selber kein interesse, dass das filesharen ansich aufhören soll, wie z.b. die rechteinhaber. aber aber dem wollen ja jetzt wohl einige staatsanwalten den riegel vorschieben, einfach weil die abmahnanwälte übertrieben haben.

aber vielleicht gibt es wirklich einige anwälte, die daten sammeln und nur auf die richitge masse oder den richtigen zeitpunkt warten.
 
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Ich denke um so mehr daten einer staatsanwaltschaft vorgelegt werden, desto mehr ist diese geneigt das ganze abzuschmettern. Da geht's dann ja wohl wirklich nur um das massenhafte abmahnen und nicht darum massive uploader oder upload netzwerke lahm zu legen...
 
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wieso ist der download eigentlich nicht (mehr) erlaubt?
wie wird der upload bewiesen?
 
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Original geschrieben von The-Fang
ida finde ich rapidshare schon viel schlimmer, denn hier verdienen wirklich die falschen leute geld an den sachen! das ist wie früher auf dem flomarkt raubkopien gekauft zu haben, nur dass man dem flomarktverkäufer noch seine adresse gibt.
Meinst du warezseite0815 macht 50.000 € im Monat nur durch Werbung oder was :8[:
 
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Original geschrieben von BrotUser

Meinst du warezseite0815 macht 50.000 € im Monat nur durch Werbung oder was :8[:

ich meine das rapidshare durch die premiumuser massig geld macht! und obwohl rs es nicht zu gibt, sie leben von den warez!
 

shaoling

Guest
Original geschrieben von [UEP]Xyz
wieso ist der download eigentlich nicht (mehr) erlaubt?
wie wird der upload bewiesen?
Die Kanzleien, die sich mit sowas beschäftigen, beauftragen eine Firma damit, Daten zu sammeln. Da sitzen in der Regel Studenten vorm Bildschirm und loggen mit speziell dafür präparierten Tools die IPs von Sharern, speichern sie ab und legen Screenshots an.
Die Kanzlei übergibt dieses Material dann der Staatsanwaltschaft, die daraufhin die Namen und Adressen der User ermittelt, die zur geloggten Zeit mit der IP unterwegs waren, stellt ihre Ermittlungen dann aber wegen Geringfügigkeit ein. Die Kanzlei beantragt Akteneinsicht und verschickt Abmahnungen an die ermittelten Personen in der Hoffnung, dass sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben und eine verhandelbare Summe bezahlen.

Download von offensichtlich illegalen Quellen wurde Anfang dieses Jahres durch eine Gesetzesänderung auch unter Strafe gestellt.
 
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Original geschrieben von The-Fang


ich meine das rapidshare durch die premiumuser massig geld macht! und obwohl rs es nicht zu gibt, sie leben von den warez!
Haha! :D Rapidshare darf von mir aus gerne an den Leuten verdienen die so unglaublich dumm sind und sich extra für solche Geschichten einen Premiumaccount holen.
Aber um dich zu beruhigen: Wohl kaum jemand der dort illegales saugt, wird einen legalen Account bei RS haben. Spätestens wenn er ihn mit einem Tool benutzt wird er vermutlich eh gesperrt.
 

deleted_24196

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wieso sollte rapidshare premium user sperren die ein programm wie flashget oder jdownloader nutzen?
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg

..Die Kanzlei übergibt dieses Material dann der Staatsanwaltschaft, die daraufhin die Namen und Adressen der User ermittelt, die zur geloggten Zeit mit der IP unterwegs waren, stellt ihre Ermittlungen dann aber wegen Geringfügigkeit ein. ...

Und das mit Steuergeldern...
 
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Original geschrieben von BrotUser

Haha! :D Rapidshare darf von mir aus gerne an den Leuten verdienen die so unglaublich dumm sind und sich extra für solche Geschichten einen Premiumaccount holen.
Aber um dich zu beruhigen: Wohl kaum jemand der dort illegales saugt, wird einen legalen Account bei RS haben. Spätestens wenn er ihn mit einem Tool benutzt wird er vermutlich eh gesperrt.

ich glaube das siehst du ganz falsch! es gibt massig leute die einen premiumaccount haben, damit sie einfach und schnell ihre daten ziehen können! ansonsten wäre der markt für sowas viel zu klein und das ganze würde sich nicht lohnen!
 
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Rapidshare lebt nicht nur von den warez, sie unterstützen auch noch den upload von warez in ihr system. Indem sie durch ihr belohnungssystem user belohnen, deren uploads besonders oft heruntergeladen werden unterstützen sie doch gerade die uploader begehrter warez. Die werden sich mit händen und füssen wehren jemals die userdaten rausgeben zu müssen bzw. vor gericht verwertbare userdaten an zu legen...
 
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Original geschrieben von The-Fang
ich glaube das siehst du ganz falsch! es gibt massig leute die einen premiumaccount haben, damit sie einfach und schnell ihre daten ziehen können! ansonsten wäre der markt für sowas viel zu klein und das ganze würde sich nicht lohnen!

