Dass die Erbschaftssteuer absurde Ausnahmen hat, war mir durchaus bewusst. Bspw Dinge wie "wer mehr als X Wohnungen besitzt muss keine Erbschaftssteuer zahlen".
Wie willkürlich aber einfach bei vielen sehr großen Erbschaften die Steuern erlassen werden, kann man hier lesen:
www.br.de
Wundere mich, dass die Erbschaftssteuer in jetziger Form verfassungskonform ist. So vieles widerspricht für mein Verständnis Grundsätzen wie der Gleichbehandlung.
Beispiele für die absurden Ausnahmen (AI supported):
"#1 Regelverschonung (85 % steuerfrei):
Wer ein Unternehmen erbt, muss auf 85 % des Wertes keine Steuern zahlen, wenn er den Betrieb mindestens 5 Jahre fortführt und die Lohnsumme (Summe der Gehälter) in dieser Zeit nicht drastisch senkt (Lohnsummenklausel).
#2 Optionsverschonung (100 % steuerfrei):
Wer sich verpflichtet, den Betrieb 7 Jahre zu halten und noch striktere Lohnsummenvorgaben erfüllt, zahlt auf das Betriebsvermögen 0 % Steuern.
Voraussetzung: Das Unternehmen darf nicht zu viel „Verwaltungsvermögen“ (z. B. nur vermietete Immobilien, Wertpapiere, Kunst) enthalten.
Die „Wohnungsunternehmen“-Ausnahme (Ihr Beispiel):
Grundsätzlich gilt die Vermietung von Wohnungen als steuerschädliche Vermögensverwaltung (voll steuerpflichtig).
Aber: Wenn der Bestand an Wohnungen so groß ist, dass er einen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordert (dazu gehören z. B. ein eigenes Büro, Angestellte für Verwaltung/Hausmeisterdienste etc.), gelten die Wohnungen als begünstigtes Betriebsvermögen. Damit kann die 100 %-Befreiung greifen.
Hinweis: Früher gab es eine Faustformel von ca. 300 Wohnungen, heute wird dies eher qualitativ am Geschäftsbetrieb geprüft.
#3 Verschonungsbedarfsprüfung
Diese Regelung greift bei „Großerwerben“ (Vermögen über 26 Mio. Euro). Hier fallen die pauschalen Abschläge oft weg.
Der Mechanismus: Der Erbe muss offenlegen, ob er die Steuer aus seinem Privatvermögen bezahlen kann. Ist er persönlich „nicht liquide“ genug (d. h. 50 % seines sonstigen Privatvermögens reichen nicht für die Steuer), wird ihm die Steuer auf das Betriebsvermögen erlassen.
Effekt: Wer ein Milliarden-Unternehmen erbt, aber privat „arm“ ist (oder das Privatvermögen geschickt in die Firma eingebracht hat), zahlt keine Steuer."
Es gäbe so viele Alternativen dazu, bspw Steuerstundung, Teilverkäufe etc.
Und generell ist es unlogisch. Wenn jemand sein Unternehmen nicht vererbt, sondern verkauft, dann muss der Käufer nicht nur (bspw 15%) Erbschaftssteuer zahlen, sondern sogar 100% des Wertes. Und es gibt trotzdem Käufer - weil Unternehmen (und Wohnungen) ja gerade für ihre Ertragskraft gekauft werden. Wer also meint, dass eine Erbschaftssteuer von 15% Arbeitsplätze und Investitionen kostet, der müsste ja bei vollständigen Firmenübernahmen massivste solche Effekte aufzeigen können -- was zeigt, welche Fata Morgana das ist.
Wie willkürlich aber einfach bei vielen sehr großen Erbschaften die Steuern erlassen werden, kann man hier lesen:
Erbschaftssteuern in Milliardenhöhe in Bayern erlassen
Wird ein Vermögen von mehr als 26 Millionen Euro verschenkt oder vererbt, kann die Steuer teilweise oder ganz wegfallen: wegen "Bedürftigkeit". Bundesweit wurden in vier Jahren fast 7,4 Milliarden Euro erlassen – ein großer Teil davon in Bayern.
Wundere mich, dass die Erbschaftssteuer in jetziger Form verfassungskonform ist. So vieles widerspricht für mein Verständnis Grundsätzen wie der Gleichbehandlung.
Beispiele für die absurden Ausnahmen (AI supported):
"#1 Regelverschonung (85 % steuerfrei):
Wer ein Unternehmen erbt, muss auf 85 % des Wertes keine Steuern zahlen, wenn er den Betrieb mindestens 5 Jahre fortführt und die Lohnsumme (Summe der Gehälter) in dieser Zeit nicht drastisch senkt (Lohnsummenklausel).
#2 Optionsverschonung (100 % steuerfrei):
Wer sich verpflichtet, den Betrieb 7 Jahre zu halten und noch striktere Lohnsummenvorgaben erfüllt, zahlt auf das Betriebsvermögen 0 % Steuern.
Voraussetzung: Das Unternehmen darf nicht zu viel „Verwaltungsvermögen“ (z. B. nur vermietete Immobilien, Wertpapiere, Kunst) enthalten.
Die „Wohnungsunternehmen“-Ausnahme (Ihr Beispiel):
Grundsätzlich gilt die Vermietung von Wohnungen als steuerschädliche Vermögensverwaltung (voll steuerpflichtig).
Aber: Wenn der Bestand an Wohnungen so groß ist, dass er einen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordert (dazu gehören z. B. ein eigenes Büro, Angestellte für Verwaltung/Hausmeisterdienste etc.), gelten die Wohnungen als begünstigtes Betriebsvermögen. Damit kann die 100 %-Befreiung greifen.
Hinweis: Früher gab es eine Faustformel von ca. 300 Wohnungen, heute wird dies eher qualitativ am Geschäftsbetrieb geprüft.
#3 Verschonungsbedarfsprüfung
Diese Regelung greift bei „Großerwerben“ (Vermögen über 26 Mio. Euro). Hier fallen die pauschalen Abschläge oft weg.
Der Mechanismus: Der Erbe muss offenlegen, ob er die Steuer aus seinem Privatvermögen bezahlen kann. Ist er persönlich „nicht liquide“ genug (d. h. 50 % seines sonstigen Privatvermögens reichen nicht für die Steuer), wird ihm die Steuer auf das Betriebsvermögen erlassen.
Effekt: Wer ein Milliarden-Unternehmen erbt, aber privat „arm“ ist (oder das Privatvermögen geschickt in die Firma eingebracht hat), zahlt keine Steuer."
Es gäbe so viele Alternativen dazu, bspw Steuerstundung, Teilverkäufe etc.
Und generell ist es unlogisch. Wenn jemand sein Unternehmen nicht vererbt, sondern verkauft, dann muss der Käufer nicht nur (bspw 15%) Erbschaftssteuer zahlen, sondern sogar 100% des Wertes. Und es gibt trotzdem Käufer - weil Unternehmen (und Wohnungen) ja gerade für ihre Ertragskraft gekauft werden. Wer also meint, dass eine Erbschaftssteuer von 15% Arbeitsplätze und Investitionen kostet, der müsste ja bei vollständigen Firmenübernahmen massivste solche Effekte aufzeigen können -- was zeigt, welche Fata Morgana das ist.
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