Nein glaub mir das siehst du falsch. :angel: Man kann seine Daten auch ruck zuck ziehen wenn man kein Premiumaccount hat, weshalb es rausgeschmissenes Geld wäre.

Original geschrieben von Outsider23
Rapidshare lebt nicht nur von den warez, sie unterstützen auch noch den upload von warez in ihr system. Indem sie durch ihr belohnungssystem user belohnen, deren uploads besonders oft heruntergeladen werden unterstützen sie doch gerade die uploader begehrter warez. Die werden sich mit händen und füssen wehren jemals die userdaten rausgeben zu müssen bzw. vor gericht verwertbare userdaten an zu legen...

Das kann schon eher sein. Rapidshare wird sicherlich nicht wenig durch Werbung verdienen.
 
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Original geschrieben von BrotUser


Nein glaub mir das siehst du falsch. :angel: Man kann seine Daten auch ruck zuck ziehen wenn man kein Premiumaccount hat, weshalb es rausgeschmissenes Geld wäre.

ich sage nicht, dass man das nicht kann. jeder der einen router hat und ein bisschen ahnung hat kann das. aber das sind im internet manchmal erschreckend wenige!
 
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Original geschrieben von The-Fang


ich sage nicht, dass man das nicht kann. jeder der einen router hat und ein bisschen ahnung hat kann das. aber das sind im internet manchmal erschreckend wenige!

Router? Ist keine Pflicht. Und du kannst sehr sehr sicher sein, dass ein überragender Anteil dere, die bei One-Klicke Hostern Stammgäste sind, sich ein entsprechendes Tool installiert. Der Umgang damit ist ein Kinderspiel.
 
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shao:
ich habe jetzt keine zeit viel zu schreiben, von daher auf die schnelle ein paar links, die für sich selbst schon aussagekräftig genug sind und auch etliche deiner fragen / behauptungen beantworten / widerlegen. ich werde nur bzw. größtenteils urteile verlinken:

http://www.123recht.net/article.asp?a=28787
http://www.netzwelt.de/news/77116-rapidshare-vs-gema-netzwelt-befragte.html

mögliches szenario: rapidshare geht in berufung wegen den ungeeigneten maßnahmen, das verfahren wird eingestellt mit irgendnem vorgeschobenen grund während klammheimlich bedingung hierfür einrichten einer art überwachungsleitung an die behörden ist inkl. übertragen sämtlicher logs.

bzgl der abmahnungen:
http://www.lampmann-behn.de/blog/2007/09/lg-kln-streitwert-bei-100-getauschten.html
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=070915006

abmahnkosten + winmx:
http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/urheberrecht/200/5/3

das urteil bzw. die klageabweisung bzgl. des verschwundenen mitarbeiters:

http://www.webhosting-und-recht.de/urteile/Landgericht-Hamburg-20080314.html
Der von der Klägerin für den Ermittlungsvorgang als Zeuge benannte (...), Leiter des Ermittlungsdienstes der p(...) GmbH, konnte zu den Ermittlungen aus eigener Wahrnehmung nichts sagen. Vielmehr hat er nur ausgesagt, dass die Ermittlungen durch einen Studenten namens (...) vorgenommen worden seien, der inzwischen wieder in Litauen lebe. Dieser habe ihm dann die Ermittlungsergebnisse vorgelegt und er habe die Ergebnisse am Bildschirm auf Plausibilität überprüft.

Bei den Ermittlungen selbst sei er nicht dabei gewesen und er habe auch nicht die Musikdateien angehört. Andere Beweismittel für die Durchführung der Ermittlungen hat die Klägerin nicht benannt.

Damit ist die Klägerin den Beweis für die Verletzungshandlung schuldig geblieben.

Die Klage ist folglich unbegründet.
wäre die firma arschig gewesen hätten die einfach irgendjemanden gesucht der behauptet das selbst getestet zu haben. war sie glücklicherweise nicht, spricht immerhin für sie.

achso, bzgl. der firmen die bei rapidshare quasi am adminhebel sitzen:
http://netzpolitik.org/2008/promedia-laesst-cc-alben-bei-rapidshare-zensieren/

rapidshare macht das aber nun sicherlich nicht aus spaß, sondern höchstvermutlich weil das ganze eben rechtlich absolut nicht sicher sind und sie durch diese kooperationsbereitschaft ernsthaften konsequenzen für sich selbst als hoster aus dem weg gehen wollen.

und wenn die solche möglichkeiten schon der musikindustrie geben, wer weiß was da die justiz mit"gucken" darf :rolleyes:

Original geschrieben von [UEP]Xyz


laden die die dateien auch runter? (was, wenn die mehrere gb groß sind?) weil ansonsten dürfte es doch schwer sein, den upload nachzuweisen, oder?
was ist an ein paar gb schlimm? und bald muß evtl. rapidshare ja sogar selbst prüfen ob ein upload "böse" ist ~
 
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